Stadtgemeinde Brixen Große Lauben 5 39042 Brixen Stempelmarke 16,00 Euro (ausgenommen bei Befreiung) INVESTITIONSBEITRÄGE im Sinne der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 28 vom 05.06.2014 genehmigten Verordnung zur Gewährung von Beiträgen Sie haben vier Möglichkeiten das Formular einzureichen: 1. Persönliche Abgabe im Bürgerschalter 2. Per Post an den Bürgerschalter (Maria Hueber Platz 3) 3. Fax an folgende Nummer: 0472 062022 (nur für ONLUS bzw. von der Stempelsteuer befreite Organisationen) 4. PEC E-Mail an: [email protected] (nur für ONLUS bzw. von der Stempelsteuer befreite Organisationen) Abgabetermin: Der Antrag muss vor der Investition und zwar mindestens 30 Tage vor dem Ausstellungsdatum der Rechnung erfolgen. ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt. DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN Vor- und Nachname Straße und Hausnummer PLZ und Gemeinde Steuernummer Telefon / Mobiltelefon E-Mail ORGANISATION Bezeichnung der Organisation Im Verzeichnis der Vereine der Gemeinde Brixen eingetragen: JA NEIN Straße und Hausnummer (Sitz der Organisation) PLZ und Gemeinde (Sitz der Organisation) Mehrwertsteuernummer Steuernummer E-Mail / PEC-E-Mail POSTANSCHRIFT: Vor- und Nachname Telefon / Mobiltelefon (falls abweichend vom Sitz der Organisation) Straße und Hausnummer PLZ und Gemeinde KONTAKTPERSON Vor- und Nachname E-Mail Telefon / Mobiltelefon TÄTIGKEITSBEREICH DER ORGANISATION (nur einen Bereich angeben) Kultur und Weiterbildung Sport Freizeit Jugend Senioren Familie Integration Gesundheit und Menschen mit Beeinträchtigung Zivilschutz Klima- und Umweltschutz Fremdenverkehr Sonstiges (Bereich angeben): MITGLIEDER Anzahl der Mitglieder der Organisation: Stadtgemeinde Brixen Formular - Investitionsbeiträge 1/4 ES WIRD ANGESUCHT UM: die Gewährung eines Beitrages für folgende Investition (kurz beschreiben): Bitte bestätigen Sie die eingegebenen Beträge mit der „Tabulator-Taste“ automatisch berechnet. ; die Summen und der Fehlbetrag/Überschuss werden KOSTENVORANSCHLAG / FINANZIERUNGSPLAN AUSGABEN Summe A: EINNAHMEN € Landesbeiträge € € Spenden € € € € € € € € € € € € € 0,00 € 0,00 € Summe B: FEHLBETRAG/ÜBERSCHUSS (B-A): € 0,00 Stadtgemeinde Brixen Formular - Investitionsbeiträge 2/4 Der/Die Antragsteller/in macht die nachstehenden Angaben unter eigener Verantwortung und in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen laut Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000, i.g.F., im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben. • Die Organisation ist von der Stempelsteuer befreit, da sie eine sog. ONLUS Organisation ist bzw. eine ehrenamtlich tätige Organisation, die von Rechts wegen als ONLUS zu betrachten ist (GvD Nr. 460/1997). JA NEIN Steuereinbehalt (D.P.R. Nr. 600/1973 und GvD Nr. 460/1997) Der bei der Gemeinde beantragte Beitrag unterliegt nicht dem 4-Prozent-Einbehalt. Der bei der Gemeinde beantragte Beitrag unterliegt dem 4-Prozent-Einbehalt. Direkte Steuern (D.P.R. 917/1986) Die institutionellen Tätigkeiten der Organisation unterliegen nicht den direkten Steuern, weil sie als nicht gewerbliche Tätigkeiten eingestuft werden. Die institutionellen Tätigkeiten der Organisation unterliegen den direkten Steuern, weil sie als gewerbliche Tätigkeiten eingestuft werden. • Die MwSt. ist (D.P.R. Nr. 633/1972): absetzbar nicht absetzbar teilweise absetzbar (Prozentsatz angeben): • Die Organisation verpflichtet sich, Gewinne oder Verwaltungsüberschüsse sowie sonstige Geldbestände oder Kapitalrücklagen – auch indirekt – nicht auszuschütten. • Der/Die Antragsteller/in kennt den Inhalt der Gemeindeverordnung zur Gewährung von Beiträgen und nimmt sämtliche dort angeführten Bedingungen an. • Die Ämter und Funktionen innerhalb der ehrenamtlich tätigen Organisation werden durch Wahl bestellt und ehrenamtlich ausgeübt. • Die Organisation hat Kenntnis darüber, dass bei einer Beitragsgewährung die entsprechenden Güter zweckgebunden bleiben und innerhalb der allgemeinen ordentlichen Abschreibungsfristen nicht ohne Ermächtigung der Gemeindeverwaltung veräußert werden können. • Es wurde bei folgenden privaten und/oder öffentlichen Einrichtungen um die Gewährung eines Beitrages angesucht: JA (Einrichtung/en nennen): ---------------NEIN Der/Die Antragsteller/in ist darüber informiert, dass die Organisation im Falle von nicht wahrheitsgetreuen Erklärungen und gefälschten oder nicht wahrheitsgetreuen Urkunden im Sinne von Artikel 2/bis des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22. Oktober 1993 ihr Anrecht auf einen Beitrag verliert und gegebenenfalls den gesamten Beitrag rückerstatten muss. Außerdem wird die Organisation - ebenso wie der/die Antragsteller/in - von der Inanspruchnahme aller sonstigen wirtschaftlichen Vergünstigungen der Stadtverwaltung für einen bestimmten Zeitraum gemäß oben genanntem Gesetz ausgeschlossen. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN Was den Schutz an Personen und anderen Rechtsträgern hinsichtlich des Umgangs der persönlichen Daten betrifft, wird auf den Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30/06/2003, Nr. 196 verwiesen. Die von Ihnen abgegebenen Daten sind für die Verwaltung notwendig, um die von Ihnen gewünschte Leistung zu erfüllen. Die fehlende oder unvollständige Angabe der Daten kann zur Nichterfüllung der angeforderten Leistung führen. Die von Ihnen vorgelegten Daten werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 30/06/2003, Nr. 196 behandelt und dürfen nur an andere Beteiligte und Interessierte der angeforderten Leistung weitergegeben werden. Zudem erklärt sich der Antragssteller damit einverstanden, Informationen über den Stand des Verfahrens per E-Mail und SMS zu erhalten. ERKLÄRUNGEN • Der/Die Antragsteller/in erklärt, dass die vorhergehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. • Der/Die Antragsteller/in erklärt, in Kenntnis der von Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000 u.n.Ä. vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen bei Abgabe von unwahren Erklärungen bzw. bei Erstellung oder Gebrauch von gefälschten Urkunde, zu sein. • Der/Die Antragsteller/in erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Stadtgemeinde Brixen Formular - Investitionsbeiträge 3/4 VERPFLICHTEND BEIZULEGENDE DOKUMENTE • Angebot (außer bei Bauvorhaben) • Statut und Gründungsakt (sofern nicht schon in der Gemeinde hinterlegt und bei Änderungen) • Bei Bauvorhaben zusätzlich: Projekt oder technischer Bericht* Kostenvoranschlag* *Sowohl das Projekt oder der technische Bericht als auch der Kostenvoranschlag müssen (in den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Fällen) von einer dazu befähigten Fachperson verfasst und unterzeichnet sein. Datum Unterschrift (gesetzliche/r Vertreter/in) Damit dieses Ansuchen gültig ist, muss einer der beiden Punkte zutreffen (bitte ankreuzen): Das Ansuchen wird in Anwesenheit eines Beamten unterschrieben. Dieses Ansuchen wurde in meiner Anwesenheit unterschrieben. Der/Die zuständige Beamte/in _________________________________________ oder Dem Ansuchen wird eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des gesetzlichen Vertreters beigefügt. Stadtgemeinde Brixen Formular - Investitionsbeiträge 4/4