AKADEMIE FÜR HAUSÄRZTLICHE FORTBILDUNG BREMEN Die ArbeitsunfähigkeitsBescheinigung – zwischen Patientenwunsch, gesetzlichen Vorschriften und hausärztlichen Vorstellungen – ein interaktiver Workshop Günther Egidi 9. März 2011 HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Was ich vermitteln möchte es gibt in Deutschland anders als in anderen europäischen Ländern sehr detaillierte Vorschriften zum Thema Sie sollen diese Vorschriften kennen in der Realität findet sich eine große Spannweite von Einstellungen und Verhaltensweisen Ziel sollte eine gemeinsame Entscheidungsfindung sein zwischen reinem Erfüllungsgehilfen des Patientenwunsches und restriktiver Verweigerung Krankschreibung kann der Gesundheit schaden HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Die Methode • interaktiver Erfahrungs-Austausch an Hand von Kasuistiken • anschließend Input mit einem kurzen Überblick über die Gesetzeslage und das Verfahren im europäischen Ausland HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN So kann es in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN So stand es in der BILD Erster Versuch: BERLIN, eine Praxis am Gendarmenmarkt. „Wo fehlt es denn?“, will die Ärztin wissen. Ich antworte rundheraus: „Ich habe gar nichts, will nur eine Krankschreibung. Keine Lust zu arbeiten!“ Die Ärztin ist wenig erstaunt: „Okay, ich verstehe. Soll ich Sie pro forma noch untersuchen?“ „Nein danke!“ Sie setzt sich an den Computer, füllt das Formular aus. Sie tue so etwas normalerweise nicht, entschuldigt sie sich. Ich kriege meinen gelben Schein. „Das ist ein Gefallen“, betont sie noch. „Vielleicht kommen Sie ja mal wieder, wenn Ihnen mal wirklich etwas fehlt ...“ Zweiter Versuch: eine Internistenpraxis. „Wie kann ich Ihnen helfen?“, fragt der Arzt nach einer Stunde Wartezeit. Ich antworte: „Mir fehlt nichts. Aber ich brauche eine Krankschreibung. Ich habe keine Lust zu arbeiten. Die Kinder haben Ferien. Ich sehe sie sonst so selten.“ Wirft er mich jetzt raus? Nein! „Kann ich verstehen“, sagte der Arzt, „die Feiertage liegen dieses Jahr so blöd. Ich muss auch die ganze Woche ran. Wir schreiben einfach, Sie haben Durchfall. Das haben jetzt viele.“ Arbeitsunfähig schreibt er mich bis einschließlich Silvester und gibt mir noch Tipps fürs Blaumachen. „Mit Durchfall können Sie ruhig mit den Kindern etwas unternehmen. Wenn jemand fragt, sagen Sie einfach, Sie wären auf dem Weg zum Arzt.“ Dritter Versuch: ein Ärztezentrum. Wieder komme ich ohne Umschweife zur Sache: „Ich brauche einen Krankenschein für vier Tage bis einschließlich Silvester.“ Der Arzt: „Ihnen fehlt also nichts?“ – „Nein, nichts. Ich habe nur keine Lust zu arbeiten. Ist sowieso nicht viel los im Büro und ich will zum Hacker-Kongress des Chaos-ComputerClubs.“ Der Arzt zeigt Verständnis – er sei selbst Computer-Freak, sagt er. Bereitwillig füllt er die Krankenkarte aus. „Nehmen Sie irgendwelche Medikamente?“, will er noch wissen „Nein, ich bin kerngesund“, antworte ich. Er unterschreibt den Zettel und reicht ihn mir. Ich bin neugierig, frage: „Herr Doktor, welche Krankheit habe ich denn jetzt?“ Der Doc: „Akute Belastungsreaktion, Stress. Das kann man immer aufschreiben.“ Wir wünschen uns noch einen „Guten Rutsch“ und ich gehe – zur Arbeit in die Redaktion, um diesen Artikel zu schreiben. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Ein paar Fälle Wie hätten Sie`s gemacht? Ein kollegialer Austausch in der Kleingruppe HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der einen Seite des Schreibtisches 01.05.2007, 23:11 Moin Jungs, Ich suche irgendwie ein Muster oder ne Vorlage fürn PC mit Stempel und Unterschrift von einem Arzt ! oder sowas ähnliches... sowas gibs ;) wäre halt super wenn das jemand hätte, denn auch wenn die unterschrift ausgedruckt nicht orginal aussieht und auch der stempel nicht ist es total egal weil ich die arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eh immer faxe und die qualy daher eh fürn arsch sind! 02.05.2007, 00:25 naja, wenn stempel drauf ist, dann sieht man doch wer den abgestempelt hat... und ich bezweifel, man wird dir glauben, dass das attest in bayern für dich ausgestellt wird 02.05.2007, 12:44 Versuch mal mit der fälscherwerkstatt 3 . Aber ich glaube da gibt es keinen passenen Stempel. Probier doch mit Paint oder Photoshop einen Stempel zu machen und die Unterschrift mit einem Handschrift Font. 02.05.2007, 14:51 Wieso gehst du nicht zu nem Arzt? Also ich hab da nen guten Hausarzt Der fragt mich immer für wie lange ich n Attest bräuchte HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der einen Seite des Schreibtisches 03.05.2007, 23:16 Geh zu einem Arzt und sag das du schmerzen hast. Dann gibt er dir nen Attest denn du dann wollmöglich fälschen kannst. 08.10.2007, 14:11 Warum scannt nicht einer mal ebend einen Gelben ein und postet ihn...ist doch wohl kein thema...und wegen privatsfähre kann man das raus radieren, also jungs...ich brauch auch einen hab aber leider nur noch eine überweisung da und die bringt mir persönlich leider nichts 08.10.2007, 15:19 Mein Arzt macht keine Termine und man wartet min. 2 Stunden ;) das ist das problem als ob ._. wechsel doch einfach den arzt. gibt sicherlich mehrere ärzte in deiner umgebung... 08.10.2007, 17:31 geh zur Arbeit...Punkt aber wenn du dein leben versauen willst dann krieg doch wenigstens den arsch hoch und geh zum hausarzt man man man HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der anderen Seite des Schreibtisches Aus dem allgemeinmedizinischen Listserver: gestern 2 Versuche von Patienten. Einer arbeitet schwarz, wollte AU für die ARGE, die 2. eine rückwirkende Bescheinigung für 1 Tag in der Weihnachtswoche. Habe beides abgelehnt. Wenn der Patient sich schon nicht die Mühe macht, mich zu belügen und mich zum Komplizen seines "gelben Urlaubs" macht, lehne ich das ab. Allerdings habe ich oft das Gefühl, dass andere nicht ehrlich sind (Kopfweh, Durchfall, Schwindel etc.), und ich dann dem Wunsch auf AU nachkomme. Zu Beginn meiner Tätigkeit war die Dauer der AU aus diszipl. Gründen immer nur 1- 2 Tage, die Patienten dann allerdings nach diesem Zeitraum wieder da mit den gleichen Beschwerden. Sie allerdings auf die von mir unterstellte Arbeitsunlust anzusprechen, scheue ich mich nach wie vor, denn einmal könnte ich irren und will den Patienten nicht kränken, zum anderen sind mir die oft unmenschlichen Arbeitsbedingungen bekannt (Leiharbeit etc.) und ich kann die armen Kerle oft auch gut verstehen. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der anderen Seite des Schreibtisches Eine Reaktion: das sehe ich ganz anders: 1. Ich würde mich niemals aufschwingen Patienten " aus dizpl. Gründen" nur 1-2 Tage AU zu schreiben. Wer bin ich den? Wenn, dass System eine solche Möglichkeit vorgibt ( also Lohnfortzahlung ohne zu Arbeiten) dann ist das so gewollt. Und ob jemand seine Arbeit machen kann, kann nur er selbst letztlich beurteilen, wir können ggf. nur beratend tätig sein. 2. Arbeitsunlust, kann man auch als Anpassungsstörung oder Persönlichkeitsstörung verstehen, da bin ich nicht derjenige, der Patienten "zwingt" zu arbeiten. Letztlich müssen dass die Patienten selber entscheiden! Und ggf. auch die Konsequenzen (Kündigung u.ä) tragen. 3. Mir ist die Ehrlichkeit und Offenheit der Patienten viel wichtiger, als "....die Patienten sich nicht einmal die Mühe machen mich zu belügen...“ 4. Klare Regeln sind wichtig, AUs gibt es bei mir nicht rückwirkend, die Patienten müssen sich bei mir gemeldet haben (damit ich zumindest theor. die Chance auf eine Überprüfung habe). 5. Letztlich fühle ich mich nicht als Hüter des Systems (welches mir ja noch nicht einmal erlaubt den Überblick zu behalten, im Gegenteil, Patienten können unbegrenzt den Arzt wechseln!), ich fühle mich immer und in erster Linie auf der Seite meiner Patienten. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der anderen Seite des Schreibtisches Hat sich jemand schon mal klar gemacht wie viel man in diesem System an Bezahlung der Ärzte einsparen könnte, wenn man die AU Schreibung diesen entzieht, aber auch gleichzeitig die Gesamtvergütung um die Zahl dieser Patienten bereinigen würde? Dies würde uns schlagartig in die Arbeit am kranken Patienten zwingen, ohne dass es mehr Geld gäbe. Eine nette Vision HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der anderen Seite des Schreibtisches Eine Leitlinie zur Arbeitsunfähigkeit, auf der Basis der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses können allein wir Vertragsärzte der Ersten Versorgungslinie formulieren. Sie würde die spezifische und differenzierte, teilweise tiefreichende Vorgehensweise von Hausärzten im gegenwärtigen Versorgungssystem abbilden, also der Selbstdarstellung dienen. Und sie würde sensationsgierigen BILD-Aktionen die Legitimation (der unzulässigen Verallgemeinerung) entziehen. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Auf der anderen Seite des Schreibtisches 1) wenn mir jemand sagt: "ich bin völlig kaputt, und ich brauche mal 3 Tage", dann kann ich das oft gut verstehen und bin froh darüber, dass wir uns nicht belügen müssen und bei gefährlichen oder teuren Therapien für vorgeschobene Krankheiten landen. Ob jemand z.B. Durchfall oder Kopfschmerzen hatte, kann ich eh nicht beurteilen. Und wie der Arbeitsplatz aussieht, nur begrenzt. 2) Wenn jemand lange oder häufig damit auftaucht, spreche ich das direkt an - und weise darauf hin, dass z.B. bei Depressionen eine Schonung das Ganze nur verschlimmert. Wer als "Burnout"-Patient dann immer noch auf AU besteht, den weise ich in die m.E. schnellste und wirksamste antidepressive Therapie ein: jeden Tag mindestens 30-45min sportliche Bewegung an der Sonne. Und die Umsetzung lasse ich mir dann im 2-3Tages-Takt berichten. 3) Wenn ich das Gefühl habe, dass die AU zur Konfliktvermeidung am Arbeitsplatz eingesetzt wird, bespreche ich die Alternativen inclusive Kündigung ausführlich. 4) Und wenn ich das Gefühl habe, dass jemand einfach faul ist, und mich dafür benutzt, weise ich sehr klar darauf hin, welchen Eindruck solche Krankschreibungen auf Arbeitgeber haben, und dass ich für solche Vorgehensweisen nicht der richtige Arzt bin. Also ein durchaus differenziertes Vorgehen - insgesamt habe ich aber überhaupt keine Lust auf diese Tätigkeit. Und wenn ich mir überlege, warum Menschen mit Migräne, Durchfall, Grippe, Menstruationsbeschwerden etc. in meinem Wartezimmer sitzen müssen, um für 1-3 Tage eine AU zu erhalten, dann fallen mir nur eilfertige Politiker ein, die auf diese Weise Ärzte zur Disziplinierung von Arbeitern und Angestellten missbrauchen. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Die Gesetzeslage Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (ArbeitsunfähigkeitsRichtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in der Fassung vom 1. Dezember 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004; Nr. 61: S. 6501 zuletzt geändert am 19. September 2006 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 241: S. 7356 in Kraft getreten am 23. Dezember 2006 HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie § 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe (1) 1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. 2Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. 3Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie (3) 1Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. 2Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie ((5) 1Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit setzt die Befragung des Versicherten durch den Arzt zur aktuell ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen und Belastungen voraus. 2Das Ergebnis der Befragung ist bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen. 3Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. 4Bei Arbeitslosen bezieht sich die Befragung des Versicherten auch auf den zeitlichen Umfang, für den der Versicherte sich der Agentur für Arbeit zur Vermittlung zur Verfügung gestellt hat. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie Keine Arbeitsunfähigkeit – bei Pflege eines erkrankten Kindes. Diese Bescheinigung auf Muster Nr. 21 – für ärztliche Behandlungen, ohne dass diese Maßnahmen selbst zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, –- bei Inanspruchnahme von Heilmitteln – bei Teilnahme an Reha-Sport – bei ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, – bei Beschäftigungsverboten nach Infektionsschutzgesetz oder Mutterschutzgesetz – bei Organspende – bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hintergrund und ohne Komplikationen oder – bei einer nicht durch Krankheit bedingten Sterilisation HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie § 4 Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (1) 1Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. 2Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen. (2)(3) 1Der Vertragsarzt teilt der Krankenkasse auf Anforderung vollständig und in der Regel innerhalb von drei Werktagen weitere Informationen auf den vereinbarten Vordrucken mit. 2Derartige Anfragen seitens der Krankenkasse sind in der Regel frühestens nach einer kumulativen Zeitdauer der Arbeitsunfähigkeit eines Erkrankungsfalles von 21 Tagen zulässig. 3In begründeten Fällen sind auch weitergehende Anfragen der Krankenkasse möglich. (3)(4) Sofern der Vertragsarzt – abweichend von der Feststellung im Entlassungsbericht der Rehabilitationseinrichtung – weiterhin Arbeitsunfähigkeit attestiert, ist diese von ihm zu begründen. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie § 5 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung (1) 1Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (Muster Nr. 1) dürfen nur von Vertragsärzten oder deren persönlichen Vertretern für die Erstfeststellung einer Arbeitsunfähigkeit und während der Zeit des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ausgestellt werden. (2) 1Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Erstbescheinigung angegeben, ist nach Prüfung der aktuellen Verhältnisse eine ärztliche Bescheinigung jeweils mit Angabe aller aktuell die Arbeitsunfähigkeit begründenden Diagnosen über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Muster Nr. 1 (Folgebescheinigung) auszustellen. 2Symptome (z. B. Fieber, Übelkeit) sind nach spätestens sieben Tagen durch eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose auszutauschen. 3Dies trifft auch zu, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Versuch der Wiederaufnahme einer Tätigkeit nach Beendigung der vom Arzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit nicht erfolgreich war. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie § 5 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung (3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig. In begründeten Fällen kann also auch rückwirkend länger krank geschrieben werden! Bei der Berechnung zählen Kalender-, nicht Werktage HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN GBA-Richtlinie Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: April 2010 -muss erkennen lassen, ob Erst- oder Folgebescheinigung -Ggfs. „Arbeitsunfall/Arbeitsunfallfolgen“ und „Dem Durchgangsarzt zugewiesen“ anzukreuzen -Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit z.B. an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, Urlaubstagen oder an sog. „Brückentagen“), ist sie auch für diese Tage zu bescheinigen. - Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf weder vor- noch rückdatiert werden -Durchschlag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mindestens 12 Monate aufbewahren. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Der politische Hintergrund Entgeldfortzahlungsgesetz 1956/57 16-wöchiger IG-Metall-Streik in Schleswig-Holstein für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1970 Gleichstellung Arbeiter und Angestellte im Lohnfortzahlungsgesetz – 6 Wochen Lohnfortzahlung 1996 Entgeltzahlung von 100 auf 80% reduziert, 1999 wieder aufgehoben Grundsätzlich Weiterzahlung des Entgeltes ohne Berücksichtigung von Überstunden(allerdings von regelmäßigen Überstunden) Voraussetzung: Arbeitsverhältnis mind. 4 Wochen Heiserkeit bei Sängerin AU, bei Putzfrau nicht AU nicht selbst verschuldet wiederholte AU wg. derselben Krankheit mit 6-monatiger Pause HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Dauer der Lohnfortzahlung Die Krankenkassen zählen genau die Kalendertage. Danach wird der 1. Krankengeldtag erst ab dem darauffolgenden Kalendertag gezählt. Also geht immer 1 Tag verloren. (SGB V §46) Ein Monat wird immer mit 30 Tagen gezählt (SGB V § 47) Genauere Bestimmungen hängen von der jeweiligen Satzung der Krankenkasse ab(auch SGB V) Die Ausstellung einer AU-Bescheinigung bis zu einem Sonntag statt bis zum Freitag kann im ungünstigen Fall die Dauer der Lohnfortzahluung reduzieren. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Nachweispflicht Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (Wochenenden /arbeitsfreie Tage mitgezählt!), muss spätestens am darauf folgenden Arbeitstag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitgeber berechtigt, frühere Vorlage der AU zu verlangen. bei Erkrankung während der Freizeit keine Ansprüche, bei Erkrankung im Urlaub wohl Arbeitnehmer muss sich telefonisch krankmelden. Briefliche Anzeige genügt nicht. Arbeitnehmer verpflichtet, Prognose über voraussichtliche Dauer der Erkrankung abzugeben. Arbeitnehmer dann gehalten, bereits am ersten Tag der AU Arzt aufzusuchen, wenn Arbeitgeber darauf besteht. bei vorigem unerlaubtem Fehlen Kündigung schon am 1. Tag ohne AU-Bescheinigung möglich HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Nachweispflicht Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 13. Oktober 2009. Az.: 2 Sa 130/09 Einem Arbeitnehmer, der auf Weisung des Arbeitgebers AU-Bescheinigungen bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen hat, kann gekündigt werden, wenn er dieser Pflicht trotz Abmahnung nicht nachkommt. Damit unterlag ein Arbeitnehmer, der gegen seine Kündigung Klage erhoben hatte, vor dem LAG endgültig. Der 47-Jährige, zum Zeitpunkt der Kündigung fast 25 Jahre bei dem Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer war im Jahr 2007 nach früheren Krankheiten vom Arbeitgeber aufgefordert worden, in Zukunft bereits an jedem ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen (§ 5 Abs.1 Satz 3 EFZG). Im Oktober 2008 kam es zu drei krankheitsbedingten Fehlzeiten dieses Arbeitnehmers; die AUBescheinigungen legte er jeweils nicht am ersten Tag der AU vor, sondern zwei bis zehn Tage danach. Nach einer mündlichen Ermahnung und einer schriftlichen Abmahnung am 6. November trat erneut eine Arbeitsunfähigkeit ab dem 11. November auf, für die der Arbeitnehmer eine Bescheinigung am 25. November vorlegte. Mit Zustimmung des Personalrats erfolgte daraufhin die Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Kläger berief sich darauf, er habe die Arbeitunfähigkeit stets telefonisch mitgeteilt. Der Arbeitgeber habe mit der Zurückhaltung der Entgeltfortzahlung reagieren können; unter Berücksichtigung der langjährigen Betriebszugehörigkeit sei die Kündigung unangemessen. Dieser Auffassung schloss sich das LAG, wie bereits vorher das zuständige Arbeitsgericht, nicht an. "Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, an sich einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB, dar." Die Aufforderung des Arbeitgebers sei auch nicht willkürlich, ihre Erfüllung für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar gewesen. Die Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, stellt an sich einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, § 626 Abs. 1 BGB, dar. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Arbeitsplatz-Probleme Liegen dem Vertragsarzt Hinweise auf (z. B. arbeitsplatzbezogene) Schwierigkeiten für die weitere Beschäftigung des Versicherten vor, sind diese der Krankenkasse in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitzuteilen (Verweis auf § 7 Abs. 4 der Richtlinien). § 7 Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen (4) Kann der Versicherte nach ärztlicher Beurteilung die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ohne nachteilige Folgen für seine Gesundheit oder den Gesundungsprozess ver-richten, kann die Krankenkasse mit Zustimmung des Versicherten beim Arbeitgeber die Prüfung anregen, ob eine für den Gesundheitszustand des Versicherten unbe-denkliche Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber möglich ist. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Rechtssprechung Nach §5 Abs. 3 GBA-Richlinie ist der Arzt gehalten, eine Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten Inanspruchnahme als Arzt liegende Zeit grundsätzlich nicht zu bescheinigen. Nur ausnahmsweise ist eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag oder eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit zulässig, wobei der Rückdatierungszeitraum maximal zwei Tage betragen soll. Fraglich ist, ob eine Verletzung dieser Pflicht zur Schadensersatzpflicht des Arztes führen kann. Erleidet der Arbeitgeber durch die richtlinienwidrige Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Schaden, so dürfte sich der Arzt gemäß § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig gemacht haben. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Rechtssprechung Deutsches Ärzteblatt Jg. 100. Heft 11. 14. März 2003 Der Arzt ist gehalten, Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten Inanspruchnahme als Arzt liegende Zeit grundsätzlich nicht zu bescheinigen. Nur ausnahmsweise ist eine Rückdatierung § 106 Abs. 3ades Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor V sieht sogar ausdrücklich eine Schadensersatzpflicht dem SGB Behandlungsbeginn liegenden Tag oder eine rückwirkende des Arztes gegenüber dem Arbeitgeber und der Bescheinigung das Arbeitsunfähigkeit Krankenkasseüber in dem FallFortbestehen vor, dass dieserder die Arbeitsunfähigkeit zulässig, wobei der Rückdatierungszeitraum zwei Tage grob fahrlässig oder vorsätzlich attestiert, obwohlmaximal die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Die wissentliche Ausstellung betragen soll. falscher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Fraglich ob den eine Verletzungdes dieser Pflicht zur erfülltist, zudem Straftatbestand § 278 StGB. Schadensersatzpflicht des Arztes führen kann. Erleidet der Arbeitgeber durch die richtlinienwidrige Erteilung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Schaden, so dürfte sich der Arzt gemäß § 823 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig gemacht haben. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Hätten Sie‘s gewusst? Pflicht des Vertragsarztes zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem rechtskräftigen Urteil vom 26.08.2004 (L 16 KR 324/03), mit dem über die Gewährung von Krankengeld eines Versicherten durch die Krankenkasse entschieden wurde, seine bereits in Urteilen vom 11.12.2003 und 25.03.2004 vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung an die Kassen Pflicht des Vertragarztes ist. Das Gericht stützt seine Auffassung auf § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, welches auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Vermerk vorschreibt, wonach der Krankenkasse "unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird". Das LSG NRW hat in seiner Entscheidung darüber hinaus betont, dass weder die Gestaltung der Arbeitsunfähigkeits-Vordrucke (Hinweis auf Blatt 1a "Bei verspäteter Meldung droht Krankengeldverlust") noch der Umstand, dass die Vertragsärzte den Versicherten häufig die Bescheinigung für die Kasse zur Weiterleitung an die Krankenkasse aushändigen, geeignet sei, die Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Kasse entgegen den gesetzlichen Regelungen dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzuweisen. Bereits im Jahr 1981 hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass dem Versicherten aufgrund des zu diesem Zeitpunkt geltenden § 3 Abs. 1 Lohnfortzahlungsgesetz die Verpflichtung abgenommen sei, der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit zu melden, und im Falle der Lohnfortzahlung (ab 01.01.1995 Entgeltfortzahlung) der Arzt zur Meldung an die Krankenkassen verpflichtet sei. Es ist somit kaum zu erwarten, dass das Bundessozialgericht die Rechtslage abweichend beurteilt. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Gesundschreibung? Eine „Gesundschreibung“ gibt es grundsätzlich nicht. So ist im Muster 1 auch von „voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit“ die Rede. Arbeitnehmer, die vorzeitig wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, verlieren nicht ihren Versicherungsschutz. Anders kann es bei Beamten sein, bei denen auf Verlangen des Dienstgebers eine Gesundschreibung vorgelegt werden muss. Dazu wird aber nicht selten eine amtsärztliche Untersuchung unter Vorlage der (haus-) ärztlichen Befunde verlangt. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Sonderfälle § 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten. (2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Sonderfälle Tarifbeschäftigte erhalten Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts nach § 29 TVöD. Bei schwerer Erkrankung eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen ist eine Freistellung von einem Arbeitstag im Kalenderjahr möglich sowie von bis zu vier Tagen / Jahr bei Erkrankung einer Betreuungsperson, wenn Beschäftigte deshalb die Betreuung ihres Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss. Eine Arbeitsbefreiung von bis zu vier Tagen im Kalenderjahr ist zu bewilligen, wenn das erkrankte Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Sonderfälle Kostenlose kurze Bescheinigungen sind keine Gefälligkeit, sondern gesetzeswidrig Das Ausstellen von kurzen Bescheinigungen ist eine ärztliche Leistung, die damit berechnungsfähig ist und deshalb auch in Rechnung gestellt werden muss. Berechnen Sie eine ärztliche Bescheinigung nicht, verstoßen Sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Egal, ob Sie bei einem Kassenpatienten oder bei einem Privatpatienten eine kurze ärztliche Bescheinigung ausstellen, z. B. für die Schule oder für den Kindergarten: Jedes Mal sind Sie dazu verpflichtet, ein Honorar zu verlangen. In diesem Fall steht uns die GOÄ-Nr. 70 zur Verfügung. Der Betrag liegt zwischen 2,33 € (1,0-facher Satz) und 5,36 € (2,3-facher Satz). Welchen Satz Sie berechnen, dürfen Sie selbst entscheiden. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Sonderfälle §3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Sonderfälle § 8 Grundsätze der stufenweisen Wiedereingliederung Empfehlungen zur Ausgestaltung einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gemäß § 74 SGB V und § 28 SGB IX finden sich in der Anlage . Eine stufenweise Wiedereingliederung erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Versichertem, behandelndem Arzt, Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung, Betriebsarzt, Krankenkasse sowie ggf. dem MDK und dem Rehabilitationsträger auf der Basis der vom behandelnden Arzt unter Beachtung der Schweigepflicht gegebenen Empfehlungen… HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Und in anderen Ländern? „Fit note“ AU rückwirkend möglich Ohne AU bis zu 5 Tage (self certification) Fit note bis zu 3 Monate am Stück Ausstellung auch am Telefon Es kann, muss aber keine Diagnose eingetragen werden HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Und in anderen Ländern? • AU ab 5. Krankheitstag • Formulare sehr umfangreich (3-5 Minuten Ausfüllen) • halbtags-AUmöglich • keine zeitliche Begrenzung für Aus (Verschleierung Arbeitslosenstatistik?) • AU auf dem Land durchaus 6 Monate am Stück • bei langen OP-Wartezeiten oft entsprechende AUs • Krankengeld max. 80%, max. 20.000 SKR HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Und in anderen Ländern? • AU mit offenem Enddatum möglich • Diagnose wie bei uns an die Kasse • Einbestellung zum Diagnose-Arzt der Kasse möglich • elektronische AU möglich, aber Extra-Kosten für Tool • Kassen kontrollieren Krankenstand • spezielles Problem: AU bei Langzeit-Arbeitslosen (Computer-Kurs für Analphabeten, 4. BewerbungsTraining für 60-Jährige…) HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Und in anderen Ländern? • Hausärzte haben nichts mit Arbeitsunfähigkeit zu tun! • keine Atteste von Hausärzten, weil immer im Sinn von Patienten ausgestellt • bei Krankheit ruft man seinen Arbeitgeber an - fertig • in Zweifelsfällen Einbestellung zu „Arbeitsarzt“ • der macht ggfs. auch Wiedereingliederungsplan • bei lang dauernden Krankheiten Medizinischer Dienst HAUSÄRZTEVERBAND BREMEN Abschlussgespräch + Evaluation Was Ihnen noch zum Thema einfällt schreiben Sie eine e-mail an [email protected] Vielen Dank für‘s Mitmachen!