Karsten Plücker | Leiter Tierheim Kassel, Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Viel zu wenig Tiere sind gekennzeichnet Wir haben im Tierheim mit drei verschiedenen Problemen zu tun: 1. Wohnungskatzen, die entlaufen und dann vom Besitzer gesucht werden Sind diese Katzen nicht gechipt und registriert, werden sie häufig von Findern behalten 2. Wohnungskatzen, die von ihren Besitzern ausgesetzt werden Da die Katzen keinen Freigang gewohnt sind, haben sie in der Freiheit kaum Überlebenschancen. Neben Gefahren wie Straßenverkehr und Wildtieren kommt der Kontakt mit Krankheitserregern hinzu. Wohnungskatzen sind im Tierheim sehr schnell vermittelbar, da gerade in Städten viele Menschen den Katzen keinen Freigang ermöglichen können. Wohnungskatzen auszusetzen ist somit völlig unverständlich. Wären die Katzen gechipt und registriert, würden die Besitzer sie nicht aussetzen. 3. Wohnungskatzen, die von ihren Besitzern als angebliche Fundtiere im Tierheim abgegeben werden Hier muss das Tierheim davon ausgehen, dass es sich um Freigänger handelt und vermittelt sie mit Freigang weiter. Die Katzen sind dadurch wieder den Gefahren wie in Punkt zwei beschrieben ausgesetzt. Wäre dem Tierheim bekannt, dass es Wohnungskatzen sind, wäre die Vermittlungschance höher. Und wären die Katzen gechipt und registriert, könnten die Besitzer das Tierheim bei der Abgabe nicht anlügen. Statistik Fundkatzen Nur 15 Prozent unserer Fundkatzen sind gechipt oder tätowiert. Von diesen 15 Prozent sind nur 40 Prozent in einem Tierregister registriert. Bei entlaufenen Wohnungskatzen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ganz verschwinden, sehr hoch. Bei Vermisst-Meldungen von Wohnungskatzen, die bei uns eingehen, werden nur 5 Prozent als gefunden zurückgemeldet. Bei Freigängern liegt die Quote bei 45 Prozent. Bei beiden Werten muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Besitzer eine Rückmeldung gibt. 60 Prozent der verletzt aufgefundenen Katzen sind Wohnungskatzen (erfasst sind nur Katzen, die von ihrem Besitzer abgeholt wurden). Fazit Im neuen Tierschutzgesetz gibt es die Möglichkeit, dass die Bundesländer eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen einführen dürfen. Diese gilt jedoch nur für Katzen mit Freigang. Wohnungskatzen müssen nach wie vor nicht gekennzeichnet und registriert werden. Deshalb ist es wichtig, die Menschen über Aufklärungsarbeit dazu zu bewegen, auch ihre Wohnungskatzen zu kennzeichnen und zu registrieren. KONTAKT Karsten Plücker Leiter Tierheim Kassel, Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. Schenkebier Stanne 20 | 34128 Kassel Telefon 0561.8615292 [email protected] Round Table |Thema „Ich war eine Wohnungskatze“ | 22. Juli 2014