Ansprüche auf Leistungen

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Rechte und Pflichten als Staatsbürger
Neben vielen Pflichten hat jeder Bürger in Deutschland auch eine Menge Rechte.
Über allen Rechten stehen die Menschen- und Grundrechte, die in Deutschland
sogar in der Verfassung, dem sogenannten Grundgesetz, manifestiert sind. Diese
gelten für alle deutschen Staatsbürger und Rechte, wie zum Beispiel die
Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Eigentumsrecht, Petionsfreiheit, und die
Glaubens- und Gewissensfreiheit, sind jedem bekannt und gewähren eine
Einklagbarkeit vor dem Verfassungsgericht, gesetzt dem Falle, man fühlt sich in
seinen Grundrechten verletzt.
Doch es gibt noch viel mehr Rechte in Deutschland: Diese werden vom Gesetzgeber
in verschiedenen Gesetzbüchern festgehalten. Das relevanteste Gesetzbuch ist das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hier sind die wichtigsten Gesetze festgehalten, die
das alltägliche Zusammenleben der Bürger untereinander regeln. Neben sehr vielen
Vorschriften und Pflichten sind aber vor allem auch Rechte erfasst, die man im
Zweifel geltend machen kann. Wie man sein Recht geltend machen kann, ist in der
Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, die darüber informiert, wie und unter welchen
Voraussetzungen ein Prozess vor einem Gericht geführt werden kann oder muss.
Rechte in Deutschland sind vielfältig und für nahezu jedes Rechtsgebiet gibt es auch
entsprechende Rechtsanwälte, die sich dafür einsetzen, dass Recht ihrer Mandanten
geltend zu machen und durchzusetzen. Die häufigsten rechtlichen Fragen gibt es
wohl im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im allgemeinen
Zivilrecht. In diesen Rechtsgebieten werden viele Probleme des Alltags zwischen
natürlichen und juristischen Personen behandelt, so beispielsweise Streitigkeiten
und Scheidungen von Eheleuten, Kündigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer,
Streitigkeiten mit Behörden wie Rententrägern oder anderen Einrichtungen und
auch Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Aber auch spezielle
Rechtsgebiete wie das Medizinrecht, das Mietrecht, das Gesellschaftsrecht oder das
Internetrecht sind sowohl bei Privatleuten als auch bei Arbeitnehmern und
Arbeitgebern in bestimmten Branchen gefragt.
Über Rechte in Deutschland sollte daher nach Möglichkeit jeder gut informiert sein,
um zu wissen, wie und auf welchem Weg man seine Ansprüche nach geltenden
Rechten einfordern kann - sei es allein oder mithilfe eines guten Rechtsanwalts, der
die eigene Position vertritt.
Rechte der deutschen StA
A. Bürgerrechte, die verfassungsrechtlich „für deutsche StA“ garantiert sind.
Art. 8 GG
Versammlungsfreiheit
Dieses Recht gestattet allen Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel
werden durch das Versammlungsgesetz geregelt.
Art. 9 Abs. 1 GG
Vereinsfreiheit
Danach besteht das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Das Recht, z.B. Gewerkschaften zu bilden, steht demgegenüber nicht nur Deutschen,
sondern auch anderen Staatsangehörigen zu.
Art. 11 GG
Freizügigkeit
Dieses Recht bedeutet, innerhalb des Bundesgebietes an jedem Ort Aufenthalt und
Wohnsitz zu nehmen, ungehindert zu reisen und das Bundesgebiet zu verlassen.
Art. 12 GG
Berufsfreiheit
Danach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu wählen; Zwangsarbeit ist in der Regel unzulässig.
Art. 16 Abs. 1 GG Verbot der Entziehung der deutschen StA
Dieses grundsätzliche Verbot erhält durch das Optionsrecht im neuen StAG eine
gewisse Einschränkung .
Art. 16 Abs.2 GG Auslieferungsverbot
Dieses Recht garantiert jedem Deutschen, nicht an einen ausländischen Staat
ausgeliefert zu werden.
Art. 20 Abs. 4 GG Widerstandsrecht
Danach haben alle deutschen Staatsangehörige das Recht zum Widerstand gegen
jeden, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen.
Art. 21 GG
Parteienfreiheit
Die Gründung von Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes
mitwirken, ist danach frei.
Art. 33 Abs. 2 GG Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst
Jeder deutsche Staatsangehörige hat nach seiner Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt, kann also
beispielsweise Beamter oder Richter werden.
Art. 38
aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europaparlamentswahlen.
Art. 4 Abs. 3 GG
Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Grundrechte sind nicht grenzenlos. Sie finden ihre Schranken u.a. dort, wo die
verfassungsmäßig geschützten Rechte anderer verletzt werden.
Auf einfach-gesetzlicher Ebene sind einige dieser Rechte auch ausländischen StA mit
einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik gewährt.
B. Europäische Freizügigkeit
Weiterhin genießen deutsche StA durch die EU folgende Rechte:
Reise-, Niederlassungs- und Berufsfreiheit im Gebiet der EU
C. Schutzrechte im Ausland
Bei Inhaftierungen im Ausland besteht für deutsche Auslandsvertretungen die
Pflicht, sich um die Inhaftierten zu kümmern, z.B. einen Anwalt zu vermitteln.
D. Soziale Rechte als deutscher StA:
Uneingeschränkter Zugang zum System der Sozialleistungen
Ansprüche auf Leistungen
nach dem Bundeskindergeldgesetz und dem Unterhaltsvorschussgesetz
(Regelunterhalt für nichteheliche Kinder), Bundessozialhilfegesetz,
Opferentschädigungsgesetz und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) sind
an den Aufenthaltsstatus gebunden.
Der Familiennachzug zu deutschen StA ist einfacher als zu ausländischen StA, d.h. für
-ausländische Ehegatten
-ausländische minderjährige ledige Kinder
-der ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes zur
Ausübung der Personensorge
ist der Erhalt der Aufenthaltserlaubnis leichter.
Außerdem ist die Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von deutschen StA
unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
Besonderheiten können sich auch im Familienrecht ergeben –
Angelegenheiten der/des
Ehe
Unterhalts
Sorgerechts
Scheidung
Güterstands.
Worterklärungen:
StA: Staatsangehörigkeit
StAG: Staatsangehörigkeitsgesetz (diritto sulla nazionalità)
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