Stadtpolizei Bahnhofstrasse 67 Postfach 4019 5001 Aarau T 062 836 06 10 F 062 836 06 68 E [email protected] www.aarau.ch Stadtpolizei Aarau Dienststelle Gewerbe Bahnhofstrasse 67 Postfach 4019 5001 Aarau Gesuchsformular für Benutzung der Markthalle Färberplatz 1. Organisation / Person Gesuchsteller Firma, Verein, Organisation Verantwortliche Person Strasse & Nr. Postfach & Nr. PLZ & Ort E-Mail Telefon Mobile 2. Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Name und Vorname E-Mail Telefon Mobile (sofern nicht Gesuchstellerin oder Gesuchsteller) 3. Veranstaltung Veranstaltungsart usw. Einräumen von bis Veranstaltung von bis Ausräumen von bis z. B. Verkauf von ..., Konzert, Theater, Ausstellung von ..., Datum Datum Datum Datum Datum Datum von bis von bis von bis 4. Benutzte Flächen Markthalle Färberplatz Ja Färberplatz (Platz hinter der Markthalle) Zwischen den Toren Ja Nein Ja Nein Nein Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Seite 2 von 4 5. Anzahl Besucherinnen und Besucher Teilnehmerinnen & Teilnehmer ca. Personen 6. Bestuhlung & Möblierung Festtischgarnituren, 2.5 m (max. 80 St.) Anzahl Nur Tische, 2.5 m (max. 80 St.) Anzahl Nur Bänke, 2.5 m (max. 80 St.) Anzahl Marktstände, einfache, 2.9x2.3m (max. 24 St.) Anzahl Marktstände, doppelte, 5.8x2.3 m (max. 5 St.) Anzahl Stühle (max. 100 St.) Anzahl Flaggen (Aarau, AG, CH) (je 1 St.) Anzahl Podest, 1.4x1.4 m (1 St.) Anzahl Lautsprecheranlage (1 St.) Anzahl Abfallfässer, inkl. Säcke, 120 l (max. 100 St.) Anazhl Abfallcontainer, 800 l (max. 2. St.) Anzahl Petcontainer, 660 l (max. 8 St.) Anzahl 7. Abfallentsorgung / Strom- & Wasserbezug 7.1 Abfallentsorgung; Werkhof Kehricht nach Gewicht Fr. 160.00 pro Tonne Kehricht mit Containern Fr. 35.00 pro Container Petcontainer gratis Aufwendungen des Werkhofs werden gemäss Arbeitsrapport in Rechnung gestellt. Die Preisliste für das Mietmaterial kann beim Werkhof, 062 836 05 44, angefordert werden. 7.2 Strom- und Wasserbezug; IBAarau & Stadtpolizei Installationsarbeitern der IBAarau werden gemäss Arbeitsrapport in Rechnung gestellt. Sind die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch höher als Fr. 30.00, werden diese von der Stadtpolizei Aarau, Dienststelle Gewerbe, gemäss effektivem Verbrauch verrechnet. 8. Musikalische Darbietungen Bei musikalischen Darbietungen sind die Art. 5 bis 8 der SLV1,2 zu beachten; Link Markthallenreglement http://aarau.tlex.ch/frontend/versions/42. Verordnung über den Schutz des Publikums von Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden Schalleinwirkungen und Laserstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV) vom 28. Februar 2007; SR 814.49 2 Reglement über die Benutzung der Markthalle (Markthallenreglement) vom 25. März 2002; SRS 6.7-3 1 Seite 3 von 4 Das entsprechende Meldeformular kann unter folgendem Link herunter geladen werden: http://www.aarau.ch/documents/2014Meldeformular_nach_SLV_einzelner_Anlass.docx 9. Konsumationen Keine Wenn ja, bitte um nähere Angaben: Ja 10. Wirtetätigkeit Die Wirtetätigkeit ist gemäss § 2 Abs. 1 GGG3 gegeben, wenn Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden. Das entsprechende Meldeformular kann unter folgendem Link herunter geladen werden: http://www.aarau.ch/documents/2015GGG_Meldeformular_Aufnahme_Wirtetaetigkeit_Einzelanlass_Gesuch_um_Verlaenger ung.docx Während der Wirtetätigkeit sind die lebensmittelpolizeilichen Auflagen4, 5, 6 sowie die Vorgaben der PBV7 einzuhalten. Werden alkoholische Getränke angeboten, müssen sämtliche nichtalkoholischen Getränke günstiger als die alkoholhaltigen Getränke in gleicher Menge angeboten werden. 11. WC-Anlagen Öffentliches WC, Damen & Herren a. Betrieb mit Münzautomat, b. offen, Reinigung durch Organisator c. offen, Reinigung Stadt, Gewünschtes bitte ankreuzen. a & b; Für den Gesuchsteller entstehen keine zusätzlichen Reinigungskosten. c; Reinigung gegen Verrechnung von mindestens Fr. 50.00 oder nach Aufwand. 12. Täuschung der Bewilligungsbehörde Wird die Bewilligung durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben erlangt und durch das Vorenthalten der wahren Absicht die Bewilligungsbehörde Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) vom 25. November 1997; SAR 970.100 4 Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) vom 9. Oktober 1992; SR 817.0 5 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 23. November 2005; SR 817.02 6 Hygieneverordnung des EDI (HyV) vom 23. November 2005; SR 817.024.1 7 Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV) vom 11. Dezember 1978; SR 942.211 3 Seite 4 von 4 somit getäuscht, so wird der ausgestellte Entscheid mit Bewilligung zur Durchführung des nachgesuchten Anlasses bei Erkenntnis der Tatsache per sofort ungültig. Die Bewilligung gilt damit als widerrufen und die Durchführung des Anlasses ist untersagt. 13. Rechnungsadresse 14. Bemerkungen oder ergänzende Angaben 15. Mit den Benutzungsbedingungen einverstanden Ort & Datum Unterschrift Ort, Name und Vorname ……………………………………