Neue Versorgungsstrukturen (ambulant vor stationär sowie integrierte Versorgung nach den §§ 140 bis 140 h SGB V) Ulrich Neumann AOK Westfalen-Lippe Regionaldirektion Bochum, Dortmund, Herne © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 1 Gliederung Neue Versorgungsstrukturen aus Sicht der Krankenkassen Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V Integrierte Versorgung nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 2 Gliederung Neue Versorgungsstrukturen aus Sicht der Krankenkassen Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V Integrierte Versorgung nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 3 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Bemühungen des Gesetzgebers um eine Vernetzung im Gesundheitswesen GSG 1993 und Folgeregelungen Rangfolge der Behandlungsformen (§ 39 SGB V) Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus (§ 115 a SGB V) Ambulante Operationen im Krankenhaus (§ 115 b SGB V) Modellvereinbarungen (§§ 63 ff. SGB V) Strukturverträge (§ 73 a SGB V) GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Erweiterung des Kataloges ambulant durchführbarer Operationen um „sonstige stationsersetzende Eingriffe“ (z.B. in der Kardiologie, § 115 b SGB V) Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser (§ 116 a SGB V-E) ist nicht in Kraft getreten Integrierte Versorgung (§§ 140 a bis 140 h SGB V) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 4 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Durch das GSG 1993 ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ausdrücklich im § 39 SGB V hervorgehoben worden. Danach haben Versicherte nur Anspruch auf vollstationäre Krankenhausbehandlung wenn das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 5 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Entwicklung der GKV-West-Ausgaben für die (neuen) Behandlungsformen Kalenderjahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 HR 2000 2001 2002 Ambulantes Operieren im Krankenhaus Veränderung EURO in v.H. 2.099.441 8.953.455 326,5 15.852.996 77,1 24.535.190 54,8 36.403.550 48,4 54.743.178 50,4 66.532.919 21,5 ? 116.138.000 142.185.000 22,4 Vor- und nachstationäre Behandlung Veränderung EURO in v.H. 5.099.454 40.602.755 696,2 81.610.662 101,0 64.075.367 -21,5 43.212.782 -32,6 65.057.855 50,6 88.271.268 35,7 ? 137.740.000 166.852.000 21,1 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 6 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Ausgabenstruktur der GKV-West im Verzahnungsbereich ambulant/stationär Kalenderjahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 HR 2000 2001 2002 Stationäre Krankenhausbehandlung 99,97% 99,84% 99,70% 99,74% 99,76% 99,65% 99,55% ? 99,30% 99,16% Ambulantes Operieren im Krankenhaus 0,01% 0,03% 0,05% 0,07% 0,11% 0,16% 0,19% ? 0,32% 0,39% Vor- und nachstationäre Behandlung 0,02% 0,13% 0,25% 0,19% 0,13% 0,19% 0,26% ? 0,38% 0,45% © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 7 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Entwicklung der GKV-Leistungsfälle (West) Kalenderjahr Vollstationäre Ambulante Operation Krankenhausfälle im Krankenhaus (davon Rentner) 1993 10.177.806 1994 10.354.135 1995 10.999.572 1996 11.066.360 88.730 (29,8 %) 1) 1997 11.334.064 105.224 (28,5 %) 1998 11.696.931 133.962 (33,1 %) Vorstationäre Fälle (davon Rentner) Nachstationäre Fälle (davon Rentner) 150.202 (28,5 %) 212.382 2) (30,9 %) 345.885 (32,5 %) 182.612 (29,3 %) 3) 253.893 (30,7 %) 317.771 (31,0 %) 1) davon 43,6 % in NRW (Bevölkerungsanteil = 27,0 %) 2) davon 45,1 % in NRW (Bevölkerungsanteil = 27,0 %) 3) davon 44,7 % in NRW (Bevölkerungsanteil = 27,0 %) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 8 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Zahl der ambulanten OPs 1996 - 1998 Kalenderjahr 1996 1997 1998 Amb. OPs insgesamt 3.965.274 4.652.949 6.341.523 Veränderung Anteil zum Vorjahr Krankenhaus in v.H. in v.H. 3,0 17,3 3,0 36,3 2,7 Expansive Steigerung der Zahl der ambulanten OPs Krankenhäuser „dümpeln“ bei 3 % der Leistungen © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 9 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Fazit Die Krankenhäuser haben die Möglichkeit des Ambulanten Operierens nur zögerlich angenommen. Mit nur 0,4 % ist der Anteil der Erlöse aus dem Ambulanten Operieren an den Gesamterlösen sehr gering. Erfreulich ist die sukzessive Zunahme der Zahl der ambulanten Operationen im Krankenhaus. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 10 Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Eine Substituierung der vollstationären Operationsfälle ist festzustellen. Durch die ambulanten Operationen konnte der kontinuierliche Fallzahlzuwachs im vollstationären Bereich von jährlich 2,3 % in den Jahren 1985 bis 1992 auf 1,7 % jährlich in den Jahren 1993 bis 2002 begrenzt werden. Die vor- und nachstationäre Behandlung haben als Versorgungsalternativen in den Krankenhäusern bislang wenig Verbreitung gefunden. Ursächlich dafür sind finanzielle Gründe sowie der Widerstand der Krankenhäuser gegen eine Veränderung der Leistungsprozesse in organisatorischer und baulicher Hinsicht. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 11 Gliederung Neue Versorgungsstrukturen aus Sicht der Krankenkassen Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V Integrierte Versorgung nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 12 Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V SpiK - DKG - KBV vereinbaren einen Katalog ambulant durchführbarer Operationen (z.B. in der Chirurgie) und sonstiger stationsersetzender Eingriffe (z.B. in der Kardiologie bzw. endoskopische Eingriffe in der Gastroenterologie) einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit bis 31. Dezember 2000 (sonst erweitertes Bundesschiedsamt) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 13 Neuer Katalog ab 1.1.2004 Die Vertragsparteien haben sich trotz zwischenzeitlich erklärten Scheiterns der Verhandlungen auf einen neuen Vertrag über ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe (vgl. § 115 b SGB V) verständigt. Dieser Katalog ist umfangreicher als der des gekündigten Vertrages von 1993. Hinzugekommen sind Eingriffe, die durch den medizinischen Fortschritt inzwischen ambulant durchführbar sind. Gestrichen wurden die Eingriffe, die nur selten ambulant erbracht werden. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 14 Neuer Katalog ab 1.1.2004 Im Katalog und Vertrag wird klargestellt, welche Eingriffe in der Regel ambulant zu erbringen sind. In einer weiteren Anlage sind die Ausnahmen vereinbart. Diese Klarstellungen fehlten bisher. Ab 2005 Entgeltpauschalen. Qualitätssicherung analog zur QS der stationären Versorgung gemäß § 137 SGB V Die postoperative Behandlungsdauer – durch das Krankenhaus – soll 14 Tage nicht überschreiten © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 15 Neuer Katalog ab 1.1.2004 Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Krankenhausarzt ist bis zu einer Dauer von drei Tagen möglich (Sicherungspflege). Folgeverordnungen sind durch den nachbehandelnden Vertragsarzt vorzunehmen. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 16 Gliederung Neue Versorgungsstrukturen aus Sicht der Krankenkassen Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V Integrierte Versorgung nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 17 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Einführung der integrierten Versorgung (§§ 140 bis 140 h SGB V) - mindestens Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung mit dem Ziel, den stationären Sektor zu entlasten © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 18 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Übergreifende Versorgung in verschiedenen Leistungssektoren (Prävention/Kuration/Reha und Pflege) amb. oder stat. Pflege Prävention Integrierte Versorgung amb. oder stat. Rehabilitation amb., teilstat. u. vollstat. Behandlung © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 19 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Gesetzliche Rahmenbedingungen Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig (§ 140 a Abs. 2 SGB V) Datenfreigabe nur bei Einwilligung des Versicherten Krankenkassen können Versicherte über teilnehmende Leistungserbringer und Qualitätsstandards informieren SpiK haben gemeinsam und einheitlich eine Rahmenvereinbarung mit KBV geschlossen zu: Inhalt und Mindeststandards der Versorgung Mindestanforderungen der Qualitätssicherung Teilnahmevoraussetzungen der Ärzte © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 20 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Finanzierung der integrierten Versorgung und ihrer Vergütung; grundsätzlich sind alle Vergütungsformen (Fallpauschalen, Kopfpauschalen, Komplexgebühren bzw. kombinierte Budgets, versichertenbezogene Vergütung etc.) denkbar Rahmenvereinbarungen zwischen SpiK und DKG möglich Krankenkassen können Verträge mit niedergelassenen Arztgruppen, KVen, Trägern von Krankenhäusern, Trägern von stationären oder ambulanten Vorsorgeund Reha-Einrichtungen sowie Gemeinschaften von verschiedenen Leistungserbringern schließen KVen können, sofern nicht Vertragspartner, beraten Budgetübertragungen auf Ärztegruppen (kombinierte Budgets) möglich © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 21 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Bereinigung der Gesamtvergütung entsprechend der Rahmenvereinbarungen Bonus für Versicherte bei Teilnahme an integrierter Versorgung (entfällt am 1.1.2004) Voraussetzungen: Teilnahmebedingungen ein Jahr eingehalten und die Versorgungsform hat zu Einsparungen geführt Entsprechende Satzungsregelung ist notwendig Primäres Ziel der „Integrierten Versorgung“ ist es, eine sektorübergreifende interdisziplinäre Leistungserbringung zu koordinieren. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 22 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Ziele der „Integrierten Versorgung“ -Erhöhung der Zufriedenheit -Schaffung einer festen vernetzten Struktur Qualität -Vermeidung von Doppeluntersuchungen -Schnellere Aufnahme und Entlassung Integrierte Versorgung Kooperation Quelle: Oberender & Partner, Bayreuth, 30.11.2000 -Integration von Behandlungsverläufen - Verbesserter Informationsaustausch Effizienz © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 23 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Anforderungen an Integrationsmodelle, an denen Vertragsärzte mitwirken (aus Sicht der Kostenträger) Die Erfüllung von Mindeststandards des Versorgungsauftrages entsprechend der Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KBV eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung die Durchführung eines Einschreibeverfahrens und die freiwillige Teilnahme von Patienten an der integrierten Versorgung © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 24 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 die Bereitschaft zur Übernahme einer Kostenverantwortung für die Patienten durch die an der integrierten Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sowie letztlich eine finanzielle Förderung neu geschaffener Versorgungsangebote ausschließlich aus nachgewiesenen Rationalisierungspotenzialen bis 31.12.2003 (für Vertragsabschlüsse vom 1.1.2004 bis 31.12.2006 wird die Durchbrechung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität zugelassen) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 25 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Beispiel für die Abschottung der Sektoren: Leistungen des Krankenhauses Diagnostik Therapie Pflege Verpflegung Unterkunft Vom Krankenhaus dürfen bestimmte Prozesskomponenten nicht erbracht werden ambulante Nachbehandlung bei ambulanten Operationen im Krankenhaus Kriseninterventionen nach ambulanten Operationen außerhalb des Krankenhauses ambulante Pflegeleistungen (z.B. Behandlungspflege) ambulante Rehabilitation z.B. nach Fraktur stationäre Rehabilitation z.B. nach Herzinfarkt oder TEP Quelle: in Anlehnung an Thomas Kolb, das Krankenhaus 2/2000, S. 106 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 26 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Beispielmatrix für die Überschreitung der Bereichsgrenzen Krankenhaus Vertragsarzt Ambulanter Pflegedienst (z.B. Caritas) Hausärztlicher Vertretungsdienst an Wochenenden oder bei Nacht Nachbetreuung nach ambulanter OP Pflegekontinuität nach stationärem Aufenthalt Konsiliarärztliche Leistungen Diversifikation der Leistungserbringer ohne direkte Bindung Quelle: Thomas Kolb, das Krankenhaus 2/2000, S. 107 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 27 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Quelle: www.mummert.de © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 28 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 „Die Abschottung der Sektoren verursacht in vielen Fällen eine ineffiziente Leistungserbringung“ (so Oberender und Partner, Tagung „Integrierte Versorgung - Ausweg oder Irrweg?“ am 30.11.2000 in Bayreuth) Das geschätzte Einsparvolumen durch Verzahnung der Leistungserbringer liegt bei 10 bis 15 % der „Kosten für Gesundheit“ (vgl. Mummert und Partner – Studie „Krankenversicherung“ 11/2000) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 29 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Praktikable Beispiele integrierter Versorgungsstrukturen Praxisnetze ... sind Netzwerke für die allgemeine vertragsärztliche Versorgung einschließlich Arznei- und Heilmittelversorgung Ziel: stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen Praxisnetze mit Beteiligung der Krankenhäuser ... z.B. Notdienst- bzw. Notfallambulanz am Krankenhaus mit Vertragsärzten Ziel: versorgungsstufenkonforme Behandlung des Patienten © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 30 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Krankheitsspezifische Versorgungskombination bezogen auf bestimmte Krankheitsbilder (Disease-Management chronischer Erkrankungen) z.B. Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit (KHK), Diabetes mellitus Typ 1, chronische Atemwegserkrankungen (Asthma und COPD), Bluthochdruck, Demenz, Depression, TEP-Patienten, Apoplexie Akutnachstationäre Behandlung in Reha-Einrichtungen frühzeitige Verlegung eines orthopädischen Patienten oder eines Patienten nach Magen- oder Darm-CA-OP, ggf. krankenhausübergreifende Fallpauschale © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 31 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Modell einer versichertenbezogenen Vergütung bei einer umfassenden integrierten Versorgung **) mit Übertragung der Budgetverantwortung z.B. auf das Gesundheitsnetz ärztl. Beh. Durchschnittliche GKV-Ausgaben * je Versicherten in DM • Alter unter 50 50 - 59 60 - 69 70 - 79 über 79 abzgl. Ausgaben für nicht stat. Beh.Versorgungs- stat. Reha integrierte abzgl. 15 % • EURO 1999 1.049,12 2.082,12 2.499,55 3.580,12 4.636,67 leistungen, z.B. zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, Mutterschafts- und Sterbegeld Wirtschaftlichkeitspotenzial = versichertenbezogene Vergütung, ggf. plus amb. Pflege (SGB XI) •einschließlich häuslicher Krankenpflege (SGB V) **Arzthonorar, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Fahrkosten, stationäre und ambulante Rehabilitation, Krankengeld © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 32 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Umwandlung von Krankenhäusern in „Praxiskliniken“ mit Öffnung für die vertragsärztliche Versorgung in anderen Fachdisziplinen Kooperationen mit Vertragsärzten gemeinsamer Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums oder gemeinsame Nutzung radiologischer Geräte Inanspruchnahme von Arztpraxen/Praxisnetzen durch Krankenhäuser wird nach Einführung der DRGs am 1.1.2003/2004 stark steigen (wirtschaftlichere Leistungserbringung) Sektorale Praxisnetze ohne Einbeziehung z.B. des Arzneimittelsektors erfüllen nicht den Tatbestand einer integrierten Versorgung © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 33 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Beispielhaftes Integrationsmodell „TEP-Patienten“ ärztl. Beh. stat. Beh. stat. Reha amb. Nachbeh. alternativ ärztl. Beh. stat. Beh. amb. Reha amb. Nachbeh. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne Komplexgebühr a) Knie-TEP (9.800,- €) b) Hüft-TEP (8.500,- €) Komplexgebühr a) Knie-TEP (9.000,- €) b) Hüft-TEP (7.700,- €) 34 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Gesundheitszentrum Kunden- oder/und krankenkassenorientierte Nachfragestruktur Ambulanter Bereich teilstat. Bereich, vor- u. nachstationär Präventionsangebote/ Dialyse? Gesundheitsförderung vorstationär amb. Operations nachstationär zentren amb. Reha-Zentren a) Chirurgie b) Orthopädie c) Kardiologie vollstationärer Bereich interne und externe Dienstleistungen Aus-, Fort- und Weiterbildung Outsourcing; Apotheke, Labor, Radiologie, um u.a. neue Handlungsfelder erschließen zu können Personalmanagement häusliche Krankenpflege ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- amb. Pflege betreutes Wohnen Alten-u.Pflegeheime incl. Kurzzeitpf. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 35 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Prognose von Dr. Michael Späth, KV-Vorsitzender in Hamburg sowie KBV-Vorstandsmitglied (vgl. Deutsches Ärzteblatt 9/2001, S. B 441): Die Systemänderung wird langsam, aber unaufhaltsam sein In der Integrierten Versorgung geht der entscheidende Impuls von der versichertenbezogenen Vergütung aus Noch hat niemand Prototypen, aber in zehn bis 15 Jahren werden ca. 20 % der Versicherten durch integrierte Versorgungsformen betreut © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 36 Integrierte Versorgung nach dem GKVGesundheitsreformgesetz 2000 Insbesondere Krankenkassen und Krankenhäuser sind treibende Kräfte, aber auch die niedergelassenen Ärzte werden wettbewerbsfähige Strukturen entwickeln Wettbewerbschancen haben Anbieter, die künftig eine qualitätsgesicherte Versorgung bei versichertenbezogener Vergütung bereitstellen können und sich bereits heute an der Entwicklung der Prototypen beteiligen © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 37 Gliederung Neue Versorgungsstrukturen aus Sicht der Krankenkassen Ausgangssituation (gesetzliche Rahmenbedingungen 1993 bis heute) Optimierung der Verzahnung im Sinne des § 115 b SGB V Integrierte Versorgung nach dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 38 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 Die integrierte Versorgung wird durch das GMG weiterentwickelt. Juristische und ökonomische Hemmnisse werden beseitigt. Bildung eines Sonderbudgets: Um zusätzliche Anreize zur Vereinbarung integrierter Versorgungsverträge zu geben, stehen zwischen 2004 und 2006 bis zu 1 % der jeweiligen Gesamtvergütung der Ärzte und der Krankenhausvergütungen in den KV-Bezirken zur Verfügung (= 680 Mio. €) © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 39 Weiterentwicklung der integrierten Versorgung durch das GMG ab 1.1.2004 Apotheken können in die integrierte Versorgung einbezogen werden. Die 1 %ige Sonderumlage wird von den Rechnungen einbehalten. Sie ist innerhalb von drei Jahren zu verwenden. Die vertragsärztlichen Leistungsverpflichtungen werden in diesen Fällen außerhalb des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigung erfüllt. Krankenkassen können entsprechende Verträge auch mit medizinischen Versorgungszentren abschließen. Durchbrechung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2006. © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 40 Zusammenfassung Durch die vertraglich abgesicherte, koordinierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer kann die Versorgungsqualität verbessert die Wirtschaftlichkeit gesteigert und die Patienten-/Versichertenzufriedenheit erhöht werden Die Krankenhäuser sind als Hauptleistungserbringer innerhalb der Patientenbehandlungskette aufgefordert, integrierte Versorgungsstrukturen aufzubauen und aktiv in ihre Handlungsstrategien einzubinden © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 41 Zusammenfassung Entscheidender Schritt für das Gelingen einer integrierten Versorgung ist eine gerechte Leistungs- und Erlösaufteilung Durch das 1 %ige Sonderbudget „integrierte Versorgung“ werden die Vertragspartner ab 1.1.2004 gezwungen, die integrierte Versorgung einzuführen © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 42 Zusammenfassung Die Zukunft des Gesundheitswesens liegt in seiner Vernetzung Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit © UN, AOK Bochum, Dortmund, Herne 43