Formular A2 - Einordnung des Auftrags in das Vergaberechtsregime

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Einordnung des Auftrags in das Vergaberechtsregime
Formular A 2
Stand: 01.10.2015
Angaben durch
die Bewilligungsbehörde
Anlage zum Vergabeprüfvermerk Nr.:
anzuwendende Vergabevorschrift bitte ankreuzen
Angaben durch den Zuwendungs-/Zuweisungsempfängers:
Name
Bauleistungen
Vorhaben
lfd.
Nr.
1
Gegenstand des Gesamtauftrags
2
Geschätzter
Gesamtauftragswert
ohne MwSt
in Euro
(gemäß § 3 VgV)
3
Liefer- oder Dienstleistungen
VOB/A
VOB/A
VOL/A
VOL/A
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 1
Abschnitt 2
4
5
6
7
Bauleistungen,
Liefer- oder Dienstleistungen
Anwendung
Wertgrenzenerlass1
ja
nein
8
Freiberufliche
Leistungen
VV
„Vergabe
freiberuflicher Leistungen“2
VOF
9
10
keine
Anwendung
von
Vergabevorschriften
Grund3:
11
Aktenzeichen B
Die Einordnung des
Gesamtauftrags in
das Vergaberechtsregime (EU/ national) ist zutreffend
ja
nein
12
...
...
...
...
...
...
...
...
Datum, Unterschrift Antragsteller
1
Datum, Unterschrift Bewilligungsbehörde
Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 19. Dezember 2014 (AmtsBl. M-V 2014 S. 1264)
Verwaltungsvorschrift „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 26. Juni 2015
(AmtsBl. M-V 2015 S. 447)
3 Antragsteller, die nicht öffentliche Auftraggeber sind (z. B. natürliche Personen, Vereine), haben Vergabevorschriften nach Maßgabe der mit den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid getroffenen Festlegungen anzuwenden. Wenn Sie danach nicht zur Anwendung der in Spalten 4 bis 10 genannten Vergabevorschriften verpflichtet sind, geben Sie bitte einen der nachfolgend aufgeführten Gründe an:
A – Gemäß Nr. 3.1 ANBest-P sind keine Vergabevorschriften anzuwenden, da die Zuwendung nicht mehr als 25.000 Euro beträgt.
B – Gemäß abweichender Regelung zu Nr. 3.1 ANBest-P im Zuwendungsbescheid (z. B. bei Zuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe oder Mitfinanzierungsquote) sind keine Vergabevorschriften anzuwenden.
C – Es handelt sich um freiberufliche Leistungen, für deren Vergabe eine Anwendung von Vergabevorschriften mit dem Zuwendungsbescheid nicht vorgeschrieben ist.
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