Rechte und Pflichten als Staatsbürger Neben vielen Pflichten hat jeder Bürger in Deutschland auch eine Menge Rechte. Über allen Rechten stehen die Menschen- und Grundrechte, die in Deutschland sogar in der Verfassung, dem sogenannten Grundgesetz, manifestiert sind. Diese gelten für alle deutschen Staatsbürger und Rechte, wie zum Beispiel die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Eigentumsrecht, Petionsfreiheit, und die Glaubens- und Gewissensfreiheit, sind jedem bekannt und gewähren eine Einklagbarkeit vor dem Verfassungsgericht, gesetzt dem Falle, man fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt. Doch es gibt noch viel mehr Rechte in Deutschland: Diese werden vom Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzbüchern festgehalten. Das relevanteste Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hier sind die wichtigsten Gesetze festgehalten, die das alltägliche Zusammenleben der Bürger untereinander regeln. Neben sehr vielen Vorschriften und Pflichten sind aber vor allem auch Rechte erfasst, die man im Zweifel geltend machen kann. Wie man sein Recht geltend machen kann, ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, die darüber informiert, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Prozess vor einem Gericht geführt werden kann oder muss. Rechte in Deutschland sind vielfältig und für nahezu jedes Rechtsgebiet gibt es auch entsprechende Rechtsanwälte, die sich dafür einsetzen, dass Recht ihrer Mandanten geltend zu machen und durchzusetzen. Die häufigsten rechtlichen Fragen gibt es wohl im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im allgemeinen Zivilrecht. In diesen Rechtsgebieten werden viele Probleme des Alltags zwischen natürlichen und juristischen Personen behandelt, so beispielsweise Streitigkeiten und Scheidungen von Eheleuten, Kündigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, Streitigkeiten mit Behörden wie Rententrägern oder anderen Einrichtungen und auch Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Aber auch spezielle Rechtsgebiete wie das Medizinrecht, das Mietrecht, das Gesellschaftsrecht oder das Internetrecht sind sowohl bei Privatleuten als auch bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern in bestimmten Branchen gefragt. Über Rechte in Deutschland sollte daher nach Möglichkeit jeder gut informiert sein, um zu wissen, wie und auf welchem Weg man seine Ansprüche nach geltenden Rechten einfordern kann - sei es allein oder mithilfe eines guten Rechtsanwalts, der die eigene Position vertritt. Rechte der deutschen StA A. Bürgerrechte, die verfassungsrechtlich „für deutsche StA“ garantiert sind. Art. 8 GG Versammlungsfreiheit Dieses Recht gestattet allen Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel werden durch das Versammlungsgesetz geregelt. Art. 9 Abs. 1 GG Vereinsfreiheit Danach besteht das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das Recht, z.B. Gewerkschaften zu bilden, steht demgegenüber nicht nur Deutschen, sondern auch anderen Staatsangehörigen zu. Art. 11 GG Freizügigkeit Dieses Recht bedeutet, innerhalb des Bundesgebietes an jedem Ort Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, ungehindert zu reisen und das Bundesgebiet zu verlassen. Art. 12 GG Berufsfreiheit Danach haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen; Zwangsarbeit ist in der Regel unzulässig. Art. 16 Abs. 1 GG Verbot der Entziehung der deutschen StA Dieses grundsätzliche Verbot erhält durch das Optionsrecht im neuen StAG eine gewisse Einschränkung . Art. 16 Abs.2 GG Auslieferungsverbot Dieses Recht garantiert jedem Deutschen, nicht an einen ausländischen Staat ausgeliefert zu werden. Art. 20 Abs. 4 GG Widerstandsrecht Danach haben alle deutschen Staatsangehörige das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Art. 21 GG Parteienfreiheit Die Gründung von Parteien, die an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, ist danach frei. Art. 33 Abs. 2 GG Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst Jeder deutsche Staatsangehörige hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt, kann also beispielsweise Beamter oder Richter werden. Art. 38 aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europaparlamentswahlen. Art. 4 Abs. 3 GG Recht auf Kriegsdienstverweigerung Grundrechte sind nicht grenzenlos. Sie finden ihre Schranken u.a. dort, wo die verfassungsmäßig geschützten Rechte anderer verletzt werden. Auf einfach-gesetzlicher Ebene sind einige dieser Rechte auch ausländischen StA mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik gewährt. B. Europäische Freizügigkeit Weiterhin genießen deutsche StA durch die EU folgende Rechte: Reise-, Niederlassungs- und Berufsfreiheit im Gebiet der EU C. Schutzrechte im Ausland Bei Inhaftierungen im Ausland besteht für deutsche Auslandsvertretungen die Pflicht, sich um die Inhaftierten zu kümmern, z.B. einen Anwalt zu vermitteln. D. Soziale Rechte als deutscher StA: Uneingeschränkter Zugang zum System der Sozialleistungen Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz und dem Unterhaltsvorschussgesetz (Regelunterhalt für nichteheliche Kinder), Bundessozialhilfegesetz, Opferentschädigungsgesetz und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) sind an den Aufenthaltsstatus gebunden. Der Familiennachzug zu deutschen StA ist einfacher als zu ausländischen StA, d.h. für -ausländische Ehegatten -ausländische minderjährige ledige Kinder -der ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes zur Ausübung der Personensorge ist der Erhalt der Aufenthaltserlaubnis leichter. Außerdem ist die Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern von deutschen StA unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Besonderheiten können sich auch im Familienrecht ergeben – Angelegenheiten der/des Ehe Unterhalts Sorgerechts Scheidung Güterstands. Worterklärungen: StA: Staatsangehörigkeit StAG: Staatsangehörigkeitsgesetz (diritto sulla nazionalità)