PowerPoint-Präsentation

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AR-DRG-System: Kodierregeln
Die ersten allgemeinen
Kodierregeln
Für das GR-DRG-System
Rechtskräftig gültig erst ab Veröffentlichung der speziellen
Kodierregeln
Einzuführen sofort
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P.Klein
AR-DRG-System: Kodierregeln
Die Hauptdiagnose ist die Diagnose, die bei der
endgültigen Entlassung des Patienten aus dem
Krankenhaus als hauptsächlicher Anlass für den
stationären Aufenthalt erkannt wird.
Beispiel: Patient kommt mit Kopfschmerzen, hat eine nicht
OP-würdige intracerebrale Blutung und bekommt während
des stationären Aufenthaltes seine Hypertonie und seinen
neu aufgetretenen Zucker eingestellt.
Hauptdiagnose: intracerebrale Blutung (cave: bei der I61ff.
möglichst präzise die Lokalisation verschlüsseln)
Nebendiagnosen: Hypertonie, Diabetes mell.
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P.Klein
AR-DRG-System: Kodierregeln
Nebendiagnosen sind Komplikationen und
Komorbiditäten, die während dieses stationären
Aufenthaltes entweder:
• Eine therapeutische Maßnahme erforderten
• Eine diagnostische Maßnahme erforderten
• Einen erhöhten Betreuungs-, Pflege- und/oder
Überwachungsaufwand erforderten.
Diese Maßnahmen oder diese Leistungen müssen in der Akte
dokumentiert sein!
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P.Klein
AR-DRG-System
Kodierregeln
Beispiel:
Bei der Anamnese gibt die übergewichtige Patientin an, sie
leide unter einer Struma und habe eine
Fettstoffwechselstörung. Während des Aufenthaltes findet
sich weder im OP-Bericht ein Hinweis auf einen erhöhten
Aufwand durch die Adipositas (Lagerung?
Subcutanpräparation?) noch in der Pflegedokumentation
(Mobilisationsaufwand, Lagerung), die Patientin erhält keine
Diät (weder Reduktionskost noch cholesterinarme Kost),
die Struma ist weder mit Medikamenten eingestellt, noch
hat der Anästhesist beim Intubieren Probleme
dokumentiert:
Fazit: keine der drei Diagnosen darf als Nebendiagnose
eingetragen werden.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Was ist die Hauptleistung?
In Australien ist die Leistung die Hauptleistung, die für die
Behandlung der Hauptdiagnose am wichtigsten war.
Der Grouper wird bezüglich der Leistungen einen
programmierten Algorithmus erhalten, der die Reihenfolge
automatisch festlegt. Bis dahin sollten Sie darauf achten,
dass die Hauptleistung für die Abrechnungsabteilung
gekennzeichnet ist!
Cave: Mehr als 30 Leistungen kann der Grouper später nicht
verarbeiten. Also müssen Sie darauf achten, dass vor
allem die „vermögenswirksamen“ Leistungen unter den
ersten 30 Leistungen eingegeben sind. Die Dokumentation
weiterer Leistungen dient der Transparenz und der
differenzierten Kostenkalkulationen und ist daher
ebenfalls wichtig.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Zusatzzeichen:
Die Zusatzzeichen A, Z und V sind nicht mehr erlaubt!!
Möglichkeiten, dies zu ersetzen, gibt es ICD-10 Version 2.0
mannigfach (siehe weiteres).
Die Seitenangabe ist extrem wichtig (L,R und B), da vor allem
Verletzungen bds. (B) zu unterschiedlichen DRG´s führen
können.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Ein Schlüssel mit einem Ausrufezeichen kann keine
Hauptdiagnose sein!!
Cave: viele Schlüssel (vor allem im Z-Kapitel), die früher ein
Ausrufezeichen hatten, können heute unbedenklich als
Hauptdiagnose genommen werden.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Das Kreuz+ Stern* System:
Die mit einem Kreuz versehenen Diagnosen geben immer die
Ätiologie an und sind die Primärdiagnose, also als
Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
Sie sollten ergänzt werden durch eine Sterndiagnose, die die
Manifestation angibt.
Beispiel: Die Rötelnencephalitis ist ätiologisch als B06.0+ zu
verschlüsseln = „Röteln mit neurologischen
Komplikationen“.
Dazu sollte die G05.1* verschlüsselt werden = „Encephalitis,
Myelitis und Encephalomyelitis bei andernorts
klassifizierten Viruserkrankungen“
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Das Kreuz+ Stern* System:
In der Regel steht im Katalog die Sterndiagnose schon hinter
der Kreuzdiagnose und umgekehrt. Sie sollten diese
Zweifachdokumentationen in Ihren abteilungsinternen
Hitlisten aufführen.
Manchmal finden Sie hinter einer Sterndiagnose keine
Kreuzdiagnose. Dann dürfen (besser: müssen) Sie die
Ätiologie selbst finden und verschlüsseln (Sterndiagnosen
können keine Hauptdiagnosen sein!!!)
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Es gibt Schlüssel, die nur dreistellig verschlüsselt werden
können (z.B. MS =G35 oder Parkinson = G20).
Achten Sie darauf, dass Ihr EDV-System diese dreistelligen
Schlüssel akzeptiert und sie nicht „vervollständigt“. Dies
kann hinterher in der Groupersoftware zu erheblichen
Problemen führen.
Achten Sie aber auch darauf, diese Schlüssel nicht vierstellig
zu dokumentieren, es überfordert den Grouper.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Es gibt Schlüssel, die jetzt fünfstellig eingegeben werden müssen.
Dies sollten Sie unbedingt tun.
Wichtige Beispiele:
Diabetes mellitus immer 5 Stellen
Commotio und SHT 5 Stellen
Hirnverletzungen mit Blutungen 5 Stellen
Leukämien immer mit 5. Stelle 0 = „ohne Angabe einer Remission“
oder 1 = „in Remission“
Hämangiome immer 5. Stelle
Verletzungen fast immer 5. Stelle (Unfallchirurgen aufwachen!)
Querschnittsyndrome fast immer 5. Stelle
Leistenhernien immer 5. Stelle: 0=ohne Rezididvangabe 1=Recidiv
Arbeiten Sie für Ihr Fachgebiet eigene Handbücher aus, damit alle
einheitlich richtig verschlüsseln
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Da der Zusatz „Zustand nach“ weggefallen ist, müssen Sie auf
die Möglichkeiten des ICD-10 in der neuen Version achten:
Ist zum Beispiel noch Tumorgewebe nach einer Operation
vorhanden, so wird der Tumor auch als Diagnose
verschlüsselt.
Ist der Tumor in sano entfernt, aber der Patient hat noch
Beschwerden, so werden diese Beschwerden
verschlüsselt (z.B. Lymphödem nach Mastektomie I97.2
oder Verlust eines Beines oberhalb des Knies Z89.6).
Bei Beschwerdefreiheit wird nach Z85ff. Die „bösartige
Erkrankung in der Anamnese“ verschlüsselt.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Folgezustände können nur verschlüsselt werden, wenn sie
behandlungsrelevant waren. Zum Beispiel:
I69.1 = Folgen intracerebrale Blutung
B91 = Folgen Poliomyelitis
Sie können keine Hauptdiagnosen sein, sondern die akute
Erkrankung muss immer die Hauptdiagnose sein., der
Folgezustand ist die Nebenerkrankung (in diesem Falle
sind Symptome oft als Hauptdiagnose zu verschlüsseln).
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Wenn Sie sich anbahnende Erkankungen durch die stationäre
Behandlung verhindern können, so können Sie sie auch
nicht verschlüsseln.
Beispiel:
Ein Patient wird mit drohender Vorfußgangrän eingewiesen,
Sie können diese aber Dank Antibiose verhindern.
Also I70.23 = AVK mit Ulcus
und nicht I70.24 = AVK mit Gangrän
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Verdachtsdiagnosen:
Hier gibt es neue Möglichkeiten nach dem Kapitel Z03ff., da
Sie hier den Ausschluss bestimmter Erkrankungen
verschlüsseln können (z.B. Z03.4 = Ausschluss
Herzinfarkt, Z03.1 = Ausschluss Malignom).
Können Sie eine Diagnose nicht mit endgültiger Sicherheit
sichern, sie bleibt aber die wahrscheinlichste, so können
Sie sie auch als Hauptdiagnose verschlüsseln.
Verlegen Sie einen Patienten mit einer Verdachtsdiagnose,
dann geben Sie die Verdachtsdiagnose als Hauptdiagnose
an.
Behandeln Sie eine Verdachtsdiagnose, die sich später nicht
bestätigt, so wird diese ebenfalls als gesicherte
Hauptdiagnose angegeben. (Beispiel: Meningitis, diese
wird behandelt, hat sich dann aber nicht bestätigt)
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Psychosomatische Erkrankungen:
Ergeben sich Hinweise auf eine psychosomatische
Erkrankung, so wird diese mit der F54 verschlüsselt,
zusätzlich zu den Symptomen oder den somatischen
Erkrankungen.
Ursachenverschlüsselung:
Wichtig ist die präzise Verschlüsselung der Ursachen einer
Erkrankung. Wenn irgend möglich sollte der Keim
verschlüsselt werden (sollte die Kultur noch nicht zurück
sein, können Sie den wahrscheinlichsten Keim
verschlüsseln), gleiches gilt für die Histologie.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Die sehr häufig benutzten Schlüssel: „n.n.bez.“ oder
„sonstige“ (meist 4.Stelle 8 oder 9) sind bei den
Hauptdiagnosen ein Indikator für schlampige und
unpräzise Verschlüsselung, schlimmer noch, von
ungenaue Diagnostik und Therapie. Sie sollten, wenn
irgend möglich, vermieden werden. Sie sollten niemals im
zweistelligen Prozentbereich liegen, sondern langfristig
unter 5%.
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Symptomverschlüsselung:
Achten Sie darauf, dass möglichst keine Symptome als
Hauptdiagnose verschlüsselt werden.
In der Regel sollten Sie ja während des stationären
Aufenthaltes herausbekommen, was die Ursache für die
Symptome ist.
Beispiel1 : Patient kommt mit erstmaligem cerebralem
Krampfanfall und hat dann einen Hirntumor:
Verschlüsselt wird nur der Hirntumor!!!
Beispiel 2: Patient kommt mit Krämpfen bei bekanntem
Hirntumor
Verschlüsselt als HD: Krampfanfall als ND Hirntumor
Symptome werden nur verschlüsselt, wenn sie deutliche
Behandlungsrelevanz hatten
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Akute Exacerbation einer chronischen Erkrankung:
Die akute Exacerbation ist immer die Hauptdiagnose, die
chronische Erkrankung immer die Nebendiagnose.
Beispiel 1: akute hämatogene Exacerbation einer chronischen
Osteomyelitis mit Fistel:
Die M86.0 = akute Exacerbation ist die Hauptdiagnose und die
M86.4 = chron. Osteomyelitis mit Fistel ist die
Nebendiagnose
Beispiel 2: akute Pankreatitis K85 (HD) bei bekannter
alkoholbedingter chronischen Pankreatitis K86.0 (ND)
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Ärztliche Beobachtung bei Verdachtsfällen:
Schließen Sie während eines stationären Aufentehaltes eine
Erkrankung nur aus, ohne sie zu behandeln, so wählen Sie
die Diagnosen unter Z03 ff.
Dabei bietet sich vor allem die Diagnose Z03.1 = Ausschluss
Malignom an.
Diese Patienten sollten vorrangig und zügig diagnostiziert
werden, da in der Regel niedrig dotierte DRG´s die Folge
sind.
Sie sollten einen klaren Diagnostikplan am Aufnahmetag
erstellen (Facharztkontakt!) und sich nicht verzetteln.
In Australien war dies die Revolution nach Einführung der
DRG´s: Aufnahmeuntersuchung immer durch Facharzt!
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Wurde ein Patient für eine geplante Maßnahme aufgenommen,
die dann nicht durchgeführt werden konnte, ist die Z53 als
Nebendiagnose zu verschlüsseln (cave: möglichst selten
benutzen! Besser prästationäre Planung, da diese im
System extra bezahlt werden wird)
Beispiel 1: Pat. mit chron. Tonsillitis wird zur Tonsillektomie
aufgenommen, die wegen OP-Saal-Knappheit nicht
durchgeführt werden kann:
HD: J35.0
ND: Z53
Beispiel 2: Pat. mit chron. Tonsillitis wird zur Tonsillektomie
aufgenommen, die wegen Herzinsuff. nicht durchgeführt
werden kann.
HD: J35.0
ND: I50.1, Z53
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P.Klein
Akten-Dokumentationsregeln
Leistungsverschlüsselung:
Im neuen OPS-301 stehen 23000 Leistungsschlüssel zur Verfügung.
Hier kann man unterscheiden zwischen Leistungen, die direkten
Einfluss auf die DRG´s und damit auf die Erlöse nehmen (die
sogenannten „vermögenswirksamen Leistungen“) und zwischen
Leistungen, die zunächst keine direkte Erlösauswirkung haben
werden.
Wichtig weil erlöswirksam:
Plasmapheresen, Dialysen, Endoskopien, PEG´s, Bronchoskopien
Biopsien, Drainagen, Spülungen, CT´s, NMR´s, Nuklearmedizinische
Untersuchungen, Angiographien, Stenteinlagen,
Ballondilatationen
Strahlentherapie, Chemotherapie,
Beatmungen, Tracheostomien, Beatmungsstunden
Intubationen bei Kindern unter 16 Jahren
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P.Klein
Akten-Dokumentationsregeln
Leistungsdokumentation:
Die Hauptleistung ist die Leistung, die für die Hauptdiagnose
behandlungsrelevant war bzw. von allen dokumentierten
Leistungen während des Aufenthaltes die mit der höchsten
Ressourcenbindung war.
Sie sollte an erster Stelle stehen oder gekennzeichnet sein.
Versuchen Sie, möglichst nie die Operationen mit „sonstige“
oder „n.n.bez“ zu benutzen. Es gibt fast immer einen
spezifischen Code. Wenn nicht, sprechen Sie die
Ausnahmen in der Abteilung fest ab!
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P.Klein
Dokumentationsregeln
Mehrfache durchführte Leistungen werden auch mehrfach
kodiert.
Ausnahmen: Biopsien in einer Sitzung
Bei Operationen, die bds. erfolgen mit zwei Schnitten (Hernien,
Varizen, etc.), werden diese Codes auch zweimal
verschlüsselt. Dies gilt nicht für Angiografien, die von einem
Zugang aus stattfinden.
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P.Klein
Akten-Dokumentationsregeln
Nur einmal unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der
ersten Leistung werden folgende Leistungen
verschlüsselt:
Applikation von Med. oder Nahrung (cave: nur Neugeborene oder als
Krankenhaushauptleistung) (8-01ff)
Spülungen (8-17ff), Chemotherapie (8-54ff),
Lagerungsbehandlung (8-390), Rehabilitative Therapie (8-55 bis
8-57ff), Elektrostimulation (8-63 bis 8-65ff), mechanische
Unterstützung der Atmung (8-71ff), Sauerstoff beim
Neugeborenen (8-720), Gabe von Blut und Blutprodukten (8-800ff
und 8-81ff), Schmerztherapie (8-91ff), Therapie von Stimm-,
Sprech-, Schluck- und Hörstörungen (9-30ff),
Psychotherapie (9-40ff)
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P.Klein
AR-DRG-System
Kodierregeln:
Nicht zu dokumentieren sind:
Gipsverbände, Verbände überhaupt (außer bei
Verbrennungen), Kardioplegie, Kardiotokographie,
medikamentöse Therapie bis auf Chemotherapie,
Echokardiographie, Ruhe- und LZ-EKG, Belastungs-EKG,
LZ-RR, Legen einer Magensonde, Legen eines
transurethralen Blasenkatheters, subcutane
Medikamentengabe, Blutentnahme, Aufnahme- und
Kontrolluntersuchungen, Visiten, Konsiliaruntersuchungen,
konventionelles Röntgen incl. Mammographie, LuFu, BGA,
Spiroergometrie, CO-Diffusion, Atemgasanalyse,
Sonographien (außer Doppler-, Duplex- und
Endosonographie)
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P.Klein
AR-DRG-System
Kodierregeln:
Beatmungsstunden werden in tatsächlichen und genauen
Stunden (bei Mehrfachintubationen werden die Stunden
addiert) angegeben.
Außerdem die OPS-Ziffern
8-718.0
Beatmung bis 24 Stunden
8-718.1
Beatmung 24h-96 h
8-718.2
Beatmung über 96 h
Hinzu kommt der Intubationsmodus, in der Regel
8-701
Einfache endotracheale Intubation
8-704
Intubation mit Doppellumentubus
5-311ff.
Unterschiedliche Tracheostomieverfahren
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P.Klein
Dokumentation
Auf Intensiv- und Überwachungseinheiten dokumentieren Sie
(wenn es nicht die Komponente einer anderen Prozedur wie
Narkose oder Beatmung ist
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
8-853.0 intermittierende Hämofiltration
8-853.0 kontinuierliche arteriovenöse Hämofiltration
8-831.0 ZVK-Legen
8-831.1 Lagekorrektur ZVK
8-831.2 Wechsel ZVK
8-831.3 Entfernung ZVK ohne bakteriolog. Probeentnahme
8-831.4 Entfernung ZVK mit bakteriolog. Probeentnahme
8-832.0 Einlage Pulmonaliskatheter
8-832.1 Lagekorrektur
8-832.2 Wechsel Pulmonaliskatheter
8-832.3 Entfernung PK ohne bakteriolog. Probeentnahme
8-832.4 Entfernung PK mit bakteriolog. Probeentnahme
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P.Klein
Konsequenzen für die EDV
•
•
•
•
•
•
1-204.0
1-204.1
1-204.2
1-204.5
8-151ff.
8-920
•
•
•
•
•
8-922
8-940
8-941
8-944
8-950
Messung Hirndruck
Messung des lumbalen Liquordruckes
lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme
Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter
Therapeutische perkutane Punktion des ZNS
EEG-Monitoring (mindestens 2 Kanäle) für mehr als
24 h
Monitoring intracranieller Druck (kontinuierlich)
kontinuierliches EKG-Monitoring
Monitoring ZVD
Monitoring RR
Monitoring Nierenfunktion (Einfuhr/Ausfuhr;
Stundendiurese)
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P.Klein
Konsequenzen für die EDV
Auch außerhalb der Intensivstationen sollten Sie
dokumentieren:
•
Transfusion von Blut (8-800ff.), wobei das Datum der ersten
Konserve dokumentiert wird (+Uhrzeit) und anschließend die OPSZiffer für die gesamte Anzahl an Konserven während des
spezifischen stationären Aufenthaltes
• Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen (s.o.)
• Chemotherapie i.v. (8-540.1 plus ICD Z51.1)
• Kombinierte Chemotherapie (8-540.4 plus ICD Z51.1)
• 8-540.3
Füllung und Wartung einer implantierbaren
Infusionspumpe oder eines Reservoirs
Instill. von zytotox. Materialien und Immunmodulatoren
• 8-541.0
intrathekal
• 8-541.1
intracerebral
• 8-52ff.
Strahlentherapie
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P.Klein
Dokumentation
Lassen Sie durch die Radiologie verschlüsseln:
• CT´s (3-200ff.)., NMR´s (3-80ff.), Arteriographien (3-60ff.),
Szintigraphie
• Interventionen (Stents, lokale Lysen, Ballondilatationen,
etc. 8-836ff.)
• Sollten Sie in den Radiologen keine
„Verschlüsselungsfans“ finden, verschlüsseln Sie selbst.
Sondenernährung und IV-Ernährung werden nur beim
Neugeborenen (bis 4 Wochen nach dem berechneten
Geburtstermin) verschlüsselt oder, wenn es die
Hauptleistung der Krankenhausbehandlung ist.
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P.Klein
Dokumentation
Im OP gibt es unglaublich viele wichtige Zusatzschlüssel:
5-983: Reoperation
5-984: mikrochirurgische Technik (Lupenbrille oder
Mikroskop)
5-985: Lasertechnik
5-986: MIC (falls nicht im speziellen OP-Code enthalten)
5-987: Anwendung eines OP-Roboters
5-988: Anwendung eines Navigationssystemes
5-995: nicht vollendete OP (falls kein spezifischer Schlüssel
vorhanden)
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P.Klein
Dokumentation
5-981: zusätzlich zu verschlüsseln bei Mehrfachverletzten
Zusatz bei Polytraumatisierten
(niemals im ICD-10 als T07 verschlüsseln!!!!!!):
5-982.0: nur OP´s am Bewegungsapparat
5-982.1: OP´s am Bewegungsapparat und an Organen des
Bauch- und Thoraxraumes
5-982.2: OP´s am Bewegungsapparat und an Organen des
Bauch- und Thoraxraumes und am ZNS
5-982.x: Sonstige (z.B. ZNS und Bewegungsapparat)
5-982.y: n.n.bez. (besser nie benutzen, ist unprofessionell)
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P.Klein
Dokumentation
Angaben zum Transplantat:
5-930.0: autogen
5-930.1: syngen
5-930.2: allogen
5-930.3: xenogen
5-930.4: alloplastisch
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P.Klein
Dokumentation
• Drängen Sie auf eine Dienstanweisung in Ihrem Hause,
dass sämtliche Konsiliarärzte die gefundenen
Nebendiagnosen mit Behandlungsrelevanz im ICD-10 auf
dem Konsilschein eintragen.
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass auf dem
Entlassungsschein die Ziffern lesbar sind (!!!!!)
• Achten Sie darauf, dass die Entlassart eingetragen ist (hat
Erlösrelevanz)
Beispiel: Verlegt ins Heim ist eine Entlassung und keine
Verlegung!, gestorben ist Entlassart 7, normale Entlassung
ist andere Ziffer als gegen ärztlichen Rat entlassen, etc.)
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P.Klein
Dokumentation
Oscar Wilde:
„Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das Wichtigste im
Leben.
Heute, da ich älter bin, weiß ich
Es stimmt!“
Die Kodierung im Krankenhaus ist der Schlüssel zum
leistungsgerechten Entgelt.
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P.Klein
Dokumentation
Nach Professor Timmermann (früher St. Gallen, jetzt Vorstand
deutsche Bank) gilt das
SNS-Prinzip
„Schaffa, net schwätza!“
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P.Klein
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