Stadt Goch Der Bürgermeister Drucksache-Nr. 161 /2015 vom 18.11.2015 öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Rat 08.12.2015 15.12.2015 Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung Beschlussvorschlag: Die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte „Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung“ wird beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2 zu dieser Drucksache, ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 hat ergeben, dass die Gebührensätze für die Abfallentsorgung anzupassen sind. Es wird vorgeschlagen, folgende Gebührensätze für das Jahr 2016 festzusetzen: Benutzungsgebühren für die grünen Wertstoffbehälter zur Sammlung von Papier und Pappe: Gebühr 120 Liter / 240 Liter Behälter Gebühr 770 Liter Container Gebühr 1.100 Liter Container Gebühr 3.300 Liter Container Gebühr 4.400 Liter Container Gebühr 5.500 Liter Container Zusatzgefäße: Gebühr 120 Liter /240 Liter Behälter Alt 12,60 € 40,40 € 57,60 € 172,70 € 230,30 € 287,90 € Neu 13,40 € 42,80 € 61,10 € 183,20 € 244,20 € 305,30 € Differenz +0,80 € +2,40 € +3,50 € +10,50 € +13,90 € +17,40 € 12,60 € 13,40 € +0,80 € 2 Benutzungsgebühr für die braunen Wertstoffbehälter zur Sammlung kompostierbarer Grünabfälle (Biotonne): Neu 145,40 € Differenz -7,50 € Alt 109,90 € 50,10 € Neu 108,00 € 48,40 € Differenz -1,90 € -1,70 € vierzehntägige Entleerung: Gebühr 770 Liter Container Gebühr 1.100 Liter Container Gebühr 3.300 Liter Container Gebühr 4.400 Liter Container Gebühr 5.500 Liter Container 1.318,00 € 1.882,00 € 5.645,00 € 7.526,00 € 9.408,00 € 1.279,00 € 1.826,00 € 5.478,00 € 7.304,00 € 9.131,00 € -39,00 € -56,00 € -167,00 € -222,00 € -277,00 € wöchentliche Entleerung: Gebühr 770 Liter Container Gebühr 1.100 Liter Container Gebühr 3.300 Liter Container Gebühr 4.400 Liter Container Gebühr 5.500 Liter Container 2.282,00 € 3.259,00 € 9.778,00 € 13.037,00 € 16.297,00 € 2.211,00 € 3.157,00 € 9.471,00 € 12.628,00 € 15.786,00 € -71,00 € -102,00 € -307,00 € -409,00 € -511,00 € 260,20 € 410,50 € 253,20 € 398,40 € -7,00 € -12,10 € Gebühr je Behälter Alt 152,90 € Benutzungsgebühren für die grauen Restabfallbehälter: Grundgebühr 120 Liter / 240 Liter Behälter Gebühr je Person / Personengleichwert Zusatzgefäße: Gebühr 120 Liter Behälter Gebühr 240 Liter Behälter Die Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt verschiedene Anpassungen in den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen, die in der Summe zu einer Kostensenkung von rund 39.000 € (0,86%) führen. Hinzu kommt die anteilige Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von rund 113.000 €, die aus Überschüssen des Gebührenhaushaltes in den Vorjahren entstanden ist. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der Personen und Personengleichwerte sowie die Anzahl der Tonnen im Gebiet der Stadt Goch verändert, so dass auch durch diese Effekte Veränderungen in den einzelnen Gebührenarten entstehen. Lediglich die Gebühr für die grünen Wertstoffbehälter verzeichnet einen Gebührenanstieg. Ursache hierfür ist die Senkung des Erstattungssatzes der Kreis Kleve Abfallwirtschafts GmbH (KKA GmbH) für Papierabfall im vergangenen Jahr um rd. 30 %. 3 Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gebührenanpassungen stellen sich wie folgt dar: Papiertonne Biotonne Graue Tonne -GrundgebührPersonengebühr Insgesamt Veränderung pro Jahr Veränderung pro Monat 1-PersonenHaushalt 2015 12,60 € 152,90 € 1-PersonenHaushalt 2016 13,40 € 145,40 € 4-PersonenHaushalt 2015 12,60 € 152,90 € 4-PersonenHaushalt 2016 13,40 € 145,40 € 109,90 € 108,00 € 109,90 € 108,00 € 50,10 € 325,50 € 48,40 € 315,20 € -10,30 € (-3,2 %) 200,40 € 475,80 € 193,60 € 460,40 € -15,40 € (-3,2 %) -0,86 € -1,28 € Unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips ist die vorgeschlagene Gebührenanpassung notwendig, da grundsätzlich das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf. Die Kalkulation für das Jahr 2016 hat ergeben, dass bei unveränderten Gebührensätzen voraussichtlich eine Kostenüberdeckung entstehen wird. Aus diesem Grund wird die Gebührenanpassung vorgeschlagen. Im Auftrag: (Gansen) Anlagen