International Office | 16.05.2016 Info-Veranstaltung Mobilität zu Lehrzwecken in ERASMUS+ 19.05.2015, 13:00-14:00 Uhr, IBZ ERASMUS+ Mobilität zu Lehrzwecken (STA) Inhalte 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. ERASMUS+ - Was ist das eigentlich? Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken Wahl der Gasthochschule Antragstellung & finanzielle Förderung Papier, Papier, Papier Realisierte ERASMUS-Gastdozenturen Kontakt und weitere Informationen 1. ERASMUS+ - Was ist das eigentlich? • Förderprogramm der EU für Bildung, Jugend & Sport 2014-2020 • Programmländer: die 28 EU-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei • fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden (Studium & Praktikum), wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen 2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken • STA1: Lehraufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule (gültiger Vertrag für STA muss vor Aufenthalt vorliegen!) • STA2: Einladung von Unternehmenspersonal aus ERASMUS Programmländern zur Lehre an der UPB Dauer: 2 Tage bis 2 Monate (ohne An- und Abreise) Lehre: mind. 8h Unterricht/angefangene Woche (3 Tage = 8h, 7 Tage = 8h, 8 Tage = 16h) 2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken Wer kann gefördert werden? • STA1: ALLE Lehrenden der Universität Paderborn • STA2: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, öffentlichen und gemeinnützigen Organisationen 2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken Ziele der EU • Lehrangebot der Gasthochschule ergänzen • Fachwissen vermitteln an Studierende, die nicht im Ausland studieren können/wollen: europäische Dimension stärken • Vorrangige Förderung von Personen, die zum 1. Mal STA machen Idealerweise: • Entwicklung Studienprogramme, Austausch von Lehrinhalten und –methoden • Vorbereitung Kooperationsprojekte & Ausbau der Partnerschaft 3. Wahl der Gasthochschule • Übersicht bestehender Partnerhochschulen: https://go.uni-paderborn.de/partnerhochschulen 3. Wahl der Gasthochschule • Abklärung mit IO: besteht ERASMUS+ Vertrag für Dozentenmobilität in meinem Fach? bei Bedarf Vertragsabschluss • Absprache mit Programmbeauftragten der Partnerschaft an UPB: mögliche Ansprechpartner, Erfahrungen (mit STA) etc. • Eigenständige Kontaktaufnahme mit Partnerhochschule Vereinbarung von Zeiten, Lehrinhalten etc. 4. Antragstellung & finanzielle Förderung mind. 6 Wochen vor Aufenthalt, spätestens 15.01.16 für Reisen -08/2016: schriftliche formlose Meldung an IO Rückmeldung IO Einreichung des unterschriebenen Mobility Agreements (Erstellung in Absprache mit Partnerhochschule) im IO Offizielle Förderzusage durch das International Office: Abschluss eines Grant Agreements Dienstreiseantrag stellen: Dez. 4.1, Susanne Schwalk 4. Antragstellung und finanzielle Förderung Tagessatz pro Aufenthaltstag Orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Zielland. Reisetage zählen auch als Aufenthaltstage. 4. Antragstellung und finanzielle Förderung Fahrkostenerstattung: Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität • 100 km – 499 km mit 180 EUR • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR 4. Antragstellung & finanzielle Förderung Vergabeprinzipien an der Universität Paderborn • First come, first served • Dozentenmobilität als Einzelperson: Vollfinanzierung bis 7 Tage (längere Aufenthalte wie 7-tägiger Aufenthalt finanziert) • Dozentenmobilität zu zweit oder dritt: Vollfinanzierung bis 7 Tage für Person 1, Finanzierung bis 4 Tage für Personen 2 und 3 5. Papier, Papier, Papier Einzureichen sind: Vor dem Aufenthalt • Mobility Agreement: „Vertrag“ zwischen Dozenten, UPB und Gasthochschule: Lehrumfang und -inhalt mit eingescannten Unterschriften aller Parteien • Grant Agreement: „Vertrag“ zwischen Förderer und Gefördertem: Finanzierung, Rechte, Pflichten mit Originalunterschriften beider Parteien 5. Papier, Papier, Papier Nach dem Aufenthalt • Confirmation der Partnerhochschule: Bestätigung über Dauer des Aufenthalts & Anzahl der Unterrichtsstunden • Dozentenbericht online über mobility tool der EU, Ankreuzfragen Bitte alle Formularfelder etc. vollständig ausfüllen! Angaben werden für Berichtswesen an DAAD benötigt 6. Realisierte ERASMUS-Gastdozenturen 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 (ca.) Aufenthalte 8 9 14 12 20 Tage 58 56 85 55 123 Hochschulen 4 5 7 8 13 7. Kontakt & weitere Informationen • Anna Dörnemann, ERASMUS Hochschulkoordination -3371, [email protected], V0.207 Beratung zu STA: nach Vereinbarung • http://go.upb.de/sta International Office • www.eu.daad.de DAAD (Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit)