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International Office | 16.05.2016
Info-Veranstaltung
Mobilität zu Lehrzwecken in
ERASMUS+
19.05.2015, 13:00-14:00 Uhr, IBZ
ERASMUS+
Mobilität zu Lehrzwecken (STA)
Inhalte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
ERASMUS+ - Was ist das eigentlich?
Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken
Wahl der Gasthochschule
Antragstellung & finanzielle Förderung
Papier, Papier, Papier
Realisierte ERASMUS-Gastdozenturen
Kontakt und weitere Informationen
1. ERASMUS+ - Was ist das eigentlich?
• Förderprogramm der EU für Bildung, Jugend & Sport 2014-2020
• Programmländer:
die 28 EU-Mitgliedstaaten
Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei
• fördert Auslandsaufenthalte von Studierenden (Studium & Praktikum),
wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken
• STA1: Lehraufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule
(gültiger Vertrag für STA muss vor Aufenthalt vorliegen!)
• STA2: Einladung von Unternehmenspersonal aus ERASMUS
Programmländern zur Lehre an der UPB
Dauer: 2 Tage bis 2 Monate (ohne An- und Abreise)
Lehre: mind. 8h Unterricht/angefangene Woche
(3 Tage = 8h, 7 Tage = 8h, 8 Tage = 16h)
2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken
Wer kann gefördert werden?
• STA1: ALLE Lehrenden der Universität Paderborn
• STA2: Mitarbeiter/innen von Unternehmen, öffentlichen und
gemeinnützigen Organisationen
2. Rahmenbedingungen Mobilität zu Lehrzwecken
Ziele der EU
• Lehrangebot der Gasthochschule ergänzen
• Fachwissen vermitteln an Studierende, die nicht im Ausland studieren
können/wollen: europäische Dimension stärken
• Vorrangige Förderung von Personen, die zum 1. Mal STA machen
Idealerweise:
• Entwicklung Studienprogramme, Austausch von Lehrinhalten und –methoden
• Vorbereitung Kooperationsprojekte & Ausbau der Partnerschaft
3. Wahl der Gasthochschule
• Übersicht bestehender Partnerhochschulen:
https://go.uni-paderborn.de/partnerhochschulen
3. Wahl der Gasthochschule
• Abklärung mit IO: besteht ERASMUS+ Vertrag für Dozentenmobilität in
meinem Fach?
bei Bedarf Vertragsabschluss
• Absprache mit Programmbeauftragten der Partnerschaft an UPB:
mögliche Ansprechpartner, Erfahrungen (mit STA) etc.
• Eigenständige Kontaktaufnahme mit Partnerhochschule
Vereinbarung von Zeiten, Lehrinhalten etc.
4. Antragstellung & finanzielle Förderung
mind. 6 Wochen vor Aufenthalt, spätestens 15.01.16 für Reisen -08/2016:
schriftliche formlose Meldung an IO
Rückmeldung IO
Einreichung des unterschriebenen Mobility Agreements
(Erstellung in Absprache mit Partnerhochschule) im IO
Offizielle Förderzusage durch das International Office:
Abschluss eines Grant Agreements
Dienstreiseantrag stellen: Dez. 4.1, Susanne Schwalk
4. Antragstellung und finanzielle Förderung
Tagessatz pro Aufenthaltstag
Orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Zielland. Reisetage zählen auch
als Aufenthaltstage.
4. Antragstellung und finanzielle Förderung
Fahrkostenerstattung:
Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität
• 100 km – 499 km mit 180 EUR
• 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
• 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
4. Antragstellung & finanzielle Förderung
Vergabeprinzipien an der Universität Paderborn
• First come, first served
• Dozentenmobilität als Einzelperson:
Vollfinanzierung bis 7 Tage (längere Aufenthalte wie 7-tägiger Aufenthalt
finanziert)
• Dozentenmobilität zu zweit oder dritt: Vollfinanzierung bis 7 Tage für
Person 1, Finanzierung bis 4 Tage für Personen 2 und 3
5. Papier, Papier, Papier
Einzureichen sind:
Vor dem Aufenthalt
• Mobility Agreement: „Vertrag“ zwischen Dozenten, UPB und Gasthochschule:
Lehrumfang und -inhalt
mit eingescannten Unterschriften aller Parteien
• Grant Agreement: „Vertrag“ zwischen Förderer und Gefördertem:
Finanzierung, Rechte, Pflichten
mit Originalunterschriften beider Parteien
5. Papier, Papier, Papier
Nach dem Aufenthalt
• Confirmation der Partnerhochschule:
Bestätigung über Dauer des Aufenthalts & Anzahl der Unterrichtsstunden
• Dozentenbericht
online über mobility tool der EU, Ankreuzfragen
Bitte alle Formularfelder etc. vollständig ausfüllen!
Angaben werden für Berichtswesen an DAAD benötigt
6. Realisierte ERASMUS-Gastdozenturen
2010/11
2011/12
2012/13
2013/14
2014/15 (ca.)
Aufenthalte
8
9
14
12
20
Tage
58
56
85
55
123
Hochschulen
4
5
7
8
13
7. Kontakt & weitere Informationen
• Anna Dörnemann, ERASMUS Hochschulkoordination
-3371, [email protected], V0.207
Beratung zu STA: nach Vereinbarung
• http://go.upb.de/sta
International Office
• www.eu.daad.de
DAAD (Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit)
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