Drogenscreening Neurochemisches Labor Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsmedizin Mainz Untere Zahlbacher Str. 8 FAX: 06131/17-6789 D-55131 MAINZ …………………………… Name des/r Patienten/in ……………… Vorname • stationär • ambulant • privat stationär EINSENDER (Stempel mit Fax-Nr. für die Befundmitteilung): ……… Geb. •privat ambulant Diagnose(n): ...................................... Raucher • Nichtraucher • Medikamente (bitte alle angeben) ........................................................................................................................................... ........................................................................................................................................... Anforderung (bitte vollständig ausfüllen und Hinweise auf Seite 2 beachten) PROBENNAHME: Um Manipulationen des Testergebnisses vorzubeugen, ist eine Überwachung der Probengewinnung erforderlich. 5 bis 10 ml frisch entnommenen Urin in eine Monovette aufziehen. Amphetamine Cocain Datum: Barbiturate Opiate/Morphin Benzodiazepine Methadon Cannabinoide Methamphetamine Unterschrift (lesbar), behandelnde(r) Arzt/Ärztin: ERGEBNISSE NEGATIV Amphetamine Barbiturate Benzodiazepine Cannabinoide (THC) Cocain/ Benzoylecgonin Opiate/ Morphin Methadon Methamphetamine Kommentar: Datum: Unterschrift (Labor): POSITIV unterer Grenzwert ca. 1000 ng/ml ca. 300 ng/ml ca. 300 ng/ml ca. 50 ng/ml ca. 300 ng/ml ca. 300 ng/ml ca. 300 ng/ml ca. 1000 ng/ml Hinweise FRAGESTELLUNG Bei Verdacht eines Drogenmißbrauchs besteht die Möglichkeit, dies über einen immunologischen Test zu überprüfen. Immunologische Drogentests sind rasch durchführbar, jedoch nicht mehr als eine schnelle Orientierung. Da sie falsch positive oder negative Ergebnisse liefern können, ist immer eine Bestätigungsanalyse mit einem anderen Verfahren, z.B. mit gekoppelter Gaschromatographie/Massenspektrometrie (GCMS) oder hochauflösender Flüssigkeitschromatographie (HPLC) notwendig, wenn das Ergebnis forensisch relevant ist. VORGEHENSWEISE Urin wird am besten unter Aufsicht gewonnen, danach in eine Monovette aufgezogen und die Probe im Labor mit dem Anforderungsschein abgeliefert. Die Untersuchung und Ergebnismitteilung erfolgen am gleichen Tag. LAGERUNG Die Proben können bei Bedarf dunkel und im Kühlschrank (4 o C) für 24 Stunden gelagert werden. Für eventuell notwendige Bestätigungsanalysen per HPLC oder GCMS wird die Urinprobe im Neurochemischen Labor 3 Monate bei -20 o C aufbewahrt. ANALYSE Die qualitative Bestimmung erfolgt mit Hilfe eines immunochromatographischen Schnelltests innerhalb von 10-20 min. Wegen ihrer unterschiedlichen Halbwertszeiten sind Drogen bzw. Drogenmetabolite im Urin unterschiedlich lange nach der Einnahme nachweisbar. Amphetamine Barbiturate Benzodiazepine Cannabinoide/THC Cocain/Benzoylecgonin Methadon Opiate nachweisbar untere Grenzwerte bis 72 Stunden 1000 ng/ml 1 bis 21 Tage 300 ng/ml unter 6 bis > 90 Stunden 300 ng/ml 5 bis 20 Tage 50 ng/ml 2 bis 4 Tage 300 ng/ml 24 bis 48 Stunden 300 ng/ml 2 Tage, manchmal länger 300 ng/ml AUSWERTUNG Anhand der immunologischen Reaktion wird abgelesen, ob die Urinprobe die gesuchte Droge oder einen Metaboliten enthält, in Konzentrationen, die über den vom Hersteller angegebenen Grenzwerten liegen (siehe oben). GRENZEN DER METHODE Auch wenn die Methode über Ringversuche gute Ergebnisse gezeigt hat, ist immer mit einer Interferenz mit Medikamenten oder anderen Substanzen zu rechnen. Wegen dieser Störanfälligkeit des Schnelltests können falsch positive und falsch negative Ergebnisse resultieren. Ein falsch positiver Befund kann durch eine Kreuzreaktivität des Assays mit einem eingenommenen Medikament verursacht sein. Daher ist bei der Anforderung die aktuelle Medikation anzugeben. Ein negativer Befund kann für Benzodiazepine resultieren, auch wenn ein Patient aus therapeutischen Gründen ein Benzodiazepin einnimmt. Die Urinkonzentrationen nach Benzodiazepineinnahme liegen oft unter dem Schwellenwert für einen positiven Befund. Therapeutische Dosen sind in der Regel niedriger als Dosen, die bei Benzodiazepinmißbrauch konsumiert werden. Wenn ein positives Ergebnis erhalten wurde und das Ergebnis nicht plausibel erscheint, dann sollte dies dem Neurochemischen Labor gemeldet werden, um eine Bestätigungsanalyse anzufordern, z.B. im Institut für Rechtsmedizin. Wenn der Befund forensisch relevant ist, muss immer eine Bestätigungsanalyse mit einem anderen als dem bei uns angewandten Verfahren erfolgen. Mainz 25-03-2013 Prof. Dr. Christoph Hiemke, Leiter des Neurochemischen Labors (Tel. 06131-17-7131) Apothekerinnen Gudrun Hefner, Kathrin Laib (Tel. 06131-17 67 88 oder 06131-17 73 50 oder 06131-17 70 10) Neurochemisches Labor, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz Tel.: 06131-17 7350 – Fax 06131-176789, Email: [email protected] http://www.unimedizin-mainz.de/psychiatrie/patienten/neurochemisches-labor-tdm.html