Positionspapier zum Thema Widerruf

Werbung
Positionspapier der Arbeitsgruppe „Jetzt widerrufen“
Schmallenberg.txt am 03.11.2015
Über die Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft „Jetzt Widerrufen“ ist ein Zusammenschluss deutscher
Rechtsanwaltskanzleien, die im Bank- und Kapitalmarktrecht überwiegend auf der Verbraucherseite
positioniert sind und den Widerruf von Darlehensverträgen begleiten. Nachdem im Herbst 2015
bekannt wurde, dass die Umsetzung der EU-Immobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht zum 21.
März 2016 nicht nur für ab dann abgeschlossene, sondern auch für ältere Darlehensverträge neue
gesetzliche Fakten schafft, beschlossen einige der in diesem Themenbereich aktiven Kanzleien, sich
zusammen zu schließen, um Position für das so genannte „Ewige Widerrufsrecht“ zu beziehen und
gemeinsam Einfluss zu nehmen, damit das geplante Gesetz ohne die Ausweitung auf Altverträge
Bundestag und Bundesrat passiert.
Parallel dazu ist es Ziel der Arbeitsgemeinschaft, bis zum 21. März 2016 durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit Verbraucher auf den Verlust des so genannten „Widerrufs-Jokers“ zum 21. März
oder - gegebenenfalls mit entsprechender Fristsetzung etwas später - hinzuweisen. Verbraucher, die
in der Hoffnung auf ein „Ewiges Widerrufsrecht“ bislang auf einen möglichen Widerruf verzichtet
haben oder nichts von ihrem Verbraucherrecht wussten, sollen informiert und beraten werden.
Nach Meinung der zusammen geschlossenen Anwälte, hat die Bankenlobby eine Übertragung der
Richtliniengültigkeit auf Altverträge durch Einflussnahme auf die Politik erreicht. Das im
Gesetzentwurf noch ohne die verbraucherfeindliche Erweiterung auskommende Gesetz wird aller
Wahrscheinlichkeit nach durch einen Vorschlag des Bundesrates diesbezüglich erweitert. Wenn sich
dagegen kein Widerstand regt, bedeutet dies das Ende des „Ewigen Widerrufsrechts“.
Was ist das „Ewige Widerrufsrecht“?
Der Europäische Gerichtshof hat seit 2002 vorgegeben, dass Darlehensnehmern zahlreiche Rechte in
Bezug auf ausreichende, transparente und wirksame Belehrungen zustehen. Widerrufsbelehrungen,
die diese hohen Anforderungen nicht erfüllen, sind ungültig. Darlehensverträge, die auf fehlerhaften
Widerrufsbelehrungen beruhen, sind seitdem so gestellt, als wären sie niemals abgeschlossen
worden. Die Geltendmachung dieses vom Europäischen Gerichtshof eingeführten und vom BGH in
mehreren Urteilen bestätigten Verbraucherrechts ist an keinerlei Fristen gebunden. Mit der neuen
Immobilienkreditrichtlinie wird das „Ewige Widerrufsrecht“ offiziell abgestellt und damit EU-Recht
auf deutsches Recht anwendbar gemacht. Die EU-Kommission hat der deutschen Gesetzgebung dazu
bis zum 21. März 2016 Zeit gegeben diesen Teil des Gesetzes und auch die komplette Richtlinie
umzusetzen. Es ist aber in der Richtlinie an keiner Stelle die Rede davon, diese auch auf Verträge
anzuwenden, die vor dem 21. März 2015 geschlossen wurden.
Was sind Altverträge?
Verbraucherdarlehen – im Besonderen Immobilienfinanzierungen - die ab November 2002
abgeschlossen wurden – basieren in einer Vielzahl von Fällen auf fehlerhaften
Widerrufsbelehrungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zu 80 % der in diesem Zeitraum
abgeschlossenen Verträge nicht den geltenden Musterwiderrufsbelehrungen entsprechen. Damit
sind die in Zeiten hoher Zinsen abgeschlossenen Verträge häufig widerrufbar. Darlehensnehmer
können sich das zur Finanzierung ihrer Immobilie notwendige Geld zu attraktiven Zinsen auf dem
freien Markt besorgen und sparen auf diese Weise viel Geld.
Wie können Darlehensnehmer widerrufen?
Ein Kreditvertrag wird in aller Regel durch ein Schreiben an die Bank widerrufen. Die wenigsten
Kreditinstitute akzeptieren aber formlose Schreiben ihrer Kunden und lehnen den Widerruf mit
Hinweisen auf unklare Rechtslage oder vermeintlich korrekte Widerrufsbelehrungen ab. Da solche
Schreiben auch nicht Frist setzend wirken zögern Banken die Bearbeitung oftmals hinaus, auch in der
Hoffnung auf steigende Zinsen, die dem Widerrufsjoker die Attraktivität nehmen würden. Eine
Lösung ist ein anwaltliches Schreiben, um einen Widerruf im außergerichtlichen Verfahren
durchsetzen zu können. Anwälte prüfen die Belehrung, stellen die Widerrufbarkeit dar und
berechnen den konkreten Anspruch, der meist über die Rückzahlung der gezahlten Raten hinausgeht.
Darlehensnehmer können sich so aus dem Vertrag lösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung
leisten zu müssen.
Erweiterte Ansprüche nach dem Widerruf
Die Darlehen gebende Bank muss den Gebrauchsvorteil des vom Darlehensnehmer gezahlten Geldes
erstatten. In vielen Fällen gehen Gerichte davon aus, dass der Darlehensgeber einen Nutzen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz gezogen hat.
Wann kommt es zur Klage?
Wenn eine Bank den Widerruf auch nach einem anwaltlichen Schreiben ablehnt oder die Frist
verstreichen lässt, dann stehen nach Meinung vieler Anwälte die Chancen gut, bestehende
Ansprüche auf dem Klageweg durchzusetzen.
Was passiert wenn das neue Gesetz Realität wird?
Die neue Immobilienkreditrichtlinie hebelt das bislang geltende ewige Widerrufsrecht aus. Verträge,
die jetzt noch rückabgewickelt werden sollten, müssen bis zum 21. März 2016 widerrufen werden.
Wie kann „jetzt-widerrufen.de“ helfen?
Unsere Arbeitsgemeinschaft listet die in der Thematik erfahrenen Anwälte deutschlandweit auf.
Darlehensnehmer können einen Anwalt auswählen, kontaktieren und dabei sicher sein, einen
erfahrenen Juristen mit der Wahrung der eigenen Interessen zu betrauen. Die zusammen
geschlossenen Anwälte profitieren von einem großen Informationspool, tauschen sich untereinander
aus und können im Netzwerk gut abschätzen, wer für welche Bank der richtige Ansprechpartner ist.
Zudem werden die Anwälte der Gemeinschaft bis zum 21. März 2016 durch umfangreiche
Öffentlichkeitsarbeit ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik zu schaffen.
Was kostet die Inanspruchnahme eines Anwalts?
Eine anwaltliche Erstberatung kostet niemals mehr als 190 Euro zzgl. Mwst. Einige Kanzleien bieten
vorab eine kostenlose Vertragsprüfung an. Ob ein Anwalt die Erstberatung berechnet oder Verträge
kostenlos geprüft werden sollte mit dem ausgewählten Anwalt abgesprochen werden
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wer in der Rechtsschutzversicherung den so genannten Vertragsrechtsschutz integriert hat, sollte
auf jeden Fall die Möglichkeiten einer Kostenübernahme prüfen, oder prüfen lassen. Grundsätzlich
vom Rechtsschutz ausgenommen, bzw. selten versichert sind Fälle, in denen das Darlehen zum
Neubau einer Immobilie oder zum Umbau einer gewerblich genutzten Immobilie genutzt wurde.
Herunterladen