An den Dekan der Fakultät für Sozialwissenschaften Antrag auf FÖRDERUNG DER AUSLANDSBEZIEHUNGEN Voraussetzung für die Förderung der Auslandsbeziehungen ist ein vollständig ausgefüllter und genehmigter Freistellungsantrag 1.) Angaben zur Person des/der Antragstellers/Antragstellerin: 1.1. Zu- und Vorname: 1.2. Amtstitel und Dienststellung bzw. Position: 1.3. Institut/Subeinheit: 1.4. Dienststellen- bzw. Institutsanschrift: 1.5. SOZIALVERSICHERUNGSNR: 9999010101 1.6. KOSTENSTELLE: 2.) Antrag auf Zuschuss für einen Auslandsaufenthalt: (für WissenschafterInnen der Fakultät für Sozialwissenschaften) 2.1. Art und Bezeichnung der wissenschaftlichen Veranstaltung bzw. des wissenschaftlichen Vorhabens: 2.2. Ort und Land der Veranstaltung: 2.3. Dauer: von bis 2.4. Begründung der Teilnahme an oben angeführter Veranstaltung bzw. forschungsbezogene Zielsetzung für den Auslandsaufenthalt: 1 3.) Angaben zu den Kosten der Reise: 3.1. voraussichtliche Fahrtbzw. Flugkosten 3.2. Höhe der Kongressgebühr € 0,00 3.3. Nächtigungskosten € 0,00 3.4. SUMME € 0,00 € 0,00 3.5. Es wird daher um Gewährung einer Förderung der Auslandsbeziehungen in der Höhe von € 0,00 gebeten. Es muss eine wissenschaftliche Kooperation vorliegen. Es können nur Reise- und Nächtigungskosten (exkl. Frühstück), aber kein Taggeld und keine Essensrechnungen abgegolten werden. Flüge werden auf Basis der billigstmöglichen Variante ersetzt. Bahnkosten innerhalb Österreichs können nur im Wert eines ÖBB-Tickets der 2. Klasse verrechnet werden. Originalrechnungen müssen nach beendeter Reise gemeinsam mit einer Auflistung der einzelnen Beträge (bis spätestens 3 Monate nach Reiseende) mit dem dafür vorgesehenen Formular PA/R3 dem Dekanat übermittelt werden. Erst dann kann eine Auszahlung durch die Personalabteilung veranlasst werden! 4.) Zusätzliche Angaben: Es wird gebeten, folgende Fragen genau zu beantworten! 4.1. Wurde ein Antrag auf Reisekostenzuschuss gestellt? Ja 4.2. Wird die Reise von einer anderen österreichischen Stelle subventioniert oder über ein Forschungsprojekt finanziert? Wenn ja, von wem bzw. durch welches Forschungsprojekt und in welcher Höhe? Ja, Höhe: € 0,00 4.3. Freistellung mit oder ohne Bezüge? mit Bezügen 4.5. Erhält der/die Antragsteller/-in für die Veranstaltung von der einladenden Stelle (z.B. für einen Vortrag) eine Entschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe? Ja, Höhe: € 0,00 4.6. Hat der/die Antragsteller/-in in den letzten zwei Jahren bereits Zuschüsse zur Förderung der Auslandsbeziehungen erhalten (Wenn ja, bitte Jahr und Betrag angeben)? Ja, Jahr und Höhe: 4.7. Werden noch andere Personen des Institutes/der Subeinheit an dieser Reise teilnehmen (Wenn ja, bitte namentliche Angabe der TeilnehmerInnen)? Ja, 2 Ich verpflichte mich, innerhalb von drei Wochen nach Beendigung meiner Reise ins Ausland einen kurzen Abschlussbericht an das Dekanat der Fakultät für Sozialwissenschaften zu schicken. Weiters verpflichte ich mich, das Dekanat unverzüglich zu informieren, falls ich finanzielle Förderungen für das oben genannte Vorhaben von anderer Stelle erhalte bzw. die Förderung nicht in Anspruch genommen wurde. Wien, am 15.05.2016 __________________________ Unterschrift des/der Antragstellers/in Der Reisekostenzuschuss wird Wien, am befürwortet. nicht befürwortet. _______________________________ Der/die Institutsvorstand/Institutsvorständin Der Zuschuss wird in der Höhe von € Wien, am genehmigt. nicht genehmigt. _______________________________ Der Dekan Eingangsvermerk des Dekanates: 3