Ihr Ansprechpartner für Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Pensionsservice Das Management Generaldirektor Dr. Gerhard Vogel Blatt – Symbol des Lebens Präsident Fritz Neugebauer 16.05.2016 2 Werte Kundin! Werter Kunde! • weitreichendes Serviceangebot • Leistungen der KV, der UV und Pensionsservice für Bundesbeamte im Ruhestand • Nur ein gut informierter Kunde ist ein zufriedener Kunde! • Service-Center 050405 • www.bva.at 16.05.2016 3 Inhaltsverzeichnis • Allgemeines • Krankenversicherung • Unfallversicherung • Pensionsservice 16.05.2016 4 BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter • 800.000 Kunden • Ambulatorien in Wien und Salzburg • Hauptstelle in Wien • 7 Landesstellen • 2 Außenstellen • 4 Rehabzentren (SKA) • Pensionsservice 16.05.2016 5 Unsere Kunden • B-KUVG: kranken- und unfallversichert • Personen, in öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis • Vertragsbedienstete des Bundes • Vertragsbedienstete der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände • Arbeitnehmer der Universitäten • B-KUVG: nur krankenversichert • Ruhe- oder Versorgungsgenussbezieher mit ordentlichem Wohnsitz im Inland • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld (BVA) 16.05.2016 6 Unsere Kunden • B-KUVG nur unfallversichert • geringfügig Beschäftigte • ausgenommen von der KV/UV nach dem B-KUVG • wenn durch Landesgesetz eine Krankenfürsorgeeinrichtung zuständig ist • Zivildiener 16.05.2016 7 Unsere Kunden • Pensionsservice der BVA • für in den Ruhestand versetzte Bundesbeamte • Ruhe-, Versorgungsbezüge und Hinterbliebenenleistungen (und eventuell Pflegegeld) werden berechnet und ausbezahlt 16.05.2016 8 Ihr Partner in den Bundesländern • Einheitliche Rufnummer 050405 • Hauptstelle in Wien • Standort Pensionsservice • Landesstelle für Wien, NÖ und Bgl • ASt St. Pölten • LSt für Steiermark • LSt für Salzburg • LSt für OÖ • LSt für Kärnten • LSt für Tirol • LSt für Vorarlberg • ASt Eisenstadt 16.05.2016 9 Krankenversicherung Definition Krankheit • Übernahme der notwendigen Krankenbehandlung • muss ausreichend und zweckmäßig sein • darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten 16.05.2016 10 Pflichtleistungen der KV • ärztliche Hilfe • der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen • Zahnbehandlung und Zahnersatz • Geldleistungen • Medikamente • Heilbehelfe und Hilfsmittel • Anstaltspflege • Mutterschaftsleistungen 16.05.2016 11 Leistungen der KV • Vorsorgeuntersuchung = Pflichtleistung • Med. Rehabilitation = Pflichtaufgabe • Freiwillige Leistungen • Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung (zB Kuren) • an vorherige Bewilligung gebunden • kein durchsetzbarer Rechtsanspruch • Fahrtkosten 16.05.2016 12 Behandlungsbeitrag • Kostenbeteiligung des Versicherten • Grundsätzlich 20 % des Vertragstarifes • Behandlungsbeitrag beispielsweise für • Ordinationen, Visiten • ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche • bildgebende Diagnoseverfahren • Zahnbehandlung, Laboruntersuchungen • Vorschreibung des BB im Nachhinein • Anspruchsberechtigte Kinder sind vom BB befreit (außer KIR) 16.05.2016 13 Nachsicht des BB • Netz für sozial Schwache • finanzielle Lage nach dem FamilienNettoeinkommen und Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen (nach Richtlinien) • formloser Antrag 16.05.2016 14 Anspruchsberechtigung Mitversicherte Angehörige • Ehegatte, eingetr. Partner • Kinder, Enkel • Haushaltsführer • Eltern Voraussetzung • gewöhnlicher Aufenthalt im Inland • nicht selbst krankenversichert 16.05.2016 15 KV-Schutz für Ihren Urlaub • Im Inland • e-card • Im Ausland • Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) in jedem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und in der Schweiz 16.05.2016 16 KV-Schutz für Ihren Urlaub • Vertragsstaaten • eigener Betreuungsschein für Länder mit bilateralen Abkommen: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Türkei • Nichtvertrags-Staaten • Krankenbehandlung zunächst selbst bezahlen • Betrag rückerstattet, der bei gleicher Behandlung im Inland entstanden wäre 16.05.2016 17 Prinzip der freien Arztwahl • Verträge mit Ärzten, Spitälern, Optikern, Bandagisten, Ambulatorien etc. • Vorlage der e-card • ohne Vorfinanzierung Ihrerseits • Wahlarzt und Wahleinrichtung • Kostenerstattung 16.05.2016 18 e-card • Chipkarte • Leistungen papierlos zugänglich • Überweisungsscheine erforderlich • e-card-Serviceline 050124 33 11 • Einheitliche BVA-Rufnummer 050405 16.05.2016 19 Ersatzleistungen • Kosten nach Prüfung rückerstattet • Betrag den BVA bei vergleichbarem Vertragspartner bezahlen würde, abzüglich Selbstbehalte • Originalrechung + Einzahlungsbeleg • Antrag spätestens 42 Monate nach Inanspruchnahme der Leistung 16.05.2016 20 Gesundheitsvorsorge • Vorsorgeuntersuchung • Anspruch auf Vorsorgeuntersuchung (1x im Jahr) • kein Behandlungsbeitrag (ausgen. Folgebehandlungen) • Pneumokokken-Impfung • Zuschuss von EUR 7,00 für • Personen über 60 Jahre • chronisch erkrankte Personen • immungeschwächte Personen • gänzliche Kostenübernahme für Kinder 16.05.2016 21 Gesundheitsvorsorge • FSME-Impfung • in der Satzung festgesetzter Zuschuss (aktuell EUR 16,00) • Humangenetische Untersuchungen • genetische Familienberatung • pränatale Diagnostik • zytogenetische Untersuchungen 16.05.2016 22 Ärztliche Hilfe • Vertragsarzt/Gruppenpraxis • Ambulatorium der BVA in Wien • Vertragseinrichtungen (zB Spitäler, Ambulatorien) • den Ärzten gleichgestellte Vertragspartner (ärztl. Zuweisung erforderlich!) • Einrichtungen, die keinen Vertrag haben 16.05.2016 23 Ärztliche Hilfe • gleichgestellte Leistungen • Physiotherapie (zB Heilgymnastik) • Heilmassage • Ergotherapie • Logopädie • klinische Psychologie • Psychotherapie 16.05.2016 24 Medikamente (Heilmittel) • Kassenrezept • direkt in der Apotheke einlösen • 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig • Privatrezept • bei Wahlärzten ohne Rezeptbefugnis • direkt in der Apotheke einlösen, wenn aus grünem Bereich des Erstattungskodex • bewilligungspflichtige Präparate an Landesoder Außenstelle zur Bewilligung senden 16.05.2016 25 Medikamente (Heilmittel) • Befreiung von der Rezeptgebühr • Rezeptgebührenobergrenze • über Antrag befreit • Bewilligung durch den Chefarzt • seit 1.1.2005 „Erstattungskodex“ • Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar • Ärzte-Bewilligung auf elektronischem Weg einholen 16.05.2016 26 Heilbehelfe und Hilfsmittel • Heilbehelfe • zur Heilung oder Linderung einer Krankheit • zB Brillen, Bandagen • Hilfsmittel • Funktion fehlender Körperteile übernehmen • Beeinträchtigungen mildern oder beseitigen 16.05.2016 27 Anstaltspflege • ohne zeitliche Beschränkung, wenn Gesundheitszustand dies erfordert • öffentliche und private landesfonds-finanzierte Krankenanstalten, private Vertragskrankenanstalten • private Krankenanstalten ohne Vertrag, Sonderklasse in öffentlichen Krankenanstalten bzw. in privaten Vertragskrankenanstalten 16.05.2016 28 Zahnbehandlung • konservierende und chirurgische Zahnbehandlung • Untersuchung des Zustandes der Zähne und des Mundes • daraus resultierende Behandlungen (wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlung) 16.05.2016 29 Zahnbehandlung • kieferorthopädische Behandlung • Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen • Beseitigung berufsstörender Verunstaltungen • abnehmbare Geräte • Vertragsleistungen • festsitzende Geräte • außervertragliche Leistungen 16.05.2016 30 Zahnersatz • Kunststoffprothesen • Metallgerüstprothesen mit Klammerzahnkronen • Zahnkronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate • abnehmbarer Zahnersatz • festsitzender Zahnersatz 16.05.2016 31 Medizinische Hauskrankenpflege • Ersatz für die Spitalspflege • Krankenhausaufenthalte ersetzen oder verkürzen • vom Arzt verordnet • länger als vier Wochen = bewilligungspflichtig 16.05.2016 32 Mutterschaftsleistungen • Anspruch auf • Beistand durch einen Arzt, eine Hebamme oder Kinderkrankenschwester • Medikamente und Heilbehelfe • Pflege in einem Spital • Wochengeld • für weibliche Vertragsbedienstete • Mutter-Kind-Pass • Kinderbetreuungsgeld 16.05.2016 33 Reise- und Fahrtkosten • Kosten werden übernommen, wenn die Entfernung vom Wohnort zur nächsten Behandlungsstelle mehr als 20 km beträgt. • eigenes Formular • Kosten innerhalb eines Stadtgebietes werden nicht übernommen. • kein Rechtsanspruch 16.05.2016 34 Transportkosten • Kosten für medizinisch notwendigen Transport für gehunfähige Patienten werden übernommen • Arzt muss verordnen • Vertragspartner beauftragen • kein Vertragspartner: Ersatzleistung 16.05.2016 35 Arbeitsunfähigkeit • infolge Krankheit • Vertragsbedienstete: zeitlich begrenzter Entgeltfortzahlungsanspruch • Krankengeld im Sinne des ASVG • Meldung der Arbeitsunfähigkeit • am ersten Tag 16.05.2016 36 Ende der Arbeitsunfähigkeit • vor dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende • formlose Meldung an Ihre LSt oder ASt • am angenommenen Tag • keinerlei Meldung erforderlich • nach dem ärztlich bestätigten voraussichtlichen Ende • ärztlich bestätigte Verlängerung 16.05.2016 37 Krankengeld • Ausmaß des Krankengeldes • Bemessungsgrundlage • 1/30 der um 1/6 erhöhten Beitragsgrundlage • tägliches Krankengeld • 50 % der Bemessungsgrundlage • ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage • Antrag auf Krankengeld • zur Bemessung benötigt die BVA eine Arbeits- und Entgeltbestätigung 16.05.2016 38 Krankengeld • Dauer des Krankengeldanspruches • ab dem vierten Kalendertag • kann auch ruhen oder versagt werden • für 26 Wochen wird geleistet • unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 78 Wochen • Auszahlung von Krankengeld • für längstens vier Wochen im Nachhinein 16.05.2016 39 Unterstützung in Notfällen • wenn durch Krankheit oder Gebrechen erhebliche Kosten entstehen • Pflichtleistungen decken nur unzureichend ab • Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds 16.05.2016 40 Rehabilitation und EH • Medizinische Rehabilitation (Pflichtaufgabe) • Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen • Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln • Gesundheitsfestigung • Gesundheitszustand optimieren • zB Kuren und Unterbringung in Erholungsheimen 16.05.2016 41 Rehabilitation und EH • Erweiterte Rehabilitation • Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung • Gewährung von orthopädischen Behelfen und Hilfsmitteln • behindertengerechte Arbeitsplatz- bzw. Wohnungsadaptierung 16.05.2016 42 Rehabilitation und EH • Rehabilitationsaufenthalt, Kuraufenthalt bzw. Kurkostenbeitrag, Genesungs(Präventions)aufenthalt • Antragsformular • Ihre Zuzahlung • vom monatlichen Bruttoerwerbseinkommen abhängig 16.05.2016 43 Rehabilitation und EH • Kuraufenthalt und Kurkostenbeitrag • innerhalb von fünf Kalenderjahren zwei Kuren • Ansuchen frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur • Dauer: 21 Tage 16.05.2016 44 Therapie- und Kurzentren • Rehabilitationszentrum Engelsbad • Therapiezentrum Rosalienhof • Rehabilitationszentrum Austria • Therapiezentrum Buchenberg 16.05.2016 45 Case Management • Umfassendes Betreuungskonzept durch Case Manager der BVA • Hilfe in schwierigen Lebenssituationen (zB nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen) • Beratung, Betreuung, Vermittlung, Führung durch das Gesundheitssystem 16.05.2016 46 Unfallversicherung • Versicherungsfälle • Dienstunfall • Berufskrankheit • Aufgaben • alle Mittel und Maßnahmen werden gesetzt, damit der Betroffene wieder wie vor dem Unfall seine bisherige Tätigkeit ausüben kann 16.05.2016 47 Dienstunfall • örtlicher, zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang mit der Berufsausübung • Wegunfälle • auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle • auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn gemeldet • den Dienstunfällen gleichgestellte Unfälle 16.05.2016 48 Berufskrankheit • Erkrankung, die durch berufliche Tätigkeit verursacht wird, und in • Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zum ASVG) enthalten 16.05.2016 49 Meldung eines Dienstunfalls • Dienstgeber muss der BVA melden • jeden Dienstunfall • jede Berufskrankheit, wenn Dienstnehmer mehr als drei Tage arbeitsunfähig bzw. getötet wurde • binnen 5 Tagen 16.05.2016 50 Unfallheilbehandlung • mit allen geeigneten Mitteln • Körperschädigung sowie Minderung der Erwerbsfähigkeit beseitigen • ärztliche Hilfe • Beistellung von Heilmitteln • Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln • Anstaltspflege (UKH) 16.05.2016 51 Rehabilitation • bei schwerer körperlichen Schädigung • Gesundheitszustand wiederherstellen • Erlernen der Handhabung von Körperersatzstücken • versehrtengerechte Adaptierung • jeder Einzelfall wird individuell behandelt 16.05.2016 52 Keine Kostenbeteiligung • für alle Leistungen, die von der Unfallversicherung bezahlt werden • Kosten auf Antrag von der BVA zurück 16.05.2016 53 Versehrtenrente • Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 20 % • aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit • über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles • Höhe abhängig von: • Bemessungsgrundlage • Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit 16.05.2016 54 Anfall der Versehrtenrente • mit dem Tag nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit • spätestens nach Ablauf des dritten Monates nach Eintritt des Versicherungsfalls 16.05.2016 55 Bemessung der Versehrtenrente • zwei Kriterien • Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit • Bemessungsgrundlage • Vollrente • BMG um 1/3 reduzieren • Teilrente • Teil der Vollrente, der dem Grad der MdE entspricht 16.05.2016 56 Schwerversehrte • Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 50 % • Zusatzrente (Ausmaß: zusätzlich 20% der Rente) • Minderung der Erwerbsfähigkeit mind. 70 % • Zusatzrente (Ausmaß: zusätzlich 50 % der Rente) • gegebenenfalls Kinderzuschüsse 16.05.2016 57 Kinderzuschuss • für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr • Ausmaß: 10 % der gebührenden Rente + Zusatzrente (höchstens € 76,31 je Kind) • in Ausbildung stehende Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres: Antrag • studierende Kinder: Studiennachweis 16.05.2016 58 Witwen(Witwer)beihilfe • Witwe eines Schwerversehrten • Tod nicht die Folge des Dienstunfalls oder Berufskrankheit • einmalig das Sechsfache der Bemessungsgrundlage 16.05.2016 59 Pflegegeld • Bezieher einer Vollrente (100 % MdE) • Pflegebedürftigkeit mehr als 50 Stunden im Monat • Pflegebedürftigkeit kausal • Dienstunfall • Berufskrankheit 16.05.2016 60 Bestattungskosten und U-Fonds • Teilersatz der Bestattungskosten • in der Höhe der Bemessungsgrundlage • Überführung des Leichnams • auf Antrag: Zuschuss zu den Begräbniskosten aus dem U-Fonds • Unterstützung (U-Fonds) in Notfällen • in besonders berücksichtungswürdigen Fällen können Zuwendungen beantragt werden 16.05.2016 61 Hinterbliebenenrenten • bei Dienstunfällen oder Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang • Waisenrenten • Halbwaise: 20 % der Bemessungsgrundlage • Vollwaise: 30 % der Bemessungsgrundlage • Witwen(Witwer)renten • Witwe und Witwer: 20 % oder 40 % der Bemessungsgrundlage 16.05.2016 62 Pensionsservice • mit 1.1.2007 bei BVA • Pensionsbehörde erster Instanz für Bundesbeamte • Entscheidungsträger nach dem Bundespflegegeldgesetz und Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz 16.05.2016 63 Ruhestandsversetzung • durch Erklärung des Beamten gegenüber der Aktivdienstbehörde • bei Vorliegen des gesetzlichen Pensionsalters • bei Inanspruchnahme der „Hacklerregelung“ • bei Inanspruchnahme des „Pensionskorridors“ • mit Bescheid der Aktivdienstbehörde • bei Vorliegen von dauernder Dienstunfähigkeit • bei Inanspruchnahme des „Lehrermodells“ und der „Schwerarbeiterregelung“ 16.05.2016 64 Bemessung Ruhegenuss • Daten werden übermittelt • vorschussweise Auszahlung • endgültige Bemessung erfolgt nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 16.05.2016 65 Auszahlung • monatlich • unbar • auf Pensionskonto • bei Kreditinstitut im Gebiet der EU • für Überweisungen im EUAusland Formular erhältlich beim Pensionsservice 16.05.2016 66 Hinterbliebenenversorgung • Versorgungsgenuss Höhe bis zu 60 % des Ruhegenusses des verstorbenen Beamten • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührt Kindern Versorgungsbezug • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr nur auf Antrag • für Halbwaise 24 % und für Vollwaise 36 % des Ruhegenusses 16.05.2016 67 Pflegegeld • Anspruchsvoraussetzung • ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf der mindestens 6 Monate andauert • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich oder in einem EU(EWR)Staat bzw. in der Schweiz 16.05.2016 68 Pflegegeld • Wer hat einen Anspruch? • Bezieher einer Grundleistung nach bundesgesetzlichen Bestimmungen • Bezieher einer Grundleistung nach landesgesetzlichen Bestimmungen • Personen, die keine der angeführten Leistungen beziehen (zB mitversicherte Angehörige) 16.05.2016 69 Pflegegeld • Wo ist der Antrag einzubringen? • Bezieher einer Vollrente (DU oder BK) • beim jeweiligen Unfallversicherungsträger • Bezieher einer Pension aus der SV • beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger • Bezieher eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses • bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter 16.05.2016 70 Pflegegeld • Wo ist der Antrag einzubringen? • Bezieher einer Leistung aus der Kriegsopfer- und Heeresversorgung • beim Bundessozialamt und seinen Landesstellen • Bezieher einer Leistung nach der BundesbahnPensionsordnung 1966 oder Bundesbahn-Pensionsgesetz • bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau • Bezieher deiner Leistung nach dem Opferfürsorgegesetz • bei der Pensionsversicherungsanstalt • 16.05.2016 Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Stelle einzubringen 71 Besuchen Sie uns im Internet www.bva.at Österreichweit einheitliche Rufnummer 050405 16.05.2016 72