K0192-0

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C.
Verarbeitung/
Vermarktung
LFBis-Nr.: _________
Blatt: _____ / ______
J
A H R
C.7. Begleitschein innerhalb der Spezifikation VUQS-R
Nur auszufüllen, wenn Sie an der Spezifikation VUQS-R (Rindfleischetikettierung) teilnehmen!
Begleitschein zum Tier
1. Schlachtung
Ohrmarkennummer:
laufende Nummern der
Schlachtkörperetiketten:
geschlachtet am:
von ______________________
Etikettierungsangaben:
(mit welchen Angaben soll
das Fleisch verkauft werden)
bis ______________________
Erklärung des Tierarztes:
Der Kontrolltierarzt bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Daten von Begleitschein, Ohrmarkennummer des bindegewebig mit dem Schlachtkörper verbundenen Ohrs und der Schlachtkörperetiketten übereinstimmen.
Datum, Unterschrift und Stempel des Tierarztes
Erklärung des Landwirtes:
Unbedenklichkeit
Der Landwirt bestätigt, dass das Tier mit oben angeführter Ohrmarkennummer gesund erscheint.
Gemäß § 10 Rückstandskontrollverordnung, BGBl. II Nr. 426/1997 idgF bestätigt der Tierhalter auf
Grundlage von betriebsinternen Aufzeichnungen, dass
1) die Tiere nicht vorschriftswidrig behandelt worden sind,
2) die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden und
3) tierärztliche Behandlungen in Form von Aufzeichnung nachvollzogen werden können.
Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz
Gemäß § 18 Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978 idgF gibt der Landwirt seine Zustimmung,
dass die zuständige Behörde bzw. der Verein zur Ursprungs- und Qualitäts-Sicherung (VUQS) die
erfassten Daten im Rahmen der Spezifikation „VUQS-R“ zur Durchführung von Stichprobenkontrollen an von ihr beauftragte Kontrollorgane übermitteln darf.
Der Landwirt bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit
entsprechen und er die oben angeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis nimmt.
Ort, Datum und Unterschrift des Landwirtes
Kontrollstelle AT-BIO-301
K0192 AZH Begleitschein zur Spezifikation VUQS C7 21.05.2014 10:11:17 Seite 1 von 2
C.
Verarbeitung/
Vermarktung
LFBis-Nr.: _________
Blatt: ____ / _______
J
A H R
C.7. Begleitschein innerhalb der Spezifikation VUQS-R
2. + 3. Zerlegung und Verkauf
Wie Sie Ihre Vermarktungsaufzeichnungen gestalten, steht Ihnen frei. Wichtig ist, dass eine Nachvollziehbarkeit des Mengenflusses zur Erfüllung der Rindfleischetikettierungsverordnung (EG) Nr. 1760/2000 möglich
sein muss. Die einzelnen Produkte müssen aufgelistet werden. Geben Sie auch die Fleischmenge an, die in
die eigene Verarbeitung ging (Summenbildungen sind möglich). Für die Kontrolle der Rindfleischetikettierung
und der Biofleischvermarktung ist es notwendig, dass Sie diesen Begleitschein zum Tier aufheben. Die
Summenangabe in Euro ist für die Kontrolle nicht erforderlich, kann für Ihre eigenen Zwecke aber dienlich
sein.
Die Ware muss mit dem Hinweis auf VUQS-R und der Ohrmarkennummer ausgelobt werden!
Datum
Beleg
Nr.
Menge
(kg/Stk./Pkg.)
Produkt
12.01.10
1,2,3,4,5
5 Pkg.
10-kg-Mischpaket
12.01.10
6
2,5 kg
Beiried
14.01.10
eigen
15 kg
in Wurst
Kontrollstelle AT-BIO-301
Summe
(Euro)
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