GROSSER RAT GR.14.66-1 VORSTOSS Auftrag der Fraktion der Grünen vom 25. März 2014 betreffend Erneuerung Gründungsvertrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) Text: 1. Der NOK-Vertrag muss der heutigen Situation angepasst werden. 2. Der Regierungsrat wird verpflichtet, Verhandlungen mit den Vertragspartnern aufzunehmen. 3. Der Regierungsrat hat innert 3 Jahren dem Grossen Rat einen erneuerten Konkordatsvertrag vorzulegen. Begründung: Grundlage der Zusammenarbeit der AXPO mit den acht Gründerkantonen der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG, NOK, ist der Gründungsvertrag von 1914. Dass dieses Vertragswerk in die Jahre gekommen ist, verraten schon Regelungen wie die Konzessionserteilung bei "Anlagen mit 10'000 Pferdestärken und mehr" oder der Hinweis auf die von "der grossherzoglichen Regierung erteilten Konzession". Während in § 2 die Zahl der Verwaltungsräte auf 25 festgesetzt wird – heute sind es 13 – verbietet § 3 den Kantonen, die Aktien zu veräussern, "ausgenommen die Abgabe der Pflichtaktien an die Vertreter im Verwaltungsrat (!). Schliesslich kann auf die Forderung, es sei nach Gründung der NOK "sofort mit dem Bau des Kraftwerks Eglisau zu beginnen" heute, 93 Jahre nach Inbetriebnahme des Kraftwerks, getrost verzichtet werden. Gravierender aber ist die Bestimmung, der zufolge "sich die Kantone verpflichten, die gesamte elektrische Energie von den Nordostschweizerischen Kraftwerken zu beziehen". Dies ist mit der heutigen Energiepolitik und dem sich öffnenden Strommarkt ebenso wenig vereinbar wie die Tatsache, dass jegliche Regelungen zu den Stromprodukten, zum Netz, zu Dienstleistungen und Handel fehlen. Die Axpo selbst schreibt in ihrem Geschäftsbericht 2012/13: "Der ökonomische und politische Wandel im Energiesektor erfordert von Axpo eine rasche Anpassung des Geschäftsmodells. Es wird fortan nicht nur die Produktion und den Handel von Strom, sondern auch innovative Dienstleistungen im Energiemanagement berücksichtigen müssen. Diese strategische Neuausrichtung stellt auch an den Verwaltungsrat der Axpo neue Anforderungen. Insbesondere Aktivitäten, die der Gesellschaft den verantwortungsbewussten Umgang mit Energie näherbringen, müssen realisiert werden. Als Folge der politisch initiierten Energiewende sollte Axpo dieses Engagement deutlicher als bisher in ihrem Geschäftsmodell verankern. Die AXPO sollte ihr Engagement in der Forschung über neuartige und effizientere Technologien zur Energieumwandlung ausbauen und klarer und ausführlicher als bisher dokumentieren." Nach 100 Jahren und einem völlig veränderten regulatorischen und wirtschaftlichen Umfeld ist der NOK-Gründungsvertrag so zu erneuern, dass er wieder eine taugliche Basis für die zukünftige 1 von 2 Ausrichtung der Axpo wird. Der NOK-Gründungsvertrag vom 1. Juli 1914 entspricht in keiner Art und Weise mehr den Anforderungen für die zukünftige Energiepolitik. Die übergeordnete Gesetzgebung hat die meisten Bestimmungen des Gründungsvertrages aufgehoben. Es braucht deshalb ein erneuertes Konkordat um den Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung zu genügen. Begründung und Ziele für einen erneuerten NOK-Gründungsvertrag 1. Die Axpo muss sich im geöffneten Markt positionieren, unabhängig davon, ob ein Energieabkommen zwischen der EU und der Schweiz zustande kommt oder nicht. Die Schweiz ist in den EU-weit liberalisierten Strommarkt eingebunden und muss ihre Eigentümerstrategie auf dieses Umfeld abstimmen. 2. Die finanziellen und wirtschaftlichen Risiken und die Verpflichtungen der Eigentümerkantone müssen überschaubar werden. Die Axpo muss deshalb ihre Strategie und ihre Konzernstruktur so ausrichten, dass sowohl ihr wie auch den Eigentümerkantonen keine unverhältnismässigen Risiken erwachsen. 3. Der Vertrag leistet einen Beitrag zur Umsetzung der in der kantonalen Energiepolitik angestrebten Ziele und Aufträge. 4. Die Aufgabenbereiche zwischen Axpo und kantonalen Verteilwerken sind zu klären und zu bereinigen: Produktion, Handel, Versorgung, Dienstleistungen. 5. Die Axpo soll diejenigen Geschäftszweige zurückfahren oder abstossen, die mit hohen wirtschaftlichen und finanziellen Risiken verbunden sind oder keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Eigentümerkantone leisten. 6. Die Axpo soll sich fokussieren auf: bestehende Wasserkraft, neue erneuerbare Energien, Speicherung von Wasserkraft, Bereitstellung von Vorhalteleistung und den internationalen Handel mit Elektrizität. 7. Die Unternehmensstrategie der Axpo orientiert sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes. Unterzeichnet von 38 Mitgliedern