C. Verarbeitung/ Vermarktung LFBis-Nr.: _________ Blatt: _____ / ______ J A H R C.7. Begleitschein innerhalb der Spezifikation VUQS-R Nur auszufüllen, wenn Sie an der Spezifikation VUQS-R (Rindfleischetikettierung) teilnehmen! Begleitschein zum Tier 1. Schlachtung Ohrmarkennummer: laufende Nummern der Schlachtkörperetiketten: geschlachtet am: von ______________________ Etikettierungsangaben: (mit welchen Angaben soll das Fleisch verkauft werden) bis ______________________ Erklärung des Tierarztes: Der Kontrolltierarzt bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Daten von Begleitschein, Ohrmarkennummer des bindegewebig mit dem Schlachtkörper verbundenen Ohrs und der Schlachtkörperetiketten übereinstimmen. Datum, Unterschrift und Stempel des Tierarztes Erklärung des Landwirtes: Unbedenklichkeit Der Landwirt bestätigt, dass das Tier mit oben angeführter Ohrmarkennummer gesund erscheint. Gemäß § 10 Rückstandskontrollverordnung, BGBl. II Nr. 426/1997 idgF bestätigt der Tierhalter auf Grundlage von betriebsinternen Aufzeichnungen, dass 1) die Tiere nicht vorschriftswidrig behandelt worden sind, 2) die vorgeschriebenen Wartezeiten eingehalten werden und 3) tierärztliche Behandlungen in Form von Aufzeichnung nachvollzogen werden können. Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz Gemäß § 18 Datenschutzgesetz, BGBl. Nr. 565/1978 idgF gibt der Landwirt seine Zustimmung, dass die zuständige Behörde bzw. der Verein zur Ursprungs- und Qualitäts-Sicherung (VUQS) die erfassten Daten im Rahmen der Spezifikation „VUQS-R“ zur Durchführung von Stichprobenkontrollen an von ihr beauftragte Kontrollorgane übermitteln darf. Der Landwirt bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und er die oben angeführten Bedingungen zustimmend zur Kenntnis nimmt. Ort, Datum und Unterschrift des Landwirtes Kontrollstelle AT-BIO-301 K0192 AZH Begleitschein zur Spezifikation VUQS C7 21.05.2014 10:11:17 Seite 1 von 2 C. Verarbeitung/ Vermarktung LFBis-Nr.: _________ Blatt: ____ / _______ J A H R C.7. Begleitschein innerhalb der Spezifikation VUQS-R 2. + 3. Zerlegung und Verkauf Wie Sie Ihre Vermarktungsaufzeichnungen gestalten, steht Ihnen frei. Wichtig ist, dass eine Nachvollziehbarkeit des Mengenflusses zur Erfüllung der Rindfleischetikettierungsverordnung (EG) Nr. 1760/2000 möglich sein muss. Die einzelnen Produkte müssen aufgelistet werden. Geben Sie auch die Fleischmenge an, die in die eigene Verarbeitung ging (Summenbildungen sind möglich). Für die Kontrolle der Rindfleischetikettierung und der Biofleischvermarktung ist es notwendig, dass Sie diesen Begleitschein zum Tier aufheben. Die Summenangabe in Euro ist für die Kontrolle nicht erforderlich, kann für Ihre eigenen Zwecke aber dienlich sein. Die Ware muss mit dem Hinweis auf VUQS-R und der Ohrmarkennummer ausgelobt werden! Datum Beleg Nr. Menge (kg/Stk./Pkg.) Produkt 12.01.10 1,2,3,4,5 5 Pkg. 10-kg-Mischpaket 12.01.10 6 2,5 kg Beiried 14.01.10 eigen 15 kg in Wurst Kontrollstelle AT-BIO-301 Summe (Euro) K0192 AZH Begleitschein zur Spezifikation VUQS C7 21.05.2014 10:11:17 Seite 2 von 2