Erstattungsantrag Reisekosten für Arbeitsgemeinschaften der

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Landesamt für Finanzen
Dienststelle Regensburg
Bearbeitungsstelle Weiden
Schlörplatz 7
92637 Weiden i.d. OPf.
Name, Vorname
Einstellungsdatum
Dienstbezeichnung
Geburtsdatum
Organisationsnummer der Bezügestelle
Personalnummer
9
Wohnanschrift
Telefonnummer
Dienstvorgesetzter
PräsLG/PräsAG
Regierung von
Ausbildungsstelle
Telefonnummer
Bankverbindung
IBAN
BIC
Ich erhalte für die Zeit
von
Trennungsreisegeld
bis
Nebenstelle
Trennungstagegeld
€/tgl.
€/tgl.
Auf die zu erwartende Reisekostenvergütung habe ich einen Vorschuss erhalten in Höhe von
€
Reisekostenvergütung für die Teilnahme an
Der Arbeitsgemeinschaft (1)
1 Justiz(2)
3 A Anwalt-Justiz- Vertiefung
3 W (EVD Justiz)
bei dem Landgericht
4 im Berufsfeld Nr.
Anlagen:
Aufnahmeschreiben (3)
Für die Zeit vom
2 Verwaltung (2)
3 B Anwalt-Justiz- Vertiefung
4 W (EVD Verwaltung)
bei der Regierung von
bei
Erfolgte die Zuweisung an
die Ausbildungsstelle
ausschließlich auf
eigenen Wunsch?
ja
nein
Zuweisungsschreiben (4)
werden folgende Reisekosten geltend gemacht
(siehe Aufstellung) (5)
bis
Triftige Gründe bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: (6)
Anerkennung liegt bei
Begründung siehe gesondertes Blatt
Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel :
Ich verfüge über eine Bahncard (7)
25
50
100
1. Klasse
2. Klasse gültig bis:
Ich verfüge über eine Zeitkarte für die Strecke:
gültig bis:
Die Bahncard/Zeitkarte wurde aus
privaten Gründen
dienstlichen Gründen (kurze Begründung
notwendig) beschafft
Ich wurde mitgenommen von:
Sonstige Angaben (z.B. zur Unterkunft, Verpflegung etc.):
Die vorstehend bezeichneten Auslagen sind mir wirklich entstanden. Ich versichere pflichtgemäß die
Richtigkeit meiner Angaben.
Mit dem Bescheidversand der E- Mail bin ich einverstanden
E-Mail- Adresse:
Ort
Landesamt für Finanzen
Datum
ja
nein
Unterschrift
Stand: 03/2013
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Aufstellung Reisekosten Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare
Anlage zum Antrag vom
Die nachfolgend aufgeführten Fahrten wurden durchgeführt zum Besuch von Pflichtveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. (8)
Nr.
Datum
Abfahrt
Wohnung
Uhrzeit
Beginn
der AG
Uhrzeit
Ende
der AG
Uhrzeit
Ankunft
Wohnung
Uhrzeit
PKW
Anderes
Fahrzeug
Km
(9, 10)
Öffentliches
VKM
Fahrkosten
(Belege
bitte
beifügen)
(10)
Nebenkosten
Geschäftsort
(Adresse)
Bestätigung
AG- Leiter
Amtsbez.
(zu Spalte
2,4,5,12)
Mitgenommene
Personen
Name, Vorname,
Dienstbezeichnung
von (PLZ, Ort)
bis (PLZ,Ort)
Mitnahme
- km
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Gesamtkilometer
Landesamt für Finanzen
Stand: 03/2013
Seite 2
Hinweise zum Antrag:
(Die einzelnen Punkte beziehen sich auf die hochgestellten Ziffern im Formular)
(1) Für die Einführungslehrgänge in der Zivilstation, der Strafrechtsstation, der Verwaltungsstation und der Rechtsanwaltspflichtstation sowie
für den Arbeitsrechtslehrgang und den Steuerrechtslehrgang werden Reisekosten nicht gewährt. Hier ist ein Antrag auf Bewilligung von
Trennungsgeld unmittelbar nach Beendigung des Lehrgangs zu stellen.
(2) Rechtsreferendare, die sich in der viermonatigen Verwaltungsstation befinden und Reisekosten erhalten, dürfen nur Fahrten zu den
Arbeitsgemeinschaften 2 Verwaltung und 1 Justiz geltend machen, die in dieser viermonatigen Zeit durchgeführt werden, da diese Fahrten
nicht über die jeweiligen Landgerichte, wie alle anderen Stationen, sondern über die zuständigen Regierungen abgerechnet werden.
(3) Beim erstmaligen Antrag ist eine Kopie des Aufnahmeschreibens des Präsidenten des Oberlandesgerichts in den Vorbereitungsdienst der
Rechtsreferendare beizufügen.
(4) Eine Kopie des Schreibens des PräsOLG/der Regierung über die Zuweisung zur Ausbildungsstation/Arbeitsgemeinschaft im
Ausbildungsabschnitt ist beizufügen.
(5) Reisekosten für Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften können nur erstattet werden, wenn die Arbeitsgemeinschaft nicht am Wohnort oder
Dienstort stattfindet. Einschränkungen bestehen ferner in den Fällen, in denen die Zuweisung an eine Ausbildungsstelle ausschließlich auf
eigenen Wunsch erfolgt ist und hierdurch zusätzliche Reisekosten entstehen. Insoweit wird auf Nr. 1.9.1 RUTVollzBek bzw.
5.2.2 VV- InnRUT hingewiesen.
(6) Triftige Gründe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayRKG sind nur gegeben, wenn mindestens zwei Reisende mit Anspruch auf
Wegstreckenentschädigung ein Fahrzeug gemeinsam benutzen.
(7) Für die Genehmigung einer Bahncard 50 Klasse 2 ist das Landgericht der zuständige Ansprechpartner, während der Verwaltungsstation
sowie des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2, 4, 5 und 7 die jeweilige Regierung.
(8) Für jede Fahrt ist das Datum der Reise, die Abfahrts- und Rückkehrzeit, die gesamten gefahrenen Kilometer mit dem PKW hin und zurück,
sowie der Geschäftsort (in der Regel der Ort der Arbeitsgemeinschaft), bei Mitnahme von Personen ist die Personenanzahl und die
gemeinsam gefahrenen Kilometer anzugeben und vom jeweiligen Arbeitsgemeinschaftsleiter unterschreiben zu lassen. Erstattet werden
immer nur die kürzesten oder schnellsten Fahrstrecken laut Routenplaner. Wird die Reise an der Wohnung angetreten oder beendet,
werden höchstens die Fahrkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststelle angefallen wären.
(9) Ist der Reisende nicht selbst, sondern bei seinen Kollegen mitgefahren, sind keine Kilometerangaben zu machen, sondern ist nur
anzugeben: „mitgefahren bei z.B. Herrn Mustermann“
(10) Wurde die Reise mit der Bahn durchgeführt, werden die Kosten für die Bahnfahrt hin und zurück erstattet. Bitte in diesem Fall keine
Kilometer angeben.
Landesamt für Finanzen
Stand: 03/2013
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