Antragsformular für die Produktion und das Inverkehrbringen von

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Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Agroscope
Amtliche Futtermittelkontrolle
Antragsformular für Futtermittelbetriebe / -personen
Gemäss der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (FuttermittelVerordnung FMV, SR 916.307) vom 26. Oktober 2011 gilt: "Die Futtermittelunternehmen, die in einer der
Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig
sind", müssen für diese Tätigkeit beim Bundesamt registriert [Art. 47] oder zugelassen [Art. 48] sein.
Diese Anforderungen gelten jedoch nicht
 für die Primärproduktion, welche in der Verordnung über die Primärproduktion (SR 916.020)
geregelt ist [Art. 1, Abs. 2 sowie Art. 46, Abs. 2 der FMV] und
 für die Einfuhr von Heimtierfuttermitteln für den privaten Gebrauch [Art. 1, Abs. 3, Ziffer c].
Allgemeine Angaben:
Firma / Person
Adresse
PLZ / Ort
Tel.
Fax
E-Mail
Webseite
Mobil (fakultativ)
von (Name)
Verantwortliche Personen:
Ansprechperson des Betriebs für Agroscope
Verantwortliche Person für die Produktion
Verantwortliche Person für die Qualität
Aktivitätsbereiche (zutreffende Felder bitte ankreuzen):
Nutztiere
[Rindvieh, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen,
Speisefische, Bienen]
Heimtiere -1
[Hunde, Katzen]
Heimtiere -2
[Vögel, Zierfische, Nager, Aquaristik, Terraristik, usw.]
Nicht ausfüllen !
Eigenes Dossier:
 ja
 nein
Nr.
Bemerkungen für AFK-Tool:
…………………………………………………………
Datum:…………...……….....
…………………………………………………………
Visum:…………………….....
5.2.1.FO.004
Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter
Autor : Michel Geinoz
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Detaillierte Angaben über die Aktivitäten (zutreffende Felder bitte ankreuzen):
A. Import
Bemerkung: Jede Importaktivität erfordert eine Registrierung/Zulassung, ausser der Import von
Heimtierfuttermitteln für privaten Gebrauch.
A.1 registrierungspflichtig (FMV Art. 47)
Eigengebrauch
Inverkehrbringen
von Zusatzstoffen
von Vormischungen
von Mischfuttermitteln
von Einzelfuttermitteln Ursprung Landtiere
von Einzelfuttermitteln nicht Ursprung Landtiere
(Fischmehl, pflanzliche Stoffe, usw.)
A.2 zulassungspflichtig (FMV Art. 48) – siehe Erklärungen Seite 4
von Zusatzstoffen
von Vormischungen
B. Handel / Inverkehrbringen (als zwischengeschaltete Person)
B.1 registrierungspflichtig (FMV Art. 47)
Lager
von Zusatzstoffen
von Vormischungen
von Mischfuttermitteln
von Einzelfuttermitteln Ursprung Landtiere
von Einzelfuttermitteln nicht Ursprung Landtiere
(Fischmehl, pflanzliche Stoffe, usw.)
B.2 zulassungspflichtig (FMV Art. 48) – siehe Erklärungen Seite 4
von Zusatzstoffen
von Vormischungen
C. Transport (Transportfirmen)
mit eigenem Lager
ohne eigenes Lager
D. Lagerhaltung (Lagerhalter i.w.S.)
im Auftrag, ohne eigene Ware
mit eigener Ware
5.2.1.FO.004
Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter
Autor : Michel Geinoz
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E. Herstellung / Produktion
E.1 Selbstmischer
Landwirte, welche Mischfuttermittel für den Eigenverbrauch herstellen, benötigen eine Registrierung falls
sie Zusatzstoffe oder Vormischungen davon verwenden, für welche gemäss Zulassung ein Höchstgehalt
festgelegt ist. Eine Zulassung bedarf derjenige, der Kokzidiostatika/Histomonostatika oder sonstige
zootechnische Zusatzstoffe oder Vormischungen davon braucht.
registrierungspflichtig (FMV, Art. 47, Abs. 2)
zulassungspflichtig (FMV, Art. 48, Abs. 2) – siehe Erklärungen Seite 4
E.2 Fahrbare Mühle
registrierungspflichtig (FMV, Art. 47)
zulassungspflichtig (FMV, Art. 48, Abs.1 und 2) – siehe Erklärungen Seite 4
E.3 Sammelstelle
registrierungspflichtig (FMV, Art. 47)
E.4 Trocknungsanlage
gem. FMV, Art. 47
E.5 Konditionierung / Neuverpackung
a. registrierungspflichtig
von Zusatzstoffen
von Einzelfuttermitteln…
von Vormischungen
von Mischfuttermitteln
…Ursprung Landtiere
…nicht Urspr. Landtiere
(Fischmehl, pflanzl. Stoffe)
b. zulassungspflichtig - siehe Erklärungen Seite 4
von Zusatzstoffen
von Vormischungen
von Mischfuttermitteln
von Vormischungen
von Mischfuttermitteln
…Ursprung Landtiere
…nicht Urspr. Landtiere
E.6 Herstellung
a. registrierungspflichtig
von Zusatzstoffen
von Einzelfuttermitteln…
(Fischmehl, pflanzl. Stoffe)
b. zulassungspflichtig - siehe Erklärungen Seite 4
von Zusatzstoffen
5.2.1.FO.004
von Vormischungen
Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter
Autor : Michel Geinoz
von Mischfuttermitteln
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Erklärungen:
Die unten aufgelisteten (zulassungspflichtigen) Aktivitäten beziehen sich auf die ggf. Produktion und/oder
auf das Inverkehrbringen von Produkten, und nicht auf deren Gebrauch!
1. Produktion und/oder Inverkehrbringen von reinen Zusatzstoffen

der Kategorie 1: technologische Zusatzstoffe
Funktionsgruppe b: Antioxidationsmittel, für welche ein Höchstgehalt oder eine andere
Anwendungseinschränkung im Anhang 2 der FMBV festgelegt sind.

der Kategorie 2: sensorische Zusatzstoffe
Funktionsgruppe a: Farbstoffe (aber nur die Carotinoide und Xanthophylle E 160c, E 160e,
E 160f, E 161b, E 161c, E 161g, E 161h und E161i).

der Kategorie 3: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe
Funktionsgruppe a: Vitamine, Provitamine und Stoffe mit ähnlicher Wirkung,
b: Spurenelemente,
c: Aminosäuren, deren Salze und Analoge,
d: Harnstoff und Derivate.

der Kategorie 4: zootechnische Zusatzstoffe
Funktionsgruppe a: Verdaulichkeitsförderer (Enzyme),
b: Darmflorastabilisatoren (Probiotika),
c: Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen (zurzeit leer),
d: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Formi LHS, Vevovitall, Lantharenol,
Lancer, Protural).

der Kategorie 5: Kokzidiostatika und Histomonostatika.
2. Produktion und/oder Inverkehrbringen von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen
 Vitamin A und/oder Vitamin D
 Kupfer und/oder Selen
 sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Liste siehe oben)
 Kokzidiostatika oder Histomonostatika
3. Produktion von Mischfuttermitteln, welche die folgenden Zusatzstoffe (oder Vormischungen davon)
enthalten
 Kokzidiostatika oder Histomonostatika,
 sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Liste siehe oben)
Bemerkungen:
Die Richtigkeit der in diesem Formular gemachten Angaben wird bestätigt durch:
Name und Vorname in Blockschrift:
Unterschrift:
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Datum:
Ort:
Das unterschriebene Formular
bitte senden an:
5.2.1.FO.004
Agroscope
Amtliche Futtermittelkontrolle
Tioleyre 4
Tel.
058 466 71 11
Postfach 64
Fax
058 466 73 00
1725 Posieux
www.afk.agroscope.ch
[email protected]
Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter
Autor : Michel Geinoz
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