Die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth Entwurf einer Betreuungsvereinbarung für Promotionsverfahren an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vom 01.07.2014 A) Beteiligte1 Name Adresse Name Lehrstuhl Name Lehrstuhl Doktorand Betreuer I Betreuer II B) Dissertation Der Arbeitstitel der Dissertation (Doktorarbeit) lautet: „Das Verhältnis zwischen Doktorand und Doktorvater aus juristischer und ökonomischer Perspektive“. Die Arbeit soll in deutscher Sprache abgefasst werden. Angestrebt wird ein Umfang von zirka 200 Seiten. C) Zeitplan Der Zeitplan soll die Promotionsphase in Abschnitte teilen und Zwischenziele enthalten, auf die sich der Doktorand und der Betreuer geeinigt haben. Darüber hinaus kann in diesem Plan auch ein möglicher Forschungsaufenthalt im Ausland, die Teilnahme an Tagungen oder die angestrebte Veröffentlichung von Zeitschriftenbeiträgen festgehalten werden. 2013 Ausland 1 2015 Abgabe Expose Dissertation Reisen 2014 Teilnahme Fortbildung Teilnahme Workshop 2016 Abgabe Dissertation Teilnahme Konferenz Forschungsaufenthalt Mit allen Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen. Stand: 01.07.2014 1 D) Pflichten Pflichten des Doktoranden Der Doktorand erstellt gewissenhaft und zügig seine Dissertation. Darüber hinaus soll dieser aktiv an folgenden zur Betreuung vorgesehenen Veranstaltungen teilnehmen: Veranstaltung 1, Veranstaltung 2, Veranstaltung 3. Der Doktorand berichtet seinem Betreuer mindestens einmal im Jahr/ Semester/ Quartal über die Fortschritte seiner Forschung. Dieser Bericht sollte eine aktuelle Gliederung enthalten. Zusätzlich ist der Doktorand verpflichtet, dem Betreuer wesentliche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Pflichten des Betreuers Die Betreuung des Doktoranden erfolgt individuell sowie durch folgende Veranstaltungen: Veranstaltung 1, Veranstaltung 2. Der Betreuer hat die vom Doktoranden vorgelegten Zwischenergebnisse zu bewerten und diesen darüber zu informieren. Die Beratung ist auf grundlegende Fragen zu beschränken, damit die wissenschaftliche Leistung des Doktoranden ihre Eigenständigkeit nicht verliert. Zusätzlich soll der Betreuer seinen Doktoranden auf die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Arbeit hinweisen. Der Betreuer verpflichtet sich, das Erstgutachten zügig nach der Einreichung der Dissertation zu erstellen. Das Gutachten sollte spätestens sechs Monate nach Abgabe vorliegen. E) Arbeitsumfeld Die Dissertation wird im Rahmen einer halben Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl X / als aus Studienbeiträgen finanzierter Mitarbeiter / als aus dem DFG-Forschungsprojekt XY finanzierter Mitarbeiter / als externer Doktorand durchgeführt. F) Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Der Doktorand und sein Betreuer verständigen sich auf die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vom 10. Mai 2012 in der jeweils geltenden Fassung ist hierbei zu beachten. Der Doktorand verpflichtet sich insbesondere, die Arbeit vollständig selbst zu schreiben. Betreuer und Doktorand verpflichten sich, gegenseitige Urheberrechte zu wahren. Auf Anfrage soll der Betreuer die Unterlagen des Doktoranden einsehen können. Betreuer und Doktorand verpflichten sich auf die Einhaltung der „Leitlinien zur Qualitätssicherung“ in der jeweils aktuellen Fassung. Stand: 01.07.2014 2 G) Konfliktfall Bei Konflikten zwischen Betreuer und Doktorand sollen beide versuchen, sich gütlich zu einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, soll eine Vertrauensperson als Streitschlichter angerufen werden. Der Doktorand und sein Betreuer einigen sich auf den Ombudsmann für den wissenschaftlichen Nachwuchs / Mitglieder der Promotionskommission / den Dekan als Vertrauensperson. H) Berücksichtigung familiärer Situationen Die familiäre Situation des Doktoranden, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Tätigkeit, wird bei der Betreuung berücksichtigt. Der Doktorand hat seinen Betreuer über relevante Änderungen in diesem Bereich zu informieren. I) Nebenpflichten Neben den Hauptpflichten aus der Betreuungsvereinbarung können noch verschiedene, an die jeweilige Situation angepasste Abreden getroffen werden. So sollte bei juristischen Betreuungsvereinbarungen beispielsweise eine Hinweispflicht des Doktoranden aufgenommen werden, die Aufnahme des Referendariats frühzeitig anzuzeigen. Der Betreuer könnte verpflichtet werden, den Doktoranden dabei zu unterstützen, sein Verhältnis zur Wissenschaft und zur Praxis zu vertiefen. Der Doktorand könnte verpflichtet werden, dem Betreuer sonstige eigene wissenschaftliche Projekte anzuzeigen. J) Promotionskommission Eine Ausfertigung dieser Betreuungsvereinbarung einschließlich des Zeitplans ist für die Promotionskommission im Dekanat zu verwahren. Die Promotionskommission soll im weiteren Verlauf des Verfahrens über wesentliche Änderungen informiert werden. Die Promotionskommission ist berechtigt, von sich aus Informationen über den jeweiligen Stand des Promotionsvorhabens einzuholen. K) Beendigung Das Betreuungsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Ist der Doktorand aus wichtigem Grund für längere Zeit gehindert, die Arbeit an seiner Dissertation fortzusetzen, kann das Betreuungsverhältnis in Abstimmung mit dem Betreuer zum vorläufigen Ruhen gebracht werden. Wenn das Promotionsverfahren nicht weiterverfolgt wird, soll der Betreuer unmittelbar informiert werden. Jeder Teil kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Der wichtige Grund kann sich aus einer schwerwiegenden Verletzung dieser Betreuungsvereinbarung ergeben. Der Kündigung aus wichtigem Grund soll ein persönliches Gespräch vorausgehen. Stand: 01.07.2014 3 Unterschrift Betreuer/in I Unterschrift Betreuer/in II Doktorand/in Stand: 01.07.2014 4