Cybermobbing Begriffsklärung und Interventionen im häuslichen Umfeld Was ist „Cybermobbing“ Cyber-Bullying, E-Mobbing das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe moderne Kommunikationsmittel – meist über einen längeren Zeitraum. Cyber-Mobbing findet entweder im Internet (z.B. durch E-Mails, Instant Messenger wie beispielsweise ICQ, in Sozialen Netzwerken, durch Videos auf Portalen) oder per Handy (z.B. durch SMS oder lästige Anrufe) statt. bei Cyber-Mobbing unter Kindern und Jugendlichen kennen Opfer und TäterInnen einander meist auch in der „realen“ Welt. Die Opfer haben fast immer einen Verdacht, wer hinter den Attacken stecken könnte. Oft handelt der Täter – den man "Bully" nennt – anonym, so dass das Opfer nicht weiß, von wem die Angriffe stammen. Cyber-Mobbing geht in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld aus – der Schule, dem Wohnviertel, dem Dorf oder der ethnischen Community. Fälle, in die gänzlich Fremde involviert sind, sind wenig verbreitet. Was ist neu an Cybermobbing Eingriff rund um die Uhr in das Privatleben: Cyber-Mobbing endet nicht nach der Schule oder der Arbeit. Weil Cyber-Bullies rund um die Uhr über das Internet oder das Handy angreifen können, wird man sogar zu Hause von ihnen verfolgt. Die eigenen vier Wände schützen also nicht vor Mobbing-Attacken, es sei denn, man nutzt keine Neuen Medien. Das Publikum ist unüberschaubar groß. Inhalte verbreiten sich extrem schnell: Nachrichten oder Bilder, die elektronisch herumgeschickt werden, sind, sobald sie online sind, nur schwer zu kontrollieren. Filme können beispielsweise ganz einfach von einem Internetportal in ein anderes kopiert werden. Deswegen sind Ausmaß und Spielraum von Cyber-Mobbing viel größer als beim "einfachen" bzw. direkt vermittelten Mobbing. Inhalte, die man schon längst vergessen hat, können immerwieder an die Öffentlichkeit gelangen und es Opfern schwermachen, darüber hinwegzukommen. Was ist neu an Cybermobbing "Cyber-Bullies" können anonym agieren: Nicht zu wissen, wer der andere ist, kann einem Opfer Angst machen und es verunsichern, weil es nicht weiß, wer es belästigt. Der "Cyber-Täter" zeigt sich seinem Opfer nicht direkt, sondern kann anonym agieren, was ihm eine wenn auch vielleicht trügerische Sicherheit und oftmals eine zähe Ausdauer verleiht. Identität von "Cyber-Bully" und Opfer: Cyber-Mobbing kann sowohl zwischen Gleichaltrigen (z.B. Freunden und Mitschülern) als auch zwischen unterschiedlichen Generationen (z.B. Schülern und Lehrern) stattfinden. Alter oder Aussehen spielen dabei keine Rolle, da der Cyber-Bully sich eine eigene Identität aufbauen kann, die in Wirklichkeit nicht selten ganz anders aussieht. Einige Fälle des Cyber-Mobbings sind unbeabsichtigt: Es kann passieren, dass man jemanden ohne böse Absicht verletzt, wenn man nicht über die Konsequenzen nachdenkt oder einem nicht wirklich bewusst ist, was z.B. ein übler Scherz oder Witz für einen anderen bedeutet. Da die Reaktionen der Opfer für den Täter nicht sichtbar sind, ist ihm das Ausmaß verletzender Worte oder Bilder häufig nicht klar. Quelle: childnet-int.org) Acht verschiedene Ausprägungen des CyberMobbings Flaming (Beleidigung, Beschimpfung): Findet in der Regel in öffentlichen Bereichen des Internets statt, z.B. mittels verletzender Kommentare oder vulgärer Pöbeleien Harassment (Belästigung): Zielgerichtete, immer wiederkehrende Attacken von gänzlich Unbekannten, Usern in Sozialen Netzwerken oder gar Bekannten aus dem realen sozialen Umfeld Denigration (Anschwärzen, Gerüchte verbreiten): Beabsichtigtes Bloßstellen des Opfers durch das Onlinestellen oder direkte Versenden von Texten, Fotos/ Videos z.B. um Freundschaften zu zerstören oder um sich an der Ex-Freundin zu rächen Impersonation (Auftreten unter falscher Identität): Sich als eine andere Person ausgeben, indem z.B. das Passwort des Opfers genutzt wird, um mit dessen vermeintlicher Identität einen Lehrer zu beschimpfen Outing and Trickery (Bloßstellen und Betrügerei): Vorgabe vermeintlicher privater Kommunikation oder Verbreitung intimer Details bzw. peinlicher Aufnahmen, um z.B. den Ex-Partner bloßzustellen Exclusion (Ausschluss): Ausgrenzung von jemandem aus einer Gruppe z.B. aus einer Instant-Messenger-Gruppe, dem Game-Bereich Cyberstalking (fortwährende Belästigung und Verfolgung): Wiederholt jemanden (sexuell) belästigen und bedrohen Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt): Direkte oder indirekte Ankündigung, dass jemand verletzt oder gar getötet werden soll Anlässe für Cybermobbing Mobbing ist Teil der Normalität: Mobbing gehört nicht selten zum alltäglichen Umgang in einer Gruppe, es wird toleriert und bleibt ohne Folgen. Wenn BeobachterInnen wegschauen und Mobbing-Opfern nicht dabei helfen, sich zu wehren, können Belästigungen über Jahre hinweg andauern. Langeweile: Cyber-Mobbing kann aus Langeweile entstehen, beispielsweise indem ein Foto eines/r Mitschülers/Mitschülerin in einer Online-Community negativ kommentiert wird. Daraus kann sich ein Streit entwickeln, der sich aufschaukelt und immer weitere Kreise zieht. Interkulturelle Konflikte: Oft spielen bei Cyber-Mobbing auch interkulturelle Konflikte zwischen Jugendlichen verschiedener Nationalitäten eine Rolle. Konflikte in der Klassengemeinschaft: Bestehende Spannungen innerhalb einer Klasse verlagern sich zunehmend ins Internet bzw. auf das Handy. Der „Klassen-Streber“ wird beispielsweise (auch) in Sozialen Netzwerken verspottet oder Schüler auch zuhause via SMS von ihren Klassenkameraden belästigt. Freundschaften verändern sich: Freundschaften brechen auseinander und unter ehemals besten FreundInnen entstehen Hass– und Rachegefühle. Klassengemeinschaften verändern sich: Eine Klasse wird neu zusammengestellt oder neue SchülerInnen kommen dazu (z. B. „Wiederholer“). Unerwünschte Veröffentlichung von persönlichen Informationen: Persönliche Details oder intime Bilder/Videos, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden weitergegeben – teilweise auch ohne böse Absicht. Oft sind sich Kinder und Jugendliche nicht bewusst, wie verletzend so eine Bloßstellung sein kann. „Cyber-Grooming“ Bei der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, sind die Täter hingegen meist ältere, fremde Männer. Sie geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Meist mit dem Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit ihnen zu treffen und sie zu missbrauchen. Strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Cybermobbing Öffentlich Werden Videos oder Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht, wird damit das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verletzt. (Bildnisrecht) Werden, beispielsweise in Foren, Sozialen Netzwerken oder Blogs Unwahrheiten verbreitet oder Beleidigungen ausgesprochen, kann man Unterlassungsanspruch geltend machen oder Strafanzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede erstatten. Geschlossen: Wird man per E-Mail, Instant Messenger oder SMS fortlaufend beleidigt oder belästigt, tritt unter Umständen das Anti-StalkingGesetz in Kraft. Drohung, Erpressung oder Nötigung, egal durch welches Medium, egal ob öffentlich oder geschlossen, sind Straftaten! Melden Sie diese Vorfälle der Polizei. Was man tun kann Nicht einsteigen Regel Nr. 1: Als Opfer nicht (oder so wenig wie möglich) aufs Bullying einsteigen, denn nichts ist frustrierender für einen Bully, als wenn die gewünschte Reaktion des Opfers nicht erreicht wird. Ein „Flame War“, also das immer weiter hochkochende Hin-und-Herschicken wütender Nachrichten oder Forenkommentare, nützt letztlich vor allem dem, der den Streit vom Zaun brechen wollte, und gerät schnell außer Kontrolle. Nicht mitmachen Regel Nr. 2: Beim Cyberbullying gegen andere nicht mitmachen und auch nicht aus Versehen zum Mitläufer werden. Oft ist das Ganze darauf angelegt, dass möglichst viele Leute auf dem Bullying-Opfer herumhacken. Das funktioniert aber nur, wenn die anderen sich einspannen lassen. Man sollte sich daher nicht zum „Schergen“ anderer machen oder machen lassen. Es kann zwar niemand verlangen, dass man sich sofort schützend vor ein Bullying-Opfer stellt (unter Umständen mag man das Opfer selber nicht sonderlich), aber Hilfe holen oder zumindest Raushalten geht immer. Regelverstöße melden Regel Nr. 3: Hilfsfunktionen von Websites nutzen, wenn das angebracht ist. Eigentlich gibt es in jedem Sozialen Netzwerk eine Funktion, mit der auf Regelverstöße hingewiesen werden kann. Und davon sollte man Gebrauch machen, wenn man zum Beispiel in Hassgruppen eingeladen wird oder ein Fake-Profil findet, mit dem jemand fertiggemacht werden soll. Das gilt auch für moderierte Foren, in denen demütigende Kommentare über andere verbreitet werden. Dort sollten die Moderatoren entsprechend informiert werden, falls sie die Vorgänge nicht selbst bemerken. Sich selbst googln Regel Nr. 4: Öfter mal sich selbst googlen. Über Suchmaschinen kriegt man schließlich einen ganz guten Überblick, was im Netz so über einen geschrieben wird. Wenn man einen sehr häufig vorkommenden Namen hat, kann man die Suche über Zusätze wie den Namen der eigenen Schule eingrenzen. Das kann auch ohne konkreten Anlass nicht schaden und die Ergebnisse sind meist in irgendeiner Weise interessant oder unterhaltsam. Selbstschutz im Netz Regel Nr. 5: Nur solche Inhalte (Fotos, Texte und andere Daten) veröffentlichen und an andere weiterschicken, die alle Welt für immer lesen können soll; persönliche Accounts und Passwörter immer schützen. Natürlich interessiert sich nicht jeder für jedes Foto oder die eigenen Geburts- oder Adressdaten (und teilweise verschwinden Daten auch wieder). Aber auch mit verstreuten Daten lässt sich eine Person überraschend präzise ausforschen und vieles vergisst das Netz nie. Wenn man dann noch nachlässig mit Passwörtern umgeht, ist das eine ideale Angriffsfläche für Cyberbullys. Fazit Cyberbullying ist nicht immer gleich ein Thema für die Juristen und noch seltener eines für die Polizei. Und selbst wenn die Quälerei so schwerwiegend ist, dass juristische Gegenmittel angebracht sind, gibt es daneben noch viele nicht-juristische und oft effizientere Maßnahmen und Hilfsangebote. Falls das aber alles nichts nützt, ist es allemal besser, den juristischen Weg zu wählen, als klein bei zu geben oder mit gleichen Methoden zurückzuschlagen. Auge um Auge hinterlässt nur Blinde, lautet ein berühmtes Sprichwort. Juristische Möglichkeiten Informelle Aufforderung durch das Opfer Mitunter kann es ausreichen, den Bully selbst – per E-Mail, Brief oder im Gespräch – aufzufordern, sein Verhalten zu ändern und weiteres Bullying zu unterlassen. Man sollte auf jeden Fall eine Frist setzen, innerhalb derer die beleidigenden Äußerungen auf der Webseite oder im Sozialen Netzwerk zu löschen sind bzw. sonstige Rechtsverletzungen zu beenden sind. Abmahnung Fruchtet das nicht oder ist die Angelegenheit zu ernst, kann eine förmlichere Variante einer solchen Aufforderung geboten sein, die sogenannte „Abmahnung“. Eine Abmahnung ist so etwas wie eine letzte Warnung an den Cyberbully, dass er ein bestimmtes Verhalten unterlassen soll. Sie ist letztlich ein formeller Brief an den Cyberbully, in dem klipp und klar geschrieben steht, um welches Verhalten es genau geht und dass es aufzuhören hat. Die Abmahnung sollte immer Fristen enthalten, innerhalb derer die Forderung zu erfüllen ist. Auch ist eine Abmahnung immer mit der Aufforderung verbunden, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, das Verhalten zu unterlassen (die sogenannte „Unterlassungserklärung“). Kommt man auch mit der Abmahnung nicht weiter, sieht das Zivilrecht zwei Möglichkeiten vor, die Hilfe eines Richters in Anspruch zu nehmen. Die Unterlassungsklage Möglich ist einerseits eine zivilrechtliche Klage, die beim zuständigen Gericht erhoben werden kann. Die Unterlassungsklage dient dazu, den Bully vom Gericht verurteilen zu lassen, die in der Abmahnung aufgestellten Forderungen (sofern er der Abmahnung nicht nachgekommen ist) zu erfüllen. Gibt das Gericht der Klage statt und wird das Urteil rechtskräftig, drohen dem Rechtsverletzer empfindliche Folgen, wenn er sein Verhalten nicht ändert. Die einstweilige Verfügung Die eben genannten Umstände gelten im Wesentlichen genauso für das vierte zivilrechtliche Mittel, die sogenannte „einstweilige Verfügung“. Hierbei handelt es sich um eine Art Schnellverfahren, das für eilige Notfälle gedacht ist. Einstweilige Verfügungen können deshalb nur innerhalb einer bestimmten Zeit (bei manchen Gerichten vier Wochen, bei anderen bis zu drei Monaten) bei Gericht beantragt werden, nachdem man von der Rechtsverletzung erfahren hat. Die einstweilige Verfügung hat im Vergleich zur zivilrechtlichen Klage erhebliche Vorteile: Sie kann innerhalb von wenigen Wochen durchgesetzt werden und die Sache beenden. Klageverfahren dauern dagegen mitunter ein Jahr oder sogar länger. In Fällen, in denen eine BullyAttacke über das Netz für das Opfer so drastische Folgen hat, dass schnell Abhilfe geschaffen werden soll, ist die einstweilige Verfügung das richtige Mittel. Auch ihr sollte in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Ansonsten kann es passieren, dass das Opfer einen Teil der Gerichtskosten tragen muss, auch wenn es den Rechtsstreit am Ende gewinnt. Hintergrund dieser Regel ist, dass dem Rechtsverletzer Gelegenheit gegeben werden soll, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Auch und vor allem, um eine kostenintensive Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Diese Präsentation ist mit Hilfe der Internetseite klicksafe.de erstellt worden. Dort finden Sie diese und weiterführende Informationen zu den Medienthemen.