Übung im Vertragsrecht, Vertragsgestaltung und gesetzliche Schuldverhältnisse Wintersemester 2009/2010 Abschlussklausur am 15. Februar 2010 ..................................................... Name, Vorname Punkte: ..................................................... Matrikel-Nr. Note: ..................................................... Studiengang / Semesterzahl Allgemeine Hinweise: Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Als Hilfsmittel sind lediglich unkommentierte Gesetzestexte zugelassen. Die Antworten sind jeweils zu begründen. Soweit möglich sind einschlägige bzw. nicht einschlägige gesetzliche Bestimmungen anzugeben. Wichtig: Unleserliche Antworten können nicht positiv bewertet werden! Bitte lassen Sie 5 cm Rand. Insgesamt können 120 Punkte erzielt werden. Bitte unterschreiben Sie Ihre Arbeit am Ende Ihrer Ausführungen! Die Begründung und die Angabe von gesetzlichen Bestimmungen sind wesentlicher Bestandteil der Bewertung! 1. Welche Formen der Gesetzesauslegung kennen Sie? (4 P) 2. Was ist eine Willenserklärung? (2 P) 3. Nennen Sie die Voraussetzungen für eine wirksame Stellvertretung und die gesetzliche Grundlage. (4 P) 4. Wann ist eine Willenserklärung anfechtbar ? (12 P) 5. Oberstudienrat O erwarb im Juli 2007 beim Elektronikmarkt M eine Digitalkamera. Am vergangenen Wochenende bemerkt O, dass die Kamera nicht mehr funktioniert. O sucht den M auf und besteht auf einer kostenfreien Behebung des Mangels. Ein Verkäufer von M teilt O mit, dass die Gewährleistungsfrist abgelaufen sei und er daher nichts für ihn tun könne. O ist erbost und kündigt an, dass er dann eben Schadenersatz verlangen, den Kaufpreis mindern oder gar vom Kauf zurücktreten wird. (12 P) a.) b.) 6. 7. Trifft die Auffassung des Verkäufers zu ? Hat die von O beabsichtigte Vorgehensweise Aussicht auf Erfolg ? a.) Wie unterscheiden sich Werk- und Dienstvertrag ? b.) Nennen sie für jeden Vertragstyp ein Beispiel. Student S erholt sich von einer anstrengenden Vertragsrechtsklausur an der Playa de Palma. Um seine Urlaubsbekanntschaft im Norden der Insel besuchen zu können, benötigt der S einen Leihwagen. (6 P) (4 P) a.) Warum werden die ansässigen kommerziellen Anbieter sehr wahrscheinlich einen solchen Vertrag nicht mit S eingehen ? (Fahrerlaubnis und – tüchtigkeit des S liegen vor !) b.) Welchen Vertrag werden die Anbieter stattdessen bevorzugen? 8. Herr H bestellt beim örtlichen Bäcker B eine Torte mit der Aufschrift „ Viel Spaß bei Deinem Austauschjahr!“. Diese Torte soll ein Abschiedsgeschenk für seine Tochter T sein, welche am kommenden Samstag um 15 Uhr vom Flughafen Frankfurt abfliegt. Da H seine Tochter nicht persönlich verabschieden kann, soll der B die Torte der T um 13 Uhr am Check-In-Schalter übergeben. H weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass B pünktlich sein müsse, da die T unmittelbar nach dem Einchecken den Sicherheitsbereich betrete und eine Übergabe der Torte dann nicht mehr möglich sei. B teilt dem H mit, dass er kein Lieferservice sei. Auf das inständige Bitten des H lenkt B schließlich ein und erklärt sich ausnahmsweise dazu bereit, die Torte auszuliefern. Am Samstagvormittag übergibt B einem Kurierfahrer K die Torte, um diese um 13 Uhr an die T auszuliefern. Aufgrund einer unfallbedingten Vollsperrung am Frankfurter Kreuz erreicht der K den Flughafen erst um 15.20 Uhr. Die T ist zwischenzeitlich pünktlich abgeflogen. (27 P) K sucht nun den H auf. Dieser weigert sich, die Torte abzunehmen. Dennoch besteht B in der Folge auf Bezahlung der Torte. Zu Recht ? 9. Dipl.-Ing. D erwirbt am Samstagnachmittag gegen Barzahlung beim schwedischen Möbelhaus I ein Regal des Typs „Bully“ zum Selbstaufbau. Zu Hause angekommen bemerkt D, dass im Lieferumfang nur eine unvollständige polnische Montageanleitung enthalten ist. D kontaktiert daraufhin umgehend telefonisch I und teilt mit, dass er angesichts dieses Umstandes den Kaufpreis mindern werde. Der Mitarbeiter des I teilt daraufhin mit, dass die Montage kinderleicht auch ohne Anleitung möglich sei, weshalb eine Minderung nicht in Betracht komme. D fühlt sich aufgrund dieser Aussage in seiner Ehre gekränkt und will nun versuchen, das Regal auch ohne Montageanleitung mit Hilfe des befreundeten Architekten A aufzubauen. Kurz vor Mitternacht ist die Geduld der beiden zwar nahezu erschöpft, jedoch ist der fehlerfreie Aufbau nun endlich gelungen. (35 P) a.) Wäre eine Minderung des D vor dem geglückten Aufbau zulässig gewesen? b.) Was wäre die Rechtsfolge der Minderung im vorliegenden Fall? c.) Kann D nach dem erfolgten Aufbau von I Schadenersatz für die aufgrund der fehlerhaften Montageanleitung zusätzlich benötigte Aufbauzeit verlangen? 10. a.) Was versteht man unter dem Begriff „Factoring“? b.) Wie unterscheiden sich „echtes“ und „unechtes“ Factoring ? (6 P) 11. Benennen Sie die gesetzlich normierten Möglichkeiten des Erwerbs und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen vom Berechtigten. (Auf Verarbeitung, Verbindung und Vermischung ist nicht einzugehen.) (6 P) 12. Vervollständigen Sie folgenden Satz: Eine Holschuld kennzeichnet sich regelmäßig dadurch, dass… (2 P) - Ende der Aufgabenstellung -