Einordnung des Auftrags in das Vergaberechtsregime Formular A 2 Stand: 01.10.2015 Angaben durch die Bewilligungsbehörde Anlage zum Vergabeprüfvermerk Nr.: anzuwendende Vergabevorschrift bitte ankreuzen Angaben durch den Zuwendungs-/Zuweisungsempfängers: Name Bauleistungen Vorhaben lfd. Nr. 1 Gegenstand des Gesamtauftrags 2 Geschätzter Gesamtauftragswert ohne MwSt in Euro (gemäß § 3 VgV) 3 Liefer- oder Dienstleistungen VOB/A VOB/A VOL/A VOL/A Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 1 Abschnitt 2 4 5 6 7 Bauleistungen, Liefer- oder Dienstleistungen Anwendung Wertgrenzenerlass1 ja nein 8 Freiberufliche Leistungen VV „Vergabe freiberuflicher Leistungen“2 VOF 9 10 keine Anwendung von Vergabevorschriften Grund3: 11 Aktenzeichen B Die Einordnung des Gesamtauftrags in das Vergaberechtsregime (EU/ national) ist zutreffend ja nein 12 ... ... ... ... ... ... ... ... Datum, Unterschrift Antragsteller 1 Datum, Unterschrift Bewilligungsbehörde Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 19. Dezember 2014 (AmtsBl. M-V 2014 S. 1264) Verwaltungsvorschrift „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 26. Juni 2015 (AmtsBl. M-V 2015 S. 447) 3 Antragsteller, die nicht öffentliche Auftraggeber sind (z. B. natürliche Personen, Vereine), haben Vergabevorschriften nach Maßgabe der mit den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid getroffenen Festlegungen anzuwenden. Wenn Sie danach nicht zur Anwendung der in Spalten 4 bis 10 genannten Vergabevorschriften verpflichtet sind, geben Sie bitte einen der nachfolgend aufgeführten Gründe an: A – Gemäß Nr. 3.1 ANBest-P sind keine Vergabevorschriften anzuwenden, da die Zuwendung nicht mehr als 25.000 Euro beträgt. B – Gemäß abweichender Regelung zu Nr. 3.1 ANBest-P im Zuwendungsbescheid (z. B. bei Zuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe oder Mitfinanzierungsquote) sind keine Vergabevorschriften anzuwenden. C – Es handelt sich um freiberufliche Leistungen, für deren Vergabe eine Anwendung von Vergabevorschriften mit dem Zuwendungsbescheid nicht vorgeschrieben ist. 2