Hausärzteverband Bremen eV

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AKADEMIE FÜR
HAUSÄRZTLICHE
FORTBILDUNG
BREMEN
Die
ArbeitsunfähigkeitsBescheinigung –
zwischen
Patientenwunsch,
gesetzlichen
Vorschriften und
hausärztlichen
Vorstellungen – ein
interaktiver Workshop
Günther Egidi 9. März 2011
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Was ich vermitteln möchte
 es gibt in Deutschland anders als in anderen
europäischen Ländern sehr detaillierte Vorschriften zum
Thema
 Sie sollen diese Vorschriften kennen
 in der Realität findet sich eine große Spannweite von
Einstellungen und Verhaltensweisen
 Ziel sollte eine gemeinsame Entscheidungsfindung
sein zwischen reinem Erfüllungsgehilfen des
Patientenwunsches und restriktiver Verweigerung
 Krankschreibung kann der Gesundheit schaden
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Die Methode
• interaktiver Erfahrungs-Austausch an Hand von
Kasuistiken
• anschließend Input mit einem kurzen Überblick über
die Gesetzeslage und das Verfahren im europäischen
Ausland
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
So kann es in der Öffentlichkeit
wahrgenommen werden
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
So stand es in der BILD
Erster Versuch: BERLIN, eine Praxis am Gendarmenmarkt.
„Wo fehlt es denn?“, will die Ärztin wissen. Ich antworte rundheraus: „Ich habe gar nichts, will nur eine
Krankschreibung. Keine Lust zu arbeiten!“ Die Ärztin ist wenig erstaunt: „Okay, ich verstehe. Soll ich
Sie pro forma noch untersuchen?“ „Nein danke!“ Sie setzt sich an den Computer, füllt das Formular aus.
Sie tue so etwas normalerweise nicht, entschuldigt sie sich. Ich kriege meinen gelben Schein. „Das ist ein
Gefallen“, betont sie noch. „Vielleicht kommen Sie ja mal wieder, wenn Ihnen mal wirklich etwas fehlt ...“
Zweiter Versuch: eine Internistenpraxis.
„Wie kann ich Ihnen helfen?“, fragt der Arzt nach einer Stunde Wartezeit. Ich antworte: „Mir fehlt nichts.
Aber ich brauche eine Krankschreibung. Ich habe keine Lust zu arbeiten. Die Kinder haben Ferien. Ich
sehe sie sonst so selten.“ Wirft er mich jetzt raus? Nein! „Kann ich verstehen“, sagte der Arzt, „die
Feiertage liegen dieses Jahr so blöd. Ich muss auch die ganze Woche ran. Wir schreiben einfach, Sie
haben Durchfall. Das haben jetzt viele.“ Arbeitsunfähig schreibt er mich bis einschließlich Silvester und
gibt mir noch Tipps fürs Blaumachen. „Mit Durchfall können Sie ruhig mit den Kindern etwas
unternehmen. Wenn jemand fragt, sagen Sie einfach, Sie wären auf dem Weg zum Arzt.“
Dritter Versuch: ein Ärztezentrum.
Wieder komme ich ohne Umschweife zur Sache: „Ich brauche einen Krankenschein für vier Tage bis
einschließlich Silvester.“ Der Arzt: „Ihnen fehlt also nichts?“ – „Nein, nichts. Ich habe nur keine Lust zu
arbeiten. Ist sowieso nicht viel los im Büro und ich will zum Hacker-Kongress des Chaos-ComputerClubs.“ Der Arzt zeigt Verständnis – er sei selbst Computer-Freak, sagt er. Bereitwillig füllt er die
Krankenkarte aus. „Nehmen Sie irgendwelche Medikamente?“, will er noch wissen „Nein, ich bin
kerngesund“, antworte ich. Er unterschreibt den Zettel und reicht ihn mir. Ich bin neugierig, frage: „Herr
Doktor, welche Krankheit habe ich denn jetzt?“ Der Doc: „Akute Belastungsreaktion, Stress. Das kann
man immer aufschreiben.“ Wir wünschen uns noch einen „Guten Rutsch“ und ich gehe – zur Arbeit in
die Redaktion, um diesen Artikel zu schreiben.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Ein paar Fälle
Wie hätten Sie`s gemacht? Ein kollegialer Austausch in
der Kleingruppe
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der einen Seite
des Schreibtisches
01.05.2007, 23:11
Moin Jungs,
Ich suche irgendwie ein Muster oder ne Vorlage fürn PC mit Stempel und Unterschrift
von einem Arzt ! oder sowas ähnliches... sowas gibs ;) wäre halt super wenn das
jemand hätte, denn auch wenn die unterschrift ausgedruckt nicht orginal aussieht und
auch der stempel nicht ist es total egal weil ich die arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
eh immer faxe und die qualy daher eh fürn arsch sind!
02.05.2007, 00:25
naja, wenn stempel drauf ist, dann sieht man doch wer den abgestempelt hat... und ich
bezweifel, man wird dir glauben, dass das attest in bayern für dich ausgestellt wird
02.05.2007, 12:44
Versuch mal mit der fälscherwerkstatt 3 . Aber ich glaube da gibt es keinen passenen
Stempel. Probier doch mit Paint oder Photoshop einen Stempel zu machen und die
Unterschrift mit einem Handschrift Font.
02.05.2007, 14:51
Wieso gehst du nicht zu nem Arzt? Also ich hab da nen guten Hausarzt Der fragt mich
immer für wie lange ich n Attest bräuchte
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der einen Seite
des Schreibtisches
03.05.2007, 23:16
Geh zu einem Arzt und sag das du schmerzen hast. Dann gibt er dir nen Attest denn du
dann wollmöglich fälschen kannst.
08.10.2007, 14:11
Warum scannt nicht einer mal ebend einen Gelben ein und postet ihn...ist doch wohl
kein thema...und wegen privatsfähre kann man das raus radieren, also jungs...ich
brauch auch einen hab aber leider nur noch eine überweisung da und die bringt mir
persönlich leider nichts
08.10.2007, 15:19
Mein Arzt macht keine Termine und man wartet min. 2 Stunden ;) das ist das problem
als ob ._.
wechsel doch einfach den arzt. gibt sicherlich mehrere ärzte in deiner umgebung...
08.10.2007, 17:31
geh zur Arbeit...Punkt
aber wenn du dein leben versauen willst dann krieg doch wenigstens den arsch hoch
und geh zum hausarzt
man man man
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der anderen Seite
des Schreibtisches
Aus dem allgemeinmedizinischen Listserver:
gestern 2 Versuche von Patienten. Einer arbeitet schwarz, wollte AU für die
ARGE, die 2. eine rückwirkende Bescheinigung für 1 Tag in der
Weihnachtswoche. Habe beides abgelehnt. Wenn der Patient sich schon nicht
die Mühe macht, mich zu belügen und mich zum Komplizen seines "gelben
Urlaubs" macht, lehne ich das ab. Allerdings habe ich oft das Gefühl, dass
andere nicht ehrlich sind (Kopfweh, Durchfall, Schwindel etc.), und ich dann
dem Wunsch auf AU nachkomme. Zu Beginn meiner Tätigkeit war die Dauer
der AU aus diszipl. Gründen immer nur 1- 2 Tage, die Patienten dann allerdings
nach diesem Zeitraum wieder da mit den gleichen Beschwerden. Sie allerdings
auf die von mir unterstellte Arbeitsunlust anzusprechen, scheue ich mich nach
wie vor, denn einmal könnte ich irren und will den Patienten nicht kränken, zum
anderen sind mir die oft unmenschlichen Arbeitsbedingungen bekannt
(Leiharbeit etc.) und ich kann die armen Kerle oft auch gut verstehen.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der anderen Seite
des Schreibtisches
Eine Reaktion:
das sehe ich ganz anders:
1. Ich würde mich niemals aufschwingen Patienten " aus dizpl. Gründen" nur 1-2 Tage
AU zu schreiben. Wer bin ich den? Wenn, dass System eine solche Möglichkeit vorgibt (
also Lohnfortzahlung ohne zu Arbeiten) dann ist das so gewollt. Und ob jemand seine
Arbeit machen kann, kann nur er selbst letztlich beurteilen, wir können ggf. nur beratend
tätig sein.
2. Arbeitsunlust, kann man auch als Anpassungsstörung oder Persönlichkeitsstörung
verstehen, da bin ich nicht derjenige, der Patienten "zwingt" zu arbeiten. Letztlich
müssen dass die Patienten selber entscheiden! Und ggf. auch die Konsequenzen
(Kündigung u.ä) tragen.
3. Mir ist die Ehrlichkeit und Offenheit der Patienten viel wichtiger, als "....die Patienten
sich nicht einmal die Mühe machen mich zu belügen...“
4. Klare Regeln sind wichtig, AUs gibt es bei mir nicht rückwirkend, die Patienten
müssen sich bei mir gemeldet haben (damit ich zumindest theor. die Chance auf eine
Überprüfung habe).
5. Letztlich fühle ich mich nicht als Hüter des Systems (welches mir ja noch nicht einmal
erlaubt den Überblick zu behalten, im Gegenteil, Patienten können unbegrenzt den Arzt
wechseln!), ich fühle mich immer und in erster Linie auf der Seite meiner Patienten.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der anderen Seite
des Schreibtisches
Hat sich jemand schon mal klar gemacht wie viel man in
diesem System an Bezahlung der Ärzte einsparen
könnte, wenn man die AU Schreibung diesen entzieht,
aber auch gleichzeitig die Gesamtvergütung um die Zahl
dieser Patienten bereinigen würde?
Dies würde uns schlagartig in die Arbeit am kranken
Patienten zwingen, ohne dass es mehr Geld gäbe.
Eine nette Vision
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der anderen Seite
des Schreibtisches
Eine Leitlinie zur Arbeitsunfähigkeit, auf der Basis der
AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
können allein wir Vertragsärzte der Ersten
Versorgungslinie formulieren.
Sie würde die spezifische und differenzierte, teilweise
tiefreichende Vorgehensweise von Hausärzten im
gegenwärtigen Versorgungssystem abbilden, also der
Selbstdarstellung dienen.
Und sie würde sensationsgierigen BILD-Aktionen die
Legitimation (der unzulässigen Verallgemeinerung)
entziehen.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Auf der anderen Seite
des Schreibtisches
1) wenn mir jemand sagt: "ich bin völlig kaputt, und ich brauche mal 3 Tage", dann kann ich
das oft gut verstehen und bin froh darüber, dass wir uns nicht belügen müssen und bei
gefährlichen oder teuren Therapien für vorgeschobene Krankheiten landen. Ob jemand z.B.
Durchfall oder Kopfschmerzen hatte, kann ich eh nicht beurteilen. Und wie der Arbeitsplatz
aussieht, nur begrenzt.
2) Wenn jemand lange oder häufig damit auftaucht, spreche ich das direkt an - und weise
darauf hin, dass z.B. bei Depressionen eine Schonung das Ganze nur verschlimmert. Wer als
"Burnout"-Patient dann immer noch auf AU besteht, den weise ich in die m.E. schnellste und
wirksamste antidepressive Therapie ein: jeden Tag mindestens 30-45min sportliche
Bewegung an der Sonne. Und die Umsetzung lasse ich mir dann im 2-3Tages-Takt berichten.
3) Wenn ich das Gefühl habe, dass die AU zur Konfliktvermeidung am Arbeitsplatz eingesetzt
wird, bespreche ich die Alternativen inclusive Kündigung ausführlich.
4) Und wenn ich das Gefühl habe, dass jemand einfach faul ist, und mich dafür benutzt,
weise ich sehr klar darauf hin, welchen Eindruck solche Krankschreibungen auf Arbeitgeber
haben, und dass ich für solche Vorgehensweisen nicht der richtige Arzt bin.
Also ein durchaus differenziertes Vorgehen - insgesamt habe ich aber überhaupt keine Lust
auf diese Tätigkeit.
Und wenn ich mir überlege, warum Menschen mit Migräne, Durchfall, Grippe,
Menstruationsbeschwerden etc. in meinem Wartezimmer sitzen müssen, um für 1-3 Tage
eine AU zu erhalten, dann fallen mir nur eilfertige Politiker ein, die auf diese Weise Ärzte zur
Disziplinierung von Arbeitern und Angestellten missbrauchen.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Die Gesetzeslage
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
und die Maßnahmen zur stufenweisen
Wiedereingliederung (ArbeitsunfähigkeitsRichtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V
in der Fassung vom 1. Dezember 2003
veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004; Nr. 61: S. 6501
zuletzt geändert am 19. September 2006
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 241: S. 7356
in Kraft getreten am 23. Dezember 2006
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
§ 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe
(1) 1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf
Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit
ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der
Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. 2Bei der
Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die
bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.
3Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines
bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch
keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der
Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die
Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die
Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
(3) 1Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie
krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte
Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für
den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung
gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, welcher
Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit
nachging.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
((5) 1Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die
Befragung des Versicherten durch den Arzt zur aktuell
ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen
Anforderungen und Belastungen voraus. 2Das Ergebnis
der Befragung ist bei der Beurteilung von Grund und
Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen.
3Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten
Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit
muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. 4Bei
Arbeitslosen bezieht sich die Befragung des
Versicherten auch auf den zeitlichen Umfang, für den
der Versicherte sich der Agentur für Arbeit zur
Vermittlung zur Verfügung gestellt hat.
HAUSÄRZTEVERBAND
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GBA-Richtlinie
Keine Arbeitsunfähigkeit
– bei Pflege eines erkrankten Kindes. Diese Bescheinigung auf
Muster Nr. 21
– für ärztliche Behandlungen, ohne dass diese Maßnahmen selbst
zu einer Arbeitsunfähigkeit führen,
–- bei Inanspruchnahme von Heilmitteln
– bei Teilnahme an Reha-Sport
– bei ambulanten und stationären Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen,
– bei Beschäftigungsverboten nach Infektionsschutzgesetz oder
Mutterschutzgesetz
– bei Organspende
– bei kosmetischen und anderen Operationen ohne
krankheitsbedingten Hintergrund und ohne
Komplikationen oder
– bei einer nicht durch Krankheit bedingten Sterilisation
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
§ 4 Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
(1) 1Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger
und seelischer Gesundheitszustand des Versicherten gleichermaßen zu
berücksichtigen. 2Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf
Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.
(2)(3) 1Der Vertragsarzt teilt der Krankenkasse auf Anforderung vollständig
und in der Regel innerhalb von drei Werktagen weitere Informationen auf
den vereinbarten Vordrucken mit. 2Derartige Anfragen seitens der
Krankenkasse sind in der Regel frühestens nach einer kumulativen
Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit eines Erkrankungsfalles von 21 Tagen
zulässig. 3In begründeten Fällen sind auch weitergehende Anfragen der
Krankenkasse möglich.
(3)(4) Sofern der Vertragsarzt – abweichend von der Feststellung im
Entlassungsbericht der Rehabilitationseinrichtung – weiterhin
Arbeitsunfähigkeit attestiert, ist diese von ihm zu begründen.
HAUSÄRZTEVERBAND
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GBA-Richtlinie
§ 5 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
(1) 1Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf dem dafür vorgesehenen
Vordruck (Muster Nr. 1) dürfen nur von Vertragsärzten oder deren
persönlichen Vertretern für die Erstfeststellung einer Arbeitsunfähigkeit
und während der Zeit des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall ausgestellt werden.
(2) 1Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Erstbescheinigung
angegeben, ist nach Prüfung der aktuellen Verhältnisse eine ärztliche
Bescheinigung jeweils mit Angabe aller aktuell die Arbeitsunfähigkeit
begründenden Diagnosen über das Fortbestehen der
Arbeitsunfähigkeit nach Muster Nr. 1 (Folgebescheinigung)
auszustellen. 2Symptome (z. B. Fieber, Übelkeit) sind nach spätestens
sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose
auszutauschen. 3Dies trifft auch zu, wenn aus gesundheitlichen
Gründen der Versuch der Wiederaufnahme einer Tätigkeit nach
Beendigung der vom Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit nicht
erfolgreich war.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
§ 5 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
(3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten
Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht
bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn
liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende
Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit
nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und
in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.
 In begründeten Fällen kann also auch rückwirkend länger
krank geschrieben werden!
 Bei der Berechnung zählen Kalender-, nicht Werktage
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
GBA-Richtlinie
Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die
vertragsärztliche Versorgung
Stand: April 2010
-muss erkennen lassen, ob Erst- oder Folgebescheinigung
-Ggfs. „Arbeitsunfall/Arbeitsunfallfolgen“ und „Dem
Durchgangsarzt zugewiesen“ anzukreuzen
-Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit z.B. an
Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an sog.
„Brückentagen“), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen.
- Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch
rückdatiert werden
-Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mindestens
12 Monate aufbewahren.
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BREMEN
Der politische Hintergrund
Entgeldfortzahlungsgesetz
 1956/57 16-wöchiger IG-Metall-Streik in Schleswig-Holstein
für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
 1970 Gleichstellung Arbeiter und Angestellte im Lohnfortzahlungsgesetz – 6 Wochen Lohnfortzahlung
 1996 Entgeltzahlung von 100 auf 80% reduziert, 1999 wieder
aufgehoben
 Grundsätzlich Weiterzahlung des Entgeltes ohne
Berücksichtigung von Überstunden(allerdings von
regelmäßigen Überstunden)
 Voraussetzung: Arbeitsverhältnis mind. 4 Wochen
 Heiserkeit bei Sängerin AU, bei Putzfrau nicht
 AU nicht selbst verschuldet
 wiederholte AU wg. derselben Krankheit mit 6-monatiger
Pause
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Dauer der
Lohnfortzahlung
Die Krankenkassen zählen genau die Kalendertage. Danach wird
der 1. Krankengeldtag erst ab dem darauffolgenden Kalendertag
gezählt.
Also geht immer 1 Tag verloren. (SGB V §46)
Ein Monat wird immer mit 30 Tagen gezählt (SGB V § 47)
Genauere Bestimmungen hängen von der jeweiligen Satzung der
Krankenkasse ab(auch SGB V)
Die Ausstellung einer AU-Bescheinigung bis zu einem Sonntag statt bis
zum Freitag kann im ungünstigen Fall die Dauer der Lohnfortzahluung
reduzieren.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Nachweispflicht
 Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (Wochenenden
/arbeitsfreie Tage mitgezählt!), muss spätestens am darauf
folgenden Arbeitstag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
 Arbeitgeber berechtigt, frühere Vorlage der AU zu verlangen.
 bei Erkrankung während der Freizeit keine Ansprüche, bei
Erkrankung im Urlaub wohl
 Arbeitnehmer muss sich telefonisch krankmelden. Briefliche
Anzeige genügt nicht.
 Arbeitnehmer verpflichtet, Prognose über voraussichtliche
Dauer der Erkrankung abzugeben.
 Arbeitnehmer dann gehalten, bereits am ersten Tag der AU
Arzt aufzusuchen, wenn Arbeitgeber darauf besteht.
 bei vorigem unerlaubtem Fehlen Kündigung schon am 1. Tag
ohne AU-Bescheinigung möglich
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Nachweispflicht
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 13. Oktober 2009. Az.: 2 Sa 130/09
Einem Arbeitnehmer, der auf Weisung des Arbeitgebers AU-Bescheinigungen bereits am ersten Tag
der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat, kann gekündigt werden, wenn er dieser Pflicht trotz
Abmahnung nicht nachkommt. Damit unterlag ein Arbeitnehmer, der gegen seine Kündigung Klage
erhoben hatte, vor dem LAG endgültig.
Der 47-Jährige, zum Zeitpunkt der Kündigung fast 25 Jahre bei dem Arbeitgeber beschäftigte
Arbeitnehmer war im Jahr 2007 nach früheren Krankheiten vom Arbeitgeber aufgefordert worden,
in Zukunft bereits an jedem ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine
entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen (§ 5 Abs.1 Satz 3 EFZG).
Im Oktober 2008 kam es zu drei krankheitsbedingten Fehlzeiten dieses Arbeitnehmers; die AUBescheinigungen legte er jeweils nicht am ersten Tag der AU vor, sondern zwei bis zehn Tage
danach. Nach einer mündlichen Ermahnung und einer schriftlichen Abmahnung am 6. November
trat erneut eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 11. November auf, für die der Arbeitnehmer eine
Bescheinigung am 25. November vorlegte. Mit Zustimmung des Personalrats erfolgte daraufhin die
Kündigung durch den Arbeitgeber.
Der Kläger berief sich darauf, er habe die Arbeitunfähigkeit stets telefonisch mitgeteilt. Der
Arbeitgeber habe mit der Zurückhaltung der Entgeltfortzahlung reagieren können; unter
Berücksichtigung der langjährigen Betriebszugehörigkeit sei die Kündigung unangemessen.
Dieser Auffassung schloss sich das LAG, wie bereits vorher das zuständige Arbeitsgericht, nicht an.
"Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die Verletzung der Pflicht, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, an sich
einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB, dar."
Die Aufforderung des Arbeitgebers sei auch nicht willkürlich, ihre Erfüllung für den Arbeitnehmer
nicht unzumutbar gewesen.
Die Verletzung der Pflicht, eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten
Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, stellt an
sich einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer
außerordentlichen Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB,
dar.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Arbeitsplatz-Probleme
Liegen dem Vertragsarzt Hinweise auf (z. B.
arbeitsplatzbezogene) Schwierigkeiten für die weitere
Beschäftigung des Versicherten vor, sind diese der Krankenkasse
in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitzuteilen (Verweis auf §
7 Abs. 4 der Richtlinien).
§ 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen
(4) Kann der Versicherte nach ärztlicher Beurteilung die
ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ohne nachteilige Folgen für seine
Gesundheit oder den Gesundungsprozess ver-richten, kann die
Krankenkasse mit Zustimmung des Versicherten beim Arbeitgeber
die Prüfung anregen, ob eine für den Gesundheitszustand des
Versicherten unbe-denkliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber
möglich ist.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Rechtssprechung
Nach §5 Abs. 3 GBA-Richlinie ist der Arzt gehalten, eine
Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten Inanspruchnahme
als Arzt liegende Zeit grundsätzlich nicht zu bescheinigen.
Nur ausnahmsweise ist eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn
liegenden Tag oder eine rückwirkende Bescheinigung über das
Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit zulässig, wobei der
Rückdatierungszeitraum maximal zwei Tage betragen soll.
Fraglich ist, ob eine Verletzung dieser Pflicht zur
Schadensersatzpflicht des Arztes führen kann.
Erleidet der Arbeitgeber durch die richtlinienwidrige Erteilung
einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Schaden, so dürfte
sich der Arzt gemäß § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig
gemacht haben.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Rechtssprechung
Deutsches Ärzteblatt Jg. 100. Heft 11. 14. März 2003
Der Arzt ist gehalten, Arbeitsunfähigkeit für eine vor der
ersten Inanspruchnahme als Arzt liegende Zeit grundsätzlich
nicht zu bescheinigen. Nur ausnahmsweise ist eine
Rückdatierung
§ 106 Abs. 3ades Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor
V sieht sogar ausdrücklich
eine Schadensersatzpflicht
dem SGB
Behandlungsbeginn
liegenden
Tag oder eine rückwirkende
des Arztes gegenüber dem Arbeitgeber und der
Bescheinigung
das
Arbeitsunfähigkeit
Krankenkasseüber
in dem
FallFortbestehen
vor, dass dieserder
die Arbeitsunfähigkeit
zulässig,
wobei der
Rückdatierungszeitraum
zwei Tage
grob fahrlässig
oder
vorsätzlich attestiert, obwohlmaximal
die
Voraussetzungen
dafür nicht vorliegen. Die wissentliche Ausstellung
betragen
soll.
falscher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Fraglich
ob den
eine
Verletzungdes
dieser
Pflicht zur
erfülltist,
zudem
Straftatbestand
§ 278 StGB.
Schadensersatzpflicht des Arztes führen kann.
Erleidet der Arbeitgeber durch die richtlinienwidrige Erteilung
einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Schaden, so dürfte
sich der Arzt gemäß § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig
gemacht haben.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Hätten Sie‘s gewusst?
Pflicht des Vertragsarztes zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem rechtskräftigen Urteil vom
26.08.2004 (L 16 KR 324/03), mit dem über die Gewährung von Krankengeld eines
Versicherten durch die Krankenkasse entschieden wurde, seine bereits in Urteilen vom
11.12.2003 und 25.03.2004 vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach die
Übermittlung der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung an die Kassen Pflicht des
Vertragarztes ist.
Das Gericht stützt seine Auffassung auf § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, welches
auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Vermerk vorschreibt, wonach der
Krankenkasse "unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben
über Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird".
Das LSG NRW hat in seiner Entscheidung darüber hinaus betont, dass weder die
Gestaltung der Arbeitsunfähigkeits-Vordrucke (Hinweis auf Blatt 1a "Bei verspäteter
Meldung droht Krankengeldverlust") noch der Umstand, dass die Vertragsärzte den
Versicherten häufig die Bescheinigung für die Kasse zur Weiterleitung an die
Krankenkasse aushändigen, geeignet sei, die Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der
Kasse entgegen den gesetzlichen Regelungen dem Verantwortungsbereich des Versicherten
zuzuweisen. Bereits im Jahr 1981 hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass dem
Versicherten aufgrund des zu diesem Zeitpunkt geltenden § 3 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz
die Verpflichtung abgenommen sei, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu melden, und
im Falle der Lohnfortzahlung (ab 01.01.1995 Entgeltfortzahlung) der Arzt zur Meldung an die
Krankenkassen verpflichtet sei. Es ist somit kaum zu erwarten, dass das Bundessozialgericht
die Rechtslage abweichend beurteilt.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Gesundschreibung?
Eine „Gesundschreibung“ gibt es grundsätzlich nicht.
So ist im Muster 1 auch von „voraussichtlicher
Arbeitsunfähigkeit“ die Rede.
Arbeitnehmer, die vorzeitig wieder an ihren
Arbeitsplatz zurückkehren, verlieren nicht ihren
Versicherungsschutz.
Anders kann es bei Beamten sein, bei denen auf
Verlangen des Dienstgebers eine Gesundschreibung
vorgelegt werden muss.
Dazu wird aber nicht selten eine amtsärztliche
Untersuchung unter Vorlage der (haus-) ärztlichen
Befunde verlangt.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Sonderfälle
§ 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem
Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere
in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen
oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet
hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz
2 gelten.
(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr
für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte
längstens für 20 Arbeitstage.
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BREMEN
Sonderfälle
Tarifbeschäftigte erhalten Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung
des Entgelts nach § 29 TVöD.
Bei schwerer Erkrankung eines im selben Haushalt lebenden
Angehörigen ist eine Freistellung von einem Arbeitstag im
Kalenderjahr möglich sowie von bis zu vier Tagen / Jahr bei
Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb
die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss. Eine
Arbeitsbefreiung von bis zu vier Tagen im Kalenderjahr ist zu
bewilligen, wenn das erkrankte Kind das 8. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch
nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Sonderfälle
Kostenlose kurze Bescheinigungen sind keine Gefälligkeit,
sondern gesetzeswidrig
Das Ausstellen von kurzen Bescheinigungen ist eine ärztliche
Leistung, die damit berechnungsfähig ist und deshalb auch in
Rechnung gestellt werden muss.
Berechnen Sie eine ärztliche Bescheinigung nicht, verstoßen Sie
gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Egal, ob Sie bei einem Kassenpatienten oder bei einem
Privatpatienten eine kurze ärztliche Bescheinigung ausstellen,
z. B. für die Schule oder für den Kindergarten:
Jedes Mal sind Sie dazu verpflichtet, ein Honorar zu verlangen. In
diesem Fall steht uns die GOÄ-Nr. 70 zur Verfügung. Der Betrag
liegt zwischen 2,33 € (1,0-facher Satz) und 5,36 € (2,3-facher
Satz). Welchen Satz Sie berechnen, dürfen Sie selbst
entscheiden.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Sonderfälle
§3
Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt
werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder
Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der
Beschäftigung gefährdet ist.
(2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs
Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt
werden, es sei denn, dass sie sich zur
Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die
Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Sonderfälle
§ 8 Grundsätze der stufenweisen
Wiedereingliederung
Empfehlungen zur Ausgestaltung einer stufenweisen
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gemäß § 74
SGB V und § 28 SGB IX finden sich in der Anlage .
Eine stufenweise Wiedereingliederung erfordert eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen
Versichertem, behandelndem Arzt, Arbeitgeber,
Arbeitnehmervertretung, Betriebsarzt, Krankenkasse
sowie ggf. dem MDK und dem Rehabilitationsträger
auf der Basis der vom behandelnden Arzt unter
Beachtung der Schweigepflicht gegebenen
Empfehlungen…
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Und in anderen Ländern?
 „Fit note“
 AU rückwirkend möglich
 Ohne AU bis zu 5 Tage (self
certification)
 Fit note bis zu 3 Monate am
Stück
 Ausstellung auch am Telefon
 Es kann, muss aber keine
Diagnose eingetragen werden
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Und in anderen Ländern?
• AU ab 5. Krankheitstag
• Formulare sehr umfangreich (3-5
Minuten Ausfüllen)
• halbtags-AUmöglich
• keine zeitliche Begrenzung für Aus (Verschleierung
Arbeitslosenstatistik?)
• AU auf dem Land durchaus 6 Monate am Stück
• bei langen OP-Wartezeiten oft entsprechende AUs
• Krankengeld max. 80%, max. 20.000 SKR
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Und in anderen Ländern?
• AU mit offenem Enddatum möglich
• Diagnose wie bei uns an die Kasse
• Einbestellung zum Diagnose-Arzt der Kasse möglich
• elektronische AU möglich, aber Extra-Kosten für Tool
• Kassen kontrollieren Krankenstand
• spezielles Problem: AU bei Langzeit-Arbeitslosen
(Computer-Kurs für Analphabeten, 4. BewerbungsTraining für 60-Jährige…)
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Und in anderen Ländern?
• Hausärzte haben nichts mit
Arbeitsunfähigkeit zu tun!
• keine Atteste von Hausärzten, weil
immer im Sinn von Patienten ausgestellt
• bei Krankheit ruft man seinen Arbeitgeber an - fertig
• in Zweifelsfällen Einbestellung zu „Arbeitsarzt“
• der macht ggfs. auch Wiedereingliederungsplan
• bei lang dauernden Krankheiten Medizinischer Dienst
HAUSÄRZTEVERBAND
BREMEN
Abschlussgespräch
+ Evaluation
Was Ihnen noch zum Thema einfällt
 schreiben Sie eine e-mail an
[email protected]
Vielen Dank für‘s Mitmachen!
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