Das Programm ERASMUS Praktika: ERASMUS Praktika fördert Auslandspraktika von Studierenden, um einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Studierende erwerben durch die Auslandspraktika neben Sprach- und Fachkenntnissen auch die so genannten „Schlüsselqualifikationen“. Neben der Möglichkeit Wissen im Arbeitsumfeld zu erproben, bietet der Auslandsaufenthalt zusätzlich die Möglichkeit, eine andere Kultur kennen zu lernen. Damit finden qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen leichter einen Einstieg in den regionalen oder internationalen Arbeitsmarkt. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) nimmt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Aufgaben einer Nationalen Agentur für ERASMUS wahr. Insgesamt nehmen folgende 31 Länder am Programm teil: die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern; die drei EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen; der Beitrittskandidat Türkei. ACHTUNG! Als aufnehmende Einrichtungen für Praktika können Unternehmen gemäß Ratsbeschluss fungieren. „Unternehmen“ im Sinne des Ratsbeschlusses sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft. Folgende Organisationen oder Einrichtungen sind laut EU-Vorgaben als Praktikumsgeber ausgeschlossen: Europäische Institutionen und Einrichtungen Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme verwalten nationale diplomatische Vertretungen des Herkunftslandes des Studierenden im Gastland Wesentlich ist die Anerkennung des Praktikums durch Ihre entsendende Hochschule. Welche Fristen sind zu beachten? Wer wird gefördert? Studierende an Hamburger Hochschulen, bevorzugt in akademischer Erstausbildung und mit Technikanteil im Praktikum, können über ERASMUS Praktika eine Förderung für ihr Praktikum im europäischen Ausland erhalten. Förderfähig sind Studierende, die Angehörige eines ERASMUSTeilnahmelandes sind oder als Flüchtlinge oder staatenlose Person anerkannt sind bzw. die ein dauerhaftes Wohnrecht haben. NEU: Ab dem 1.06.2010 können auch Studierende eines außereuropäischen Landes in der Zeit ihres Studienaufenthaltes innerhalb der teilnehmenden Länder gefördert werden. Praktika können bereits ab dem 1. Semester gefördert werden. Über das ERASMUS Praktika-Programm sind ausschließlich Praktikumsaufenthalte aber auch in Verbindung mit Abschlussarbeiten förderfähig . Das zu fördernde Auslandpraktikum muss im Zeitraum vom 01.06.2009/10 bis 30.09.2010/11 liegen. Die Mindestlaufzeit für ein ERASMUS-Praktikum beträgt 3 Monate, die förderfähige Höchstdauer 12 Monate. Letzter Antrittstermin für ein dreimonatiges Praktikum ist jeweils der 01.07. Die Bewerbung sollte ein Semester vor Praktikumsantritt vorliegen. Was kann gefördert werden? ERASMUS Praktika bietet einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Im Hamburger ERASMUS Praktika-Projekt wird das Stipendium je nach Land und abhängig von der Höhe der finanziellen Firmenbeteiligung berechnet; durchschnittlich 350,- € monatlich. Partnerhochschulen Das aktuelle ERASMUS Praktika-Projekt der HAW Hamburg läuft jeweils vom 01.06.2009/10 bis 30.09.2010/11 und bietet 100 Studierenden von Hamburger Hochschulen ein Stipendium. Hamburger Partnerhochschulen sind die Technische Universität Hamburg Harburg, die Universität, die Hafen City Universität und die Hochschule für Musik und Theater. Wie erfolgen die Zahlungen? Die Zahlung des Stipendiums erfolgt in 2 Raten: 1. Rate (= 80% der Gesamtsumme): wird ausgezahlt, sobald vollständige Bewerbungsunterlagen und das „Placement Agreement“ mit „Training Areement“ und Teilnehmerdatenblatt im Original vorliegen. 2. Rate (= 20% des Gesamtstipendiums): wird nach Einreichung des Praxisberichtes im Original, des praktikantenplatz-Profilbogen und des Zeugnisses in Kopie ausgezahlt. Hinweis: Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen steht die Rückforderung der gesamten Leistungen an! Besuchen Sie unsere Internetseite: http://www.haw-hamburg.de/index.php?id=leonardo http://www.hawhamburg.de/index.php?id=leonardo Das Anmeldeverfahren Es empfiehlt sich, mindestens ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn den Kontakt zum EU-PraktikumsBüro der HAW Hamburg aufzunehmen. Zur Bewerbung um eine Förderung über das ERASMUS Praktika-Programm stehen den Studierenden der Hamburger Hochschulen Unterlagen auf der Homepage der HAW Hamburg zur Verfügung. Nur vollständige Bewerbungen (bestehend aus fünf Dokumenten) werden akzeptiert und sind beim EUPraktikums-Büro im Original einzureichen. Die von Ihnen im Bewerbungsbogen angegebenen Daten über Dauer, Zeitraum und Zielland sind Planungsdaten und können nachträglich korrigiert werden. Mit dem ERASMUS Praktika-Projekt können ausschließlich Praktika im europäischen Ausland (insgesamt 31 teilnehmende Länder) gefördert werden. EU-Praktikums-Büro Hamburg: HAW Hamburg, Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg Herr Kai Brunswig Tel.: (040), 42875-9202 [email protected]; Sprechstunden: Mo 14-15.30 (ohne Anmeldung) Mi 10-12 (tel.) + 14-15.30 Uhr (Einzeltermine n.V.) PROGRAMM DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÖRDERUNG VON AUSLANDSPRAKTIKA INNERHALB EUROPAS http://www.haw-hamburg.de/index.php?id=leonardo