Bewerbung - Stadt Goch

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Stadt Goch
Der Bürgermeister
Drucksache-Nr. 161 /2015
vom 18.11.2015
öffentliche Beratung
Beratungsfolge:
Sitzungsdatum:
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
08.12.2015
15.12.2015
Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in
der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügte „Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen Fassung“ wird beschlossen.
Die Gebührenbedarfsberechnung, Anlage 2 zu dieser Drucksache, ist Bestandteil
des Beschlusses.
Begründung:
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 hat ergeben, dass die Gebührensätze für die Abfallentsorgung anzupassen sind. Es wird vorgeschlagen, folgende
Gebührensätze für das Jahr 2016 festzusetzen:
Benutzungsgebühren für die grünen Wertstoffbehälter zur Sammlung von Papier und Pappe:
Gebühr 120 Liter / 240 Liter Behälter
Gebühr 770 Liter Container
Gebühr 1.100 Liter Container
Gebühr 3.300 Liter Container
Gebühr 4.400 Liter Container
Gebühr 5.500 Liter Container
Zusatzgefäße:
Gebühr 120 Liter /240 Liter Behälter
Alt
12,60 €
40,40 €
57,60 €
172,70 €
230,30 €
287,90 €
Neu
13,40 €
42,80 €
61,10 €
183,20 €
244,20 €
305,30 €
Differenz
+0,80 €
+2,40 €
+3,50 €
+10,50 €
+13,90 €
+17,40 €
12,60 €
13,40 €
+0,80 €
2
Benutzungsgebühr für die braunen Wertstoffbehälter zur Sammlung kompostierbarer Grünabfälle (Biotonne):
Neu
145,40 €
Differenz
-7,50 €
Alt
109,90 €
50,10 €
Neu
108,00 €
48,40 €
Differenz
-1,90 €
-1,70 €
vierzehntägige Entleerung:
Gebühr 770 Liter Container
Gebühr 1.100 Liter Container
Gebühr 3.300 Liter Container
Gebühr 4.400 Liter Container
Gebühr 5.500 Liter Container
1.318,00 €
1.882,00 €
5.645,00 €
7.526,00 €
9.408,00 €
1.279,00 €
1.826,00 €
5.478,00 €
7.304,00 €
9.131,00 €
-39,00 €
-56,00 €
-167,00 €
-222,00 €
-277,00 €
wöchentliche Entleerung:
Gebühr 770 Liter Container
Gebühr 1.100 Liter Container
Gebühr 3.300 Liter Container
Gebühr 4.400 Liter Container
Gebühr 5.500 Liter Container
2.282,00 €
3.259,00 €
9.778,00 €
13.037,00 €
16.297,00 €
2.211,00 €
3.157,00 €
9.471,00 €
12.628,00 €
15.786,00 €
-71,00 €
-102,00 €
-307,00 €
-409,00 €
-511,00 €
260,20 €
410,50 €
253,20 €
398,40 €
-7,00 €
-12,10 €
Gebühr je Behälter
Alt
152,90 €
Benutzungsgebühren für die grauen Restabfallbehälter:
Grundgebühr 120 Liter / 240 Liter Behälter
Gebühr je Person / Personengleichwert
Zusatzgefäße:
Gebühr 120 Liter Behälter
Gebühr 240 Liter Behälter
Die Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt verschiedene Anpassungen in den
einzelnen Kosten- und Erlöspositionen, die in der Summe zu einer Kostensenkung
von rund 39.000 € (0,86%) führen. Hinzu kommt die anteilige Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von rund 113.000 €, die aus Überschüssen des
Gebührenhaushaltes in den Vorjahren entstanden ist. Darüber hinaus hat sich die
Anzahl der Personen und Personengleichwerte sowie die Anzahl der Tonnen im Gebiet der Stadt Goch verändert, so dass auch durch diese Effekte Veränderungen in
den einzelnen Gebührenarten entstehen.
Lediglich die Gebühr für die grünen Wertstoffbehälter verzeichnet einen Gebührenanstieg. Ursache hierfür ist die Senkung des Erstattungssatzes der Kreis Kleve Abfallwirtschafts GmbH (KKA GmbH) für Papierabfall im vergangenen Jahr um rd.
30 %.
3
Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gebührenanpassungen stellen sich wie folgt
dar:
Papiertonne
Biotonne
Graue Tonne
-GrundgebührPersonengebühr
Insgesamt
Veränderung
pro Jahr
Veränderung
pro Monat
1-PersonenHaushalt
2015
12,60 €
152,90 €
1-PersonenHaushalt
2016
13,40 €
145,40 €
4-PersonenHaushalt
2015
12,60 €
152,90 €
4-PersonenHaushalt
2016
13,40 €
145,40 €
109,90 €
108,00 €
109,90 €
108,00 €
50,10 €
325,50 €
48,40 €
315,20 €
-10,30 €
(-3,2 %)
200,40 €
475,80 €
193,60 €
460,40 €
-15,40 €
(-3,2 %)
-0,86 €
-1,28 €
Unter Beachtung des Kostendeckungsprinzips ist die vorgeschlagene Gebührenanpassung notwendig, da grundsätzlich das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf.
Die Kalkulation für das Jahr 2016 hat ergeben, dass bei unveränderten Gebührensätzen voraussichtlich eine Kostenüberdeckung entstehen wird. Aus diesem Grund
wird die Gebührenanpassung vorgeschlagen.
Im Auftrag:
(Gansen)
Anlagen
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