P 779 - Kanton Luzern

Werbung
FD/BUWD
P 779
Postulat
über die Entschädigung für landwirtschaftlichen
Boden bei freihändigem Kauf für Infrastrukturvorhaben
eröffnet am 9. November 2010
Der Regierungsrat wird beauftragt, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen für
den Kauf von landwirtschaftlichem Boden für Infrastrukturvorhaben mit folgenden
Zielen:
1. Der freihändige Erwerb von Landwirtschaftsland, welches der Kanton oder die
Gemeinden für öffentliche Infrastrukturanlagen, namentlich für den Bau von
Strassen und von öffentlichen Gebäuden oder anderen Anlagen benötigen, ist
mit einem Betrag zwischen 30 und 60 Franken je Quadratmeter zu entschädigen.
2. Bei der Bemessung der Entschädigung ist die Lage des Grundstücks zu berücksichtigen, insbesondere die Nähe zum Siedlungsgebiet, die Nähe zu Bauzonen,
die Nähe zu Erschliessungen, die Attraktivität der Lage zu potenziellen Bauzonen
sowie der ortsübliche Landpreis für vergleichbares Land.
Begründung:
Zur Sicherstellung der Infrastruktur im Kanton Luzern kaufen der Kanton und die
Gemeinden entsprechend den jeweiligen Projekten Land. Grossmehrheitlich handelt
es sich dabei um Landwirtschaftsland, welches freihändig erworben wird. Der Kanton
bezahlt dafür 8 bis 10 Franken pro Quadratmeter. Der Kanton hält sich an diesen
Preis, weil für den Kauf von Landwirtschaftsland unter Privaten gemäss bäuerlichem
Bodenrecht (BGBB) eine Höchstpreisgrenze gilt. Für den Erwerb von Landwirtschaftsland durch das Gemeinwesen gilt jedoch diese Höchstpreisgrenze gerade
nicht (vgl. Art. 65 Abs. 2 BGBB). Der Kanton wie die Gemeinden sind nicht an eine
Preisgrenze gebunden, wie dies auch das Bundesgericht bestätigte (BGE 1271185).
Der Betrag zwischen 8 und 10 Franken reflektiert die heutige Situation für Land,
das überbaut wird, in keiner Weise. Der Kanton bezahlt beim Kauf von Bauland und
Liegenschaften jeweils einen Marktpreis, der im freien Wettbewerb durch freie
Preisbildung entsteht. Dieses Prinzip wird beim landwirtschaftlichen Boden, der
anschliessend auch überbaut wird, durchbrochen. So wird für Bauland bis zu 50-mal
mehr bezahlt. Dies entspricht keiner Verhältnismässigkeit. Für Landwirtschaftsland
ist der Preis zu bezahlen, der dem neuen Zweck von solchem Land entspricht.
Nicht jedes landwirtschaftliche Grundstück im Kanton Luzern ist gleich attraktiv.
Dem wird mit dem Vorschlag des Postulates Rechnung getragen, indem zum Beispiel
der ortsübliche Landpreis für Arbeitszonen als Massstab gelten soll und somit etwa
30 Prozent von diesem entsprechen soll. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Landpreis bei Infrastrukturprojekten nur einen Bruchteil der Gesamtkosten ausmacht.
Mit einer angemessenen Abgeltung könnte so auch mancher Rechtsstreit und drohende Enteignung vermieden werden.
Lütolf Jakob
Dissler Josef
Frey-Neuenschwander Heidi
Knüsel Kronenberg Marie-Theres
Roos Willi Marlis
Furrer Sepp
Zwimpfer Fredy
Graber Toni
Herunterladen