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Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde.de
Landtagswahlen in Baden-Württemberg
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Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
Dabei sind Deutsche wahlberechtigt, „die am Wahltag
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das 18. Lebensjahr vollendet haben,
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seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei
mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst
gewöhnlich aufhalten und
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausländer sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die
deutsche
Staatsangehörigkeit
und
erfüllen
auch
die
übrigen
Wahlrechtsvoraussetzungen.“1
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„(1) Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen, die in
70 Wahlkreisen nach Wahlvorschlägen von Parteien oder von Wahlberechtigten
für Einzelbewerber gewählt werden.
(2) Parteien können in jedem Wahlkreis einen Bewerber und einen
Ersatzbewerber vorschlagen. Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlkreis
vorgeschlagen werden.
(3) Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Summe der Stimmenzahlen der Bewerber
einer Partei in den Wahlkreisen ergibt die Gesamtstimmenzahl der Partei im
Land.“2
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Dass jeder nur eine Stimme hat, unterscheidet Baden-Württemberg von anderen
Bundesländern. „Die 120 Abgeordnetensitze des Landtags (Regelzahl) werden auf
die Parteien im Verhältnis der von ihnen erreichten Gesamtstimmenzahlen nach
dem Höchstzahlverfahren (Sainte-Laguë/Schepers) verteilt. […] Die einer Partei
zustehenden Sitze werden im Verhältnis der von ihr in den Regierungsbezirken
erreichten Stimmenzahlen auf die Regierungsbezirke verteilt. […] Im Wahlkreis
ist gewählt, wer die meisten Stimmen erreicht hat (Erstmandate). Auf diese
Weise werden 70 der 120 Sitze vergeben. […]
(Nachdem ermittelt wurde), wie viele Sitze den einzelnen Parteien in den
Regierungsbezirken jeweils zustehen. Darauf werden die Erstmandate, die die
Partei im Regierungsbezirk erreicht hat, angerechnet. Die restlichen der Partei
danach noch zustehenden Sitze werden denjenigen Bewerbern der Partei
zugeteilt, die im Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile
erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt sind. Auf diese Weise werden
50 weitere Sitze vergeben (Zweitmandate).
Eine Partei kann in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erreichen, als ihr
nach der Verhältnisrechnung […] zustehen (Überhangmandate). Diese Mandate
bleiben der Partei erhalten. Überhangmandate sind also stets Erstmandate. […]
Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk Überhangmandate erworben (also
mehr Mandate, als ihr dort nach ihrem Stimmenanteil eigentlich zustehen), findet
in dem betreffenden Regierungsbezirk ein Ausgleich im Verhältnis zu den
anderen Parteien statt (Verhältnisausgleich). […] Dabei kann sich ergeben, dass
den anderen Parteien zuvor weitere Sitze zuzuteilen sind (Ausgleichsmandate).
Ob tatsächlich Ausgleichsmandate entstehen, hängt von den Stimmenzahlen der
einzelnen Parteien im Regierungsbezirk ab. Die Ausgleichsmandate werden an die
Bewerber der betreffenden Partei vergeben, die in dem Regierungsbezirk die
höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht
berücksichtigt
sind.
Ausgleichsmandate
sind
Zweitmandate.
Durch
Überhangmandate und Ausgleichsmandate kann sich die Gesamtzahl der
Abgeordneten über 120 hinaus erhöhen. […]“ 3
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Fassen Sie die wichtigen Aspekte am Rand zusammen.
Stellen Sie dar, wer den Landtag wie wählen darf und wer schließlich in diesen
einzieht.
Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg: Informationen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, 2016.
Gesetz über die Landtagswahlen, erster Abschnitt, §1.3.
Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg: Informationen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg, 2011, S. 11f..
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Mögliche Auswirkungen der Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg
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Der 15. Landtag von Baden-Württemberg wurde am 27. März 2011 gewählt,
die Wahlperiode endet regulär am 30. April 2016. Es ist festgeschrieben, dass
die Neuwahl des 16. Landtags vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode
stattfinden muss. Am 24.3.2015 wurde von der Landesregierung der 13. März
2016 als Wahltag festgelegt, auch Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wählen
an diesem Tag ihre Regierungen neu. An diesem Tag dürfen 7,8 Millionen
Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ihre Stimme für 120
Abgeordnete abgeben. Die diesjährige Wahl ist sehr spannend, es wird sich
entscheiden, ob Winfried Kretschmann weiterregieren wird oder die CDU mit
Guido Wolf gewinnt. Die FDP war bis 2011 vergleichsweise stark, BadenWürttemberg galt immer als „Stammland der Liberalen“, 2016 entscheidet
sich, ob die Partei nach fünf Jahren wieder mitregieren darf und es stellt sich
die Frage, ob Parteien wie die „Alternative für Deutschland AfD“ oder „Die
Linke“ das erste Mal in den baden-württembergischen Landtag einziehen
werden.
Die AfD, die Alternative für Deutschland, wurde 2013 als Reaktion auf die
Euro-Rettungspolitik gegründet und gewann bei der Europawahl 2014
überregionale Mandate, zog im gleichen Jahr auch in die Landesparlamente
Sachsens, Brandenburgs, Thüringens und 2015 in die Hamburgs und Bremens
ein. Die Partei unter dem Vorsitz von Frauke Petry und Jörg Meuthen gilt als
rechtspopulistisch, einige sind sogar der Meinung, die Partei habe
rechtsextreme Züge, auch der Verfassungschutz hat Teile der Partei im Blick4.
„Schenkt man jüngsten Umfragen Glauben, gelingt es der rechtspopulistischen
Partei (AfD) im Frühjahr mühelos, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen
und in weitere Landesparlamente einzuziehen. Die (Partei) hätte damit
erstmals Landtage in westdeutschen Flächenländern erobert.“5 Zuletzt hatte
die Partei zum Jahreswechsel 2015/2016 für Aufsehen gesorgt, da sie im
Dezember „Spenden in Höhe von insgesamt 2,1 Millionen Euro erhalten
(habe), sagte Parteisprecher Christian Lüth. Daher werde ihr aus der Reform
der staatlichen Parteienfinanzierung in diesem Jahr kein finanzieller
Nachteil erwachsen. Laut Lüth nahm die Bundes-AfD 1,7 Millionen Euro
zusätzlich ein. In den Landesverbänden seien weitere 400.000 Euro
eingesammelt worden. Damit erreiche die AfD die Obergrenze der
Spendeneinnahmen, für die es Geld vom Staat gibt.“6
Fest steht, dass die AfD die Regierungsbildung in den Landtagen stark
beeinflussen kann. Bisherige Koalitionen könnten unter Umständen nicht
weitergeführt werden, es könnte sogar zu Großen Koalitionen kommen,
wahrscheinlich unter Führung der CDU.
Umfragen zufolge ist es wahrscheinlich, dass Winfried Kretschmann, der
baden-württembergische Ministerpräsident (Grüne) die grün-rote Koalition
nicht mehr fortführen kann. Auch für eine Rückkehr von Schwarz-Gelb
(CDU/FDP) würde es nicht reichen, da alle zurzeit im Landtag vertretenen
Parteien ein Bündnis mit der AfD ausschließen. Damit kämen folgende
Koalitionen in Betracht: Schwarz-Grün, Schwarz-Rot oder eine AmpelKoalition aus Grünen, SPD und FDP.7
Text: Mirja Schweigert
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Fassen Sie wichtige Aspekte am Rand zusammen.
Stellen Sie die Informationen zur AfD zusammen und erörtern Sie, warum die
bisherigen Landtagsparteien eine Koalition mit dieser Partei ausschließen.
Stellen Sie dar, welche Koalitionen in Baden-Württemberg nach der
Landtagswahl 2016 denkbar sind und welche Auswirkungen der Einzug der AfD
in den Landtag für die Bildung regierungsfähiger Koalitionen hätte.
Tagesschau, 6.1.2016, Mediathek-Artikel „Die AfD - Im Blick der Verfassungsschützer“.
Handelsblatt 5.1.2016, online abrufbar: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landtagswahlen-2016-das-super-wahljahrfuer-die-afd/12759600.html
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Süddeutsche Zeitung, 31.12.2015, „AfD ist auch ohne Gold-Shop nicht klamm„ online abrufbar:
http://www.sueddeutsche.de/news/politik/parteien-afd-ist-auch-ohne-gold-shop-nicht-klamm-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101151231-99-646076
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http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/
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