Beteiligung Berliner Arbeitsämter am verbrecherischen

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Beteiligung Berliner Arbeitsämter am verbrecherischen studentischen
Osteinsatz (DS/0818/IV)
BVV 28.08.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, geeignete Schritte einzuleiten, um am Sitz des ehemaligen
Arbeitsamtes, der jetzigen Arbeitsagentur in der Charlottenstraße, die Geschichte dieses
Ortes, insbesondere bezogen auf den in der Nazizeit dort organisierten Einsatz von
Studierenden u. a. bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000
landwirtschaftlichen Betrieben in Westpolen und später auch in Zentralpolen und in der
Ukraine zu dokumentieren. Dabei soll das Bezirksamt auch die Zusammenarbeit mit der
Bundesagentur suchen.
Begründung:
Die Beschlussempfehlung folgt einer Bitte der Gedenktafelkommission. Von 1940 bis 1943
verpflichtete das damalige Arbeitsamt in der Charlottenstraße zwischen 500 und 1.000
Studierende zur Mitarbeit bei der Erfassung und Beschlagnahme von mehreren 100.000
landwirtschaftlichen Kleinbetrieben in den "eingegliederten Ostgebieten". Ziel war die
Deportation der BewohnerInnen, um die geplante Germanisierung dieser Gebiete
voranzutreiben.
Stellungnahme des Friedrichshain-Kreuzberg Museums (Dezember 2014):
Unsere Beschäftigung mit der Geschichte der Berliner Arbeitsämter im NS ergab, dass es
vorrangig wäre, an den Standorten des ehemaligen „Arbeitsamtes Berlin“ in Mitte
(Georgenkirchplatz) und dem „Landes/Gauarbeitsamt Brandenburg“ in Tiergarten
(Lützowplatz) Gedenkzeichen aufzustellen. Zuvor müssten aber überhaupt erst Grundzüge
einer Gedenkarbeit zum Thema Berliner Arbeitsbehörden in der NS-Zeit entwickelt werden.
Die Bedeutung der „Ortsstelle Kreuzberg“ des Berliner Arbeitsamtes im Gebäude-komplex
an der Friedrichstraße 34-37a / Charlottenstraße 90/94 im Kontext des Einsatzes von
Studierenden u.a. bei der Erfassung und Beschlagnahmung von mehreren 100.000
landwirtschaftlichen Betrieben in Westpolen und später auch in Zentralpolen und in der
Ukraine konnte aufgrund der bisherigen Recherchen noch nicht annähernd hinreichend
dokumentiert werden. Hierzu sind umfangreiche Recherchen notwendig, die die
Möglichkeiten eines Bezirksmuseums übersteigen.
Das Museum wird sich deshalb an die „Unabhängige Historikerkommission zur Aufarbeitung
der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus“ wenden,
die Anfang 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat. Das Forschungsprojekt, das organisatorisch
und räumlich an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelt ist, soll Anfang 2017
abgeschlossen sein. Die Ergebnisse sollen in Form von Publikationen, Vorträgen und
Tagungen öffentlich gemacht werden.
1
Zusammenfassung der bisherigen Recherchen /
gekürzte Fassung eines Textes von Detlef Krenz, Dezember 2014
Um Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Beschlusses herzustellen, geht der folgende
Text u.a. auf die Baugeschichten der „Ortsstelle Kreuzberg des Arbeitsamts Berlin“, des
„Arbeitsamts Berlin“ und des „Landesarbeitsamts Brandenburg“ ein. Eng mit dem Thema des
Antrags verknüpft sind die Struktur, die Bedeutung und die Arbeit verschiedener
Dienststellen der NS-Arbeitsverwaltung in Berlin während des Zweiten Weltkriegs. So
geschah z.B. die Bildung von „Gauarbeitsämtern“ im Kontext der Erklärung des „totalen
Krieges“ von 1943 und bezog sich auf administrative Maßnahmen zum Einsatz von
Arbeitskräften in der Rüstungsindustrie.
Der Gebäudekomplex der heutigen Arbeitsagentur an der Friedrichstraße 34-37a /
Charlottenstraße 90/94 wurde privatwirtschaftlich realisiert und ab 1940 zunächst an die
Arbeitsbehörden vermietet und im September 1944 an das Reichsarbeitsministerium
verkauft. Lediglich das „Arbeitsamt Berlin“ am Georgenkirchplatz 9-10 nördlich des
Alexanderplatzes in Mitte wurde als NS-Arbeitsamt geplant und teilweise realisiert (Ruine
nach dem Zweiten Weltkrieg abgerissen). Der Gebäudekomplex an der Friedrichstraße 3437a / Charlottenstraße 90/94 war im NS-Sprachgebrauch „Ortsstelle Kreuzberg“ des
„Arbeitsamtes Berlin“ und mit Zuarbeiten beschäftigt.
Am Beispiel der „Aktion Zamosc“ (am Ende dieses Textes) wird gezeigt, dass die „Ortsstelle
Kreuzberg“ administrativ mit ethnischer Vertreibung, Zwangsarbeit im In- und Ausland und
dem sogenannten „Studenteneinsatz Ost“ beschäftigt war – wie andere Ortsstellen
vermutlich auch. In welchem Umfang, das können aber nur weitere umfangreiche
Recherchen ermitteln, die die Möglichkeiten eines Bezirksmuseums übersteigen.
Grundsätzlich war das „Arbeitsamt Berlin“ wie auch die „Ortsstelle Kreuzberg“ für das
Berliner Stadtgebiet bzw. für den Bezirk Kreuzberg zuständig.
Für Brandenburger Gebiete war das „Landesarbeitsamt Brandenburg“ am Lützowplatz 5
zuständig1. Im Zuge der bereits erwähnten Umorganisation der Arbeitsbehörden von 1943
erhielt das „Landesarbeitsamt Brandenburg“ den Status eines „Gauarbeitsamtes
Brandenburg“.
Die „Ortsstelle Kreuzberg“ im Gebäudekomplex an der Friedrichstraße 34-37a /
Charlottenstraße 90/94 hatte eine nachgeordnete Stellung und war nicht, wie in diversen
Publikationen behauptet, das „Gauarbeitsamt Brandenburg“!
Wegen der erheblichen Differenzen der in zahlreichen Büchern und Webpublikationen
geschilderten Baugeschichte und jener im Bauaktenarchiv Yorckstraße dokumentierten,
erfolgt hier eine Kurzübersicht der Geschichte des Gebäudekomplexes Friedrichstraße 3437a / Charlottenstraße 90/94 anhand der Primärquellen / Bauakten:
Kurzübersicht Gebäudekomplex Friedrichstr. 34-37a / Charlottenstr. 90/94 / (Ortstelle
Kreuzberg / Arbeitsamt Berlin)
Der Gebäudekomplex Friedrichstraße 34-37a / Charlottenstraße 90/94 wurde zwischen 1938
und 1944 von der „Heilmannchen Grundstücksverwaltung“ als „Bürohaus Innenstadt“ auf
privatwirtschaftlicher Basis initiiert, realisiert und nach weitgehender Fertigstellung im
September 1944 an das Reichsarbeitsministerium veräußert.
Merkmal der ursprünglichen Planungen war eine gemischte Nutzung aus Büroflächen,
Ladenzeilen und als Werbestandort. Diese Planung wurde kriegsbedingt 1941 aufgegeben
und die Fassade an die Fassadengestaltung von NS-Verwaltungsgebäuden angeglichen.
1 Ab 1939, Standort vorher Berlin W 9 Schellingstraße 10–11, in LAB B Rep. 202 Nr. 4318 Schreiben an
Reichsbauamt Berlin SW 68, Alte Jacobstraße 117–120 v. 18.10.1938 betr: Bauliche Veränderungen in dem
reichseigenen Gebäude des Landesarbeitsamts Brandenburg in Berlin Lützowplatz 5
2
Mit dem Projekt „Bürohaus Innenstadt“ wurden nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgt,
sondern auch im Rahmen der antidemokratisch und antisemitisch geprägten NSStadtplanung ein gewachsenes Stadtquartier zerstört.
Das „Bürohaus Innenstadt“ kann von daher als privatwirtschaftlich realisierter Beitrag zur
„Germania“-Planung angesehen werden.
Die Nutzung als Arbeitsamt war nicht intendiert, sondern ergab sich 1939/40 aus der
Vermietung an das „Arbeitsamt Berlin“. Ab September 1944, mit der Veräußerung an das
Reichsarbeitsministerium, gehörte der Bau bis Kriegsende vollständig zur NSArbeitsverwaltung.
Als eine dem „Arbeitsamt Berlin“ unterstellte „Ortsstelle Kreuzberg“ war diese mit der
„Vermittlung von Arbeitseinsätzen“ u.a. auch dem „Studenteneinsatz Ost“ beschäftigt und
damit eine von 20 Berliner Dienststellen des „Arbeitsamtes Berlin“. Auch wenn die „Ortsstelle
Kreuzberg“ über begrenzte Kompetenzen verfügte, so sollte ihre Bedeutung im Zusammenhang mit ethnischer Vertreibung, Zwangsarbeit oder Zwangsverpflichtung nicht unterschätzt
werden. Die bisherigen Recherchen lassen aber eine Bewertung nicht zu.
Unmittelbar nach Kriegsende wurde das Gebäude als „Bezirksarbeitsamt Kreuzberg“ vom
Stadtverordneten Franz Wisniewski (KPD/SED) geleitet und war dem „Hauptamt für den
Arbeitseinsatz“ im sowjetischen Sektor unterstellt. 1948, nach Teilung der Berliner
Verwaltung wurde das „Bezirksarbeitsamt Kreuzberg“ eine Dienststelle des West-Berliner
Landesarbeitsamtes.
„Arbeitsamt Berlin / Gauarbeitsamt Berlin“ / Georgenkirchplatz
In nur wenigen Publikationen, die sich den Neubauten der Berliner NS-Zeit widmen, wird das
„Arbeitsamt Berlin“ am Georgenkirchplatz erwähnt, allerdings ohne auf die besondere
Bedeutung dieser Einrichtung einzugehen.
Im Gegensatz zum „Bürohaus Innenstadt“ bzw. dem heutigen Arbeitsamt in der
Friedrichstraße wurde das „Arbeitsamt Berlin“ von vornherein zwischen 1935/37 als solches
geplant und zwischen 1938/40 teilweise fertiggestellt.2
Von seiner Bedeutung her war das „Arbeitsamt Berlin“ die zentrale Lenkungs- und Anlaufstelle für Arbeitseinsätze in und um die „Reichshauptstadt Berlin“. Ebenso wurden von hier
Arbeitseinsätze in den besetzen Gebieten Europas koordiniert. Das „Arbeitsamt Berlin“ stand
in engem Kontakt zu deutschen Arbeitsämtern in Benelux, Dänemark, Polen und der Ukraine.
Im Herbst 1943 kam es über eine Verordnung aus dem Reichsarbeitsministerium zu einer
verwaltungsmäßigen Aufteilung in „Gauarbeitsamt Berlin“ und „Arbeitsamt Berlin“.3 Während
das „Arbeitsamt Berlin“ sich hauptsächlich um „Arbeitseinsätze“ kümmerte, war das
„Gauarbeitsamt Berlin“ für Finanzen oder wie im Fall des „Bürohauses Innenstadt“ für
„Liegenschaften“ zuständig.
Im Januar 1945 wurde das Gebäude durch Bombentreffer schwer beschädigt4 und im Mai
1945 in „Hauptamt für den Arbeitseinsatz“ umbenannt. Das „Hauptamt“ stand unter sowjetischer Verwaltung und sollte die Arbeit von 20 neugebildeten „Bezirksarbeitsämtern“ koordinieren oder anleiten. Von 1948/49 bis zum Ende der 1950er Jahre wurde das
„Hauptamt“ am Georgenkirchplatz zum zentralen Ost-Berliner Arbeitsamt. Im Zuge der DDRHauptstadt-Planungen wurde der Gebäudekomplex Mitte der 1960er Jahre abgerissen und
in Folge veränderter Straßenführung verschwand der Georgenkirchplatz vom Stadtplan. Am
ehemaligen Standort des „Hauptamtes“ bzw. des ehemaligen „Arbeitsamtes Berlin“ wurde
2 LAB C Rep. 105 Nr. 3834 Korrespondenzen Zentralvermessungsamt v. 7.3.1935, 2.3.1937,
Hauptliegenschaftsamt Reichshauptstadt Berlin v. 30.7.1943
3 LAB A Rep. 242 Nr. 13 Organigramm Dienststellen „Gauarbeitsamt Berlin“ ohne Datum
4 LAB A Rep. 242 Nr. 89 Dienstbesprechung Ortsstellenleiter 20.02.1945
3
1968 das „Haus der Statistik“ errichtet.
„Landesarbeitsamt Brandenburg / Gauarbeitsamt Brandenburg“ / Lützowplatz
Im Zuge der Kriegsvorbereitungen wurden von der NS-Arbeitsverwaltung zwei Einrichtungen
in Berlin gebildet, die wegen ihrer Zuständigkeiten als „Landesarbeitsämter“ galten. Das
„Arbeitsamt Berlin“ und das „Landesarbeitsamt Brandenburg“. Das „Landesarbeitsamt
Brandenburg“ war in Vertretung der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“5 dem „Arbeitsamt Berlin“ gegenüber weisungsberechtigt. Anordnungen,
Befehle und Weisungen des Reichsarbeitsministeriums gingen zuerst an das „Landesarbeitsamt Brandenburg“, wurden hier bearbeitet und danach an das „Arbeitsamt
Berlin“ weitergeben.
Das „Landesarbeitsamt Brandenburg“ hatte seinen Sitz am Lützowplatz 5, einer Villa in
Tiergarten.6 Nach Zahlung einer Ablösesumme von 14.500 RM an die Stadtkasse Tiergarten
konnten Ende Dezember 1938 bzw. im Januar 1939 fünf Wohnungen in „gewerbliche
Räume“ umgewandelt werden.
Das „Landesarbeitsamt Brandenburg“ wurde im Herbst 1943 administrativ in das
„Gauarbeitsamt Brandenburg“ umorganisiert und hatte 38 Mitarbeiter.
Gegen Ende des Krieges wurde das Gebäude schwer beschädigt und die Ruine 1959
gesprengt. Während der IBA 1984–87 entstanden auf dem Gelände einige Musterbauten
des Architekten Oswald Mathias Ungers, diese wurden 2013 abgerissen und durch einen
Neubau des Architekten Axel Schultes ersetzt.
Nach diesem Exkurs zur Ortsgeschichte der einzelnen Behörden der NS-Arbeitsverwaltung
wird jetzt im zweiten Teil auf die Organisationsgeschichte der vorgestellten Behörden
eingegangen.
Bildung von Landesarbeitsämtern und Veränderung der Arbeitsverwaltung ab 1933
Begriffe wie „Arbeitseinsatz“ oder „Arbeitseinsatzpolitik“ bzw. „Arbeitseinsatzverwaltung“ kamen im Mai 1934 in den Sprachgebrauch der Arbeitsämter. Im Kontext der NSWirtschaftsideologie sollte der „inhaltlich überholte Begriff Arbeitsmarkt ersetzt“7 werden. Der
"Einsatz" wurde darüber hinaus Kennzeichen einer sprachlichen Militarisierung der
Arbeitsverwaltung.
Aus Mitarbeitern wurden „Gefolgschaftsmitglieder“, der Chef zum "Betriebsführer", eine
Arbeitsplatzzuweisung zum "Gestellungsbefehl der Dienstverpflichtung", und der Arbeiter
zum "Soldaten der Arbeit", wie es in einem Aufsatz der Zeitschrift "Arbeitertum" der
Deutschen Arbeitsfront vom 1.10.1939 u.a. heißt:
"Die Vorstufe für die Volksgemeinschaft ist die Kameradschaft in den deutschen Betrieben
und Werkstätten, bei der Arbeit und im Alltag. Während Millionen im feldgrauen Rock unsere
Grenzen hüten und den Angriff der Feinde abwehren, müssen Millionen im Arbeitsrock ihrer
täglichen Arbeit nachgehen und dabei Leistungen vollbringen, die im Umfang, in der Größe
und Bedeutung denen der feldgrauen Front nicht nachstehen.“ Und des weiteren:
„Der Frontsoldat, der im Angesicht des Todes die Heimat verteidigt, kennt keinen
Achtstundentag, keine Tag- oder Nachtschicht, keinen Urlaub und keinen Feierabend. Sein
selbstverständlicher Einsatz muss uns bei unserer täglichen Arbeit Vorbild sein.“
5 LAB A Rep. 242 Nr. 20 "Mob. Aufgaben der Arbeitsämter" 06.12.1938
6 LAB B Rep. 202 Nr. 4318 Arbeitsamt Berlin an Reichsbauamt Berlin 18.10.1938
7 Erlass 57/42; Reichsarbeitsblatt S. 85
4
Diese willkürlich per Gesetz legitimierten „Arbeitseinsätze“ oder „Dienstverpflichtungen“ von
deutschen Arbeitskräften, unter Aufhebung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes,
ohne Rücksicht auf persönliche Umstände, trugen von daher deutliche Zwangselemente in
sich und nahmen die Entrechtung ausländischer Arbeitskräfte vorweg. Verstöße gegen diese
„Vermittlungen“ zogen von daher schwere Sanktionen nach sich. (Siehe auch „Zusammenarbeit „Arbeitsamt Berlin“ und „Ortsstelle Kreuzberg“ im Fall der „Aktion Zamość“ bzw.
„Studenteneinsatz Ost“ weiter unten.)
Selbst wenn die „Dienstverpflichtung“ deutscher Arbeitskräfte teilweise Zwangsarbeit
nahekam, waren deutsche Arbeiter und Angestellte nicht ohne Rechte. Sie hatten
normalerweise nicht um ihr Leben zu fürchten wie das im Fall von Millionen Menschen aus
den besetzten Ländern der Fall war.
Die NS-Arbeitseinsatzverwaltung hatte einen sehr erheblichen Anteil an der Organisation
von Zwangsarbeit wie auch Zwangsverpflichtungen außerhalb von Deutschland. Die NSArbeitseinsatzverwaltung war mittelbar oder unmittelbar an der ethnischen Vertreibung der
Bevölkerung in Polen und anderen von der deutschen Wehrmacht besetzten Ländern
beteiligt.
Weil sie unmittelbar die Befehle der Reichsarbeitseinsatzverwaltung ausführten, nahmen die
unteren Instanzen der NS-Arbeitsverwaltung wie z.B. die „Ortsstelle Kreuzberg“ oder
Mittelinstanzen wie das „Arbeitsamt Berlin“ bzw. das „Landesarbeitsamt/Gauarbeitsamt
Brandenburg“ eine wesentliche Rolle innerhalb dieser Vorgänge ein.
Bildung des „Arbeitsamtes Berlin“ im Frühjahr 1937 und Einrichtung der „Ortsstelle
Kreuzberg“ 1939
Um den Einsatz von Arbeitskräften im Zuge der Kriegsvorbereitung bzw. der NS-Stadtumbauprojekte optimaler zu gestalten, entstand unter Zusammenlegung von neun lokalen
Arbeitsämtern im Frühjahr 1937 das „Arbeitsamt Berlin“.
In einem „Bericht über die Untersuchung der Organisation des Arbeitsamts Berlin durch den
Prüfungsdienst des Reichsarbeitsministeriums Dezember 1939/Januar 1939“8 heißt es dazu:
„Der Bezirk des Arbeitsamts Berlin entspricht dem Gebiet der Reichshauptstadt“. Zu den
„Orts- und Nebenstellen“ heißt es im Bericht, sie würden: „als eine unerlässliche Voraussetzung für den Erfolg der Gesamtorganisation des Arbeitsamtes angesehen. Die Ortsstellen9 sollten infolge ihrer ständigen engen Berührung mit der Bevölkerung und mit den
Betrieben ihres Bezirks am besten in der Lage sein, die noch vorhandenen Arbeitssuchenden und die Reserven an Arbeitskräften für einen zweckbestimmten Einsatz zu gewinnen.
Die Anmietung von Räumen des „Arbeitsamtes Berlin“ im Neubau des „Bürohauses
Innenstadt“ in der Charlottenstraße/Friedrichstraße diente 1939/40 deshalb der Einrichtung
einer „Ortsstelle Kreuzberg“.
Bildung der Gauarbeitsämter im Herbst 1943 und deren Folgen
Im Dienste der Aufrüstung bekamen die Arbeitsämter eine große Machtfülle. Am 1. August
1939 bestellte Friedrich Syrup alle Leiter der Arbeitsämter zum „Beauftragten der Reichstreuhänder“, um eine "sinnvolle Lenkung der Arbeitskräfte nach den Erfordernissen der
Volkswirtschaft" zu gewährleisten10. Die nun ehemaligen Leiter waren vorher entweder für
die Arbeitseinsatzpolitik oder Lohnpolitik zuständig und wurden nun mit sozialpolitischen
Aufgaben beauftragt. (Anm.: Hierzu gehörte die Betreuung von Zwangsarbeitern im Fall von
Tod, Nachlässen und Beurlaubungen im Rahmen familiärer Anlässe siehe Anhang;
8 LAB A Rep. 242 Nr. 27–33
9 für das Berliner Stadtgebiet 20 „Ortsstellen“. Diese Einteilung wurde nach Kriegsende weitergeführt, die
ehemaligen „Ortsstellen“ wurden von nun an als „Bezirksarbeitsämter“ geführt.
10 RABl Teil V Nr. 35/36 S. 615-617
5
Zusammenarbeit „Arbeitsamt Berlin“ „Ortsstelle Kreuzberg“ im Fall der „Aktion Zamość“ bzw.
„Studenteneinsatz Ost“)
Zu den Aufgaben im Rahmen des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ gehörte die
Berufung von Vertrauensmännern, die Überwachung der Geschäftsführung von Vertrauensräten, Entscheidungen über Bußgelder, die Zustimmung zur Kündigung von Wehrmachtsangehörigen und werdenden Müttern, die Überwachung der Einhaltung von Betriebsordnungen.
Dazu kamen alle Aufgaben aus dem Tarifwesen. Zur Erhaltung der Arbeitsdisziplin wurde
den Arbeitsämtern das Recht zugestanden Sanktionsmaßnahmen (Verwarnungen,
Ordnungsstrafen) auszusprechen oder die Durchführung und Überwachung des Kriegslohnstopps (Sanktionsrecht) und das Recht auf "Entgegennahme von Anträgen und Anzeigen
aller Art" auszuüben. Mit dieser Machtfülle ausgestattet wurden die Arbeitsämter ebenfalls in
den besetzten Gebieten tätig.
Infolge des Kriegsverlaufs, der massiven Einberufungen zur Wehrmacht, dem
Arbeitskräftemangel bzw. der Rekrutierung von Zwangsarbeitskräften, erfuhr die
Arbeitskräftelenkung eine weitere Machtkonzentration. Am 21. März 1942 wurde Fritz
Sauckel per „Führererlass“ zum „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ ernannt.
Im Erlass hieß es u.a.: „Die Sicherstellung der für die gesamte Kriegswirtschaft, besonders
für die Rüstung erforderlichen Arbeitskräfte bedingt eine einheitlich ausgerichtete, den
Erfordernissen der Kriegswirtschaft entsprechende Steuerung des Einsatzes sämtlicher
verfügbaren Arbeitskräfte einschließlich der angeworbenen Ausländer und der
Kriegsgefangenen sowie die Mobilisierung aller noch unausgenutzten Arbeitskräfte im
Großdeutschen Reich einschließlich des Protektorates sowie im Generalgouvernement und
in den besetzten Gebieten“.11
Über diesen Erlass erlangte Sauckel die fast grenzenlose Vollmacht Millionen Menschen in
die Sklavenarbeit zu zwingen. Wie Speer als „Minister für Bewaffnung und Munition“ große
Ressorts in seiner Hand konzentrierte, war Sauckel als „Generalbevollmächtigter für den
Arbeitseinsatz“ zum Leiter eines Instanzen übergeordneten Machtzentrums der
Arbeitskräftelenkung geworden.
Um eine Zusammenarbeit militärischer und politischer Stellen zu gewährleisten, ordnete
Sauckel 1943 die Bildung von „Gauarbeitsämtern“ an.
Am 3. August 1943 in Weimar, anlässlich einer Arbeitstagung der deutschen Arbeitsverwaltung, sagte er: „Die Mittelstellen der Arbeitsverwaltungen (Anm.: Gauarbeitsämter) haben
mit allen Dienstellen der Partei, des Staates, der Wehrmacht und der Wirtschaft vorbehaltlos
und in bester Kameradschaft zusammenzuarbeiten und damit die Geschlossenheit der
Verwaltung zu gewährleisten. Sie haben die Pflicht, ihre Verwaltung nach den Grundsätzen
größter Schlagkraft, Sauberkeit und Ordnung zu führen“.12
In der Praxis wurden die „Landesarbeitsarbeitsamtsbezirke“ in der räumlichen Gliederung
dem regionalen Organisationsprinzip der NSDAP und darüber hinaus der Reichsverteidigung
angepasst. 42 „Gauarbeitsamtsbezirke über das „Reichsgebiet“ verteilt entstanden auf diese
Weise.
Das Organisationsprinzip in „Gaue“ fand ursprünglich bei nationalistischen Sportverbänden
des 19. Jahrhunderts seine Anwendung und diente nach dem Ersten Weltkrieg der NSDAP
als Vorbild.
1925 wurde der „Gau Berlin-Brandenburg“ der NSDAP und am 1. Oktober 1928 der „Gau
Berlin“ aus dem „Gau Berlin-Brandenburg“ gebildet. Aus ideologischen Gründen dienten ab
1933 die Gaue zunehmend als staatliche Struktur. Seit 1942 galten „Gauleiter“ als Reichsverteidigungskommissare (RVK) und durften ab dem 1. August 1943 den „Gauarbeitsämtern“ Weisungen, etwa zur Arbeitskräftelenkung, erteilen. Die Arbeitsverwaltung war damit
der „totalen Kriegsführung“ unterworfen, wie z.B. aus einem Schriftstück zum „Abzug von
11 21. März 1942, Reichsgesetzblatt I 1942, S. 179
12 Zeitschrift „Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe“ 1943 Heft 15/18 Dr. W. Stothfang "Die Einrichtung von
Gauarbeitsämtern"
6
Arbeitskräften durch das Arbeitsamt“ (Generalbüro) deutlich wird:13
"Bei Meinungsverschiedenheiten über eine vom Arbeitsamt angeordnete Dienstverpflichtung
eines Gefolgschaftsmitgliedes in einen anderen Betrieb hat sich der Betriebsführer zunächst
an den Leiter der zuständigen Vermittlungsgruppe beim Arbeitsamt Berlin Gebiet IIA, Berlin
SW 68, Charlottenstr. 90/94 zu wenden. Einem Einspruch kann grundsätzlich nur dann
stattgegeben werden, wenn das Gefolgschaftsmitglied Aufträge gleicher Dringlichkeit in
ihrem Betrieb angesetzt ist, in dem Betrieb, zu dem es beordert ist. Eine Einschränkung der
Versorgung des privaten oder des weniger dringenden kriegswirtschaftlichen Bedarfs muss
unter Umständen in Kauf genommen werden."
Kooperation des „Arbeitsamtes Berlin“ und der „Ortsstelle Kreuzberg“ mit
Arbeitsämtern in den besetzten Gebieten
Mit Kriegsbeginn erweiterte sich der Wirkungsbereich des „Arbeitsamtes Berlin“. Nach der
Kapitulation der polnischen Regierung am 27. September 1939 galten zentrale polnische
Gebiete als „polnische Heimstätte“. Die grenznahen polnischen Gebiete wurden durch das
NS-Reich annektiert. Der Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 führte zu weiteren
territorialen Veränderungen, die einst polnischen Gebiete in Weißrussland und der Ukraine
gehörten nun zu den „Reichskommissariaten Ostland und Ukraine“. Ziel der Besatzungspolitik war eine schnelle Germanisierung. Polen sollte das erste Land werden, in dem die
rassenideologischen Vorstellungen des Nationalsozialismus verwirklicht werden sollten. Im
Warthegau wurde zuerst mit großen Umsiedlungsmaßnahmen, brutalen Enteignungs- und
Aussiedlungsaktionen begonnen. Über eine Million Polen wurden zur Zwangsarbeit in das
„Deutsche Reich“ gebracht.
Sofort nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939
richtete die deutsche Arbeitsverwaltung Dienststellen mit jeweils 3 bis 14 Kräften in
polnischen Städten ein. Die Mitarbeiter hatten „sofort hinter der kämpfenden Truppe“ als
„erste Behörde einzurücken“ und mit Aufrufen in deutscher sowie polnischer Sprache die
Bevölkerung aufzufordern „sich zu melden“.14,15 Als „Arbeitsdienststellen“ nahmen sie die
„Geschäfte von Ortskommandos“ wahr und waren deshalb unmittelbar in die Vertreibung und
Verfolgung der Bevölkerung eingebunden.
Nachweisbar für das „Arbeitsamt Berlin“ ist bislang die Zusammenarbeit mit deutschen
Arbeitsämtern in den besetzten Ländern Polen, Ukraine, Tschechien, Niederlande und
Dänemark.16
In Polen waren das u.a. die Arbeitsämter in den Städten:
Warschau, Krakau, Tarnow (heute Tarnowskie Góry), der „Nebenstelle Mielec“ - hier mit den
Werkstätten der Heinkel-Flugzeugwerke, einem SS-Arbeitslager mit 1000 Personen sowie
den Truppenübungsplätzen „SS-Heidelager Süd“ - Gorno, in Lemberg und in Stryi - hier mit
einer „Nebenstelle“ im Ghetto.
In der Ukraine/Distrikt Galizien die Arbeitsämter in Drohobycz17 und einer Nebenstelle in
Sombor.
In Tschechien mit Arbeitsämtern in den Städten Mährisch Ostrau, Zlin und einer Nebenstelle
in Wallachisch-Klobouk (heute Valašské Klobouky).
In den Niederlanden mit Arbeitsämtern in Rotterdam, Haarlem und Winschotten.
13 LAB A Rep. 001-02 Generalbüro Akten Nr. 3333–3342 März 1943 „Abzug von AK durch das Arbeitsamt“
14 „Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzverwaltung in den besetzten Gebieten“, in: RABl II, Nr. 29/1939, vom 15.
Oktober, S. 370-372
15 „Der Einmarsch der Arbeitseinsatzverwaltung in Polen", RABl V, Nr. 7/1940, S. 106
16 LAB A Rep. 242 Nr. 90, 92, hierin Berichte, Meldungen aus den besetzten Gebieten an das "Arbeitsamt Berlin"
u. "Ortsstelle Kreuzberg"
17 AA "Nebenstellen" in Ghettos laut Verwaltungs-Jahrbuch für die Beamten und Angestellten der
Reichsanstalt/Arbeitseinsatzverwaltung, Jahrgänge 1935 bis 1942, hg. von Arning-Reichert. 1942/43. Zweiter
Band, S. 281-283 und 288
7
In Dänemark mit dem Arbeitsamt Kopenhagen.
Die „Ortsstelle Kreuzberg“ bearbeitete im Auftrag und mit dem Briefkopf des „Arbeitsamtes
Berlin“ „Vorgänge“ in den besetzten Gebieten. Hier zwei Beispiele:
Einem „Inhaber des Ritterkreuzes mit Eichenlaub und Schwertern“, vermittelte die „Ortsstelle
Kreuzberg“ eine 19-jährige Frau aus Lettland:
Die „Ortsstelle Kreuzberg“ empfing am 18. April 1943 eine Bescheinigung vom
„Reichskommissar für das Ostland, Arbeitspolitik und Sozialverwaltung Abt. III“ in Riga „Zur
Vorlage beim Arbeitsamt“. „Die Estin Erna Polgas, geb. 1.1.24 wohnhaft Reval“, wurde „als
Hausgehilfin für den Haushalt des Oberstltn. Lützow, Inhaber des Ritterkreuzes mit
Eichenlaub und Schwertern vorgesehen“.18
Frau Polgas wurde „mit Kurier nach Königsberg gebracht“, „wo sie sich selbst bei der
Luftflotte 1, Kurierstelle 1, zu melden“ hatte. Von der „Kurierstelle“ kam dann die Meldung:
„Fräulein Erna Polgas hat sich heute, 1.9.43 hier gemeldet und wurde zwecks Weiterreise
nach Berlin, zur Meldung bei der Dienststelle Luftflotten Kdo. Berlin-Dahlem in Marsch
gesetzt“.19
Deutlich anders im Wortlaut und Charakter die Vermittlung der 25-jährigen Grete Hansen
aus Dänemark. Nach der NS-Rassenlehre wurde Frau Hansen als Angehörige eines
„germanischen Volkes“ angesehen und sollte „während ihres Arbeitseinsatzes in Deutschland für den Gedanken des groß-germanischen Reiches gewonnen werden“:20
Der „Beauftragte für den Vierjahresplan und Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz
der Dienststelle Dänemark“ in Kopenhagen schrieb:21
„An den Präsidenten des Arbeitsamtes Berlin SW 68 Charlottenstr. 90/9422,
„Die Obengenannte Dänin bewirbt sich um eine Anstellung als Sprechstundenhilfe in Berlin.
In der Anlage übersende ich den Personalbogen zur Einsichtnahme. Frl. Hansen spricht gut
deutsch. Ich wäre für eine bald möglichste Mitteilung dankbar, ob ein Einsatz erfolgen kann.
Die Überweisung könnte alsdann auf den hier vorliegenden Auftrag über Hausgehilfinnen
erfolgen.“
Daraufhin erging „An den Leiter der Vermittlungsgruppe II 1 f Arbeitsamt Berlin“ am 25.
Oktober 1943 eine interne Mitteilung mit der Aufforderung: „Ich übersende obigen Vorgang
mit der Bitte um Aufnahme der Vermittlungsbemühungen und weitere Veranlassung“.
Am 8. Dezember 1943 antwortete die „Abteilung f. Soziale u. Pflegerische Berufe
Georgenkirchplatz 10“ an den „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz Dienststelle
Dänemark“:
Betr: Arbeitseinsatz; hier dänische Staatsangehörige Grete Hansen, geb. 16.5.1918,
Kopenhagen, Klauds Brygge, 27 I, Sprechstundenhilfe
„Nachdem ich festgestellt habe, daß der praktische Arzt Dr. Strohhofer bereit ist, Fräulein
Hansen einzustellen, bitte ich, sie in Marsch zu setzen.“
Im Gegensatz zum „Fräulein Hansen“ war die in Estland geborene 19-jährige Erna Polgas,
weil sie nach NS-Auffassung zur Gruppe der „nicht germanischen slawischen
Völker“ gehörte, als „Hausgehilfin für den Haushalt des Oberstltn. Lützow“ „vorgesehen“. Als
Richtlinie für diese Arbeitskräfte galt eine „straffste Führung“, neben der „Einhaltung eines
besonders klaren Abstandes“, der „durch die krassen rassischen Unterschiede und die
18 LAB A Rep. 242 Nr. 90 Bescheinigung vom Reichskommissar für das Ostland, Arbeitspolitik und
Sozialverwaltung Abt. II v. 18.4.1943
19 LAB A Rep. 242 Nr. 90 Antwort Kurierstelle Königsberg 19.4.1943
20 LAB A Rep. 242 Nr. 74 „Unterteilung der ausländischen Arbeitskräfte und ihre unterschiedliche
Behandlung“ aus: „Die sicherheitspolitische Behandlung der im Reich eingesetzten fremdländischen
Arbeitskräfte.“ 16.04.1943. Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Berlin Referat Industriesicherung.
Merkblatt I für politisch-polizeiliche Abwehrbeauftragte S. 2
21 LAB A Rep. 242 Nr. 92
22 Vermittlungsabteilung II l f – Hausangestellte - mit Eingangsstempel „Arbeitsamt Berlin“
8
politischen Verhältnisse bedingt“ sei. Jedoch sollte auch eine „korrekte und gerechte
Behandlung“ zu gelten haben. „Fräulein Erna Polgas“ meldete sich am 1. September 1943 in
Königsberg „Luftflotte 1, Kurierstelle 1“. Bemerkenswert ist der Aufwand „per Kurier“,
angesichts der Einschätzung, dass diese Arbeiter „dem deutschen Volkstum, der deutschen
Kultur, Art und Sitte fremd gegenüber stehen und jahrzehntelang im bolschewistischen Sinne
erzogen worden sind“ und im weiteren: „Agenten der Sowjets, Fallschirmspringer und
Saboteure befinden sich nachgewiesenermaßen unter ihnen, auch diese feindlichen Kräfte
werden sich zunächst arbeitswillig zeigen“23.
Zusammenarbeit „Arbeitsamt Berlin“, „Ortsstelle Kreuzberg“ im Fall der „Aktion
Zamość“ bzw. „Studenteneinsatz Ost“
Zamosc, heute Zamość, galt wegen seiner Verbindungen zur Hanse in den NS-Jahren als
„Trutzburg deutscher Kultur“. Nach einem Besuch in Lublin am 20. Juli 1941 ordnete
Himmler im Rahmen des „Generalplans Ost“ an, „ein Großsiedlungsgebiet in den deutschen
Kolonien bei Zamosc“ zu schaffen.
Die Folgen waren für die Bevölkerung entsetzlich: Über 30 Ortschaften wurden vollständig
zerstört. Aus dem Raum Zamość wurden über 100.000 Menschen aus 280 Ortschaften
vertrieben. Zehntausende von ihren Eltern getrennte Kinder erlagen dem Hungertod. Ihre
Eltern wurden entweder in Konzentrationslager deportiert oder zur Zwangsarbeit nach
Deutschland verschleppt.
Zamość, Lublin und die Umgebung waren Schauplatz des im „Generalplan Ost“ integralen
„Studenteneinsatzes Ost“. Von Seiten der Arbeitsämter in Deutschland, Österreich und
Polen wurde der „Studenteneinsatz Ost“ als „Arbeitseinsatz“ wahrgenommen und umgesetzt.
Nur wenige Dokumente sind überliefert, mit denen sich das Zusammenwirken des
„Arbeitsamtes Berlin“ bzw. der „Ortsstelle Kreuzberg“ mit entsprechenden Dienststellen im
Raum Zamość darstellen lässt.
Anhand von zwei Beispielen sollen die Verfahrensweisen im Fall eines Ehepaars und eines
Studenten erläutert werden. Die Gemeinsamkeit der Fälle kann vermutlich im passiven
Widerstand gesehen werden.
Im Fall des Ehepaars Zofia und Jan Mikulski aus dem ostpolnischen Dorf Sahryn im Kreis
Hrubischow, ca. 100 Kilometer von Lublin entfernt, bat der Bürgermeister des Bezirks
Prenzlauer Berg das „Arbeitsamt Berlin“ um eine „Rückführung“. Das im Krankenhaus
Prenzlauer Berg Zwangsarbeit leistende Ehepaar war im Juni 1943 beurlaubt worden, den
„schwerkranken Vater der Frau zu besuchen“.24
Die evakuierte Bevölkerung aus dem Gebiet Zamość wurde nach vier ethnischen Wertungsgruppen selektiert: Zwei arbeitsfähige Gruppen waren zur „Wiedereindeutschung“ bestimmt,
eine dritte Gruppe für die Zwangsarbeit in Deutschland25 und die vierte Gruppe, als
„kriminell“ oder „asozial“ eingestufte Personen, wurde nach Auschwitz deportiert. Alle
Menschen, die über 60 oder unter 14 Jahre alt waren, sollten in „Rentendörfern“ bleiben. Die
23 LAB A Rep. 242 Nr. 74 „Unterteilung der ausländischen Arbeitskräfte und ihre unterschiedliche
Behandlung“ aus: „Die sicherheitspolitische Behandlung der im Reich eingesetzten fremdländischen
Arbeitskräfte.“ 16.04.1943. Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Berlin Referat Industriesicherung.
Merkblatt I für politisch-polizeiliche Abwehrbeauftragte S. 3
24 LAB A Rep. 242 Nr. 92
25 Vom 27. November bis zum 31. Dezember 1942 wurden in 21 "Einsätzen" insgesamt 60 polnische Dörfer der
Kreise Hrubieszów, Bilgoraj, Tomaszów, Lubelski und Zamosc "ausgesiedelt". Von 9.771 Bewohnern wurden
2.716 Personen als Gesindekräfte für die deutschen Kolonisten ausgewählt, 5.147 Personen waren für den
Arbeitseinsatz in Deutschland vorgesehen. 1.310 Personen wurden sofort in vier Transporten nach Berlin
deportiert und dort in der so genannten "Fabrikaktion" gegen die noch in der Berliner Rüstungsindustrie
beschäftigten Juden ausgetauscht. Aus: Aufsatz Werner Röhr: „Neuordnung Europas“ - Speerspitze der
"Volkstumspolitik", die Aktion Zamosc und der Generalplan Ost. Archiv "Junge Welt", 28.11.2002
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Menschen in diesen „Rentendörfern“ waren infolge Unternährung oder fehlender Fürsorge
zum Tod durch Verhungern oder Erfrieren verurteilt. Wahrscheinlich um den Vater zu pflegen,
blieben die 21-jährige Sofia und ihr 25-jähriger Mann Jan Mikulski am Ort und überschritten
ihre vom Arbeitsamt eingeräumte Aufenthaltsdauer um 14 Tage.
Die "Regierung des Generalgouvernements Hauptabteilung Arbeit Abteilung Arbeitseinsatz“ in Krakau schrieb am 15. September 1943 an das „Arbeitsamt Berlin“: „Ich habe das
Arbeitsamt Zamosc angewiesen, für die Rückführung des Ehepaares Jan und Zofia M. an
ihre Arbeitsstätte im Reich unverzüglich alles weitere zu veranlassen.“ Vom Arbeitsamt
Zamosc kam am 7. Oktober 1943 die Antwort an das Arbeitsamt Berlin: „Das obengenannte
Ehepaar wurde von der Polizei festgenommen und am 7.10.43 zum Feldarbeiterlager Lublin
in Marsch gesetzt.“
Das „Feldarbeiterlager Lublin“ in der Lipowa Straße (zur Besatzungszeit Lindenstraße 7) war
ein Zwangsarbeitslager auf dem ehemaligen Sportplatz des "Akademischen Sportvereins
Lublin". Seit dem Dezember 1940 wurden hier Holzartikel für die „Deutschen Ausrüstungswerke“ hergestellt. Darüber hinaus gab es Schneider-, Schuster-, Sattlerei-, Färberei- und
Druckereiwerkstätten. Das „Feldarbeiterlager Lublin“ war auch ein Sammellager für
Gefangene aus anderen Lagern der Umgebung, die von hier nach Deutschland gebracht
wurden.
Die Lebensbedingungen der Gefangenen unter dem Kommandanten Hermann Dolp waren
unmenschlich. Für einen Geflüchteten wurden 10 andere gehängt und oft bedeuteten kleine
Verstöße gegen die Lagerordnung den Tod.26
Vermutlich Mitte Oktober 1943 wurde das Ehepaar Mikulski „zu ihrem bisherigen Arbeitsplatz
- Krankenhaus Prenzlauer Berg – weitergeleitet“.
War der Verstoß des Ehepaares Mikulski gegen den (Zwangs-)Arbeitseinsatz sehr wahrscheinlich von schweren Misshandlungen und Erniedrigungen gekennzeichnet, so bedeute
der Verstoß des Studenten Herbert Stodolka gegen seinen Arbeitseinsatz persönliche
Nachteile durch seine Versetzung in die Rüstungsindustrie.
Von der „Ortsstelle Kreuzberg“ wurde der 34-jährige Gartenbaustudent Stodolka für die Zeit
vom 19. August 1943 bis zum 15. Oktober 1943 zu einer Leistung im Rahmen des
„Studenteneinsatzes Ost“ dienstverpflichtet. Ein Privileg in dieser Phase des Monate zuvor
von Goebbels ausgerufenen „totalen Krieges“, denn die Dienstverpflichtung war mit einer
„UK-Stellung“, d.h. Freistellung vom Wehrdienst, verbunden.27
Dieser Aufgabe kam er „als Gartenhelfer“ der SS-Baumschule in Borowina Starozamojska,
Gemeinde Stary Zamosc, laut Aussage des Leiters der SS-Baumschule nicht nach. Herbert
Stodolka sollte „Erhebungen bei den deutschen Umsiedlern im Dorf Wislowiec (Anm.: unweit
von Zamość) durchführen“. In der Mehrheit handelte es sich bei den „deutschen
Umsiedlern“ um sogenannte „Volksdeutsche“, die aus dem rumänischen Bessarabien oder
der ukrainischen Bukowina kamen.
Herbert Stodolka nahm „in die Verhältnisse des deutschen Siedlungsdorfes“ Wislowiec
jedoch „keinen Einblick“, sondern schrieb „beim Bürgermeister dieses Dorfes die Listen der
dort angesetzten deutschen Siedler ab“. Ob er angesichts der Partisanentätigkeit im Raum
Zamosc seine Zeit "zur Erholung" genutzt hat, wie der Kommandeur der SS-Baumschule
behauptete, mag dahin gestellt bleiben. Vor der "Umsiedlung" geflohene Bewohner waren im
Raum Zamosc ab Juni 1943 zum bewaffneten Widerstand gegen die deutschen Besatzer
übergegangen.
Der „Einsatzleiter Ost der Reichsstudentenführung“ setzte den „Reichsführer-SS
Forschungsstelle für Ostunterkünfte in Lublin“ davon in Kenntnis: „Ich danke Ihnen für Ihre
obige Nachricht und werde selbstverständlich die weiteren Maßnahmen gegen Stodolka
26 Robert Kuwalek, Lublin, http://www.deathcamps.org/lublin/lipowa_d.html,
27 LAB A Rep. 242 Nr. 27–33 „Geheim“ klassifizierte Mitteilung vom 22.1.1940 des Oberkommandos der
Wehrmacht zur „UK-Stellung von Facharbeitern der Landwirtschaft“. Nach dieser waren besonders das Aufsichtsund Fachpersonal in der Landwirtschaft bei UK-Anträgen zu berücksichtigen.
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sofort veranlassen.“
Diese sollten „zur sofortigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Überweisung des
Stodolka in die Rüstungsindustrie“ führen. Der „Einsatzleiter Ost der Reichsstudentenführung“ unterstrich hierbei die Bedeutung des „Osteinsatzes“, der „im Rahmen des totalen
Kriegseinsatzes des Deutschen Studententums abgeleistet“ werden sollte und drohte: „Wer
daher die gestellten Anforderungen nicht erfüllt, muss mit schärfsten Maßnahmen rechnen.“
Welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf das Leben von Herbert Stodolka hatten, ist
nicht überliefert. Deutlich wird jedoch anhand der Dokumente wie unmittelbar im Fall des
polnischen Ehepaares die Arbeitsämter in Berlin und Polen an der Aktion Zamosc beteiligt
waren, während im Fall des Studenten Stodolka zwar die Rekrutierung zum „Studenteneinsatz Ost“ über die „Ortsstelle Kreuzberg“ in Vertretung des „Arbeitsamtes Berlin“ erfolgte,
aber die eigentlichen Disziplinierungs- und Strafmaßnahmen interne SS-Dienststellen
durchführten.
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