Kaufvertrag Limmex-Notrufuhr zwischen SRK Kanton St.Gallen Marktplatz 24 Postfach 559 9004 St.Gallen im Folgenden „SRK“ genannt Anrede: Vorname: Name: Adresse: PLZ, Ort: Tel. Nr.: und im Folgenden „Kunde“* genannt. *Die in diesem Vertrag verwendeten männlichen Bezeichnungen von Personen gelten für beide Geschlechter. Vertragsgegenstand Das SRK verkauft dem Kunden nachfolgend aufgeführte Notrufgeräte, Alarmtasten und/oder Zusatzgeräte in Bereich Notruf: Anzahl Typ Seriennummer Preis Die Funktionalität der Notrufgeräte wird in den entsprechenden Betriebsanleitungen beschrieben. 1 Kaufpreis Der Preis für die im Rahmen des vorliegenden Vertrages gekauften Geräte richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisliste versteht sich inkl. 8 % Mehrwertsteuer. Für den Kaufpreis wird eine Rechnung erstellt. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen. 2 Eigentumsvorbehalt Nutzen und Gefahr gehen bei Ablieferung des oder der Notrufgeräte auf den Käufer über. Das oder die Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des SRK. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen sie weder auf Dritte übertragen noch sonst wie veräussert oder verpfändet werden. 3 Gewährleistung / Garantie Die Limmex bzw. das SRK garantiert, dass die Geräte die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erfüllen, einwandfrei funktionieren und frei von Mängeln betriebsbereit sind. Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung des oder der Geräte. Allfällige Mängel müssen dem SRK unverzüglich gemeldet werden. Im Garantiefall ersetzt das SRK defekte Geräte oder Teile kostenlos, sofern nicht unsachgemässe Handhabung, mangelnder Unterhalt oder ein schuldhaftes Verhalten des Benützers den Mangel verursacht haben. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden an Verschleissteilen (Uhrenglas, Armbänder usw.) und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung (Sturzschäden, eingedrungene Flüssigkeit, usw.). Die Geräte dürfen nicht geöffnet werden, jede Öffnung oder Änderung am Gerät ist unzulässig und führt zum Verlust des Garantieanspruches. Mögliche Garantie und Reparaturfälle werden über das SRK an Limmex weitergeleitet. Limmex prüft, ob die Reparatur unter Garantie fällt oder nicht. Reparaturen unter Garantie werden innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Uhr retourniert. Fällt die Beanstandung nicht unter die Limmex Garantie, wird die Limmex dem Kunden über das SRK innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Uhr einen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen. Willigt der Kunde ein, für die Reparaturkosten aufzukommen, wird dies schriftlich durch den Kunden gegenüber dem SRK bzw. der Limmex bestätigt. Limmex wird die reparierte Uhr inklusive Rechnung innerhalb 20 Werktagen über das SRK an den Kunden retournieren. Die Rechnung ist innerhalt von 30 Tagen nach Erhalt der Uhr durch den Käufer zu bezahlen. Die Haftung für allfällige durch eine Mangelhaftigkeit der Produkte oder durch eine sonstige Schlechtoder Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Mängelfolgeschäden wird vom SRK soweit gesetzlich möglich ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt sowohl für die vertragliche wie auch die ausservertragliche Haftung. Namentlich bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz von indirekten Schäden (z.B. entgangener Gewinn, andere Folgeschäden, etc.). Die Haftung wird auf maximal die Höhe des Kaufpreises beschränkt. 4 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich, etwaige Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichtes auf dem Verhandlungsweg zu bereinigen. Gegebenenfalls mangelhafte Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommen. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eine gegebenenfalls mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, welche dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahe kommt. Für Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist der ausschliessliche Gerichtsstand St.Gallen. 5 Unterschrift Kunde Ort, Datum: Unterschrift 6 Unterschrift SRK Ort, Datum: SRK Kanton St.Gallen Leiterin Entlastung SRK Kanton St.Gallen Notruf