Regierungspräsidium Gießen II 21 - LS 1920/01 Merkblatt zum Muster eines Ausbildungsplanes für Auszubildende des Ausbildungsberufes "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement ö. D." 1. Der als Anlage 1 beigefügte Musterausbildungsplan wurde auf der Grundlage der der Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 sowie der Erprobungsverordnung vom 11. Dezember 2013 erstellt. Der Musterausbildungsplan entspricht den gesetzlichen Anforderungen und kann in dieser Form als Anlage zum Ausbildungsvertrag bei meiner Behörde im Rahmen der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden. Zur Konkretisierung der im Ausbildungsrahmenplan allgemein gehaltenen Ausbildungsinhalte und insbesondere im Hinblick auf den Prüfungsbereich "Wahlqualifikation“ wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Handlungshilfe veröffentlicht. 2. In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes wird für jedes Ausbildungsjahr bestimmt, in welchem Zeitrahmen die einzelnen Berufsbildpositionen zu vermitteln sind. Diese Bestimmung ermöglicht es den Ausbildungsbehörden, die Ausbildung zeitlich besser den jeweiligen Bedürfnissen der Praxis anzupassen; insoweit ist auch eine abweichende Gliederung der Ausbildungsinhalte zulässig. Es muss jedoch unbedingt berücksichtigt werden, dass die vorgegebenen Inhalte der Ausbildungsabschnitte der ersten 15 Monate Gegenstand des ersten Teils der gestreckten Abschlussprüfung sind und deshalb auch bei einer im Einzelfall abweichenden Gliederung immer vor der Zwischenprüfung vermittelt werden müssen. ... Folgende Zeitrichtwerte sind vorgesehen: Während der gesamten Ausbildungszeit sind die Inhalte der folgenden Berufsbildpositionen Abschnitt A Nummer 1.3 Abschnitt A Nummer 1.4 Abschnitt A Nummer 1.5 Abschnitt A Nummer 1.6 Abschnitt A Nummer 1.7 Abschnitt A Nummer 2.4 Abschnitt A Nummer 3.3 Abschnitt A Nummer 3.4 Berufsbildung, Arbeits-, sozial-, mitbestimmungsrechtliche und tarif- oder beamtenrechtliche Vorschriften, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln, Qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen, Kooperation und Teamarbeit, Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben zu vermitteln. Es empfiehlt sich, bei diesen Inhalten auch die Brandschutz-, Umwelt-, Sicherheitsund Datenschutzbeauftragten - sofern bestellt - in die Ausbildung mit einzubeziehen. Um Wiederholungen zu vermeiden, sind diese Teile des Ausbildungsberufsbildes deshalb im Musterausbildungsplan bei den betreffenden Ausbildungsabschnitten nicht mehr detailliert aufgeführt, sondern einmal am Anfang komplett dargestellt. Lfd. Nr. des Musterausbildungsplanes Zeitraum Mögliche Organisationseinheiten 1. bis 15. Ausbildungsmonat 1-5 4 - 6 Monate z. B. Zentralabteilung, Fachbereich Haupt-Verwaltung, Zentrale Dienste 6-9 4 - 6 Monate z. B. Zentralabteilung, Fachbereich Haupt-Verwaltung, Zentrale Dienste 10 - 11 4 - 6 Monate z. B. Beschaffungsstelle, Einkauf 16. – 36. Ausbildungsmonat 12 - 16 11 Monate z. B. Kämmerei, Kasse, Steueramt, Eigenbetriebe, Beschaffung, Personalamt; Personaldezernat 17 2 x 5 Monate Wahlqualifikation, z. B. ... Personalwirtschaft oder Assistenz und Sekretariat oder Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement oder Verwaltung und Recht oder Öffentliche Finanzwirtschaft 3. Der Musterausbildungsplan enthält lediglich das Mindestmaß der den Auszubildenden zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten. Eine darüber hinausgehende Vermittlung von Inhalten, die dem Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" zugeordnet werden können, ist zulässig. 4. Sofern einzelne Ausbildungsinhalte, die nach dem Musterausbildungsplan verbindlich sind, in der Ausbildungsbehörde nicht vermittelt werden können, sind diese Inhalte durch Ausbildungsabschnitte in anderen Behörden, in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, in Eigenbetrieben oder ggf. durch überbetriebliche Maßnahmen abzudecken. Sämtliche o. g. Abweichungen sind im Ausbildungsplan zu vermerken. Bei Auszubildenden, bei denen die Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf 2 Jahre verkürzt wird, muss darauf geachtet werden, dass trotzdem alle verbindlichen Inhalte (in kürzerer Zeit) vermittelt werden. 5. Nach § 5 Abs. 4 der Ausbildungsordnung ist eine dienstbegleitende Unterweisung (DU) von in der Regel 420 Stunden vorgeschrieben. Sofern eine Ausbildungsbehörde die DU nicht komplett selbst organisiert, kann das Angebot der Verwaltungsseminare des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in Anspruch genommen werden. Obwohl diese angebotene DU beim Hessischen Verwaltungsschulverband ein Bestandteil der praktischen Ausbildung darstellt, wird die Teilnahme nicht im Ausbildungsplan, sondern im Ausbildungsvertrag vermerkt. 6. Für weitere Auskünfte stehen die Berater für Berufsbildung und die Mitarbeiter der Zuständigen Stelle (Tel.: (06 41) 3 03-2291 oder 22 93) zur Verfügung. Ausbildungsberater: Herr Bernd Mergard LandHessisch-Lichtenau Tel.: (0 56 02) 9199726 Schwalm- montags und zuständig für die Stadt Kassel und die kreise Kassel, Werra-Meißner, MarburgBiedenkopf, Waldeck-Frankenberg, Eder, Hersfeld-Rotenburg, Fulda, Gießen Vogelsberg Herr Rainer Fliegel Wiesbaden Tel.: (06 11) 353 1205 - montags - für die übrigen kreisfreien Städte und Landkreise ...