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Was versteht man unter der AKM?
Die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (AKM) ist eine
Verwertungsgesellschaft, die in Österreich die Rechte der öffentlichen Aufführung, die
Senderechte sowie die Zurverfügungstellungsrechte der Autoren, Komponisten, und
Verleger von musikalischen Werken vertritt, die bei ihr oder einer anderen (ausländischen)
Verwertungsgesellschaft Mitglied sind.
Aufgaben:
Die AKM hebt bei Veranstaltern, Sendeunternehmen und anderen Anbietern Lizenzen für
die öffentliche Aufführung bzw. Sendung/Zurverfügungstellung urheberrechtlich
geschützter Musik ein und verteilt diese nach Abzug des Verwaltungsaufwands zur Gänze
an die Urheber bzw. im Rahmen von Gegenseitigkeitsverträgen und der Miteinhebung im
Aufführungsbereich an andere Verwertungsgesellschaften.
Wie ist die AKM organisiert?
Generalversammlung
Das oberste Organ der AKM besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern, das sind
Tantiemen Bezugsberechtigte die nach Erreichen eines Mindest-Tantiemen Aufkommens
auf Antrag Genossenschafter wurden. Jeder Genossenschafter ist Mitglied entweder der
Komponisten- oder der Textautoren- oder der Musikverlegerkurie.
Zur Vertretung der nicht ordentlichen Mitglieder findet jährlich eine Versammlung der
Tantiemen Bezugsberechtigten statt.
Vorstand
Der Vorstand und in seinem Auftrag der Generaldirektor und das Büro führen laut Statut
der AKM die Geschäfte. Er setzt sich aus je vier Mitgliedern der Textautoren- Komponistenund Musikverlegerkurie zusammen, die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
Aufsichtsrat
Das kontrollierende Organ der AKM setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Textautoren-,
Komponisten- und Musikverlegerkurie mit fünfjähriger Funktionsdauer zusammen.
Mission der AKM Gesellschaft?

AKM-Mission
Wofür sie steht:
AKM, weil Musik etwas wert ist.
Was ihre zentralen Werte sind
Unser fachliches Know-how stellt die Qualität unserer Dienstleistung sicher.
Kundenbindung ist unser zentrales Anliegen.
Besonderes Augenmerk legen wir auf Flexibilität und Kostenbewusstsein.
Unser Handeln ist geleitet von Selbstbewusstsein und Wertschätzung gegenüber unseren
Partnern.
Wir sind klar in unserer Kommunikation, offen und ehrlich in unserem Tun und konsequent
in der Umsetzung.
Die internationale Ausrichtung ist für uns von großer Bedeutung.
Wir fühlen uns sozialen und kulturellen Werten verpflichtet
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die Tätigkeit der AKM basiert auf rechtlichen Grundlagen. Dazu gehören v.a. das
Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz und die
staatliche Betriebsgenehmigung der AKM (= Art Konzession).
Gib einen groben Überblick über die Gesetze.
Urheberrechtsgesetz:
Das österreichische Urheberrecht schützt das geistige Eigentums der Urheber im weiteren
Sinn. Das Urheberrechtsgesetz als zentrales Gesetz enthält die erlassenen gesetzlichen
Bestimmungen und macht diesen Schutz gerichtlich durchsetzbar.
Verwertungsgesellschaftsgesetz:
Das Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG) regelt die Verwertungsgesellschaften in
Österreich. Basis dieser Gesellschaften ist das Urheberrechtsgesetz. Ein paar die zurzeit in
Österreich existieren:
 Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR)
 Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien (VAM)
 Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler (VBK)
Was versteht man unter einer öffentlichen Aufführung?
Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut
Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine
Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.
Zeige häufigen Fragen und Antworten zum Thema AKM auf der AKM
Homepage auf.
1) Was bedeutet AKM?
Die drei Buchstaben „AKM“ stehen für Autoren, Komponisten,
Musikverleger. Die Abkürzung steht für die Gesellschaft, zu der sich diese
zusammengeschlossen haben.
2) Wozu gibt es die AKM?
Damit die Musik bzw. ihre Schöpfer existieren können. Denn Musik ist nicht
einfach da, sie wurde geschaffen – von Komponisten und Textautoren. Das
Komponieren und Texten ist eine hochqualifizierte Arbeit. Das Ergebnis
dieser Arbeit gehört als geistiges Eigentum den Musik-Schaffenden. Für die
Nutzung ihrer Werke steht den Urhebern laut Urheberrecht eine faire
Bezahlung zu. Die AKM hebt diese Tantiemen bei öffentlichen
Aufführungen, bei Sendungen und bei Online-Nutzungen ein und gibt sie an
die Musik-Schaffenden weiter.
3) Wie viel Gewinn verbleibt der AKM?
Der AKM selbst bleibt kein Gewinn. Die gesamten Einnahmen werden nach
festen Regeln an die Autoren, Komponisten und deren Verleger verteilt. Die
AKM zieht vor der Verteilung lediglich den entstandenen Betriebsaufwand
ab.
4) Gibt es auch im Ausland eine „AKM“ und arbeitet die AKM mit dieser
zusammen?
Ja, auch im Ausland haben sich die musikalischen Urheber und deren
Musikverleger zu Urheberrechtsgesellschaften zusammengeschlossen. Die
AKM hat mit diesen ausländischen Gesellschaften sogenannte
Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Daher kann die AKM den
Musiknutzern in Österreich praktisch das gesamte geschützte Weltrepertoire
der Musik anbieten.
5) Sind alle Musikwerke geschützt und wie lange?
Musik/Sprachwerke sind ab ihrem Entstehen geschützt und zwar bis 70
Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung beteiligten Urheber. Selbst
nach Ablauf dieser 70-jährigen Schutzfrist können Musik und Texte noch
durch Bearbeitung geschützt sein, weil auch Bearbeitungen
urheberrechtlichen Schutz genießen.
6) Ist die AKM eine staatliche Behörde?
Nein, das Tätigwerden von Verwertungsgesellschaften, also auch der AKM,
ist aber gemäß dem Verwertungsgesellschaftgesetz an das Erfordernis
einer staatlichen Betriebsgenehmigung (=Art Konzession) gebunden. Die
AKM hat diese Konzession.
Was passiert mit den AKM Beiträgen?,
Alle Einnahmen der AKM, werden nach Abzug des entstandenen Betriebsaufwand,
zur Gänze an die Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) im
In- und Ausland abgerechnet. Der AKM verbleibt kein Gewinn. Die Abrechnung
erfolgt nach festen Regeln, die von dem Rechteinhaber selbst geschlossen werden.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich programmgemäß d.h. aufgrund der Nutzung,
die auf den Musikprogrammen aufscheinen.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Beispiele:

Einzelveranstaltung mit und ohne Tanz
Bei Veranstaltungen ohne Tanz fallen 8 Prozent und für Veranstaltungen mit
Publikumstanz 12 Prozent von der jeweiligen Bruttoeinnahme inklusive
Mehrwertsteuer (aber nicht Einnahmen aus der Konsumation) aus der
betreffenden Veranstaltung an Hand der amtlichen
Vergnügungssteuerabrechnung als Aufführungsentgelt zu entrichten sind,
sofern nicht die Bestimmungen der Abs. (5) und (6) dieses Paragraphen
anzuwenden sind.

Fassungsraumabrechnung
Pauschal = Fassungsraumabrechnung, Berechnungsparameter sind der
Fassungsraum und der Eintrittspreis sowie das Kriterium mit oder ohne
Tanz. Günstigere Variante, falls rund 70% d. aufgelegten Karten verkauft
wurden, ansonsten Einnahmenabrechnung

Einnahmenabrechnung
Einnahmenabrechnung nach den Bruttoeinnahmen = Eintrittskartenentgelte.

Aufwandsabrechnung
Gibt es keinen Aufwand oder ist dieser geringfügig, werden Mindestsätze in
Rechnung gestellt; diese richten sich nach dem behördlich festgesetzten
Fassungsraum der Veranstaltungsörtlichkeit der ist dieser geringfügig,
werden Mindestsätze in Rechnung gestellt, diese richten sich nach dem
behördlich festgesetzten Fassungsraum der Veranstaltungsörtlichkeit.

Dauerveranstaltungen
richten sich die Berechnungsparameter für die Höhe der Kosten nach den
speziellen Gegebenheiten der unterschiedlichen Veranstaltergruppen (z.B.
Gastronomiebetriebe, Handelsbetriebe) und den verschiedenen Arten der
Musiknutzung (Radio, Fernseher, CDs, MP3-Anlage, Musikautomat, LiveMusik, etc.). So ist z.B. bei Musikdarbietungen mittels Tonträger oder Radio
im Handel die Quadratmeteranzahl der musikbeschallten Verkaufsfläche ein
wesentlicher Berechnungsparameter, in der Gastronomie ist die
durchschnittliche monatliche Gästefrequenz eine wesentliche
Berechnungsgröße, bei der Verwendung von Musik in Telefonwarteschleifen
richtet sich der Tarif vor allem nach der Anzahl der Nebenstellen der
Telefonanlage.
Welche Musik/Texte sind geschützt?
Musik und Texte sind bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung beteiligten
Urheber geschützt. Selbst nach Ablauf dieser 70-jährigen Schutzfrist können Musik und
Texte noch durch Bearbeitungen geschützt sein.
AKM - Konnex
Auch wir mussten unser Projekt bei der AKM anmelden, da unsere Band „klika“, bei ihren
Auftritten gecoverte Lieder gesungen hat.
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