humboldt-universität zu berlin - Hu

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HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT III
INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN
MERKBLATT
zum Auslandsstudium im Rahmen von
LLP/Erasmus
Bei einem Auslandsaufenthalt hat man die Chance sich intensiver mit fremden Kulturen,
aber auch mit der eigenen auseinanderzusetzen. Ein Auslandsaufenthalt erweitert den
persönlichen Horizont, bietet die Möglichkeit sich mit dem Fach auf einer anderen, europäischen Ebene zu beschäftigen und ist auf jeden Fall ratsam.
Was ist Erasmus?
ERASMUS ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Bildung. Erasmus
ermöglicht Studierenden ein Auslandsstudium an europäischen Partneruniversitäten zu
absolvieren.
Leistungen für die Studierenden:
•
Auslandsstudium von 3-12 Monaten (zwischen dem 01.07. eines Jahres und
dem 30.09. des Folgejahres) an einer Partnerhochschule der Heimatuniversität in
einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Türkei.
•
Befreiung von Studiengebühren an der Gastinstitution
•
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
•
Zahlung eines Mobilitätszuschusses
•
für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung
•
Für mitreisende Kinder wird derzeitig ein Zuschuss von 250 € pro Monat gezahlt
•
Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich
Unterkunft, kultureller Angebote etc.
Teilnahmevoraussetzungen:
•
Die Studierenden sind in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben,
der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt
•
die Studierenden haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen
•
das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an
der Heimathochschule dar
•
die Studierenden sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder
/ bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
•
die Studierenden haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen
•
die Studierenden besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu
besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden. 1
Erasmus am Institut für Sozialwissenschaften
Das Institut für Sozialwissenschaften hat entsprechende Vereinbarungen zur Studierendenmobilität im Rahmen von Erasmus mit 48 Partnerhochschulen in 20 europäischen Ländern. Die jeweils aktuelle Liste der Vereinbarungen und die jeweils zur Verfügung stehende Zahl der Studienplätze sind auf der Homepage des Instituts einsehbar:
http://www.sowi.hu-berlin.de/studium/auslandsstudium
Ein Auslandsstudium sollte längerfristig vorbereitet werden, um die notwendige Sprachkompetenz zu erwerben und genaue Informationen über die (nach persönlichen inhaltlichen Interessen) geeigneten Partnerhochschulen einholen zu können
Bewerbungsverfahren
Jeweils im November des akademischen Jahres werden Studienplätze der ausländischen Partneruniversitäten für das nachfolgende akademische Jahr auf der Homepage
und per Aushang ausgeschrieben.
Es empfiehlt sich, ein Auslandsstudium beginnend im Wintersemester zu planen, da
sonst zur Verfügung stehende Plätze nicht voll genutzt werden können.
Ende Dezember ist Bewerbungsschluss, der genaue Termin wird bei Ausschreibung
bekannt gegeben.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehören:
− Das Bewerbungsformular (download auf der Homepage) inklusive Motivationsschreiben.
− Kopien bislang erbrachter Studienleistungen
− Lebenslauf
− Sprachzeugnisse
In diesem Kontext ist es von großer Bedeutung, dass die Bewerbung auch Zeugnis davon sein sollte, wie gut man geeignet ist, im gewählten/gewünschten Land ein Teil des
Hochschulstudiums zu bestreiten. Deshalb sollte im Motivationsschreiben das Studienvorhaben im Ausland begründet werden.
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Das Sprachzeugnis wird vom Sprachenzentrum (Boeckh-Haus, Dorotheenstr.65,
http://www.sprachenzentrum.hu-berlin.de/) ausgestellt. In der Regel (aber es gibt Ausnahmen) wird kein TOEFL-Test für englischsprachige Universitäten gefordert.
Es finden Auswahlgespräche statt und die Entscheidung über die Vergabe der Plätze
wird in der Regel im März mitgeteilt.
Restplätze werden erneut ausgeschrieben.
Bewerbungen an anderen Instituten sind möglich, jedoch nur dann, wenn Restplätze
vorhanden sind und gewährleistet ist, dass das Studium in der gewünschten Fächerkombination möglich ist. Dies Bedarf der Absprache mit den Koordinatoren der jeweiligen Institute und ggf. der Partnerhochschule.
Vorbereitung auf das Auslandsstudium
Durch die Erasmus-Koordinatoren des Instituts erfolgt die Anmeldung an der Gastuniversität. Diese wird euch dann in der Regel ein extra Anmeldeformular, mit dem Ihr
euch noch einmal an der Uni anmelden müsst, zusenden. In einigen Fällen muss man
sich auch online bei der Gast-Uni anmelden. Um eventuelle Fristen nicht zu verpassen,
ist es immer ratsam, sich selber auf den Websites kundig zu machen, welche Formulare
wann und wie an der Gast-Uni eingereicht werden müssen.
Erasmus-Studierende erhalten einen Mobilitätsszuschuss von ca. 100-150 Euro monatlich. Um diesen zu erhalten, ist eine „Annahmeerklärung“auszufüllen und bis Juni an
Frau Lohr oder die studentische Erasmus-Beratung zu schicken. Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird in der Regel zu Beginn des Studienaufenthaltes (November/Dezember) gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass dem
Amt für Internationale Angelegenheiten die „Bescheinigung der Aufnahme des Teilstudiums an der Gasthochschule“ vorliegt. Diese Bescheinigung muss im Gastland
vom zuständigen Koordinator unterschrieben und dann an Frau Marx (Adresse siehe
Formular) geschickt werden. Die Restzahlung erfolgt im Juni/Juli des Folgejahres. Bei
einem Aufenthalt von zwei Semestern ist ebenso für das zweite Semester die Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Praktika im Ausland und/oder vorbereitende
Sprachkurse werden ebenso durch den Mobilitätszuschuss unterstützt. Förderhöchstdauer ist jedoch 1 Jahr.
Studierende, die Bafög erhalten, sollten rechtzeitig Auslandsbafög beantragen.
Um den Zugang und die Anerkennung der Studienleistungen abzusichern, ist ein
„Learning Agreement“ zwischen den Partnerhochschulen bezogen auf die konkrete
Person und ihr Studienvorhaben abzuschließen und von den Koordinatoren beider
Partner und dem Studierenden zu unterzeichen. Damit erfolgt zugleich die Abstimmung
darüber, welche Studienleistungen angerechnet werden können. Wenn die Vorlesungsverzeichnisse vor Beginn des Auslandsstudiums nicht vorliegen, kann die Abstimmung
auch per e-mail in den ersten Wochen des Auslandsaufenthaltes erfolgen und das
Learning Agreement kann nachgereicht werden.
Die seitens der Humboldt-Universität notwendigen Formulare werden zugeschickt, sind
aber auch auf der Erasmus-Seite des Akademischen Auslandsamts (unter Studium im
Ausland Æ Erasmus) abrufbar: http://www.aia.hu-berlin.de/hu/programme/erasmus.
Hier finden sich auch weitere Informationen zum Studierendenaustausch im Rahmen
von Erasmus.
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Während des Auslandsaufenthaltes empfehlen wir, ein Urlaubssemester zu beantragen.
Damit spart man sich die Kosten für das Semesterticket und bekommt keine Fachsemester für die Zeit des Aufenthaltes angerechnet. (Falls du planst, in diesem Semester
eine Prüfung an der HU abzulegen, solltest du dich nicht beurlauben lassen. Prüfungen
an der Gastuniversität können selbstverständlich absolviert werden.) Der BeurlaubungsAntrag wird beim Immatrikulationsbüro gestellt, dort liegt auch das Antragsformular aus.
Neben diesem Formular wird noch eine Bescheinigung über die Teilnahme am Erasmus-Programm benötigt, die bei der studentischen Erasmus-Beratung erhältlich ist.
Es wird angeraten zwei bis vier Wochen vor Studienbeginn in die Studienstadt zu reisen, um genügend Zeit zu haben, sich dort eine Unterkunft zu suchen und auch zu finden. Denn Ihr seid nicht die einzigen, die kurz vor Semesterbeginn ein Zimmer bzw.
eine Wohnung sucht. Die Partneruniversitäten unterstützen in unterschiedlichem Maße
bei der Wohnraumsuche, manche stellen sogar Wohnheimplätze zur Verfügung.
Während des Auslandsstudiums
Der Auslandsaufenthalt soll nicht studienverlängernd wirken und deshalb wird erwartet,
dass anrechnungsfähige Leistungen erbracht werden.
Wichtig ist, während des Studienaufenthaltes im Ausland Kontakt zur Heimatuniversität
zu halten. Bei Problemen und Schwierigkeiten können diese so schnell behoben werden (z.B. Fragen der Anerkennung von Leistungen.
Auch bitten wir darum, dass man uns zur besseren Informierung nachfolgender Austauschstudierender einen Bericht über die Erfahrungen an der jeweiligen Universität
zukommen lässt. Dadurch können Probleme erkannt werden und nachfolgende Studierende können sich (noch) besser vorbereiten.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Zur Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen müssen diese von der Partnerhochschule bestätigt sein und sollten den Titel des Kurses, die Art der erbrachten
Leistung, ggf. die ECTS-Punkte (besonders bei BA- und MA-Studierenden) und die Bewertung der Leistung (Note) beinhalten. Dies kann durch einzelene „Leistungsnachweise“ (unterschrieben und mit Stempel) oder ein „Transcript of records“ erfolgen.
Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch Frau Lohr (nicht als ErasmusKoordinatorin, sondern als Beauftragte des Prüfungsausschusses). Bei Anerkennungsproblemen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Nach der Rückkehr ist ebenfalls noch ein „Studentenbericht“ auszufüllen. Dieser ist
Voraussetzung für die Zahlung der zweiten Rate des Erasmus-Zuschusses. Er muss in
elektronischer Form sowohl an Frau Lohr/studentische Erasmus-Beratung als auch an
Frau Marx, AIA ([email protected]) geschickt werden. Darüber hinaus
muss auch die „Bestätigung der Studiendauer an der Gasthochschule“ bei Frau
Marx eingereicht werden. Für beide Formulare gelten folgende Fristen: bei einsemestrigen Studienaufenthalten ab dem Wintersemester bis zum 31. März des akademischen
Jahres; bei zweisemestrigen Studienaufenthalten bzw. einsemestrig ab dem Sommersemester bis zum 30. Juni des akademischen Jahres)
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Dankbar wären wir außerdem, wenn Studierende, die Auslandserfahrungen sammeln
konnten, bereit sind, diese in Form von detaillierteren Aufenthaltsberichten an nachfolgende Studierende weiterzugeben oder auch ausländische Studierende, die Gast am
Institut sind, zu unterstützen und zu beraten.
P.S. Alle hier aufgeführte Formulare sind auf der homepage des Amts für Internationale
Aglegenheiten erhältlich. (http://www.aia.hu-berlin.de/hu/programme/erasmus)
Und sonst noch?
Neben Erasmus gibt es weitere Möglichkeiten, mit Unterstützung der Universität ein
Auslandsstudium zu absolvieren. Informationen dazu unter http://www.aia.hu-berlin.de/hu/
Das Institut für Sozialwissenschaften ist besonders in Austauschprogrammen mit der
New School in New York, der Duke University und der Univeristy of Toronto engagiert.
Entsprechende Ausschreibungen und Verfahrensregeln sind über die Homepage des
Amtes für Internationale Angelegenheiten und die Homepage des Instituts für Sozialwissenschaften abrufbar und werden per Aushang bekannt gegeben,
AnsprechpartnerInnen
Erasmus-Koordinatorin am Institut für Sozialwissenschaften
(bei allen Fragen, insbesondere bei der Unterzeichnung von diversen Formularen und
bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen)
Dr. Karin Lohr
Tel. 030-20934358 Sekret. 4344
Fax. 030-20934340
e-mail: [email protected]
Postanschrift:
Humboldt-Universität
Institut für Sozialwissenschaften
Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Sitz: Universitätsstr. 3B, Raum 225A
Sprechzeiten:
Dienstag 12-15 Uhr
Donnerstag 9-12
Studentische Erasmus-Beratung am Institut für Sozialwissenschaften
(insbesondere bei allen organisatorischen Fragen und zur Beratung)
Heiner Schulze
Tel. 030-20934348
e-mail: [email protected]
Postanschrift siehe oben
Sitz: Universitätsstr. 3b, Raum 304
Sprechzeiten:
Montag 13-14 Uhr und 16-17 Uhr
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Amt für Internationale Angelegenheiten
(insbesondere bei Fragen zum Mobilitätszuschuss)
Cornelia Marx
Tel. 030-20932716
Fax. 030-20932780
e-mail: [email protected]
Post: Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Sitz: Unter den Linden 6, Raum 3079a
(bei allen grundsätzlichen und schwerwiegenden Problemen)
Dr. Dietmar Buchmann
Erasmus Verantwortlicher und Regionalreferent Westeuropa
Tel. 030-20932871
Fax. 030-20932664
e-mail: [email protected]
Post: Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Sitz: Unter den Linden 6, Raum 3081b
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