Erörterung der Muster-Weiterbildungsordnung Version 1

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Weiterbildungsordnung
1924:
„Bremer Richtlinien“
23. Juli 2010
Weiterbildung in der Chirurgie
23. Juli 2010
Weiterbildung in der Chirurgie
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns
5. Gebiet Augenheilkunde
Weiterbildungszeit: …
Weiterbildungsinhalt:
Zusätzlich zu den in § 4 Abs. 3 aufgeführten Anforderungen
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
− der Gesundheitsberatung und Früherkennung einschließlich
Amblyopie, Glaukom- und Makuladegenerationsvorsorge
− der Erkennung, konservativen und operativen Behandlung und
Nachsorge von Erkrankungen, Funktionsstörungen, Verletzungen und
Komplikationen des Sehorgans, der Sehbahn und der Hirnnerven
− der Neuroophthalmologie
− der Erhebung optometrischer Befunde und der Bestimmung und
Verordnung von Sehhilfen einschließlich Anpassung von
Kontaktlinsen und vergrößernden Sehhilfen sowie Indikationsstellung
für refraktivchirurgische Verfahren
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns
5. Gebiet Augenheilkunde
Weiterbildungszeit: …
Weiterbildungsinhalt:
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
− sonographische Untersuchungstechniken bei ophthalmologischen
ophthalmologischen Erkrankungen und Verletzungen
− Messung von Refraktionsfehlern
− ophthalmologische Untersuchungstechniken,
…
Kompetenzebenen
Ebene 1 … beschreibt die Kompetenz, die mit erfolgreichem
Abschluss des Medizinstudiums erworben wurde
und Voraussetzung für den Beginn der
Weiterbildung ist.
Ebene 2 … beschreibt eingehende Kenntnisse in Bezug
auf die Vorbeugung (Prävention), Früherkennung,
Erkennung (Symptomatologie), Diagnostik,
Differentialdiagnostik, konservative und operative
Behandlung (Therapie), Nachsorge und
Rehabilitation der wesentlichen Krankheitsbilder
bzw. Handlungsfelder des Kompetenzblocks.
Kompetenzebenen
Ebene 3 … beschreibt Erfahrungen und setzt die Fähigkeit
voraus, medizinische Methoden und Maßnahmen bei
den wesentlichen Krankheitsbildern/Handlungsfeldern des Kompetenzblocks anzuwenden.
Ebene 4 … beschreibt die über die erworbenen Kenntnisse,
Erfahrungen und Fähigkeiten hinausgehenden
Fertigkeiten in Bezug auf konservative und operative
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der
wesentlichen Krankheitsbilder/Handlungsfelder des
Kompetenzblocks, welche selbständig und
routinemäßig durchgeführt werden.
Geprüft werden soll:
Kann mit dem Vorschlag die Umsetzung einer qualifizierten
Weiterbildung in einer angemessenen Weiterbildungszeit
sichergestellt werden?
Erfolgt die Einbindung der ambulanten Versorgungsinhalte in
die Weiterbildung ausreichend?
Ist die Definition der Leistungskataloge in den Fachgebieten aus
Ihrer Sicht in ihrer sozialrechtlichen Kompetenz ausreichend,
um die Grundlage für die Struktur und die Finanzierung in
Praxis und Klinik abzubilden?
Ist der Erhalt der fachlichen Identität der Fachgebiete gegeben?
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