Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg Bearbeitungsstelle Weiden Schlörplatz 7 92637 Weiden i.d. OPf. Name, Vorname Einstellungsdatum Dienstbezeichnung Geburtsdatum Organisationsnummer der Bezügestelle Personalnummer 9 Wohnanschrift Telefonnummer Dienstvorgesetzter PräsLG/PräsAG Regierung von Ausbildungsstelle Telefonnummer Bankverbindung IBAN BIC Ich erhalte für die Zeit von Trennungsreisegeld bis Nebenstelle Trennungstagegeld €/tgl. €/tgl. Auf die zu erwartende Reisekostenvergütung habe ich einen Vorschuss erhalten in Höhe von € Reisekostenvergütung für die Teilnahme an Der Arbeitsgemeinschaft (1) 1 Justiz(2) 3 A Anwalt-Justiz- Vertiefung 3 W (EVD Justiz) bei dem Landgericht 4 im Berufsfeld Nr. Anlagen: Aufnahmeschreiben (3) Für die Zeit vom 2 Verwaltung (2) 3 B Anwalt-Justiz- Vertiefung 4 W (EVD Verwaltung) bei der Regierung von bei Erfolgte die Zuweisung an die Ausbildungsstelle ausschließlich auf eigenen Wunsch? ja nein Zuweisungsschreiben (4) werden folgende Reisekosten geltend gemacht (siehe Aufstellung) (5) bis Triftige Gründe bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: (6) Anerkennung liegt bei Begründung siehe gesondertes Blatt Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel : Ich verfüge über eine Bahncard (7) 25 50 100 1. Klasse 2. Klasse gültig bis: Ich verfüge über eine Zeitkarte für die Strecke: gültig bis: Die Bahncard/Zeitkarte wurde aus privaten Gründen dienstlichen Gründen (kurze Begründung notwendig) beschafft Ich wurde mitgenommen von: Sonstige Angaben (z.B. zur Unterkunft, Verpflegung etc.): Die vorstehend bezeichneten Auslagen sind mir wirklich entstanden. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben. Mit dem Bescheidversand der E- Mail bin ich einverstanden E-Mail- Adresse: Ort Landesamt für Finanzen Datum ja nein Unterschrift Stand: 03/2013 Seite 1 Aufstellung Reisekosten Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare Anlage zum Antrag vom Die nachfolgend aufgeführten Fahrten wurden durchgeführt zum Besuch von Pflichtveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. (8) Nr. Datum Abfahrt Wohnung Uhrzeit Beginn der AG Uhrzeit Ende der AG Uhrzeit Ankunft Wohnung Uhrzeit PKW Anderes Fahrzeug Km (9, 10) Öffentliches VKM Fahrkosten (Belege bitte beifügen) (10) Nebenkosten Geschäftsort (Adresse) Bestätigung AG- Leiter Amtsbez. (zu Spalte 2,4,5,12) Mitgenommene Personen Name, Vorname, Dienstbezeichnung von (PLZ, Ort) bis (PLZ,Ort) Mitnahme - km 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Gesamtkilometer Landesamt für Finanzen Stand: 03/2013 Seite 2 Hinweise zum Antrag: (Die einzelnen Punkte beziehen sich auf die hochgestellten Ziffern im Formular) (1) Für die Einführungslehrgänge in der Zivilstation, der Strafrechtsstation, der Verwaltungsstation und der Rechtsanwaltspflichtstation sowie für den Arbeitsrechtslehrgang und den Steuerrechtslehrgang werden Reisekosten nicht gewährt. Hier ist ein Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld unmittelbar nach Beendigung des Lehrgangs zu stellen. (2) Rechtsreferendare, die sich in der viermonatigen Verwaltungsstation befinden und Reisekosten erhalten, dürfen nur Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften 2 Verwaltung und 1 Justiz geltend machen, die in dieser viermonatigen Zeit durchgeführt werden, da diese Fahrten nicht über die jeweiligen Landgerichte, wie alle anderen Stationen, sondern über die zuständigen Regierungen abgerechnet werden. (3) Beim erstmaligen Antrag ist eine Kopie des Aufnahmeschreibens des Präsidenten des Oberlandesgerichts in den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare beizufügen. (4) Eine Kopie des Schreibens des PräsOLG/der Regierung über die Zuweisung zur Ausbildungsstation/Arbeitsgemeinschaft im Ausbildungsabschnitt ist beizufügen. (5) Reisekosten für Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften können nur erstattet werden, wenn die Arbeitsgemeinschaft nicht am Wohnort oder Dienstort stattfindet. Einschränkungen bestehen ferner in den Fällen, in denen die Zuweisung an eine Ausbildungsstelle ausschließlich auf eigenen Wunsch erfolgt ist und hierdurch zusätzliche Reisekosten entstehen. Insoweit wird auf Nr. 1.9.1 RUTVollzBek bzw. 5.2.2 VV- InnRUT hingewiesen. (6) Triftige Gründe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayRKG sind nur gegeben, wenn mindestens zwei Reisende mit Anspruch auf Wegstreckenentschädigung ein Fahrzeug gemeinsam benutzen. (7) Für die Genehmigung einer Bahncard 50 Klasse 2 ist das Landgericht der zuständige Ansprechpartner, während der Verwaltungsstation sowie des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2, 4, 5 und 7 die jeweilige Regierung. (8) Für jede Fahrt ist das Datum der Reise, die Abfahrts- und Rückkehrzeit, die gesamten gefahrenen Kilometer mit dem PKW hin und zurück, sowie der Geschäftsort (in der Regel der Ort der Arbeitsgemeinschaft), bei Mitnahme von Personen ist die Personenanzahl und die gemeinsam gefahrenen Kilometer anzugeben und vom jeweiligen Arbeitsgemeinschaftsleiter unterschreiben zu lassen. Erstattet werden immer nur die kürzesten oder schnellsten Fahrstrecken laut Routenplaner. Wird die Reise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststelle angefallen wären. (9) Ist der Reisende nicht selbst, sondern bei seinen Kollegen mitgefahren, sind keine Kilometerangaben zu machen, sondern ist nur anzugeben: „mitgefahren bei z.B. Herrn Mustermann“ (10) Wurde die Reise mit der Bahn durchgeführt, werden die Kosten für die Bahnfahrt hin und zurück erstattet. Bitte in diesem Fall keine Kilometer angeben. Landesamt für Finanzen Stand: 03/2013 Seite 3