Antragsformular (.doc)

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Stadtgemeinde Brixen
Große Lauben 5
39042 Brixen
Stempelmarke
16,00 Euro
(ausgenommen bei Befreiung)
INVESTITIONSBEITRÄGE
im Sinne der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 28 vom 05.06.2014 genehmigten Verordnung zur Gewährung von Beiträgen
Sie haben vier Möglichkeiten das Formular einzureichen:
1. Persönliche Abgabe im Bürgerschalter
2. Per Post an den Bürgerschalter (Maria Hueber Platz 3)
3. Fax an folgende Nummer: 0472 062022 (nur für ONLUS bzw. von der Stempelsteuer befreite Organisationen)
4. PEC E-Mail an: [email protected] (nur für ONLUS bzw. von der Stempelsteuer befreite Organisationen)
Abgabetermin: Der Antrag muss vor der Investition und zwar mindestens 30 Tage vor dem Ausstellungsdatum der
Rechnung erfolgen.
ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab
Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.
DER/DIE GESETZLICHE VERTRETER/IN
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ und Gemeinde
Steuernummer
Telefon / Mobiltelefon
E-Mail
ORGANISATION
Bezeichnung der Organisation
Im Verzeichnis der Vereine der Gemeinde Brixen eingetragen:
JA
NEIN
Straße und Hausnummer (Sitz der Organisation)
PLZ und Gemeinde (Sitz der Organisation)
Mehrwertsteuernummer
Steuernummer
E-Mail / PEC-E-Mail
POSTANSCHRIFT:
Vor- und Nachname
Telefon / Mobiltelefon
(falls abweichend vom Sitz der Organisation)
Straße und Hausnummer
PLZ und Gemeinde
KONTAKTPERSON
Vor- und Nachname
E-Mail
Telefon / Mobiltelefon
TÄTIGKEITSBEREICH DER ORGANISATION (nur einen Bereich angeben)
Kultur und Weiterbildung
Sport
Freizeit
Jugend
Senioren
Familie
Integration
Gesundheit und Menschen
mit Beeinträchtigung
Zivilschutz
Klima- und Umweltschutz
Fremdenverkehr
Sonstiges (Bereich angeben):
MITGLIEDER
Anzahl der Mitglieder der Organisation:
Stadtgemeinde Brixen
Formular - Investitionsbeiträge
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ES WIRD ANGESUCHT UM:
die Gewährung eines Beitrages für folgende Investition (kurz beschreiben):
Bitte bestätigen Sie die eingegebenen Beträge mit der „Tabulator-Taste“
automatisch berechnet.
; die Summen und der Fehlbetrag/Überschuss werden
KOSTENVORANSCHLAG / FINANZIERUNGSPLAN
AUSGABEN
Summe A:
EINNAHMEN
€
Landesbeiträge
€
€
Spenden
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
0,00 €
0,00 €
Summe B:
FEHLBETRAG/ÜBERSCHUSS (B-A): € 0,00
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Formular - Investitionsbeiträge
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Der/Die Antragsteller/in macht die nachstehenden Angaben unter eigener Verantwortung und in Kenntnis
der strafrechtlichen Folgen laut Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000, i.g.F., im Falle unwahrer oder
unvollständiger Angaben.
• Die Organisation ist von der Stempelsteuer befreit, da sie eine sog. ONLUS Organisation ist bzw. eine
ehrenamtlich tätige Organisation, die von Rechts wegen als ONLUS zu betrachten ist (GvD Nr. 460/1997).
JA
NEIN
Steuereinbehalt (D.P.R. Nr. 600/1973 und GvD Nr. 460/1997)
Der bei der Gemeinde beantragte Beitrag unterliegt nicht dem 4-Prozent-Einbehalt.
Der bei der Gemeinde beantragte Beitrag unterliegt dem 4-Prozent-Einbehalt.
Direkte Steuern (D.P.R. 917/1986)
Die institutionellen Tätigkeiten der Organisation unterliegen nicht den direkten Steuern, weil sie als nicht gewerbliche
Tätigkeiten eingestuft werden.
Die institutionellen Tätigkeiten der Organisation unterliegen den direkten Steuern, weil sie als gewerbliche Tätigkeiten
eingestuft werden.
• Die MwSt. ist (D.P.R. Nr. 633/1972):
absetzbar
nicht absetzbar
teilweise absetzbar (Prozentsatz angeben):
• Die Organisation verpflichtet sich, Gewinne oder Verwaltungsüberschüsse sowie sonstige Geldbestände oder
Kapitalrücklagen – auch indirekt – nicht auszuschütten.
• Der/Die Antragsteller/in kennt den Inhalt der Gemeindeverordnung zur Gewährung von Beiträgen und nimmt
sämtliche dort angeführten Bedingungen an.
• Die Ämter und Funktionen innerhalb der ehrenamtlich tätigen Organisation werden durch Wahl bestellt und
ehrenamtlich ausgeübt.
• Die Organisation hat Kenntnis darüber, dass bei einer Beitragsgewährung die entsprechenden Güter
zweckgebunden bleiben und innerhalb der allgemeinen ordentlichen Abschreibungsfristen nicht ohne
Ermächtigung der Gemeindeverwaltung veräußert werden können.
• Es wurde bei folgenden privaten und/oder öffentlichen Einrichtungen um die Gewährung eines Beitrages
angesucht:
JA (Einrichtung/en nennen):
---------------NEIN
Der/Die Antragsteller/in ist darüber informiert, dass die Organisation im Falle von nicht wahrheitsgetreuen Erklärungen
und gefälschten oder nicht wahrheitsgetreuen Urkunden im Sinne von Artikel 2/bis des Landesgesetzes Nr. 17 vom 22.
Oktober 1993 ihr Anrecht auf einen Beitrag verliert und gegebenenfalls den gesamten Beitrag rückerstatten muss.
Außerdem wird die Organisation - ebenso wie der/die Antragsteller/in - von der Inanspruchnahme aller sonstigen
wirtschaftlichen Vergünstigungen der Stadtverwaltung für einen bestimmten Zeitraum gemäß oben genanntem Gesetz
ausgeschlossen.
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Was den Schutz an Personen und anderen Rechtsträgern hinsichtlich des Umgangs der persönlichen Daten betrifft, wird auf
den Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30/06/2003, Nr. 196 verwiesen. Die von Ihnen abgegebenen Daten sind für
die Verwaltung notwendig, um die von Ihnen gewünschte Leistung zu erfüllen. Die fehlende oder unvollständige Angabe der
Daten kann zur Nichterfüllung der angeforderten Leistung führen. Die von Ihnen vorgelegten Daten werden unter
Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 30/06/2003, Nr. 196 behandelt und dürfen nur
an andere Beteiligte und Interessierte der angeforderten Leistung weitergegeben werden. Zudem erklärt sich der Antragssteller
damit einverstanden, Informationen über den Stand des Verfahrens per E-Mail und SMS zu erhalten.
ERKLÄRUNGEN
• Der/Die Antragsteller/in erklärt, dass die vorhergehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.
• Der/Die Antragsteller/in erklärt, in Kenntnis der von Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445/2000 u.n.Ä. vorgesehenen
strafrechtlichen Sanktionen bei Abgabe von unwahren Erklärungen bzw. bei Erstellung oder Gebrauch von
gefälschten Urkunde, zu sein.
• Der/Die Antragsteller/in erklärt, die Datenschutzbestimmungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu
sein.
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VERPFLICHTEND BEIZULEGENDE DOKUMENTE
• Angebot (außer bei Bauvorhaben)
• Statut und Gründungsakt (sofern nicht schon in der Gemeinde hinterlegt und bei Änderungen)
• Bei Bauvorhaben zusätzlich:
Projekt oder technischer Bericht*
Kostenvoranschlag*
*Sowohl das Projekt oder der technische Bericht als auch der Kostenvoranschlag müssen (in den von den geltenden Bestimmungen
vorgesehenen Fällen) von einer dazu befähigten Fachperson verfasst und unterzeichnet sein.
Datum
Unterschrift (gesetzliche/r Vertreter/in)
Damit dieses Ansuchen gültig ist, muss einer der beiden Punkte zutreffen (bitte ankreuzen):
Das Ansuchen wird in Anwesenheit eines Beamten unterschrieben. Dieses Ansuchen wurde in meiner
Anwesenheit unterschrieben.
Der/Die zuständige Beamte/in _________________________________________ oder
Dem Ansuchen wird eine Fotokopie des gültigen Personalausweises des gesetzlichen Vertreters beigefügt.
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