Studie zu kirchlichen Tätigkeiten Ausgangslage Der Kanton Zürich leistet seit dem Inkrafttreten des Kirchengesetzes 2010 Kostenbeiträge an die öffentlich-rechtlich anerkannten kirchlichen Körperschaften für ihre Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur. Im Hinblick auf die nächste Beitragsperiode 2020-2025 haben die Direktion der Justiz und des Innern, die katholische Körperschaft und die reformierte Landeskirche das Institut für Politikwissenschaft an der Universität Zürich beauftragt, in einer Studie verschiedene Fragestellungen zu bearbeiten. Erarbeitung systematischer Grundlagen Das Erarbeiten systematischer Grundlagen wollen die Kirchen als Leitlinien für die Erstellung und der Kanton (Regierungsrat und Kantonsrat) zur Beurteilung künftiger Tätigkeitsprogramme nutzen können. Die Studie soll folgende Fragestellungen bearbeiten: Definition «Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung» Bestandesaufnahme der Tätigkeiten von katholischer und reformierter Kirche Bewertung kirchlicher Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung Empirische Erfassung bei den Kirchgemeinden Ein EDV-gestütztes Erhebungsraster soll den Kirchgemeinden (und den Fachstellen) eine umfassende, systematische und verlässliche Erhebung kirchlicher Tätigkeiten ermöglichen. Neben der Kostenseite – einschliesslich der Anteile an Freiwilligenarbeit und der Arbeit mit nicht marktkonformer Vergütung – sollen auch Angaben zu den Zielgruppen und weitere Merkmale erhoben werden. Geplant sind auch Umfragen bei politischen und Schul-Gemeinden sowie bei der Bevölkerung und deren Einschätzung der kirchlichen Angebote und Leistungen. Zeitplan Start der Studie Information Kirchgemeinden Datenerhebung / Begleitung Kirchgemeinden Schlussbericht mit Empfehlungen März Mai Juni 2015 bis Januar April 2015 2015 2016 2016 Kosten Für die Studie ist ein Kostendach von 140‘000 Franken vorgesehen. Dieser Aufwand wird zur Hälfte vom Kanton Zürich (CHF 70‘000) und zu je einem Viertel (je CHF 35‘000) von der katholischen und reformierten Kirche getragen. Schlussbericht mit Empfehlungen Auf der Basis der Studienbefunde soll der Schlussbericht mit Empfehlungen auf gezielte Optimierungen hinweisen, die künftig eine breit anerkannte Grundlage für die Festlegung kommender Tätigkeitsprogramme und Kostenbeiträge bilden. Zürich, 2. März 2015 Kommunikationsstelle/aru