Pensionsservice der BVA

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Ihr Ansprechpartner
für Krankenversicherung,
Unfallversicherung sowie
Pensionsservice
Das Management
Generaldirektor
Dr. Gerhard Vogel
Blatt –
Symbol des Lebens
Präsident
Fritz Neugebauer
16.05.2016
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Werte Kundin! Werter Kunde!
• weitreichendes Serviceangebot
• Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice
für Bundesbeamte im Ruhestand
• Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener
Kunde!
• Service-Center 050405
• www.bva.at
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Inhaltsverzeichnis
• Allgemeines
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Pensionsservice
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BVA
Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter
• 800.000 Kunden
• Ambulatorien in Wien
und Salzburg
• Hauptstelle in Wien
• 7 Landesstellen
• 2 Außenstellen
• 4 Rehabzentren (SKA)
• Pensionsservice
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Unsere Kunden
• B-KUVG: kranken- und unfallversichert
• Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
• Vertragsbedienstete des Bundes
• Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und
Gemeindeverbände
• Arbeitnehmer der Universitäten
• B-KUVG: nur krankenversichert
• Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit
ordentlichem Wohnsitz im Inland
• Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA)
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Unsere Kunden
• B-KUVG nur unfallversichert
• geringfügig Beschäftigte
• ausgenommen von der KV/UV
nach dem B-KUVG
• wenn durch Landesgesetz eine
Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist
• Zivildiener
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Unsere Kunden
• Pensionsservice der BVA
• für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte
• Ruhe-, Versorgungsbezüge und
Hinterbliebenenleistungen (und eventuell
Pflegegeld) werden berechnet und
ausbezahlt
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Ihr Partner in den Bundesländern
• Einheitliche Rufnummer
050405
• Hauptstelle in Wien
• Standort Pensionsservice
• Landesstelle für Wien, NÖ
und Bgl
• ASt St. Pölten
• LSt für Steiermark
• LSt für Salzburg
• LSt für OÖ
• LSt für Kärnten
• LSt für Tirol
• LSt für Vorarlberg
• ASt Eisenstadt
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Krankenversicherung
Definition Krankheit
• Übernahme der
notwendigen
Krankenbehandlung
• muss ausreichend und
zweckmäßig sein
• darf das Maß des
Notwendigen nicht
überschreiten
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Pflichtleistungen der KV
• ärztliche Hilfe
• der ärztlichen Hilfe
gleichgestellte
Leistungen
• Zahnbehandlung und
Zahnersatz
• Geldleistungen
• Medikamente
• Heilbehelfe und
Hilfsmittel
• Anstaltspflege
• Mutterschaftsleistungen
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Leistungen der KV
• Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung
• Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe
• Freiwillige Leistungen
• Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung
(zB Kuren)
• an vorherige Bewilligung gebunden
• kein durchsetzbarer Rechtsanspruch
• Fahrtkosten
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Behandlungsbeitrag
• Kostenbeteiligung des Versicherten
• Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes
• Behandlungsbeitrag beispielsweise für
• Ordinationen, Visiten
• ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche
• bildgebende Diagnoseverfahren
• Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen
• Vorschreibung des BB im Nachhinein
• Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer
KIR)
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Nachsicht des BB
• Netz für sozial
Schwache
• finanzielle Lage nach
dem FamilienNettoeinkommen und
Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen (nach
Richtlinien)
• formloser Antrag
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Anspruchsberechtigung
Mitversicherte Angehörige
• Ehegatte, eingetr. Partner
• Kinder, Enkel
• Haushaltsführer
• Eltern
Voraussetzung
• gewöhnlicher Aufenthalt
im Inland
• nicht selbst
krankenversichert
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KV-Schutz für Ihren Urlaub
• Im Inland
• e-card
• Im Ausland
• Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK)
in jedem Mitgliedsland
der Europäischen
Gemeinschaft, des
EWR und in der
Schweiz
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KV-Schutz für Ihren Urlaub
• Vertragsstaaten
• eigener Betreuungsschein für Länder mit
bilateralen Abkommen:
Bosnien und Herzegowina, Mazedonien,
Montenegro, Serbien und Türkei
• Nichtvertrags-Staaten
• Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen
• Betrag rückerstattet, der bei gleicher
Behandlung im Inland entstanden wäre
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Prinzip der freien Arztwahl
• Verträge mit Ärzten,
Spitälern, Optikern,
Bandagisten, Ambulatorien
etc.
• Vorlage der e-card
• ohne Vorfinanzierung
Ihrerseits
• Wahlarzt und
Wahleinrichtung
• Kostenerstattung
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e-card
• Chipkarte
• Leistungen papierlos
zugänglich
• Überweisungsscheine
erforderlich
• e-card-Serviceline
050124 33 11
• Einheitliche
BVA-Rufnummer
050405
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Ersatzleistungen
• Kosten nach Prüfung
rückerstattet
• Betrag den BVA bei
vergleichbarem
Vertragspartner bezahlen
würde, abzüglich
Selbstbehalte
• Originalrechung +
Einzahlungsbeleg
• Antrag spätestens 42
Monate nach Inanspruchnahme der Leistung
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Gesundheitsvorsorge
• Vorsorgeuntersuchung
• Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr)
• kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen)
• Pneumokokken-Impfung
• Zuschuss von EUR 7,00 für
• Personen über 60 Jahre
• chronisch erkrankte Personen
• immungeschwächte Personen
• gänzliche Kostenübernahme für Kinder
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Gesundheitsvorsorge
• FSME-Impfung
• in der Satzung
festgesetzter Zuschuss
(aktuell EUR 16,00)
• Humangenetische
Untersuchungen
• genetische
Familienberatung
• pränatale Diagnostik
• zytogenetische
Untersuchungen
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Ärztliche Hilfe
• Vertragsarzt/Gruppenpraxis
• Ambulatorium der BVA in
Wien
• Vertragseinrichtungen
(zB Spitäler, Ambulatorien)
• den Ärzten gleichgestellte
Vertragspartner (ärztl.
Zuweisung erforderlich!)
• Einrichtungen, die keinen
Vertrag haben
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Ärztliche Hilfe
• gleichgestellte Leistungen
• Physiotherapie
(zB Heilgymnastik)
• Heilmassage
• Ergotherapie
• Logopädie
• klinische Psychologie
• Psychotherapie
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Medikamente (Heilmittel)
• Kassenrezept
• direkt in der Apotheke einlösen
• 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig
• Privatrezept
• bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis
• direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus
grünem Bereich des Erstattungskodex
• bewilligungspflichtige Präparate an Landesoder Außenstelle zur Bewilligung senden
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Medikamente (Heilmittel)
• Befreiung von der Rezeptgebühr
• Rezeptgebührenobergrenze
• über Antrag befreit
• Bewilligung durch den Chefarzt
• seit 1.1.2005 „Erstattungskodex“
• Großteil der bisher bewilligungspflichtigen
Medikamente frei verschreibbar
• Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg
einholen
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Heilbehelfe und Hilfsmittel
• Heilbehelfe
• zur Heilung oder
Linderung einer
Krankheit
• zB Brillen, Bandagen
• Hilfsmittel
• Funktion fehlender
Körperteile
übernehmen
• Beeinträchtigungen
mildern oder beseitigen
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Anstaltspflege
• ohne zeitliche Beschränkung, wenn
Gesundheitszustand dies erfordert
• öffentliche und private landesfonds-finanzierte
Krankenanstalten, private
Vertragskrankenanstalten
• private Krankenanstalten ohne Vertrag,
Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten
bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten
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Zahnbehandlung
• konservierende und
chirurgische
Zahnbehandlung
• Untersuchung des
Zustandes der Zähne
und des Mundes
• daraus resultierende
Behandlungen (wie
Zahnfüllungen,
Wurzelbehandlung)
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Zahnbehandlung
• kieferorthopädische Behandlung
• Verhütung schwerer
Gesundheitsschädigungen
• Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen
• abnehmbare Geräte
• Vertragsleistungen
• festsitzende Geräte
• außervertragliche Leistungen
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Zahnersatz
• Kunststoffprothesen
• Metallgerüstprothesen mit
Klammerzahnkronen
• Zahnkronen, Brücken,
Stiftzähne, Implantate
• abnehmbarer Zahnersatz
• festsitzender Zahnersatz
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Medizinische Hauskrankenpflege
• Ersatz für die Spitalspflege
• Krankenhausaufenthalte
ersetzen oder verkürzen
• vom Arzt verordnet
• länger als vier Wochen =
bewilligungspflichtig
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Mutterschaftsleistungen
• Anspruch auf
• Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme
oder Kinderkrankenschwester
• Medikamente und Heilbehelfe
• Pflege in einem Spital
• Wochengeld
• für weibliche Vertragsbedienstete
• Mutter-Kind-Pass
• Kinderbetreuungsgeld
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Reise- und Fahrtkosten
• Kosten werden übernommen, wenn die
Entfernung vom Wohnort zur nächsten
Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt.
• eigenes Formular
• Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden
nicht übernommen.
• kein Rechtsanspruch
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Transportkosten
• Kosten für medizinisch
notwendigen Transport für
gehunfähige Patienten
werden übernommen
• Arzt muss verordnen
• Vertragspartner
beauftragen
• kein Vertragspartner:
Ersatzleistung
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Arbeitsunfähigkeit
• infolge Krankheit
• Vertragsbedienstete:
zeitlich begrenzter
Entgeltfortzahlungsanspruch
• Krankengeld im Sinne des
ASVG
• Meldung der
Arbeitsunfähigkeit
• am ersten Tag
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Ende der Arbeitsunfähigkeit
• vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen
Ende
• formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt
• am angenommenen Tag
• keinerlei Meldung erforderlich
• nach dem ärztlich bestätigten
voraussichtlichen Ende
• ärztlich bestätigte Verlängerung
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Krankengeld
• Ausmaß des Krankengeldes
• Bemessungsgrundlage
• 1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage
• tägliches Krankengeld
• 50 % der Bemessungsgrundlage
• ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage
• Antrag auf Krankengeld
• zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und
Entgeltbestätigung
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Krankengeld
• Dauer des Krankengeldanspruches
• ab dem vierten Kalendertag
• kann auch ruhen oder versagt werden
• für 26 Wochen wird geleistet
• unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78
Wochen
• Auszahlung von Krankengeld
• für längstens vier Wochen im Nachhinein
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Unterstützung in Notfällen
• wenn durch Krankheit oder
Gebrechen erhebliche
Kosten entstehen
• Pflichtleistungen decken
nur unzureichend ab
• Zuwendung aus dem
Unterstützungsfonds
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Rehabilitation und EH
• Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe)
• Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen
• Gewährung von Körperersatzstücken,
orthopädischen Behelfen und anderen
Hilfsmitteln
• Gesundheitsfestigung
• Gesundheitszustand optimieren
• zB Kuren und Unterbringung in
Erholungsheimen
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Rehabilitation und EH
• Erweiterte Rehabilitation
• Maßnahmen zur
beruflichen Ausbildung
• Gewährung von
orthopädischen
Behelfen und
Hilfsmitteln
• behindertengerechte
Arbeitsplatz- bzw.
Wohnungsadaptierung
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Rehabilitation und EH
• Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw.
Kurkostenbeitrag,
Genesungs(Präventions)aufenthalt
• Antragsformular
• Ihre Zuzahlung
• vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen
abhängig
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Rehabilitation und EH
• Kuraufenthalt und
Kurkostenbeitrag
• innerhalb von fünf
Kalenderjahren zwei
Kuren
• Ansuchen frühestens
18 Monate nach
Beendigung der letzten
Kur
• Dauer: 21 Tage
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Therapie- und Kurzentren
• Rehabilitationszentrum
Engelsbad
• Therapiezentrum
Rosalienhof
• Rehabilitationszentrum
Austria
• Therapiezentrum
Buchenberg
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Case Management
• Umfassendes Betreuungskonzept durch Case
Manager der BVA
• Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB
nach Schlaganfall, Herzinfarkt,
Krebserkrankungen)
• Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung
durch das Gesundheitssystem
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Unfallversicherung
• Versicherungsfälle
• Dienstunfall
• Berufskrankheit
• Aufgaben
• alle Mittel und
Maßnahmen werden
gesetzt, damit der
Betroffene wieder wie
vor dem Unfall seine
bisherige Tätigkeit
ausüben kann
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Dienstunfall
• örtlicher, zeitlicher und ursächlicher
Zusammenhang mit der Berufsausübung
• Wegunfälle
• auf direktem Weg zwischen Wohnung und
Dienststelle
• auf dem Weg zu einer ärztlichen
Untersuchung, wenn gemeldet
• den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle
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Berufskrankheit
• Erkrankung, die durch
berufliche Tätigkeit
verursacht wird,
und in
• Berufskrankheitenliste
(Anlage 1 zum ASVG)
enthalten
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Meldung eines Dienstunfalls
• Dienstgeber muss der
BVA melden
• jeden Dienstunfall
• jede Berufskrankheit,
wenn Dienstnehmer mehr
als drei Tage
arbeitsunfähig bzw. getötet
wurde
• binnen 5 Tagen
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Unfallheilbehandlung
• mit allen geeigneten Mitteln
• Körperschädigung sowie Minderung der
Erwerbsfähigkeit beseitigen
• ärztliche Hilfe
• Beistellung von Heilmitteln
• Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln
• Anstaltspflege (UKH)
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Rehabilitation
• bei schwerer körperlichen
Schädigung
• Gesundheitszustand
wiederherstellen
• Erlernen der
Handhabung von
Körperersatzstücken
• versehrtengerechte
Adaptierung
• jeder Einzelfall wird
individuell behandelt
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Keine Kostenbeteiligung
• für alle Leistungen, die von
der Unfallversicherung
bezahlt werden
• Kosten auf Antrag von der
BVA zurück
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Versehrtenrente
• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 %
• aufgrund eines Dienstunfalls oder einer
Berufskrankheit
• über drei Monate nach Eintritt des
Versicherungsfalles
• Höhe abhängig von:
• Bemessungsgrundlage
• Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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Anfall der Versehrtenrente
• mit dem Tag nach Wegfall
der Arbeitsunfähigkeit
• spätestens nach Ablauf
des dritten Monates nach
Eintritt des Versicherungsfalls
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Bemessung der Versehrtenrente
• zwei Kriterien
• Grad der Minderung
der Erwerbsfähigkeit
• Bemessungsgrundlage
• Vollrente
• BMG um 1/3
reduzieren
• Teilrente
• Teil der Vollrente, der
dem Grad der MdE
entspricht
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Schwerversehrte
• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 %
• Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente)
• Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 %
• Zusatzrente
(Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente)
• gegebenenfalls Kinderzuschüsse
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Kinderzuschuss
• für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
• Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente +
Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind)
• in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung
des 18. Lebensjahres: Antrag
• studierende Kinder: Studiennachweis
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Witwen(Witwer)beihilfe
• Witwe eines
Schwerversehrten
• Tod nicht die Folge des
Dienstunfalls oder
Berufskrankheit
• einmalig das Sechsfache
der Bemessungsgrundlage
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Pflegegeld
• Bezieher einer Vollrente
(100 % MdE)
• Pflegebedürftigkeit mehr
als 50 Stunden im Monat
• Pflegebedürftigkeit kausal
• Dienstunfall
• Berufskrankheit
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Bestattungskosten und U-Fonds
• Teilersatz der Bestattungskosten
• in der Höhe der Bemessungsgrundlage
• Überführung des Leichnams
• auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten
aus dem U-Fonds
• Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen
• in besonders berücksichtungswürdigen Fällen
können Zuwendungen beantragt werden
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Hinterbliebenenrenten
• bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit
tödlichem Ausgang
• Waisenrenten
• Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage
• Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage
• Witwen(Witwer)renten
• Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der
Bemessungsgrundlage
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Pensionsservice
• mit 1.1.2007 bei BVA
• Pensionsbehörde erster
Instanz für Bundesbeamte
• Entscheidungsträger nach
dem Bundespflegegeldgesetz und Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
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Ruhestandsversetzung
• durch Erklärung des Beamten gegenüber der
Aktivdienstbehörde
• bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters
• bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“
• bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“
• mit Bescheid der Aktivdienstbehörde
• bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit
• bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und
der „Schwerarbeiterregelung“
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Bemessung Ruhegenuss
• Daten werden übermittelt
• vorschussweise Auszahlung
• endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils
maßgeblichen Bestimmungen des
Pensionsgesetzes 1965
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Auszahlung
• monatlich
• unbar
• auf Pensionskonto
• bei Kreditinstitut im Gebiet
der EU
• für Überweisungen im EUAusland Formular
erhältlich beim
Pensionsservice
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Hinterbliebenenversorgung
• Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des
Ruhegenusses des verstorbenen Beamten
• bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt
Kindern Versorgungsbezug
• ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag
• für Halbwaise 24 % und für Vollwaise
36 % des Ruhegenusses
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Pflegegeld
• Anspruchsvoraussetzung
• ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf
der mindestens 6 Monate andauert
• gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in
einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz
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Pflegegeld
• Wer hat einen Anspruch?
• Bezieher einer Grundleistung nach
bundesgesetzlichen Bestimmungen
• Bezieher einer Grundleistung nach
landesgesetzlichen Bestimmungen
• Personen, die keine der angeführten
Leistungen beziehen (zB mitversicherte
Angehörige)
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Pflegegeld
• Wo ist der Antrag einzubringen?
• Bezieher einer Vollrente (DU oder BK)
• beim jeweiligen Unfallversicherungsträger
• Bezieher einer Pension aus der SV
• beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger
• Bezieher eines Beamtenruhe- oder
Versorgungsgenusses
• bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
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Pflegegeld
•
Wo ist der Antrag einzubringen?
• Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und
Heeresversorgung
• beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen
• Bezieher einer Leistung nach der BundesbahnPensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz
• bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und
Bergbau
• Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz
• bei der Pensionsversicherungsanstalt
•
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Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen
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050405
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