Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Agroscope Amtliche Futtermittelkontrolle Antragsformular für Futtermittelbetriebe / -personen Gemäss der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (FuttermittelVerordnung FMV, SR 916.307) vom 26. Oktober 2011 gilt: "Die Futtermittelunternehmen, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind", müssen für diese Tätigkeit beim Bundesamt registriert [Art. 47] oder zugelassen [Art. 48] sein. Diese Anforderungen gelten jedoch nicht für die Primärproduktion, welche in der Verordnung über die Primärproduktion (SR 916.020) geregelt ist [Art. 1, Abs. 2 sowie Art. 46, Abs. 2 der FMV] und für die Einfuhr von Heimtierfuttermitteln für den privaten Gebrauch [Art. 1, Abs. 3, Ziffer c]. Allgemeine Angaben: Firma / Person Adresse PLZ / Ort Tel. Fax E-Mail Webseite Mobil (fakultativ) von (Name) Verantwortliche Personen: Ansprechperson des Betriebs für Agroscope Verantwortliche Person für die Produktion Verantwortliche Person für die Qualität Aktivitätsbereiche (zutreffende Felder bitte ankreuzen): Nutztiere [Rindvieh, Schweine, Geflügel, Pferde, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Speisefische, Bienen] Heimtiere -1 [Hunde, Katzen] Heimtiere -2 [Vögel, Zierfische, Nager, Aquaristik, Terraristik, usw.] Nicht ausfüllen ! Eigenes Dossier: ja nein Nr. Bemerkungen für AFK-Tool: ………………………………………………………… Datum:…………...………..... ………………………………………………………… Visum:……………………..... 5.2.1.FO.004 Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter Autor : Michel Geinoz Page 1 de 4 Detaillierte Angaben über die Aktivitäten (zutreffende Felder bitte ankreuzen): A. Import Bemerkung: Jede Importaktivität erfordert eine Registrierung/Zulassung, ausser der Import von Heimtierfuttermitteln für privaten Gebrauch. A.1 registrierungspflichtig (FMV Art. 47) Eigengebrauch Inverkehrbringen von Zusatzstoffen von Vormischungen von Mischfuttermitteln von Einzelfuttermitteln Ursprung Landtiere von Einzelfuttermitteln nicht Ursprung Landtiere (Fischmehl, pflanzliche Stoffe, usw.) A.2 zulassungspflichtig (FMV Art. 48) – siehe Erklärungen Seite 4 von Zusatzstoffen von Vormischungen B. Handel / Inverkehrbringen (als zwischengeschaltete Person) B.1 registrierungspflichtig (FMV Art. 47) Lager von Zusatzstoffen von Vormischungen von Mischfuttermitteln von Einzelfuttermitteln Ursprung Landtiere von Einzelfuttermitteln nicht Ursprung Landtiere (Fischmehl, pflanzliche Stoffe, usw.) B.2 zulassungspflichtig (FMV Art. 48) – siehe Erklärungen Seite 4 von Zusatzstoffen von Vormischungen C. Transport (Transportfirmen) mit eigenem Lager ohne eigenes Lager D. Lagerhaltung (Lagerhalter i.w.S.) im Auftrag, ohne eigene Ware mit eigener Ware 5.2.1.FO.004 Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter Autor : Michel Geinoz Page 2 de 4 E. Herstellung / Produktion E.1 Selbstmischer Landwirte, welche Mischfuttermittel für den Eigenverbrauch herstellen, benötigen eine Registrierung falls sie Zusatzstoffe oder Vormischungen davon verwenden, für welche gemäss Zulassung ein Höchstgehalt festgelegt ist. Eine Zulassung bedarf derjenige, der Kokzidiostatika/Histomonostatika oder sonstige zootechnische Zusatzstoffe oder Vormischungen davon braucht. registrierungspflichtig (FMV, Art. 47, Abs. 2) zulassungspflichtig (FMV, Art. 48, Abs. 2) – siehe Erklärungen Seite 4 E.2 Fahrbare Mühle registrierungspflichtig (FMV, Art. 47) zulassungspflichtig (FMV, Art. 48, Abs.1 und 2) – siehe Erklärungen Seite 4 E.3 Sammelstelle registrierungspflichtig (FMV, Art. 47) E.4 Trocknungsanlage gem. FMV, Art. 47 E.5 Konditionierung / Neuverpackung a. registrierungspflichtig von Zusatzstoffen von Einzelfuttermitteln… von Vormischungen von Mischfuttermitteln …Ursprung Landtiere …nicht Urspr. Landtiere (Fischmehl, pflanzl. Stoffe) b. zulassungspflichtig - siehe Erklärungen Seite 4 von Zusatzstoffen von Vormischungen von Mischfuttermitteln von Vormischungen von Mischfuttermitteln …Ursprung Landtiere …nicht Urspr. Landtiere E.6 Herstellung a. registrierungspflichtig von Zusatzstoffen von Einzelfuttermitteln… (Fischmehl, pflanzl. Stoffe) b. zulassungspflichtig - siehe Erklärungen Seite 4 von Zusatzstoffen 5.2.1.FO.004 von Vormischungen Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter Autor : Michel Geinoz von Mischfuttermitteln Page 3 de 4 Erklärungen: Die unten aufgelisteten (zulassungspflichtigen) Aktivitäten beziehen sich auf die ggf. Produktion und/oder auf das Inverkehrbringen von Produkten, und nicht auf deren Gebrauch! 1. Produktion und/oder Inverkehrbringen von reinen Zusatzstoffen der Kategorie 1: technologische Zusatzstoffe Funktionsgruppe b: Antioxidationsmittel, für welche ein Höchstgehalt oder eine andere Anwendungseinschränkung im Anhang 2 der FMBV festgelegt sind. der Kategorie 2: sensorische Zusatzstoffe Funktionsgruppe a: Farbstoffe (aber nur die Carotinoide und Xanthophylle E 160c, E 160e, E 160f, E 161b, E 161c, E 161g, E 161h und E161i). der Kategorie 3: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe Funktionsgruppe a: Vitamine, Provitamine und Stoffe mit ähnlicher Wirkung, b: Spurenelemente, c: Aminosäuren, deren Salze und Analoge, d: Harnstoff und Derivate. der Kategorie 4: zootechnische Zusatzstoffe Funktionsgruppe a: Verdaulichkeitsförderer (Enzyme), b: Darmflorastabilisatoren (Probiotika), c: Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen (zurzeit leer), d: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Formi LHS, Vevovitall, Lantharenol, Lancer, Protural). der Kategorie 5: Kokzidiostatika und Histomonostatika. 2. Produktion und/oder Inverkehrbringen von Vormischungen mit folgenden Zusatzstoffen Vitamin A und/oder Vitamin D Kupfer und/oder Selen sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Liste siehe oben) Kokzidiostatika oder Histomonostatika 3. Produktion von Mischfuttermitteln, welche die folgenden Zusatzstoffe (oder Vormischungen davon) enthalten Kokzidiostatika oder Histomonostatika, sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Liste siehe oben) Bemerkungen: Die Richtigkeit der in diesem Formular gemachten Angaben wird bestätigt durch: Name und Vorname in Blockschrift: Unterschrift: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..……………………………………….. ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Datum: Ort: Das unterschriebene Formular bitte senden an: 5.2.1.FO.004 Agroscope Amtliche Futtermittelkontrolle Tioleyre 4 Tel. 058 466 71 11 Postfach 64 Fax 058 466 73 00 1725 Posieux www.afk.agroscope.ch [email protected] Version : 1 von : 03.01.2014 genehmigt von : Hess Hans-Dieter Autor : Michel Geinoz Page 4 de 4