MW06 - Kurs 2: Internationale Unternehmensbesteuerung

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Prof. Dr. Felix Wurm
Lehrbeauftragter an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Deloitte & Touche GmbH
Schwannstr. 6
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/8772-2246
Fax: 0211/8772-112246
E-Mail: [email protected]
Internationale Unternehmensbesteuerung
Zeit: Mo., 8.30 – 10.00 Uhr,
Raum: Seminarraum 2, oeconomicum
1. Sitzung: 19.10.2015
1. Gliederungsübersicht
1. Grundlagen der Internationalen Unternehmensbesteuerung
2. Methoden zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung
2.1 Freistellungsmethode
2.2 Anrechnungsmethode
2.3 Abzugsmethode
2.4 Pauschalierungsmethode
2.5 Wettbewerbspolitische Konsequenzen der Methoden
3. Rechtsgrundlagen
3.1 Nationales deutsches Außensteuerrecht
3.2 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3.3 EG-Recht
3.4 Verhältnis von nationalem deutschen Steuerrecht, DBA und EG-Recht
4. Maßnahmen gegen Minderbesteuerungen
4.1 Allgemeines
4.2 § 50d Abs. 3 EStG (in der noch gültigen Fassung)
4.3 Nationale Maßnahmen: Außensteuergesetz (AStG)
4.4 Hinzurechnungsbesteuerung
4.5 § 1 AStG: Berichtigung von Einkünften
5. Besteuerung von Inbound-Investitionen
5.1 Direktgeschäft
5.2 Inländische Betriebstätte
5.3 Inländische Tochterkapitalgesellschaft
5.4 Inländische Tochterpersonengesellschaft
www.steuern.uni-duesseldorf.de
2
6. Besteuerung von Outbound-Investitionen
6.1 Direktgeschäft
6.2 Ausländische Betriebstätte
6.3 Ausländische Tochterkapitalgesellschaft
6.4 Ausländische Tochterpersonengesellschaft
7. Grundzüge internationaler Steuerplanung
7.1 Verrechnungspreise
7.2 Holdinggesellschaften
7.3 Servicegesellschaften im Konzern
7.4 Nutzung von Qualifikationskonflikten
2. Terminübersicht und Literaturhinweise
Die Vorlesung orientiert sich an der vorstehenden Gliederungsübersicht und dem
nachfolgend angegebenen Sitzungsplan. Sie stützt sich insbesondere auf folgende
Lehrbücher:
 Brähler, Gernot: Internationales Steuerrecht, 7. Aufl., Wiesbaden 2012
 Jacobs, Otto H. (Hrsg.): Internationale Unternehmensbesteuerung, 7. Aufl., München 2011.
 Rose, Gerd: Internationales Steuerrecht, 6. Aufl., Berlin 2004

Schaumburg, Harald: Internationales Steuerrecht, 3. Aufl., Köln Oktober 2010
Es wird erwartet, dass die Studierenden sich mit Hilfe der angegebenen Literaturhinweise auf die Sitzungen vorbereiten, da in den Sitzungen auch Fallstudien bearbeitet
werden.
Datum
19.10.15
02.11.15
09.11.15
16.11.15
23.11.15
30.11.15
07.12.15
14.12.15
04.01.16
11.01.16
18.01.16
01.02.16
Thema
1.-2.
2.
3.1
3.2
3.3-3.4
Literaturhinweise
Rose, 23-71, Brähler, 1-57, oder Jacobs, 3-34.
Schaumburg 1-93, 483-512, oder Jacobs, 34-86.
4.
5.
5.
Rose, 91-108, Brähler, 388-447, Schaumburg, 374-434 oder Jacobs 86-90
Rose, 139-150 oder Jacobs, 253-384 (ausführlich).
6.
7.1
7.2-7.4
Rose, 111-138, Brähler, 192-268 oder Jacobs 385-547 (ausführlich).
Brähler, 333-387, Schaumburg, 1028-1085, oder Jacobs 1078-1170.
Brähler, 280-332, Schaumburg 1071-1083, Jacobs 1017-1077, 1300-1328
Brähler, 62-75; Rose 75-83, Brähler, 76-191, Schaumburg, 514-604 (ausf.)
Schaumburg 610-846.
Cordewener, DStR 2004, 6-15, Schaumburg, 70-89, 93-99, oder Jacobs, 95252 (sehr ausführlich).
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3. Inhalt und Aufbau der Vorlesung
Die Veranstaltung richtet sich an fortgeschrittene Studierende des Wahlpflichtfachs
„Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“. Ertragsteuerliche und verkehrsteuerliche
Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Vorlesung behandelt die Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten, die angesichts der weltwirtschaftlichen Verflechtung immer größere Bedeutung erlangt. Die
Berührung mehrerer Staaten führt hier zu den Problemen der Doppelbesteuerung
und der Minderbesteuerung. Behandelt werden zunächst die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie die Rechtgrundlagen, die bei der Lösung grenzüberschreitender Steuerfälle zu beachten sind (nationales Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen und EG-Recht). Anschließend wird auf die Verhinderung
von Minderbesteuerungen sowie die Besteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten von
Steuerausländern im Inland (Inbound-Investitionen) und von Steuerinländern im Ausland (Outbound-Investitionen) eingegangen. Abschließend werden wichtige Bereiche
der internationalen Steuerplanung erörtert.
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