Prof. Dr. Felix Wurm Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Deloitte & Touche GmbH Schwannstr. 6 40476 Düsseldorf Tel.: 0211/8772-2246 Fax: 0211/8772-112246 E-Mail: [email protected] Internationale Unternehmensbesteuerung Zeit: Mo., 8.30 – 10.00 Uhr, Raum: Seminarraum 2, oeconomicum 1. Sitzung: 19.10.2015 1. Gliederungsübersicht 1. Grundlagen der Internationalen Unternehmensbesteuerung 2. Methoden zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung 2.1 Freistellungsmethode 2.2 Anrechnungsmethode 2.3 Abzugsmethode 2.4 Pauschalierungsmethode 2.5 Wettbewerbspolitische Konsequenzen der Methoden 3. Rechtsgrundlagen 3.1 Nationales deutsches Außensteuerrecht 3.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 3.3 EG-Recht 3.4 Verhältnis von nationalem deutschen Steuerrecht, DBA und EG-Recht 4. Maßnahmen gegen Minderbesteuerungen 4.1 Allgemeines 4.2 § 50d Abs. 3 EStG (in der noch gültigen Fassung) 4.3 Nationale Maßnahmen: Außensteuergesetz (AStG) 4.4 Hinzurechnungsbesteuerung 4.5 § 1 AStG: Berichtigung von Einkünften 5. Besteuerung von Inbound-Investitionen 5.1 Direktgeschäft 5.2 Inländische Betriebstätte 5.3 Inländische Tochterkapitalgesellschaft 5.4 Inländische Tochterpersonengesellschaft www.steuern.uni-duesseldorf.de 2 6. Besteuerung von Outbound-Investitionen 6.1 Direktgeschäft 6.2 Ausländische Betriebstätte 6.3 Ausländische Tochterkapitalgesellschaft 6.4 Ausländische Tochterpersonengesellschaft 7. Grundzüge internationaler Steuerplanung 7.1 Verrechnungspreise 7.2 Holdinggesellschaften 7.3 Servicegesellschaften im Konzern 7.4 Nutzung von Qualifikationskonflikten 2. Terminübersicht und Literaturhinweise Die Vorlesung orientiert sich an der vorstehenden Gliederungsübersicht und dem nachfolgend angegebenen Sitzungsplan. Sie stützt sich insbesondere auf folgende Lehrbücher: Brähler, Gernot: Internationales Steuerrecht, 7. Aufl., Wiesbaden 2012 Jacobs, Otto H. (Hrsg.): Internationale Unternehmensbesteuerung, 7. Aufl., München 2011. Rose, Gerd: Internationales Steuerrecht, 6. Aufl., Berlin 2004 Schaumburg, Harald: Internationales Steuerrecht, 3. Aufl., Köln Oktober 2010 Es wird erwartet, dass die Studierenden sich mit Hilfe der angegebenen Literaturhinweise auf die Sitzungen vorbereiten, da in den Sitzungen auch Fallstudien bearbeitet werden. Datum 19.10.15 02.11.15 09.11.15 16.11.15 23.11.15 30.11.15 07.12.15 14.12.15 04.01.16 11.01.16 18.01.16 01.02.16 Thema 1.-2. 2. 3.1 3.2 3.3-3.4 Literaturhinweise Rose, 23-71, Brähler, 1-57, oder Jacobs, 3-34. Schaumburg 1-93, 483-512, oder Jacobs, 34-86. 4. 5. 5. Rose, 91-108, Brähler, 388-447, Schaumburg, 374-434 oder Jacobs 86-90 Rose, 139-150 oder Jacobs, 253-384 (ausführlich). 6. 7.1 7.2-7.4 Rose, 111-138, Brähler, 192-268 oder Jacobs 385-547 (ausführlich). Brähler, 333-387, Schaumburg, 1028-1085, oder Jacobs 1078-1170. Brähler, 280-332, Schaumburg 1071-1083, Jacobs 1017-1077, 1300-1328 Brähler, 62-75; Rose 75-83, Brähler, 76-191, Schaumburg, 514-604 (ausf.) Schaumburg 610-846. Cordewener, DStR 2004, 6-15, Schaumburg, 70-89, 93-99, oder Jacobs, 95252 (sehr ausführlich). 3 3. Inhalt und Aufbau der Vorlesung Die Veranstaltung richtet sich an fortgeschrittene Studierende des Wahlpflichtfachs „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. Ertragsteuerliche und verkehrsteuerliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt. Die Vorlesung behandelt die Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten, die angesichts der weltwirtschaftlichen Verflechtung immer größere Bedeutung erlangt. Die Berührung mehrerer Staaten führt hier zu den Problemen der Doppelbesteuerung und der Minderbesteuerung. Behandelt werden zunächst die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie die Rechtgrundlagen, die bei der Lösung grenzüberschreitender Steuerfälle zu beachten sind (nationales Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen und EG-Recht). Anschließend wird auf die Verhinderung von Minderbesteuerungen sowie die Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten von Steuerausländern im Inland (Inbound-Investitionen) und von Steuerinländern im Ausland (Outbound-Investitionen) eingegangen. Abschließend werden wichtige Bereiche der internationalen Steuerplanung erörtert.