Bund

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Kulturpolitik in
Deutschland
Simon Dreß, Pauline Geyer
28.10.2008
Inhalt
1) Kulturpolitik – Historischer Abriss
2) Föderalismus
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
•
rechtliche Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten, Exekutive
•
EU
•
Bund
•
Länder
•
Kommunen
4) Schwierigkeiten und Probleme
5) Enquete-Kommission
6) Handlungsempfehlung
7) Vorbild Sachsen/Gesprächsrunde
1) Kulturpolitik – Historischer Abriss
Lange Tradition der Kulturförderung...
um 1800 höfische Kunstförderung
Institutionalisierung künstl. Ausbildung & Denkmalpflege
...und des Föderalismus
1848
„In einem Bunde verschiedener Staaten […] ist jeder Einzelstaat ein kleiner
Mittelpunkt der Kultur, der Wissenschaft und der Kunst“
bis 1871 Feudalstaaten und Reichsstädten mit je eigener Kulturpolitik
ab 1871 Deutsches Reich, Weimarer Republik = Staatenbünde
ab 1945 Geburt der föderativen Ordnung nach 2tem Weltkrieg
Kulturpolitik = Grundkonstante und „Seele des deutschen Föderalismus“
2) Föderalismus – wie war das nochmal...
• Verhinderung von Machtkonzentration & Kompetenzbündelung
• Mehrebenensystem mit horizontaler & vertikaler Gewaltenteilung
• Aufgliederung in kleinere autonome Einheiten
• Subsidiaritätsprinzip
• Integration der Bürger
Bund
Länder
Kommunen/Gemeinden
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Rechtlicher Rahmen
EU
EGV Art. 151 Abs. 2
„Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der
Mitgliedstaaten unter Wahrung Ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie
gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“
Bund
GG Art. 5 Abs. 3
„Kunst, Wissenschaft und Lehre sind frei.“
Länder
Bundesverfassung
Kulturhoheit der Länder
Landesverfassungen
Kulturfachgesetze
Kommunen
GG Art. 28, Abs. 2
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung
zu regeln.“
Landesverfassungen
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Zuständigkeiten
EU
• Förderung von Einrichtungen mit EU-weiter Bedeutung
• Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und
Stellungnahmen
• Gemeinschaftsvorschriften bzgl. Binnenmarkt, internationales
Wettbewerbs- und Steuerrecht, internationaler Handel
Bund
• Nationaler gesetzlicher Rahmen: Urheber-, Steuer-, Vereins-,
Stiftungs-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht (UWG, GWB)
Bereitstellung kultureller Infrastruktur
• Förderung von Einrichtungen mit nationaler Bedeutung
(Kulturstiftung des Bundes)
• Förderung speziell in den neuen Ländern
• 10 % der Kulturausgaben
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Zuständigkeiten
Länder
• Gesetzgebung
• Überprüfung der Aufgabenerfüllung der Kommunen
• Förderung von Einrichtungen mit großer Bedeutung für das Land
• Ausgestaltung von Förderbedingungen
• Verantwortung in schulischer und kultureller Bildung
• Sicherung von Qualitätsstandards
Kommunen
• Durchführung und Sicherung der kulturellen Infrastruktur
• Förderung der regionalen kulturellen Einrichtungen
• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
• Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Satzungsrecht
Kulturelle Öffentlichkeit = gemeindliche Öffentlichkeit
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
Exekutive
EU
• Ministerräte
• Kommissar für Kultur
Bund
• Bundeskanzleramt
• Beauftragter für Kultur und Medien
• Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen, Jugend,
Bildung und Forschung, Wirtschaft, Technologie
• Auswärtiges Amt
Länder
Kultus- oder Kulturministerien
Kommunen
Kulturdezernaten
3) Kulturpolitik in der BRD aktuell
4) Wo liegen die (Kultur-)Probleme?
Definition des Kulturbegriffs
Steigender Konkurrenzdruck
- Boom der Kultureinrichtungen
Knappe Kassen, gleiche Besucherzahlen
Nachteile des föderativen Systems
- Politikverflechtung, fehlende Kompetenzbündelung, Mischfinanzierung
Fehlende Konkretisierung in den Verfassungen
- Freiheit, Freiwilligkeit?
Ökonomisierung
- Gefahr der rein wirtschaftlich orientierten Betrachtung der Kultur
Europäisierung/Globalisierung
- Zunehmender Bedarf an internationaler Orientierung, EU-Mitsprache
Medialisierung
- Notwendigkeit der Anpassung an neue Medien
4) Wozu Enquete-Kommissionen?
Enquete = Untersuchung (franz.)
•
Vom Bundestag eingesetzte Arbeitsgruppen
•
Setzen sich aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen
Sachverständigen aus dem jeweiligen Fachgebiet zusammen
•
Ziel: Erarbeitung einer gemeinsamen Position zu einem Thema von
gesellschaftlicher Tragweite (z.B. Globalisierung, Demographischer Wandel,
Ethik und Recht in der modernen Medizin oder auch Kultur)
•
Kulturkommission eingesetzt im Jahr 2003, Abschlussbericht 2007
5) Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission
• Kultur als zu förderndes Staatsziel explizit im Grundgesetz verankern (→ auf
Bundesebene bereits gescheitert)
• Normierung der Kultur als Pflichtaufgabe in den Landes- und Kommunalverfassungen
(→ nach Vorbild Sachsens)
• Weitere Bündelung der Aufgaben und Institutionalisierung (→ Bundesministerium für
Kultur)
• Sicherung der kulturellen Infrastruktur.
1) Errichtung und Erhaltung von Kultureinrichtungen
2) Förderung von Kunst, Kultur und Kultureller Bildung
3) Initiierung und Finanzierung kultureller Veranstaltungen
4) Gestaltung von „angemessenen“ Rahmenbedingungen
Wie?
1) Herausarbeitung der Handlungsfelder
2) Festlegen von Standards
3) Gestaltung von „Verantwortungspartnerschaften“
4) Nutzung von Gestaltungsinstrumenten
5) Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission
• Kulturverwaltung: Reformprozess im Sinne des „Neuen Steuerungsmodells“
intensivieren und im Sinne des Governance-Ansatzes weiterentwickeln
• Kulturfachgesetze:
• regeln Aufgaben in den Kultursparten und führen aus dem
„Freiwilligkeitscharakter“ heraus
• sorgen für Transparenz und gewisse Standards
 Museen (auf Basis bereits bekannter Probleme der Sparte):
 Vernetzung mit Archiven, Bibliotheken und Hochschulen
 Netwerke mit anderen deutschen und internationalen Museen bilden
 Digitalisierung der Sammlungsbestände
 Kooperation mit privaten Sammlern
 Formulierung eines klaren Auftrags (Standort, Profil, Zielgruppe)
 Bund soll sich bei der EU für museale Förderungsprogramme einsetzen
 Länder und Kommunen sollen regionale Museumsstrukturpläne entwerfen (und
diese in die regionalen Kulturentwicklungspläne integrieren)
 Prüfung neuer Rechtsformen für Museen
7) Vorbild Sachsen
Sächsiches Kulturraumgesetz (von 1994)
• Kulturpflege eine Plichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise
• konkrete Rechtsverpflichtung mit detaillierten Vorgaben für den Kulturbereich
• konkrete Bindungswirkungen
• Kulturräume = Kommunen und Landkreise schließen sich zusammen um Kultur gemeinsam zu
errichten und zu finanzieren (8 ländliche und 3 urbane Kulturräume)
• Vom Land kommen besondere Zuwendungen für jeden Kulturraum (stetiger, verlässlicher
Mittelzufluss vom Freistaat Sachsen)
• Positiv: die gemeinsame Wahrnehumng der Aufgaben ermöglicht eine längerfristige und solide
Planung als bei einzelnen Kommunen
Stichwort: Gemeinschaftlicher Kulturgestaltungsauftrag!
Kultur ist kein Ornament.
Sie ist das Fundament, auf dem unsere Gesellschaft
steht und auf das sie baut.
Es ist Aufgabe der Politik, dieses zu sichern und zu
stärken.
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