Änderungen im Vergleich zur Bauprodukterichtlinie (89

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KUNDENINFORMATION
EINFÜHRUNG DER BAUPRODUKTENVERORDNUNG ZUM 1.JULI 2013
Revision 0, Juli 2013, 2 Seiten
Stichworte:
Bauproduktenverordnung, Bauprodukterichtlinie, BauPVO, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung, Dickentoleranzklasse
Mit Datum vom 1.Juli 2013 ersetzte die neue Bauproduktenverordnung (305/2011 EU) die bisher noch im Übergang gültige Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG) endgültig. Im Unterschied
zur Richtlinie wurde diese Verordnung direkt europaweit zu gültigem Gesetz. Diese Kundeninformation geht auf wichtige Punkte ein, die aus dieser Umstellung hervorgehen und Grobblechbestellungen betreffen.
Änderungen im Vergleich zur Bauprodukterichtlinie (89/106/EWG)
Die Verpflichtung zur Verwendung CE gekennzeichneter Bauprodukte sowie zur werkseigenen
Produktionskontrolle bei der Herstellung dieser Bauprodukte bleibt ebenso wie das Konformitätsverfahren in der Bauproduktenverordnung (305/2011 EU) verankert.
Eine zentrale Rolle in der BauPVO kommt der neu geschaffenen Leistungserklärung zu, die für
jedes Bauprodukt vorgehalten werden muss. Sie erklärt die Leistung des Bauproduktes zu den
nach der betreffenden harmonisierten Norm festgelegten wesentlichen Merkmalen. Im Falle des
Grobbleches sind diese wesentlichen Merkmale sowie die dazu geforderten Leistungen in der
Normenreihe EN 10025 aufgeführt. Die Leistungserklärung muss Anhang III der BauPVO entsprechen.
Die CE-Kennzeichnung muss nach der BauPVO nun ebenfalls analog zur Leistungserklärung
diesen einheitlichen Vorgaben der Leistungsmerkmale entsprechen.
WICHTIG ist in diesem Zusammenhang, dass die Leistungserklärung - im Gegensatz zur Prüfbescheinigung - lediglich die nach der Normenreihe EN 10025 geforderten Leistungen zu den
festgelegten wesentlichen Merkmalen bestätigt. Es handelt sich hierbei WEDER um am Produkt
gemessene Leistungen NOCH um mit Ihnen als Kunde vereinbarte Zusatzanforderungen. Diese Angaben finden Sie weiterhin nur in der entsprechenden Prüfbescheinigung.
Umsetzung
Unterhalb der CE-Kennzeichnung Ihrer Prüfbescheinigung finden Sie ab Lieferdatum
01.07.2013 einen direkten Internetlink zu der zum gelieferten Produkt passenden Leistungserklärung. Diese direkte Verlinkung der Leistungserklärung setzt also die Bestellung eines
Grobbleches mit CE-Kennzeichnung voraus.
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Leistungserklärung über E-Service
Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, über unsere Internetpräsenz im Bereich E-Service->Aufträge & Dokumente die zum gewünschten Grobblechprodukt passende Leistungserklärung in 3 Sprachen herunterzuladen.
Dort kann über eine erweiterte Suche die passende Leistungserklärung anhand folgender Kriterien gefunden werden:
- Schlagwort (z.B.: S460)
- betreffende Norm
- Dickentoleranzklasse:
Nach EN 1090-2 Abschnitt 5.3.2 gilt im Normalfall für die Ausführungsklassen EXC 1 bis
EXC 3 die Dickentoleranzklasse A (nach EN 10029) und für EXC 4 die Dickentoleranzklasse B.
- Werk
- Sprache
Im Falle von Fragen, steht Ihnen die Marketingabteilung von Dillinger Hütte GTS gerne zur Verfügung.
Revision 0
Dillingen, Juli 2013
Marketing Stahlbau
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