Merkblatt - Regierungspräsidium Gießen

Werbung
Regierungspräsidium Gießen
II 21 - LS 1920/01
Merkblatt
zum Muster eines Ausbildungsplanes für Auszubildende
des Ausbildungsberufes "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement ö. D."
1. Der als Anlage 1 beigefügte Musterausbildungsplan wurde auf der Grundlage der
der Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 sowie der
Erprobungsverordnung vom 11. Dezember 2013 erstellt.
Der Musterausbildungsplan entspricht den gesetzlichen Anforderungen und
kann in dieser Form als Anlage zum Ausbildungsvertrag bei meiner Behörde
im Rahmen der Eintragung in das Verzeichnis der
Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden.
Zur Konkretisierung der im Ausbildungsrahmenplan allgemein gehaltenen
Ausbildungsinhalte und insbesondere im Hinblick auf den Prüfungsbereich
"Wahlqualifikation“ wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Handlungshilfe
veröffentlicht.
2. In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes wird für jedes
Ausbildungsjahr bestimmt, in welchem Zeitrahmen die einzelnen
Berufsbildpositionen zu vermitteln sind. Diese Bestimmung ermöglicht es den
Ausbildungsbehörden, die Ausbildung zeitlich besser den jeweiligen Bedürfnissen
der Praxis anzupassen; insoweit ist auch eine abweichende Gliederung der
Ausbildungsinhalte zulässig. Es muss jedoch unbedingt berücksichtigt werden,
dass die vorgegebenen Inhalte der Ausbildungsabschnitte der ersten 15 Monate
Gegenstand des ersten Teils der gestreckten Abschlussprüfung sind und
deshalb auch bei einer im Einzelfall abweichenden Gliederung immer vor der
Zwischenprüfung vermittelt werden müssen.
...
Folgende Zeitrichtwerte sind vorgesehen:
Während der gesamten Ausbildungszeit sind die Inhalte der folgenden
Berufsbildpositionen
Abschnitt A Nummer 1.3
Abschnitt A Nummer 1.4
Abschnitt A Nummer 1.5
Abschnitt A Nummer 1.6
Abschnitt A Nummer 1.7
Abschnitt A Nummer 2.4
Abschnitt A Nummer 3.3
Abschnitt A Nummer 3.4
Berufsbildung,
Arbeits-, sozial-, mitbestimmungsrechtliche und tarif- oder
beamtenrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln,
Qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen,
Kooperation und Teamarbeit,
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
zu vermitteln.
Es empfiehlt sich, bei diesen Inhalten auch die Brandschutz-, Umwelt-, Sicherheitsund Datenschutzbeauftragten - sofern bestellt - in die Ausbildung mit
einzubeziehen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, sind diese Teile des Ausbildungsberufsbildes
deshalb im Musterausbildungsplan bei den betreffenden Ausbildungsabschnitten
nicht mehr detailliert aufgeführt, sondern einmal am Anfang komplett dargestellt.
Lfd. Nr. des Musterausbildungsplanes
Zeitraum
Mögliche Organisationseinheiten
1. bis 15. Ausbildungsmonat
1-5
4 - 6 Monate
z. B. Zentralabteilung, Fachbereich
Haupt-Verwaltung, Zentrale Dienste
6-9
4 - 6 Monate
z. B. Zentralabteilung, Fachbereich
Haupt-Verwaltung, Zentrale Dienste
10 - 11
4 - 6 Monate
z. B. Beschaffungsstelle, Einkauf
16. – 36. Ausbildungsmonat
12 - 16
11 Monate
z. B. Kämmerei, Kasse, Steueramt,
Eigenbetriebe, Beschaffung,
Personalamt; Personaldezernat
17
2 x 5 Monate
Wahlqualifikation, z. B.
...
Personalwirtschaft oder Assistenz und Sekretariat
oder Öffentlichkeitsarbeit und
Veranstaltungsmanagement oder Verwaltung und
Recht oder Öffentliche Finanzwirtschaft
3. Der Musterausbildungsplan enthält lediglich das Mindestmaß der den
Auszubildenden zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten. Eine darüber
hinausgehende Vermittlung von Inhalten, die dem Ausbildungsberuf
"Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" zugeordnet werden können, ist
zulässig.
4. Sofern einzelne Ausbildungsinhalte, die nach dem Musterausbildungsplan
verbindlich sind, in der Ausbildungsbehörde nicht vermittelt werden können, sind
diese Inhalte durch Ausbildungsabschnitte in anderen Behörden, in Betrieben der
gewerblichen Wirtschaft, in Eigenbetrieben oder ggf. durch überbetriebliche
Maßnahmen abzudecken.
Sämtliche o. g. Abweichungen sind im Ausbildungsplan zu vermerken.
Bei Auszubildenden, bei denen die Ausbildungszeit nach § 8 BBiG auf 2 Jahre
verkürzt wird, muss darauf geachtet werden, dass trotzdem alle verbindlichen
Inhalte (in kürzerer Zeit) vermittelt werden.
5. Nach § 5 Abs. 4 der Ausbildungsordnung ist eine dienstbegleitende Unterweisung
(DU) von in der Regel 420 Stunden vorgeschrieben. Sofern eine
Ausbildungsbehörde die DU nicht komplett selbst organisiert, kann das Angebot
der Verwaltungsseminare des Hessischen Verwaltungsschulverbandes in
Anspruch genommen werden. Obwohl diese angebotene DU beim Hessischen
Verwaltungsschulverband ein Bestandteil der praktischen Ausbildung
darstellt, wird die Teilnahme nicht im Ausbildungsplan, sondern im
Ausbildungsvertrag vermerkt.
6. Für weitere Auskünfte stehen die Berater für Berufsbildung und die Mitarbeiter der
Zuständigen Stelle (Tel.: (06 41) 3 03-2291 oder 22 93) zur Verfügung.
Ausbildungsberater:
Herr Bernd Mergard
LandHessisch-Lichtenau
Tel.: (0 56 02) 9199726
Schwalm- montags und
zuständig für die Stadt Kassel und die
kreise Kassel, Werra-Meißner, MarburgBiedenkopf, Waldeck-Frankenberg,
Eder, Hersfeld-Rotenburg, Fulda, Gießen
Vogelsberg
Herr Rainer Fliegel
Wiesbaden
Tel.: (06 11) 353 1205
- montags -
für die übrigen kreisfreien Städte und Landkreise
...
Herunterladen