Grosser Rat GR.14.66-1 Vorstoss Auftrag der Fraktion der Grünen

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GROSSER RAT
GR.14.66-1
VORSTOSS
Auftrag der Fraktion der Grünen vom 25. März 2014 betreffend Erneuerung Gründungsvertrag
der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK)
Text:
1. Der NOK-Vertrag muss der heutigen Situation angepasst werden.
2. Der Regierungsrat wird verpflichtet, Verhandlungen mit den Vertragspartnern aufzunehmen.
3. Der Regierungsrat hat innert 3 Jahren dem Grossen Rat einen erneuerten Konkordatsvertrag
vorzulegen.
Begründung:
Grundlage der Zusammenarbeit der AXPO mit den acht Gründerkantonen der
Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, NOK, ist der Gründungsvertrag von 1914. Dass dieses
Vertragswerk in die Jahre gekommen ist, verraten schon Regelungen wie die Konzessionserteilung
bei "Anlagen mit 10'000 Pferdestärken und mehr" oder der Hinweis auf die von "der
grossherzoglichen Regierung erteilten Konzession". Während in § 2 die Zahl der Verwaltungsräte auf
25 festgesetzt wird – heute sind es 13 – verbietet § 3 den Kantonen, die Aktien zu veräussern,
"ausgenommen die Abgabe der Pflichtaktien an die Vertreter im Verwaltungsrat (!). Schliesslich kann
auf die Forderung, es sei nach Gründung der NOK "sofort mit dem Bau des Kraftwerks Eglisau zu
beginnen" heute, 93 Jahre nach Inbetriebnahme des Kraftwerks, getrost verzichtet werden.
Gravierender aber ist die Bestimmung, der zufolge "sich die Kantone verpflichten, die gesamte
elektrische Energie von den Nordostschweizerischen Kraftwerken zu beziehen". Dies ist mit der
heutigen Energiepolitik und dem sich öffnenden Strommarkt ebenso wenig vereinbar wie die
Tatsache, dass jegliche Regelungen zu den Stromprodukten, zum Netz, zu Dienstleistungen und
Handel fehlen.
Die Axpo selbst schreibt in ihrem Geschäftsbericht 2012/13: "Der ökonomische und politische
Wandel im Energiesektor erfordert von Axpo eine rasche Anpassung des Geschäftsmodells. Es wird
fortan nicht nur die Produktion und den Handel von Strom, sondern auch innovative Dienstleistungen
im Energiemanagement berücksichtigen müssen. Diese strategische Neuausrichtung stellt auch an
den Verwaltungsrat der Axpo neue Anforderungen. Insbesondere Aktivitäten, die der Gesellschaft
den verantwortungsbewussten Umgang mit Energie näherbringen, müssen realisiert werden. Als
Folge der politisch initiierten Energiewende sollte Axpo dieses Engagement deutlicher als bisher in
ihrem Geschäftsmodell verankern. Die AXPO sollte ihr Engagement in der Forschung über neuartige
und effizientere Technologien zur Energieumwandlung ausbauen und klarer und ausführlicher als
bisher dokumentieren."
Nach 100 Jahren und einem völlig veränderten regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld ist der
NOK-Gründungsvertrag so zu erneuern, dass er wieder eine taugliche Basis für die zukünftige
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Ausrichtung der Axpo wird. Der NOK-Gründungsvertrag vom 1. Juli 1914 entspricht in keiner Art und
Weise mehr den Anforderungen für die zukünftige Energiepolitik. Die übergeordnete Gesetzgebung
hat die meisten Bestimmungen des Gründungsvertrages aufgehoben. Es braucht deshalb ein
erneuertes Konkordat um den Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung zu genügen.
Begründung und Ziele für einen erneuerten NOK-Gründungsvertrag
1. Die Axpo muss sich im geöffneten Markt positionieren, unabhängig davon, ob ein
Energieabkommen zwischen der EU und der Schweiz zustande kommt oder nicht. Die Schweiz
ist in den EU-weit liberalisierten Strommarkt eingebunden und muss ihre Eigentümerstrategie auf
dieses Umfeld abstimmen.
2. Die finanziellen und wirtschaftlichen Risiken und die Verpflichtungen der Eigentümerkantone
müssen überschaubar werden. Die Axpo muss deshalb ihre Strategie und ihre Konzernstruktur so
ausrichten, dass sowohl ihr wie auch den Eigentümerkantonen keine unverhältnismässigen
Risiken erwachsen.
3. Der Vertrag leistet einen Beitrag zur Umsetzung der in der kantonalen Energiepolitik angestrebten
Ziele und Aufträge.
4. Die Aufgabenbereiche zwischen Axpo und kantonalen Verteilwerken sind zu klären und zu
bereinigen: Produktion, Handel, Versorgung, Dienstleistungen.
5. Die Axpo soll diejenigen Geschäftszweige zurückfahren oder abstossen, die mit hohen
wirtschaftlichen und finanziellen Risiken verbunden sind oder keinen Beitrag zur
Versorgungssicherheit der Eigentümerkantone leisten.
6. Die Axpo soll sich fokussieren auf: bestehende Wasserkraft, neue erneuerbare Energien,
Speicherung von Wasserkraft, Bereitstellung von Vorhalteleistung und den internationalen Handel
mit Elektrizität.
7. Die Unternehmensstrategie der Axpo orientiert sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes.
Unterzeichnet von 38 Mitgliedern
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