Leistungserklärung für Raumheizer für feste Brennstoffe EN 13240 gemäß der Verordnung (EU) 305/2011 – finaler Entwurf 04.06.2013 Leitfaden Kommentare Dieser Leitfaden sollte vom 01.07.2013 bis zum Erlass der überarbeiteten EN 13240 in der neuen Struktur der EN 16510-Reihe verwendet werden. Die genannten Artikel sind Artikel der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Dieser Leitfaden gilt für Raumheizer für feste Brennstoffe nach EN 13240 zur Beheizung von Wohngebäuden mit/ohne möglicher Warmwasserbereitung oder Brauchwasser. Der Hersteller muss die Informationen in 1) und 3) dieser Leistungserklärung zur Verfügung stellen, ob das Gerät mit/ohne Warmwasserbereitung ist. Für Geräte ohne Warmwasserbereitung ist die Wasserwärmeleistung in "- kW" anzugeben und folglich entspricht dann die Raumwärmeleistung der Nennwärmeleistung, wie in 8) dieser Leistungserklärung angegeben ist. Die Leistungserklärung muss in der/den Sprache(n) des beabsichtigten Zielmitgliedstaates verfasst werden. Eine Kopie der Leistungserklärung muss vom Hersteller oder einem autorisierten Vertreter für mindestens 10 Jahre nach der Einführung des Produktes in den Markt aufbewahrt werden. In jedem Fall ist die Bereitstellung der Leistungserklärung in elektronischer Form ausreichend. Elektronische Form bedeutet in pdf- oder Word-Format und kann per E-Mail bereitgestellt werden. CEN/TC 295 ist der Meinung, dass eine Kopie einer Leistungserklärung mit jedem Gerät mitgeliefert werden oder die Leistungserklärung auf der Webseite des Herstellers zur Verfügung stehen sollte. Leistungserklärung gemäß der Verordnung (EU) 305/2011 No. 00001-CPR-2013/07/01 1) vom Hersteller anzugeben Die Nummer der Leistungserklärung wird von dem betroffenen Hersteller zugeordnet (die Nummer der Leistungserklärung kann mit der Produkttyp Referenznummer übereinstimmen) Eindeutiger Kennzeichnungscode des Produkttyps: “Alpha”, Raumheizer für feste Brennstoffe mit/ohne Warmwasserbereitung EN 13240:2001/A2:2004/AC:2007 vom Hersteller anzugeben 2) Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 (4): “Model Beta 2”, Chargen oder Seriennummer “xyz” Vom Hersteller in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in seiner FPC anzugeben. 3) Vom Hersteller vorgesehener Verwendungszweck oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauproduktes gemäß der entsprechenden harmonisierten technischen Spezifikation: Raumheizer für feste Brennstoffe mit/ohne Warmwasserbereitung vom Hersteller anzugeben Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Kontaktanschrift des Herstellers gemäß Artikel 11 (5): “Firma, Anschrift/Straße x, yyyyy Stadt, Land” vom Hersteller anzugeben 4) Es ist zusätzlich ratsam die Telefonnummer, Faxnummer sowie E-Mail Adresse anzugeben. Hier müssen der Name des Herstellers und die Anschrift angegeben werden. 5) Gegebenenfalls Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten, der mit den Aufgaben gemäß Artikel 12 (2) beauftragt ist: “Firma, Anschrift/Straße x, yyyyy Stadt, Land” vom Hersteller anzugeben Es ist zusätzlich ratsam die Telefonnummer, Faxnummer sowie E-Mail Adresse anzugeben. Hier muss der Name sowie die Anschrift des Bevollmächtigten angegeben werden. Dieser Vertreter kann ausschließlich vom Hersteller benannt werden. Dieser muss die Leistungserklärung des Raumheizers "Alpha" für die zuständige Behörde in dem Mitgliedstaat für die Marktkontrolle in einer für die zuständige Behörde verständlichen Sprache bereitstellen. Wenn kein Vertreter zugeordnet ist, werden kein Name und keine Anschrift in 5) eingetragen. 6) 7) System oder Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauproduktes gemäß Anhang V: System 3 und System 4 System 4 gilt ausschließlich für elektrische Komponenten. Im Falle einer Leistungserklärung, die ein Bauprodukt betrifft, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird: vom Hersteller anzugeben Das notifizierte Prüflabor “Labor, Nr. xyz” hat nach System 3 die Erstprüfung durchgeführt Anmerkung Die Nummer der notifizierten Stelle ist die Nummer, welche von der Kommission nach dem Notifizierungsverfahren zugeordnet wird. und im Prüfbericht xyz dokumentiert vom Hersteller anzugeben Entsprechend der Nummer des Prüfberichtes, welche durch das notifizierte Prüflabor vergeben wurde. 8) 8) Leistungserklärung Harmonisierte technische Spezifikationen Wesentliche Merkmale Brandsicherheit EN 13240:2001/A2:2004/AC:2007 Brandverhalten Abstand zu brennbaren Materialien A1 Mindestabstand in mm Hinten = 200 Seite = 150 Decke = 150 Front = 800 Boden = 800 erfüllt Brandgefahr durch Herausfallen von brennendem Brennstoff Emission der Verbrennungsprodukte Oberflächentemperatur Elektrische Sicherheit Reinigbarkeit Maximaler WasserBetriebsdruck Abgastemperatur bei Nennwärmeleistung Mechanische Festigkeit (zum Tragen eines Schornsteins) Wärmeleistung Nennwärmeleistung Raumwärmeleistung Wasserwärmeleistung Wirkungsgrad 9) Leistung Wenn die alte Norm nur einen Wert für Hinten, Seite und Vorne aufweist, müssen die entsprechenden Werte aus dem Prüfbericht entnommen werden. Der Wert für die Front muss aus dem NB-Bericht entnommen werden. Wenn die Decke nicht relevant ist (und nicht geprüft worden ist), nehmen Sie diese Angabe heraus. CO [0.12 %] erfüllt erfüllt erfüllt 1,9* bar *Für Geräte ohne Warmwasserbereitung setzen Sie ein "-" vor bar T [255 °C] NPD 8 kW 6 kW 2* kW [78 %] Die Leistung des Produktes gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der erklärten Leistung nach Nummer 8. Da in der Norm kein Test angegeben ist, sollte NPD verwendet werden. *Für Geräte ohne Warmwasserbereitung, setzten Sie ein "-" vor kW. In diesem Fall sind die Nennwärmeleistung und die Raumwärmeleistung identisch kein Kommentar Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von: ………………………………………………………………………………………………………….................. (Name und Funktion) ………………..……………................................................................................................................. (Datum und Ort) (Unterschrift)