Karsten Plücker

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Karsten Plücker | Leiter Tierheim Kassel, Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Viel zu wenig Tiere sind gekennzeichnet
Wir haben im Tierheim mit drei verschiedenen Problemen zu tun:
1. Wohnungskatzen, die entlaufen und dann vom Besitzer gesucht werden
Sind diese Katzen nicht gechipt und registriert, werden sie häufig von Findern
behalten
2. Wohnungskatzen, die von ihren Besitzern ausgesetzt werden
Da die Katzen keinen Freigang gewohnt sind, haben sie in der Freiheit kaum
Überlebenschancen. Neben Gefahren wie Straßenverkehr und Wildtieren
kommt der Kontakt mit Krankheitserregern hinzu. Wohnungskatzen sind im
Tierheim sehr schnell vermittelbar, da gerade in Städten viele Menschen den
Katzen keinen Freigang ermöglichen können. Wohnungskatzen auszusetzen
ist somit völlig unverständlich. Wären die Katzen gechipt und registriert,
würden die Besitzer sie nicht aussetzen.
3. Wohnungskatzen, die von ihren Besitzern als angebliche Fundtiere im Tierheim abgegeben werden
Hier muss das Tierheim davon ausgehen, dass es sich um Freigänger handelt
und vermittelt sie mit Freigang weiter. Die Katzen sind dadurch wieder den
Gefahren wie in Punkt zwei beschrieben ausgesetzt. Wäre dem Tierheim bekannt, dass es Wohnungskatzen sind, wäre die Vermittlungschance höher.
Und wären die Katzen gechipt und registriert, könnten die Besitzer das Tierheim bei der Abgabe nicht anlügen.
Statistik Fundkatzen
 Nur 15 Prozent unserer Fundkatzen sind gechipt oder tätowiert.
 Von diesen 15 Prozent sind nur 40 Prozent in einem Tierregister registriert.
 Bei entlaufenen Wohnungskatzen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ganz
verschwinden, sehr hoch. Bei Vermisst-Meldungen von Wohnungskatzen, die
bei uns eingehen, werden nur 5 Prozent als gefunden zurückgemeldet. Bei
Freigängern liegt die Quote bei 45 Prozent. Bei beiden Werten muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Besitzer eine Rückmeldung gibt.
 60 Prozent der verletzt aufgefundenen Katzen sind Wohnungskatzen (erfasst
sind nur Katzen, die von ihrem Besitzer abgeholt wurden).
Fazit
Im neuen Tierschutzgesetz gibt es die Möglichkeit, dass die Bundesländer eine
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen einführen dürfen. Diese gilt
jedoch nur für Katzen mit Freigang. Wohnungskatzen müssen nach wie vor nicht
gekennzeichnet und registriert werden. Deshalb ist es wichtig, die Menschen
über Aufklärungsarbeit dazu zu bewegen, auch ihre Wohnungskatzen zu kennzeichnen und zu registrieren.
KONTAKT
Karsten Plücker
Leiter Tierheim Kassel, Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Schenkebier Stanne 20 | 34128 Kassel
Telefon 0561.8615292
[email protected]
Round Table |Thema „Ich war eine Wohnungskatze“ | 22. Juli 2014
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