Medizin und Ethik - Forum Medizinrecht Münster eV

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Medizin(recht) und Ethik
Aus der Tätigkeit von
Ethikkommission und
Ethikkomittee
von
Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer
Münster
Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht III
Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer
Einführung
Medizin
Grenzbereiche menschlicher Existenz
Entscheidungen über Leben und Tod
Forschung für den Menschen aber auch am
Menschen
Recht
Liefert hier zwar immer Lösungen
Aber: fachliche „Hilflosigkeit“ des Juristen
Grenzbereiche menschlicher Existenz nicht
„durchnormiert“
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Folie 2
Einführung
Stichwort Medizin und Ethik
Fragestellungen (beispielhaft):
Arzneimittelversuche auch an
einwilligungsunfähigen Patienten?
Arzneimittelversuche an Kindern?
Risiko für den Patienten und Nutzen für die
Medizin (oder ihn persönlich)
Abstellen lebenserhaltender Systeme?
Elternwille vs. ärztliche Verpflichtung, Leben
zu erhalten
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Folie 3
Medizinische Ethik
Fragen lassen sich rechtlich
beantworten (???)
Medizin-Recht?
Allein mit Recht nicht weiterzukommen
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Folie 4
Medizinische Ethik
Deshalb Medizinische Ethik, die
sich mit den sittlichen
Normsetzungen beschäftigt, die für das Gesundheitswesen
gelten sollen.
Sie hat sich aus der ärztlichen Ethik entwickelt, betrifft aber
alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und
Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.
Als grundlegende Werte, die im Gesundheitswesen verwirklicht
werden sollen, gelten
das Wohlergehen des Menschen,
das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und
das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der
Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde.
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Folie 5
Interdisziplinarität
Rechtliches Instrumentarium für diesen
Prozess zu grob
Deshalb – Herauszufinden, wo die Grenzen
sind, was ethisch vertretbar ist
Zusammenwirken von Disziplinen
Medizin
Moralphilosophie
Moraltheologie
Rechtswissenschaft
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Praktische Aufgabenfelder
Daraus zwei unterschiedliche Stränge
Ethische Beurteilung der Forschung am
Menschen
Ethische Beratung in medizinischen
Grenzsituationen
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Folie 7
Medizinische Forschung am Menschen
Deklaration von Helsinki 1964
Der Arzt soll bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit
ausschließlich im Interesse des Patienten handeln, wenn die
Therapie eine Schwächung des physischen und psychischen
Zustandes des Patienten zur Folge haben kann".
Medizinischer Fortschritt beruht auf Forschung, die sich letztlich
zum Teil auch auf Versuche am Menschen stützen muss.
In der medizinischen Forschung am Menschen haben
Überlegungen, die das Wohlergehen der Versuchsperson (die
von der Forschung betroffene Person) betreffen, Vorrang vor
den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft.
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Folie 8
Medizinische Forschung am Menschen
Aus den allgemeinen Grundsätzen der medizinischen Ethik
sowie aus Deklaration von Helsinki
Rahmen der medizinischen Forschung am Menschen
Zu erfassen in folgenden Punkten:
Bei der medizinischen Forschung am Menschen ist es die Pflicht
des Arztes, das Leben, die Gesundheit, die Privatsphäre und
die Würde der Versuchsperson zu schützen.
Medizinische Forschung am Menschen muss den allgemein
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen, auf
einer umfassenden Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur,
auf anderen relevanten Informationsquellen sowie auf
ausreichenden
Laborversuchen
und
gegebenenfalls
Tierversuchen basieren.
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Folie 9
Medizinische Forschung am Menschen
Die Planung und Durchführung eines jeden
Versuches am Menschen ist eindeutig in einem
Versuchsprotokoll niederzulegen.
Dieses Protokoll ist einer besonders berufenen
Ethikkommission zur Beratung, Stellungnahme,
Orientierung und gegebenenfalls zur Genehmigung
vorzulegen, die unabhängig vom Forschungsteam,
vom Sponsor oder von anderen unangemessenen
Einflussfaktoren sein muss.
Diese unabhängige Kommission muss mit den
Gesetzen und Bestimmungen des Landes, in dem
das Forschungsvorhaben durchgeführt wird, im
Einklang sein.
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Folie 10
Medizinische Forschung am Menschen
Die Kommission hat das Recht, laufende Versuche
zu überwachen.
Der Forscher hat die Pflicht, die Kommission über
den Versuchsablauf zu informieren, insbesondere
über alle während des Versuchs auftretenden
ernsten Zwischenfälle.
Der Forscher hat der Kommission außerdem zur
Prüfung
Informationen
über
Finanzierung,
Sponsoren, institutionelle Verbindungen, potentielle
Interessenkonflikte
und
Anreize
für
die
Versuchspersonen vorzulegen.
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Folie 11
Medizinische Forschung am Menschen
Jedem medizinischen Forschungsvorhaben
am
Menschen
hat
eine
sorgfältige
Abschätzung der voraussehbaren Risiken
und Belastungen im Vergleich zu dem
voraussichtlichen
Nutzen
für
die
Versuchsperson oder andere vorauszugehen.
Dies schließt nicht die Mitwirkung von
gesunden Freiwilligen in der medizinischen
Forschung aus.
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Folie 12
Medizinische Forschung am Menschen
Bei jeder Forschung am Menschen muss jede Versuchsperson
ausreichend über die Ziele, Methoden, Geldquellen, eventuelle
Interessenkonflikte, institutionelle Verbindungen des Forschers,
erwarteten Nutzen und Risiken des Versuchs sowie über
möglicherweise damit verbundene Störungen des Wohlbefindens
unterrichtet werden.
Die Versuchsperson ist darauf hinzuweisen, dass sie das Recht hat,
die Teilnahme am Versuch zu verweigern oder eine einmal gegebene
Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass ihr irgendwelche
Nachteile entstehen.
Nachdem er sich vergewissert hat, dass die Versuchsperson diese
Informationen verstanden hat, hat der Arzt die freiwillige Einwilligung
nach Aufklärung ("informed consent") der Versuchsperson einzuholen;
die Erklärung sollte vorzugsweise schriftlich abgegeben werden.
Falls die Einwilligung nicht in schriftlicher Form eingeholt werden
kann, muss die nicht-schriftliche Einwilligung formell dokumentiert
und bezeugt werden.
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Folie 13
Medizinische Forschung am Menschen
Deshalb
zunächst
etwas
zum
Organisatorischen und dann etwas aus der
praktischen Arbeit
In
Münster
Ethikkommission
der
Medizinischen Fakultät der WWU und der
Ärztekammer Westfalen-Lippe
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Folie 14
Medizinische Forschung am Menschen
Zusammensetzung:
Neurochirurgie
Radiologie
Rechtsmedizin
Ethik und Geschichte der Medizin
Pädiatrie
Psychiatrie/Psychotherapie
Pharmakologie/Toxikologie
Gynäkologie
Pharmazie
Theologie/Philosophie
Jura
Patientenvertretung
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Folie 15
Medizinische Forschung am Menschen
Aufgabe lt. Satzung
„auf Antrag medizinische Forschung am
Menschen und epidemiologische Forschung
mit personenbezogenen Daten ethisch und
rechtlich zu beurteilen und in diesem
Rahmen Kammerangehörige und
Fakultätsmitglieder in berufsethischen
Fragestellungen zu beraten“
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Folie 16
Medizinische Forschung am Menschen
Hauptaufgabenbereich
Arzneimittelprüfungen nach AMG
Prüfung der wissenschaftlichen Vertretbarkeit des
Vorhabens – z.B. ob sich verwertbare Ergebnisse
ergeben können – wissenschaftliches Design
Abwägung von Nutzen und Risiken
Problem der Placebo-Kontrolle
Vergleich alt/neu
Überprüfung der Patientenaufklärung und der
Verträge (z.B. Publikationsklausel und Vergütung)
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Folie 17
Medizinische Forschung am Menschen
Neben AMG aber auch anderes:
Etwa:
neue Medizinprodukte – MPG
ähnliches Verfahren wie bei AMG
div. andere Nicht-AMG-Studien
z.B. Reaktion auf schockierende Bilder
Stellungnahme bei DFG-Anträgen
Abgabe von Vitamin C an Gesunde
Nahrungsergänzungsmittel
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Klinisches Ethikkomittee
Einrichtung des UKM
Hervorgegangen aus Ethikkommission
Ad hoc- Beratung bei ethischen Fragen
Das Klinische Ethik-Komitee befasst sich mit Fällen, in denen
ethisch-moralische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Es nimmt dem Behandlungsteam nicht die Entscheidung ab,
sondern hat vor allem beratenden und moderierenden
Charakter bzw. gibt Empfehlungen und Orientierungshilfen. Die
Verantwortung für die Entscheidung verbleibt immer beim
jeweiligen Patienten, deren Bevollmächtigten, sowie dem
Behandlungsteam.
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Folie 19
Klinisches Ethikkomittee
Besteht u.a. aus Mitgliedern der Ethikkommission
und wird gerufen, wenn aktuelle Probleme anstehen
Arzt ist häufig in Grenzsituationen
Beratung vor Ort
insbesondere:
Fragen von Fortsetzung oder Abbruch von
Behandlung
Berücksichtigung des Elternwillens bei
schwerkranken Kindern
Bedeutung des Patientenwillens
Ist alles medizinisch Machbare auch zumutbar?
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Folie 20
Schlusswort
Bereich, wo Medizin und Recht sehr
unmittelbar aufeinandertreffen
Zwang und Faszination interdisziplinärer
Zusammenarbeit
Medizinrecht im Sinne von Medizin und
Recht
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