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Fabian Otto Politikwissenschaften
3. Semester
LK: Politische System Österreichs und die EU
20. Oktober 2014
Das politische System Österreichs, Anton Pelinka
Anton Pelinka beleuchtet in seinem Text „Das politische System Österreichs“ die Charakteristika und
Spezifika der Bundesrepublik Österreich.
[607-609] Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien
Die österreichische Verfassung beruht auf dem Bundesverfassungsgesetz (BVG) von 1920 und erhält
ihren spezifischen Charakter durch die Verfassungsnovelle von 1929.
Das österreichische System zeichnet sich durch eine gemischte (parlamentarische und präsidentielle
Element)Verfassung aus, wobei der bisherigen Entwicklung nach das parlamentarische eindeutig
über das präsidentielle zu stellen ist. [semi-präsidentielles System]
[609-610] Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird für die Amtsdauer von sechs Jahren direkt vom Volk gewähltVoraussetzung für die Wahl ist die absolute Mehrheit die gegebenenfalls via Stichwahl ermittelt wird.
„Die Bundespräsidenten respektieren also-ohne direkten Zwang von Seiten des Verfassungsrecht den (wenn
auch eingeschränkten) parlamentarischen Charakter des politischen Systems und damit die Regel, dass die
Bildung der Bundesregierung nicht die Folge der Wahl des Bundespräsidenten sondern des Nationalrates ist“
(Anton Pelinka S. 610) [höchstens eine Art moralisches Gewissen]
[611-614] Das Parlament: Nationalrat und Bundesrat
In Österreichs unechtem Zweikammersystem sind die Kompetenzen äußerst ungleich verteilt. Der
Nationalrat wird direkt für vier Jahre gewählt; der Bundesrat wird von den Landtagen beschickt. Die
Bundesregierung ist nur dem Nationalrat politisch verantwortlich und auch im Gesetzgebungsprozess
verfügt der Bundesrat lediglich über ein suspensives Veto. Die wahlwerbenden Parteien sind durch
Fraktionen (Klubs) ein wichtiges Strukturmerkmal.
[614-616] Regierung und Verwaltung
Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler, Vizekanzler, den übrigen Ministern und den
Staatssekretären. Der Bundeskanzler ist nur primus inter pares und hat bei Koalitionsregierungen
keinen Einfluss auf die vom Koalitionspartner ausgewählten Regierungsmitglieder.
[Seit der SPÖ/FPÖ Koalition ist ein komplexes System der wechselseitigen Abstimmung der Koalitionspartner Usus]
[616-618] Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene ist durch eine Abfolge von vorparlametarischen
(Bundesregierung, Verwaltung und Sozialpartnerschaft) und parlamentarischen (Nationalrat) Bereich
gekennzeichnet. [enge Vernetzung der Interessen der beiden Bereiche]
Fabian Otto Politikwissenschaften
3. Semester
LK: Politische System Österreichs und die EU
20. Oktober 2014
Das politische System Österreichs, Anton Pelinka
[621] Volksabstimmungen
Direktdemokratische Entscheidungen kommen in zwei Verfassungsfragen vor-im Falle einer
Gesamtänderung der Verfassung, oder wenn der Nationalrat seine Gesetzgebungskompetnez an das
Volk abtritt. [Volksabstimmung als Regierungsinstrument und nicht als (qualifiziertes) Oppositionsinstrument]
[621-628]Wahlen und Parteien
Österreich besitzt ein hohes Maß an Parteistaatlichkeit in Folge einer langen Tradition der
sogenannten Lager (sozialistisches, christlich-konservatives und deutschnationales)
[622] Das Parteiensystem ist durch die Bildung von Subsystemen organisiert. Bis Mitte der 1980er
Jahre sprach man von einem Zweienhalb-Parteinsystem welches aber durch die Dekonzentration
durch Grüne und der Neupositionierung der FPÖ eine Erosion erfuhr.
[FPÖ verkörpert das Paradoxon das sie zwar von der Überholheit des Regierungsmusters profitierte ,aber gleichzeitig dieses
aufgrund diverser rechtspopulistischer und xenophober Haltungen perpetuierten.]
In Österreich herrscht eine hohe, wenn auch seit den 1980er abnehmende, Organisationsdichte (vor
allem in SPÖ ÖVP). Früher hatte dies auch finanzielle Aspekte. Heute kommt nur mehr ein geringer
Anteil der Parteieinnahmen durch Mitgliedsbeiträge zustande.
[628-631] Interessensverbände und Interessensvermittlung
Das politische System Österreichs ist durch eine ausgeprägte Verbändestaatlichkeit charakterisiert.
Diez zeigt sich durch eine enge Verschränkung von Parteien und Wirtschaftsverbänden, einem im
europäischen Kontext überdurchschnittlichen gewerkschaftlichen Organisationsgrad und eine mit
Entscheidungskompetenzen behaftete Sozialpartnerschaft bestehend aus den Dachverbänden ÖGB
und Wirtschaftskammer.
[631-632] Politische Kultur und politische Partizipation
„Die politische Kultur der 2. Republik war Jahrzehnte hindurch von ihrem antiethischen Charakter
gekennzeichnet: Mittels der Instrumente wechselseitiger Besitzstandsgarantien (Proporz) und
intensiver Parteienstaatlichkeit sollte die österreichische Demokratie zwischen 1918 und 1933/34 ein
Muster „zentrifugaler Demokratie“ stabilisiert werden. Das Ergebnis war die spezifische
österreichische Konkordanzdemokratie ( consociational democracy) (Lehmbruch 1967; Steiner 1972;
Bluhm 1973; Lijphart 1977) (zit. nach Pelinka)
[Die Konkordanzdeomkratie ist wohl das kurioseste Spezifikum des österreichischen politischen Systems und erstreckt sich
auf allen Ebene von der Besetzung der Schulrektoren bis hin zu „rot-schwarzen Richterbänken“]
Fabian Otto Politikwissenschaften
3. Semester
LK: Politische System Österreichs und die EU
20. Oktober 2014
Das politische System Österreichs, Anton Pelinka
[632-633] Massenmedien und Politikvermittlung
Die Massenmedien sind einerseits durch einen hohen Konzentrationsgrad andererseits durch eine
hohe Auslandsabhängigkeit- vor allem von deutschem Einfluss-geprägt.
[633-634] Rechtssystem und Verfassungsgerichtbarkeit
Rechtsprechung ist ausschließlich Bundeskompetenz. Die ordentliche Gerichtsbarkeit erstreckt sich
von Bezirksgerichten als unterste Einheit über Landesgerichte und Oberlandesgerichte bis hin zum
Obersten Gerichtshof als Höchstgericht. [es herrscht Selbstrekrutierung im Richterstand]
Die außerordentliche Gerichtsbarkeit besteht aus zwei weiteren Höchstgerichten: dem Verwaltungsund dem Verfassungsgerichtshof
[634-636] Bundesländer und Gemeinden
Verfassungsrechtlich ist der Föderalismus in Österreich recht unterentwickelt. Den Ländern fallen nur
jene Kompetenzen zu die nicht vom Bund ausdrücklich artikuliert werden.
Gemeinden sind grundsätzlich nach dem parlamentarischen Prinzip organisiert und agieren quasi als
verlängerter Arm der Bundesregierung
[636-637] Internationale Beziehungen und Europapolitik
Durch den Beitritt Österreichs zur EU wurden alle Verpflichtungen des Vertrages von Maastricht
angenommen (z.B. GASP) [generell ist ein Trend zur Verwestlichung bemerkbar und auch der Neutralitätsbegriff
bedarf einer Neuauslegung]
[637-639] Ausblick
Seit Mitte der 1980er Jahre erfährt das politische System Österreichs einen enormen Wandel. Dies
äußert sich in der Dekonzentration des Parteiensystems in Verbindung mit wachsender Distanz
gegenüber dem Verbändestaat sowie dem Ende der Lagermentalität.
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