verein_loesung_santer_co

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MUSTERLÖSUNG
SCHWAB, SANTER, EHRLICH
MEM
2011/2012
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BEGRIFF VEREIN…………………………………………………………
GRÜNDUNG – ERRICHTUNG –ENTSTEHUNG VON VEREINEN ……………
INHALT STATUTEN………………………………………………………..
ORGANE UND DEREN FUNKTIONEN……………………………………..
VEREINSGEBARUNG – RECHNUNGSLEGUNG – ÜBERPRÜFUNG…………
HAFTUNG…………………………………………………………………
BEENDIGUNG VEREINSTÄTIGKEIT – AUFLÖSUNG DES VEREINS…………….
VEREINSBEHÖRDEN ………………………………………………………..
UNTERSCHIEDE „KLEINER UND GROßER VEREIN“……………………………
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM VEREINSWESEN IN ÖSTERREICH………
ALLGEMEINE INFOS ZUM VEREINSWESEN IN ÖSTERREICH …………………..
RECHERCHE …………………………………………………
10 VEREINE DER STADT VÖLKERMARKT…………………………………………….
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Ein Verein ist eine juristische Person. Er besitzt somit Rechtspersönlichkeit.
Er ist…
…ein freiwilliger,
…auf Dauer angelegter,
…auf Grund von Statuten
…organisierter Zusammenschluss
…mindestens zweier Personen
…zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes,
… jedoch nicht vorrangig auf Gewinn gerichteten Zweckes.
Gründung:
Die Gründung eines Vereins umfasst seine Errichtung und seine Entstehung. Der
Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten errichtet.(Gründungsvereinbarung). Er entsteht als
Rechtsperson.
Errichtung
Unter Errichtung eines Vereines versteht man, wenn sich…
… mindestens zwei Personen unter Vereinbarung der Statuten zusammenschließen.
Sie vertreten als Gründer, den Verein gemeinsam bis zu dessen Entstehung bzw.
darüber hinaus bis zur Bekanntgabe der bestellten organschaftlichen Vertreter. 
Errichtungsanzeige
Entstehung:
Die Entstehung des Vereines, setzt voraus, dass die Gründer die Namen, das Geburtsdatums, der
Anschrift und einem Exemplar der Statuten schriftlich anzeigen.
Die Vereinsbehörde prüft, ob der Verein die Gesetzte einhält.
Die Statuten müssen jedenfalls enthalten:
 den Vereinsnamen
 den Vereinssitz
 den Vereinszwecks,
 die für die Verwirklichung des Zwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung
der finanzieller Mittel,
 Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft,
 die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder,
 die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, Angabe wer den Verein nach außen vertritt.
(Leitungs- und Geschäftsführungsorgane)
 Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des
Vereinsvermögens im Fall einer solchen Auflösung.
Folgende Organe sind zwingend vorgesehen:
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



Eine Mitgliederversammlung (Generalversammlung) alle 4 Jahre:
Rechenschaftsberichte, Vorstandsbestellung, Mitgliedsbeiträge, Statutenänderungen,
freiwillige Auflösung des Vereins
Leitungsorgane (bestehend aus mindestens zwei Personen):
Vertreten den Verein nach außen hin. Organe der Geschäftsführung
Rechnungsprüfer (bestehend aus mindestens zwei unabhängigen Personen). Feststellung des
Jahresabschlusses.
Eine Streitschlichtungsstelle. Erarbeitung eines Einigungsvorschlages ohne
Entscheidungsgewalt.
Weitere Organe müssen nicht bestellt werden. Es ist jedoch zulässig, beispielsweise
ein Aufsichtsorgan (mindestens drei natürliche Personen) zusätzlich
zu den bestehenden zwingenden Organen zu bestellen.
Vereinsgebarung
Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung bzw. Generalversammlung die
Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereines zu informieren.
Folgende Maßnahmen sind notwendig:

Grundsätzliche Informationspflicht des Leitungsorgans gegenüber der
Mitgliederversammlung, und aufgrund des begründeten Verlangens von einem Zehntel der
Mitglieder zu erfolgen hat.

Bei einer eigenen Vereinszeitung: Jährlicher Kurzbericht über die Tätigkeit und finanzielle
Gebarung des Vereines, unter der Voraussetzung, dass diese überwiegend an die Mitglieder
gerichtet ist.

Die finanzielle Gebarung ist vom Leitungsorgan erkennbar und nachvollziehbar zu gestalten
und über die entsprechenden Aufzeichnungen binnen 5 Monate ab Beendigung des
Rechnungsjahres eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung inklusive Vermögensübersicht zu
erstellen.

Diese Aufstellung ist Prüfungsgrundlage für die bestellten Rechnungsprüfer. Diese haben
binnen einer Frist von 4 Monaten den Organen des Vereines zu berichten. Auf
ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben ist besonders einzugehen.

Schwerwiegendes Fehlverhalten des Leitungsorgans (Obmann) wird von Rechnungsprüfern
bearbeitet. Es erfolgt eine außerordentliche Mitgliederversammlung.
Die Rechnungslegung
Der Obmann ist dafür zuständig, Auskunft über die Finanzlage des Vereines geben zu können.
Zur Absicherung der Organe muss eine qualifizierte Rechnungslegung bei Überschreiten bestimmter
Wertgrenzen erfolgen.
Sie haben eine Einnahmen – Ausgabengrenze bis zu 1 Mio €, darüber hinaus erfolgt eine doppelte
Buchhaltung.
Sinngemäß bedeutet dies, eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen.
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Übersteigen die Einnahmen oder Ausgaben 3 Mio. € oder die Spendeneinnahmen 1 Mio. €, so ist ein
erweiterter Jahresabschluss (mit Anhang) aufzustellen und ein
Abschlussprüfer zu bestellen.
Die Überprüfung der Vereinsgebarung
Hier gibt es mindestens zwei unabhängige Rechnungsprüfer.
 Die Rechnungs- und Abschlussprüfer dürfen nur der Mitgliederversammlung angehören und
werden von dieser auch bestellt.
Konnten noch keine Rechnungsprüfer mangels einer ersten oder weiteren
Mitgliederversammlung bestellt werden, so hat das Aufsichtsorgan,
sofern oder auch der Obmann diese Aufgabe wahrzunehmen.

Wenn die Wertgrenze von 3 Mio. € aufgrund der Einnahmen oder
Ausgaben oder 1 Mio.€ Spendeneinnahmen durch 2 Jahre hindurch
überschritten wird, dann sind zur Prüfung des Jahresabschlusses nur
beeidete Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beeidete Buchprüfer sowie
Revisoren im Sinne als Abschlussprüfer befugt.
Zur Feststellung des Jahresabschlusses sind der Obmann und das
Aufsichtsorgan, wenn sie statutarisch bestellt sind, gemeinsam verpflichtet. Der
Abschlussprüfer hat der Vereinsbehörde Mitteilung zu machen, wenn der Verein seine
Verpflichtung nicht erfüllen kann.
Haftung bedeutet grundsätzlich
 das Einstehen für Verbindlichkeiten oder
 das Einstehen für ein schuldhaftes Fehlverhalten oder
 das Einstehen für eine vertraglich übernommene Verpflichtung.
Haftung gegenüber Außenstehenden
Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen gegenüber Dritten.
Vereinsfunktionäre haften grundsätzlich nur gegenüber dem Verein. Diese
Haftung besteht gegenüber dem Verein aufgrund anderer gesetzlicher
Bestimmungen oder infolge rechtsgeschäftlicher/ vertraglicher Verpflichtungen.
Haftung gegenüber dem Verein
Die Haftung gegenüber dem Verein trifft ein Mitglied eines Vereinsorgans dann, wenn es seine
gesetzlichen oder statutarischen Pflichten verletzt oder unter Außerachtlassung der Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Organwalters einen Schaden verursacht.
Konkurshaftung
Die konkursrechtliche Haftung bedeutet, dass bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung des Vereines ein Haftungstatbestand eintreten kann.
Grundsätzlich aber haftet der Verein für diesen Umstand selbst.
Um Haftungsfolgen des Vereinsfunktionärs zu vermeiden sind die Vereinsorgane
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verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig
den Konkurs anzumelden, widrigenfalls sie selbst zur Haftung herangezogen
werden können. Die Eröffnung des Konkurses muss binnen 60 Tagen ab Kenntnis der
Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Landesgericht (Konkursgericht) beantragt werden.
Die Rechtspersönlichkeit eines Vereines endet mit der Eintragung seiner
Auflösung im Vereinsregister. Ist eine Abwicklung erforderlich, verliert er
seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer Beendigung.
Freiwillige Auflösung
Die Statuten bestimmen, unter welchen Voraussetzungen sich ein Verein
selbst auflösen kann und was in diesem Fall mit dem Vereinsvermögen zu
geschehen hat.
Der Verein hat der Vereinsbehörde das Datum der freiwilligen Auflösung,
das Erfordernis der Abwicklung, sowie den Beginn der Vertretungsbefugnis
eines bestellten Abwicklers binnen 4 Wochen nach Auflösung mitzuteilen.
Behördliche Auflösung
Die Behörde ist berechtigt, für eine Nichtgestattung eines Vereins, einen Verein mit Bescheid
aufzulösen. Dies kann auch dann erfolgen wenn der Verein binnen eines Jahres seit seiner
Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat. Die Auflösung erfolgt analog zur
freiwilligen Auflösung.
Bundespolizeidirektionen bzw. Bezirkshauptmannschaft
Es ist immer jene Vereinsbehörde zuständig, in deren örtlichen Wirkungsbereich ein Verein durch
seinen Sitz hat.
Große Vereine:
Sie bilanzieren wie gewinnorientierte Unternehmen nach handelsrechtlichen Vorschriften, d.h. Sie
sind verpflichtet, einen Jahresabschluss, der von Jahresabschlussprüfern/Innen fachkundig geprüft
wird (Steuerberater + Aufsichtsorgan) zu erstellen.
Es nähern sich diese Regeln jene des Aktiengesetzes, da die wirtschaftlichen Aufgaben zunehmen
und die Umsätze immer größer werden.
Kleine Vereine:
Hier werden Einnahmen/Ausgabenrechnungen mit einem jährlichen Rechenschaftsbericht, der
weiterhin von den vereinsinternen Rechnungsprüfer/Innen geprüft werden darf, geführt. Auch
laufende Soll-Ist-Vergleiche sollen gesetzlich verankert werden.
Zu den Neuerungen gehört auch die verpflichtende Erstellung eines Jahresvoranschlages für die
geplanten Kosten.
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Begründung: Im Moment kann eine Überschuldung eines Vereins erst im Nachhinein festgestellt
werden, oft aber gingen die Vereine doch finanzielle Verpflichtungen ein, die nicht durch
entsprechende zukünftige Einnahmen gedeckt scheinen.
In Österreich leisten mehr als drei Millionen Frauen und Männer in rund 116.500 Vereinen und 15
Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden pro Woche.
Das Innenministerium ist oberste Vereinsbehörde stellt den Vereinen ein umfangreiches
Serviceangebot zur Verfügung.
Ziel ist es die Rahmenbedingungen für Vereins- und Freiwilligentätigkeit weiter zu verbessern.
Wie organisiert man eine Veranstaltung? Soll nur ansatzweise angeführt werden.
Es sollten verschiedene Schritte eingehalten werden:
Idee. Am Anfang einer jeden Veranstaltung steht die Idee. Eine Ideensammlung stellt
einen guten Start zur Veranstaltungsorganisation dar.
Konzept. Es soll eine Aufstellung für alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit der
Veranstaltung stehen aufweisen. Die folgenden Punkte könnten Inhalt eines Konzepts
sein:
* Ziele: Was will man mit der Veranstaltung erreichen?
* Teilnehmer:
* Termin: Wann soll sie stattfinden?
* Ort: Wo wird die Veranstaltung durchgeführt?
* Finanzierung: Wie soll die Veranstaltung finanziert werden?
* Organisation: Wer organisiert die Veranstaltung?
Wirtschaftliches Konzept.
* Gastronomiebereich:
* Infrastruktur:
* Bestellungen: für Essen und Trinken
Abfallentsorgung:
* Service- und Wirtschaftspersonal:
* Rückvergütung und Abschlusskontrolle:.
Festlegung und Organisation des Rahmenprogramms: Die Punkte des Rahmenprogramms
sollen der Veranstaltung Höhepunkte verleihen oder diese einfach nur auflockern. Das
Rahmenprogramm sollte zum Zweck des Vereins passen
* Angebotseinholung der verschiedenen Programmteile: für Musik- oder Showgruppen,
Moderatoren, Anlagen, Technik. Stimmt das Angebot, wird gleich ein Vertrag mit der
jeweiligen Firma oder Gruppe vereinbart.
* Zeremonien festlegen:
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*
*
*
*
Moderator bestimmen:
Dekoration organisieren:
Tombola:.
Kinderunterhaltung:
Bauten und Technik koordinieren::
Weiter sollte ein Auf- und Abbauplan erstellt werden, der jeden Mitarbeiter der
Veranstaltung genau erkennen lässt, wer, wann, was zu tun hat und wo, was stehen soll.
Ein solcher Plan kann folgendes enthalten:
Sonstiges: Dass nun die Veranstaltung reibungslos abläuft sollten noch die folgenden
Punkte beachtet werden:





An- und Abfahrtswege
Sicherheit
Licht und Ton
Umweltschutz und Entsorgung
Lärmbelästigung
Welche Bedeutung hat AKM?
Für öffentliche musikalische Darbietungen (egal ob „live oder CD) – ist aufgrund der Bestimmungen
des Urheberrechtes eine Erlaubnis des Urhebers notwendig. Dafür gibt es in Österreich eine zentrale
Stelle, die sowohl für den Urheber als auch für den Veranstalter zuständig ist – die Gesellschaft der
Autoren, Komponisten und Musikverleger, kurz A.K.M.
Auch Vereine brauchen eine Bewilligung für die Nutzung von Musikwerken und haben
entsprechendes Entgelt zu zahlen. Die Höhe der “AKM” ist tariflich festgelegt und hängt von
Eintrittspreis und Fassungsraum der jeweiligen Lokalität ab.
Keine A.K.M Pflicht besteht, wenn keinerlei Entgelt kassiert wird, die Musiker kein Honorar verlangen
und bei der Veranstaltung nichts verkauft wird.
Einnahmen und Ausgaben bei Veranstaltungen
Einnahmen
Sponsoren
Werbeeinnahmen
Transparente
Verkaufsstände
Eintritte
Catering/Wirtschaft
Förderungen
TV-Gelder
Div. Aktionen (Gewinnspiel, Tombola,
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Ausgaben
Werbung (Inserate, regionale Medien,
Radio/TV, ...)
Marketing (Plakate, Flyer,
Eintrittskarten, Transparente, ...)
Programmgestaltung (Musik,
Moderation, ...)
Infrastruktur (Bühne, Licht und Ton,
Zelte, WC, Reinigung, Strom, Stände,
Miete, ...)
Personal (Mitarbeiter, Security,
Organisation, Kassa, Helfer,
Feuerwehr, Rettung, ...)
Catering
Steuern
Kriegsopferabgabe
AKM
Flohmarkt, Auktionen, ...)
weitere Einnahmen
Sonstige Ausgaben
Einnahmen gesamt
Ausgaben gesamt
Ergebnis
Versicherung
12. Recherche über: Wirtschaftsverein Zukunft Völkermarkt
Vereinsziel:
Es sollen ganzheitliche Maßnahmen zur Förderungen der gewerblichen Wirtschaft und der freien
Berufe der Stadt Völkermarkt im Allgemeinen, die Förderung des Einkaufes und Einkaufsbedingungen
des Handels und der Gastronomie der Innenstadt im Speziellen gesetzt werden, damit die Stadt
Völkermarkt als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum positioniert wird. Es soll die Frequenz und
die Kaufkraft gewonnen werden, um den Standort attraktiver für Unternehmer und
Liegenschaftseigentümer zu machen und so die Bürger und Gäste wieder verstärkt zu gewinnen
Lösung der nachfolgenden Probleme:

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
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
Besseres Angebot im Branchenmix
Problem Kurz- und Dauerparker
Lösungen rund um die Fragen des fließenden Verkehr
Mehr und bessere Information über Parkplätze für Kunden, besseres Leitsystem
Größeren Weihnachtsmarkt machen
Attraktive Märkte – ganz besonders einen neuen Frischemarkt als Wochenmarkt am Freitag
Persönliche Betreuung der Geschäftssorgen und Standortfragen durch
Verkaufsförderungsaktionen usw.
Maßnahmen:

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
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
Kundenbindungsaktionen für die Unternehmer wie z.B. Einkaufsmünze
Mehr Frequenz durch gemeinsame Aktionen
Gemeinsame Bewerbung mit gezielten Aktionen
Bessere Schaufenstergestaltung durch Dekorationshilfe und Wettbewerb unter einem Thema
Mitarbeiterschulung
Zentraler Abverkaufsmarkt Ende Juni Anfang Juli
Masterplan:
Hierbei handelt es sich um die Entwicklungschancen der nächsten 10 Jahre. Er wurde 2006 entwickelt
und liegt derzeit aufgrund von Kostenfragen auf Eis.
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Logo:
Verein:
Branche:
VST – Völkermarkt:
Fußball,
Verein:
Branche:
SINGKREIS VÖLKERMARKT
Gemischter Chorgesang
Verein:
Branche:
VOKALENSEMBLE VÖLKERMARKT
Gemischter Chor
Verein:
Branche:
MGV SCHOLLE
Gesang
Verein:
Branche:
Golfclub Klopeiner See-Turnersee
Sport (Golf)
Verein:
Branche:
Kultur Verein Zoo
Kultur
Verein:
Branche:
Absolventen Verein
Bildung
Verein:
Branche:
VST – Völkermarkt:
Fußball,
Verein:
Branche:
Chill out
Soziales
Verein:
Jugendschutzverein
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