Studie zu kirchlichen Tätigkeiten - Katholische Kirche im Kanton Zürich

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Studie zu kirchlichen Tätigkeiten
Ausgangslage
Der Kanton Zürich leistet seit dem Inkrafttreten des Kirchengesetzes 2010
Kostenbeiträge an die öffentlich-rechtlich anerkannten kirchlichen Körperschaften
für ihre Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft, insbesondere in den
Bereichen Bildung, Soziales und Kultur. Im Hinblick auf die nächste Beitragsperiode
2020-2025 haben die Direktion der Justiz und des Innern, die katholische
Körperschaft und die reformierte Landeskirche das Institut für Politikwissenschaft
an der Universität Zürich beauftragt, in einer Studie verschiedene Fragestellungen
zu bearbeiten.
Erarbeitung systematischer Grundlagen
Das Erarbeiten systematischer Grundlagen wollen die Kirchen als Leitlinien für die
Erstellung und der Kanton (Regierungsrat und Kantonsrat) zur Beurteilung künftiger
Tätigkeitsprogramme nutzen können. Die Studie soll folgende Fragestellungen
bearbeiten:
 Definition «Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung»
 Bestandesaufnahme der Tätigkeiten von katholischer und reformierter Kirche
 Bewertung kirchlicher Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
Empirische Erfassung bei den Kirchgemeinden
Ein EDV-gestütztes Erhebungsraster soll den Kirchgemeinden (und den Fachstellen)
eine umfassende, systematische und verlässliche Erhebung kirchlicher Tätigkeiten
ermöglichen. Neben der Kostenseite – einschliesslich der Anteile an
Freiwilligenarbeit und der Arbeit mit nicht marktkonformer Vergütung – sollen auch
Angaben zu den Zielgruppen und weitere Merkmale erhoben werden. Geplant sind
auch Umfragen bei politischen und Schul-Gemeinden sowie bei der Bevölkerung
und deren Einschätzung der kirchlichen Angebote und Leistungen.
Zeitplan
Start der Studie
Information Kirchgemeinden
Datenerhebung / Begleitung Kirchgemeinden
Schlussbericht mit Empfehlungen
März
Mai
Juni 2015 bis Januar
April
2015
2015
2016
2016
Kosten
Für die Studie ist ein Kostendach von 140‘000 Franken vorgesehen. Dieser Aufwand
wird zur Hälfte vom Kanton Zürich (CHF 70‘000) und zu je einem Viertel (je CHF
35‘000) von der katholischen und reformierten Kirche getragen.
Schlussbericht mit Empfehlungen
Auf der Basis der Studienbefunde soll der Schlussbericht mit Empfehlungen auf
gezielte Optimierungen hinweisen, die künftig eine breit anerkannte Grundlage für
die Festlegung kommender Tätigkeitsprogramme und Kostenbeiträge bilden.
Zürich, 2. März 2015
Kommunikationsstelle/aru
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