Tierbetreuungsvertrag Vertragspartner sind Nachname: Dogsfriend

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Tierbetreuungsvertrag
Vertragspartner sind
Nachname:
Vorname:
Straße:
Plz und Ort
Telefon:
Handy:
Arbeit:
Ansprechpartner f. Notfall:
Dogsfriend-WG
Inhaber: Sabine Blankart
Theodor-Heuss-Ring
65187 Wiesbaden
E-Mail:
Untergebracht wird folgender Hund:
Name:
Rasse:
Geb.am:
Rüde:
Hündin:
kastriert:
Medikamente:
Dosierung:
[email protected]
www-dogfriends-wg.de
Mobil: 017665658997
Fax 06723 808686
Rheingauer Volksbank
Blz :
Kto:
Tierarzt:
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Hundetagestätte Dogfriends-WG verpflichtet sich, den Hund in der Pensionsanlage gemeinsam
mit anderen Hunden unterzubringen, artgerecht zu halten und zu ernähren, Der Halter verpflichtet
sich den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt in der Hundetagesstätte abzugeben und wieder
abzuholen. Hiervon ausgenommen ist der Hol- und Bringservice.
Betreuungszeitraum: von……………………………..bis……………………………………..
.
-2§ 2 Kündigung
Die Hundetagesstätte kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn
der Halter den Preis für die Unterbringung nicht bezahlt und hält sich vor den Hund anderweitig
(Tierheim) unterzubringen, wenn der Halter seinen Hund nicht abholt.
§ 3 Zugesicherte Eigenschaften
Der Halter versichert, dass
- der Hund keinerlei Krankheiten, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten hat, entwurmt und
frei von Parasiten ist und/oder
- folgende Krankheit hat, die aber nicht ansteckend sind:
- Für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht:
Versicherung:
Nummer:
Welche Jährlich neu vorzulegen ist.
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen
Bei Übergabe des Hundes ist dessen Impfpass ausgefüllt mitzubringen. Der Impfschutz für den Hund
muss ausreichend, insbesondere gegen Tollwut, Stuttgarter Hundeseuche, Parvovirose, Leptospirose,
Zwingerhusten vorhanden und rechtzeitig, das heißt sechs Wochen vor Abgabe, vorhanden sein.
Der Ausweis ist jährlich neu vorzulegen.
a) Besteht Verdacht auf Krankheit, bakterielle Infektionen, Erbrechen oder Parasitenbefall darf der
Halter den Hund nicht in die Hundebetreuung bringen und bei Verdacht, der Hund in die eigene
Quarantänestation untergebracht werden kann.
b) Zudem ist sich der Halter darüber im Klaren, dass bei Raufereien zwischen den Hunden
Verletzungen entstehen können und hier nur die eigenen Versicherungen greifen.
§ 5 Haftungsausschluss und -beschränkung, Freistellung
a)Die Haftung für Schäden am Hund wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz
oder grobfahrlässigem Verhalten der Hundebetreuung oder eines Gehilfen beruht.
b) Bei läufigen/trächtigen Hündinnen wird eine Haftung vor Schäden am Wurf
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ausgeschlossen. Für Schäden, die an den Einrichtungen der Hundebetreuung oder bei Dritten durch
den Wurf /der Hitze verursacht werden, hat der Halter aufzukommen; von Ansprüchen Dritter hat er
die Hundetagestätte freizustellen.
c)Bei trächtigen Hündinnen besteht keine Haftung im Falle von Geburtsschäden, sollte der Wurf
frühzeitig oder per Termin geboren werden.
d) Es besteht ebenfalls ein Haftungsausschluss sollte eine läufige Hündinnen in der Hundebetreuung
gedeckt werde
e) Bei einer Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn die
Hundebetreuung die erforderlich erscheinenden Maßnahmen, insbesondere Behandlung durch den
Tierarzt nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet und entsprechend tierärztlichen Rat
ausgeführt hat. Die Kosten trägt der Halter.
f) Die Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für unerkannte ansteckende Krankheiten eines sich
in der Hundebetreuung befindenden Hundes.
g) Der Halter stellt die Hundebetreuung von Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten
Hund verursacht werden, frei. Hierunter fallen insbesondere das Ausreißen eines Hundes und die
damit verbundenen Folgeschäden.
h) Bei sog. Listenhunde und dessen Mischlingen, tritt in allen Fällen ausschließlich der Halter
und/oder dessen Halterhaftpflicht in Kraft.
§ 6 Kostenübernahme
Kosten, die für eine tierärztliche Behandlung entstehen, die aus Sicht der Hundebetreuung
erforderlich erscheint, werden der Hundebetreuung vom Halter erstattet. Das gleiche gilt für Kosten
von Impfmaßnahmen bzw. anderen vorbeugenden Behandlungen oder Maßnahmen entsprechend
tierärztlichem Rat, die bei Auftreten von Krankheiten erforderlich erscheinen. Der Halter wird
selbstverständlich zeitgleich informiert.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Halter verpflichtet sich, alle
charakterlichen, körperlichen und geistigen Eigenschaften, zum Wohle aller, mitzuteilen
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Der Auftraggeber bestätigt, die Geschäftsbedingungen erhalten, gelesen zu haben und akzeptiert
diese. Eine Kopie wurde ausgehändigt und unterschrieben.
Platz für weitere Angaben / Besonderheiten
Ort/Datum
Unterschrift Halter/ Auftraggeber
Anlagen:
+ Kopie Impfausweis
+Kopie Versicherungsschein
+Kopie Maulkorbbefreiung/ Ergebnis Wesenstest
+Kopie Sachkundenachweis/BH-Prüfung
+Kopie Tasso Ausweis
Unterschrift Hundebetreuer
:
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