Information über die Übertragung persönlicher Daten an die

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Service de la population
Information über die Übertragung persönlicher
Daten an die Fondation BVA
Ihre Gemeinde ist berechtigt, persönliche Daten an die Fondation BVA (www.fondationbva.ch)
weiterzuleiten.
Als gemeinnützige soziale Einrichtung beschäftigt die Fondation BVA Personen mit
Behinderungen. Die den Gemeinden gebotene Möglichkeit, diese Daten weiterzuleiten, ermöglicht
es, ihnen eine bezahlte Tätigkeit zuzusichern.
Bei den übermittelten Daten handelt es sich um:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Personenstand und Anschrift
Erwachsenen,
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift der Kinder,
Herkunftsgemeinde, sofern die Person schweizerischer Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit, sofern es sich um eine ausländische Person handelt.
der
ist,
Diese Daten werden von der Fondation BVA für Werbezwecke aber auch für behördliche oder
sonstige Informationen auf dem Postweg verwendet.
Sie werden UNTER KEINEN UMSTÄNDEN an Anzeigenunternehmen weitergeleitet.
Die Fondation BVA selbst kümmert sich um die Sendungen in Abhängigkeit von der Zielgruppe, an
die sich die Anzeigenunternehmen wenden möchten. Die Fondation BVA tritt demgemäß als
Vermittler zwischen dem Kundenunternehmen und den Empfängern der Sendungen ein. Die
Verarbeitung der persönlichen Daten und die Leistungen in Verbindung mit der Direktwerbung
werden ausschließlich auf interner Ebene und vertraulich gewährleistet. Die Fondation BVA ist
Mitglied des Schweizer Direktmarketing Verband SDV-ASMD (Association Suisse de Marketing
Direct) und verpflichtet sich zur Einhaltung des von derselben verabschiedeten Ethikkodex.
Die Fondation BVA speichert diese Daten ausschließlich auf interner Ebene.
Sie ist nicht berechtigt, kommunale Datenlisten an andere Einrichtungen oder Unternehmen bzw. an
Privatpersonen abzutreten oder zu verkaufen.
Sie haben selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit zu beantragen, dass Ihre persönlichen
Daten nicht an die Fondation BVA weitergeleitet werden.
In diesem Fall empfiehlt es sich, die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde mit Hilfe des
nachstehenden Antwortabschnitts oder per E-Mail zu informieren.
NB: Dieser Antrag muss im Fall des Umzugs in eine andere Gemeinde erneuert werden.
Hiermit beantragt der/die Unterzeichnete, dass die ihn/sie betreffenden Daten nicht an die Fondation
BVA weitergeleitet werden.
Name : ..............................................................
Vorname : ..........................................
Geburtsdatum : ..................................................
Straße : ................................................................................................................................
..............................................................................................................................................
PLZ/Ort : ...............................................................................................................................
Ort und Datum .......................................
Unterschrift : .................................................
(für Minderjährige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)
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An die Einwohnerkontrolle, Postfach 5354, 1002 Lausanne zurücksenden
(Version Mai 2016)
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