Betreuungsvereinbarung - RW-Fakultät

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Die
Promotionskommission der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Bayreuth
Entwurf einer Betreuungsvereinbarung für
Promotionsverfahren an der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Bayreuth vom 01.07.2014
A) Beteiligte1
Name
Adresse
Name
Lehrstuhl
Name
Lehrstuhl
Doktorand
Betreuer I
Betreuer II
B) Dissertation
Der Arbeitstitel der Dissertation (Doktorarbeit) lautet: „Das Verhältnis zwischen Doktorand und
Doktorvater aus juristischer und ökonomischer Perspektive“. Die Arbeit soll in deutscher Sprache
abgefasst werden. Angestrebt wird ein Umfang von zirka 200 Seiten.
C) Zeitplan
Der Zeitplan soll die Promotionsphase in Abschnitte teilen und Zwischenziele enthalten, auf die sich
der Doktorand und der Betreuer geeinigt haben. Darüber hinaus kann in diesem Plan auch ein
möglicher Forschungsaufenthalt im Ausland, die Teilnahme an Tagungen oder die angestrebte
Veröffentlichung von Zeitschriftenbeiträgen festgehalten werden.
2013
Ausland
1
2015
Abgabe Expose
Dissertation
Reisen
2014
Teilnahme Fortbildung
Teilnahme Workshop
2016
Abgabe Dissertation
Teilnahme Konferenz
Forschungsaufenthalt
Mit allen Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint.
Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.
Stand: 01.07.2014
1
D) Pflichten
Pflichten des Doktoranden
Der Doktorand erstellt gewissenhaft und zügig seine Dissertation. Darüber hinaus soll dieser aktiv an
folgenden zur Betreuung vorgesehenen Veranstaltungen teilnehmen:
Veranstaltung 1, Veranstaltung 2, Veranstaltung 3.
Der Doktorand berichtet seinem Betreuer mindestens einmal im Jahr/ Semester/ Quartal über die
Fortschritte seiner Forschung. Dieser Bericht sollte eine aktuelle Gliederung enthalten. Zusätzlich ist
der Doktorand verpflichtet, dem Betreuer wesentliche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
Pflichten des Betreuers
Die Betreuung des Doktoranden erfolgt individuell sowie durch folgende Veranstaltungen:
Veranstaltung 1, Veranstaltung 2.
Der Betreuer hat die vom Doktoranden vorgelegten Zwischenergebnisse zu bewerten und diesen
darüber zu informieren. Die Beratung ist auf grundlegende Fragen zu beschränken, damit die
wissenschaftliche Leistung des Doktoranden ihre Eigenständigkeit nicht verliert. Zusätzlich soll der
Betreuer seinen Doktoranden auf die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Arbeit hinweisen.
Der Betreuer verpflichtet sich, das Erstgutachten zügig nach der Einreichung der Dissertation zu
erstellen. Das Gutachten sollte spätestens sechs Monate nach Abgabe vorliegen.
E) Arbeitsumfeld
Die Dissertation wird im Rahmen einer halben Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl X
/ als aus Studienbeiträgen finanzierter Mitarbeiter / als aus dem DFG-Forschungsprojekt XY
finanzierter Mitarbeiter / als externer Doktorand durchgeführt.
F) Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Der Doktorand und sein Betreuer verständigen sich auf die Einhaltung der Regeln der guten
wissenschaftlichen Praxis. Die Satzung der Universität Bayreuth zur Sicherung der Standards guter
wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vom 10. Mai 2012
in der jeweils geltenden Fassung ist hierbei zu beachten. Der Doktorand verpflichtet sich
insbesondere, die Arbeit vollständig selbst zu schreiben. Betreuer und Doktorand verpflichten sich,
gegenseitige Urheberrechte zu wahren. Auf Anfrage soll der Betreuer die Unterlagen des
Doktoranden einsehen können. Betreuer und Doktorand verpflichten sich auf die Einhaltung der
„Leitlinien zur Qualitätssicherung“ in der jeweils aktuellen Fassung.
Stand: 01.07.2014
2
G) Konfliktfall
Bei Konflikten zwischen Betreuer und Doktorand sollen beide versuchen, sich gütlich zu einigen. Ist
eine Einigung nicht möglich, soll eine Vertrauensperson als Streitschlichter angerufen werden. Der
Doktorand und sein Betreuer einigen sich auf den Ombudsmann für den wissenschaftlichen
Nachwuchs / Mitglieder der Promotionskommission / den Dekan als Vertrauensperson.
H) Berücksichtigung familiärer Situationen
Die familiäre Situation des Doktoranden, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und
wissenschaftlicher Tätigkeit, wird bei der Betreuung berücksichtigt. Der Doktorand hat seinen
Betreuer über relevante Änderungen in diesem Bereich zu informieren.
I) Nebenpflichten
Neben den Hauptpflichten aus der Betreuungsvereinbarung können noch verschiedene, an die
jeweilige Situation angepasste Abreden getroffen werden. So sollte bei juristischen
Betreuungsvereinbarungen beispielsweise eine Hinweispflicht des Doktoranden aufgenommen
werden, die Aufnahme des Referendariats frühzeitig anzuzeigen. Der Betreuer könnte verpflichtet
werden, den Doktoranden dabei zu unterstützen, sein Verhältnis zur Wissenschaft und zur Praxis zu
vertiefen. Der Doktorand könnte verpflichtet werden, dem Betreuer sonstige eigene
wissenschaftliche Projekte anzuzeigen.
J)
Promotionskommission
Eine Ausfertigung dieser Betreuungsvereinbarung einschließlich des Zeitplans ist für die
Promotionskommission im Dekanat zu verwahren. Die Promotionskommission soll im weiteren
Verlauf des Verfahrens über wesentliche Änderungen informiert werden. Die Promotionskommission
ist berechtigt, von sich aus Informationen über den jeweiligen Stand des Promotionsvorhabens
einzuholen.
K) Beendigung
Das Betreuungsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Ist der
Doktorand aus wichtigem Grund für längere Zeit gehindert, die Arbeit an seiner Dissertation
fortzusetzen, kann das Betreuungsverhältnis in Abstimmung mit dem Betreuer zum vorläufigen
Ruhen gebracht werden. Wenn das Promotionsverfahren nicht weiterverfolgt wird, soll der Betreuer
unmittelbar informiert werden.
Jeder Teil kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Der wichtige Grund kann
sich aus einer schwerwiegenden Verletzung dieser Betreuungsvereinbarung ergeben. Der Kündigung
aus wichtigem Grund soll ein persönliches Gespräch vorausgehen.
Stand: 01.07.2014
3
Unterschrift Betreuer/in I
Unterschrift Betreuer/in II
Doktorand/in
Stand: 01.07.2014
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