Cybermobbing 2014

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Cybermobbing
Begriffsklärung und
Interventionen im häuslichen
Umfeld
Was ist „Cybermobbing“
Cyber-Bullying, E-Mobbing
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das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer
mit Hilfe moderne Kommunikationsmittel – meist über einen längeren
Zeitraum.
Cyber-Mobbing findet entweder im Internet (z.B. durch E-Mails, Instant
Messenger wie beispielsweise ICQ, in Sozialen Netzwerken, durch Videos
auf Portalen) oder per Handy (z.B. durch SMS oder lästige Anrufe) statt.
bei Cyber-Mobbing unter Kindern und Jugendlichen kennen Opfer und
TäterInnen einander meist auch in der „realen“ Welt. Die Opfer haben fast
immer einen Verdacht, wer hinter den Attacken stecken könnte.
Oft handelt der Täter – den man "Bully" nennt – anonym, so dass das Opfer
nicht weiß, von wem die Angriffe stammen.
Cyber-Mobbing geht in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld
aus – der Schule, dem Wohnviertel, dem Dorf oder der ethnischen
Community. Fälle, in die gänzlich Fremde involviert sind, sind wenig
verbreitet.
Was ist neu an Cybermobbing
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Eingriff rund um die Uhr in das Privatleben:
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Cyber-Mobbing endet nicht nach der Schule oder der Arbeit. Weil Cyber-Bullies rund um die Uhr
über das Internet oder das Handy angreifen können, wird man sogar zu Hause von ihnen verfolgt.
Die eigenen vier Wände schützen also nicht vor Mobbing-Attacken, es sei denn, man nutzt keine
Neuen Medien.
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Das Publikum ist unüberschaubar groß. Inhalte
verbreiten sich extrem schnell:
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Nachrichten oder Bilder, die elektronisch herumgeschickt werden, sind, sobald sie online sind, nur
schwer zu kontrollieren. Filme können beispielsweise ganz einfach von einem Internetportal in ein
anderes kopiert werden. Deswegen sind Ausmaß und Spielraum von Cyber-Mobbing viel größer
als beim "einfachen" bzw. direkt vermittelten Mobbing. Inhalte, die man schon längst vergessen
hat, können immerwieder an die Öffentlichkeit gelangen und es Opfern schwermachen, darüber
hinwegzukommen.
Was ist neu an Cybermobbing
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"Cyber-Bullies" können anonym agieren:
Nicht zu wissen, wer der andere ist, kann einem Opfer Angst machen und es verunsichern, weil
es nicht weiß, wer es belästigt. Der "Cyber-Täter" zeigt sich seinem Opfer nicht direkt, sondern
kann anonym agieren, was ihm eine wenn auch vielleicht trügerische Sicherheit und oftmals eine
zähe Ausdauer verleiht.
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Identität von "Cyber-Bully" und Opfer:
Cyber-Mobbing kann sowohl zwischen Gleichaltrigen (z.B. Freunden und Mitschülern) als auch
zwischen unterschiedlichen Generationen (z.B. Schülern und Lehrern) stattfinden. Alter oder
Aussehen spielen dabei keine Rolle, da der Cyber-Bully sich eine eigene Identität aufbauen kann,
die in Wirklichkeit nicht selten ganz anders aussieht.
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Einige Fälle des Cyber-Mobbings sind
unbeabsichtigt:
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Es kann passieren, dass man jemanden ohne böse Absicht verletzt, wenn man nicht über die
Konsequenzen nachdenkt oder einem nicht wirklich bewusst ist, was z.B. ein übler Scherz oder
Witz für einen anderen bedeutet. Da die Reaktionen der Opfer für den Täter nicht sichtbar sind, ist
ihm das Ausmaß verletzender Worte oder Bilder häufig nicht klar.
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Quelle: childnet-int.org)
Acht verschiedene Ausprägungen des CyberMobbings
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Flaming (Beleidigung, Beschimpfung):
Findet in der Regel in öffentlichen Bereichen des Internets statt, z.B. mittels verletzender
Kommentare oder vulgärer Pöbeleien
Harassment (Belästigung):
Zielgerichtete, immer wiederkehrende Attacken von gänzlich Unbekannten, Usern in Sozialen
Netzwerken oder gar Bekannten aus dem realen sozialen Umfeld
Denigration (Anschwärzen, Gerüchte verbreiten):
Beabsichtigtes Bloßstellen des Opfers durch das Onlinestellen oder direkte Versenden von
Texten, Fotos/ Videos z.B. um Freundschaften zu zerstören oder um sich an der Ex-Freundin zu
rächen
Impersonation (Auftreten unter falscher Identität):
Sich als eine andere Person ausgeben, indem z.B. das Passwort des Opfers genutzt wird, um mit
dessen vermeintlicher Identität einen Lehrer zu beschimpfen
Outing and Trickery (Bloßstellen und Betrügerei):
Vorgabe vermeintlicher privater Kommunikation oder Verbreitung intimer Details bzw. peinlicher
Aufnahmen, um z.B. den Ex-Partner bloßzustellen
Exclusion (Ausschluss):
Ausgrenzung von jemandem aus einer Gruppe z.B. aus einer Instant-Messenger-Gruppe, dem
Game-Bereich
Cyberstalking (fortwährende Belästigung und Verfolgung):
Wiederholt jemanden (sexuell) belästigen und bedrohen
Cyberthreats (offene Androhung von Gewalt):
Direkte oder indirekte Ankündigung, dass jemand verletzt oder gar getötet werden soll
Anlässe für Cybermobbing
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Mobbing ist Teil der Normalität: Mobbing gehört nicht selten zum alltäglichen Umgang in einer
Gruppe, es wird toleriert und bleibt ohne Folgen. Wenn BeobachterInnen wegschauen und
Mobbing-Opfern nicht dabei helfen, sich zu wehren, können Belästigungen über Jahre hinweg
andauern.
Langeweile: Cyber-Mobbing kann aus Langeweile entstehen, beispielsweise indem ein Foto
eines/r Mitschülers/Mitschülerin in einer Online-Community negativ kommentiert wird. Daraus
kann sich ein Streit entwickeln, der sich aufschaukelt und immer weitere Kreise zieht.
Interkulturelle Konflikte: Oft spielen bei Cyber-Mobbing auch interkulturelle Konflikte zwischen
Jugendlichen verschiedener Nationalitäten eine Rolle.
Konflikte in der Klassengemeinschaft: Bestehende Spannungen innerhalb einer Klasse
verlagern sich zunehmend ins Internet bzw. auf das Handy. Der „Klassen-Streber“ wird
beispielsweise (auch) in Sozialen Netzwerken verspottet oder Schüler auch zuhause via SMS von
ihren Klassenkameraden belästigt.
Freundschaften verändern sich: Freundschaften brechen auseinander und unter ehemals
besten FreundInnen entstehen Hass– und Rachegefühle.
Klassengemeinschaften verändern sich: Eine Klasse wird neu zusammengestellt oder neue
SchülerInnen kommen dazu (z. B. „Wiederholer“).
Unerwünschte Veröffentlichung von persönlichen Informationen: Persönliche Details oder
intime Bilder/Videos, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden weitergegeben –
teilweise auch ohne böse Absicht. Oft sind sich Kinder und Jugendliche nicht bewusst, wie
verletzend so eine Bloßstellung sein kann.
„Cyber-Grooming“
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Bei der gezielten Anbahnung sexueller Kontakte
mit Minderjährigen über das Internet, sind die
Täter hingegen meist ältere, fremde Männer. Sie
geben sich in Chats oder Online-Communitys
gegenüber Kindern oder Jugendlichen als
gleichaltrig aus, um sich so das Vertrauen der
Minderjährigen zu erschleichen. Meist mit dem
Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit ihnen zu
treffen und sie zu missbrauchen.
Strafbare Handlungen im
Zusammenhang mit
Cybermobbing
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Öffentlich
Werden Videos oder Bilder ohne Zustimmung veröffentlicht, wird
damit das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild
verletzt. (Bildnisrecht)
Werden, beispielsweise in Foren, Sozialen Netzwerken oder Blogs
Unwahrheiten verbreitet oder Beleidigungen ausgesprochen, kann
man Unterlassungsanspruch geltend machen oder Strafanzeige
wegen Verleumdung/übler Nachrede erstatten.
Geschlossen:
Wird man per E-Mail, Instant Messenger oder SMS fortlaufend
beleidigt oder belästigt, tritt unter Umständen das Anti-StalkingGesetz in Kraft.
Drohung, Erpressung oder Nötigung,
egal durch welches Medium,
egal ob öffentlich oder geschlossen,
sind Straftaten!
Melden Sie diese Vorfälle der Polizei.
Was man tun kann
Nicht einsteigen
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Regel Nr. 1: Als Opfer nicht (oder so wenig wie möglich) aufs Bullying
einsteigen, denn nichts ist frustrierender für einen Bully, als wenn die
gewünschte Reaktion des Opfers nicht erreicht wird. Ein „Flame War“, also
das immer weiter hochkochende Hin-und-Herschicken wütender
Nachrichten oder Forenkommentare, nützt letztlich vor allem dem, der den
Streit vom Zaun brechen wollte, und gerät schnell außer Kontrolle.
Nicht mitmachen
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Regel Nr. 2: Beim Cyberbullying gegen andere nicht mitmachen und auch nicht aus
Versehen zum Mitläufer werden. Oft ist das Ganze darauf angelegt, dass möglichst
viele Leute auf dem Bullying-Opfer herumhacken. Das funktioniert aber nur, wenn die
anderen sich einspannen lassen. Man sollte sich daher nicht zum „Schergen“ anderer
machen oder machen lassen. Es kann zwar niemand verlangen, dass man sich
sofort schützend vor ein Bullying-Opfer stellt (unter Umständen mag man das Opfer
selber nicht sonderlich), aber Hilfe holen oder zumindest Raushalten geht immer.
Regelverstöße melden
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Regel Nr. 3: Hilfsfunktionen von Websites nutzen, wenn das angebracht ist.
Eigentlich gibt es in jedem Sozialen Netzwerk eine Funktion, mit der auf
Regelverstöße hingewiesen werden kann. Und davon sollte man Gebrauch
machen, wenn man zum Beispiel in Hassgruppen eingeladen wird oder ein
Fake-Profil findet, mit dem jemand fertiggemacht werden soll. Das gilt auch
für moderierte Foren, in denen demütigende Kommentare über andere
verbreitet werden. Dort sollten die Moderatoren entsprechend informiert
werden, falls sie die Vorgänge nicht selbst bemerken.
Sich selbst googln
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Regel Nr. 4: Öfter mal sich selbst googlen. Über Suchmaschinen
kriegt man schließlich einen ganz guten Überblick, was im Netz so
über einen geschrieben wird. Wenn man einen sehr häufig
vorkommenden Namen hat, kann man die Suche über Zusätze wie
den Namen der eigenen Schule eingrenzen. Das kann auch ohne
konkreten Anlass nicht schaden und die Ergebnisse sind meist in
irgendeiner Weise interessant oder unterhaltsam.
Selbstschutz im Netz
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Regel Nr. 5: Nur solche Inhalte (Fotos, Texte und andere Daten)
veröffentlichen und an andere weiterschicken, die alle Welt für immer lesen
können soll; persönliche Accounts und Passwörter immer schützen.
Natürlich interessiert sich nicht jeder für jedes Foto oder die eigenen
Geburts- oder Adressdaten (und teilweise verschwinden Daten auch
wieder). Aber auch mit verstreuten Daten lässt sich eine Person
überraschend präzise ausforschen und vieles vergisst das Netz nie. Wenn
man dann noch nachlässig mit Passwörtern umgeht, ist das eine ideale
Angriffsfläche für Cyberbullys.
Fazit
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Cyberbullying ist nicht immer gleich ein Thema für die Juristen und noch
seltener eines für die Polizei. Und selbst wenn die Quälerei so
schwerwiegend ist, dass juristische Gegenmittel angebracht sind, gibt es
daneben noch viele nicht-juristische und oft effizientere Maßnahmen und
Hilfsangebote. Falls das aber alles nichts nützt, ist es allemal besser, den
juristischen Weg zu wählen, als klein bei zu geben oder mit gleichen
Methoden zurückzuschlagen. Auge um Auge hinterlässt nur Blinde, lautet
ein berühmtes Sprichwort.
Juristische Möglichkeiten
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Informelle Aufforderung durch das Opfer
Mitunter kann es ausreichen, den Bully selbst – per E-Mail, Brief oder im Gespräch – aufzufordern, sein
Verhalten zu ändern und weiteres Bullying zu unterlassen. Man sollte auf jeden Fall eine Frist setzen,
innerhalb derer die beleidigenden Äußerungen auf der Webseite oder im Sozialen Netzwerk zu löschen sind
bzw. sonstige Rechtsverletzungen zu beenden sind.
Abmahnung
Fruchtet das nicht oder ist die Angelegenheit zu ernst, kann eine förmlichere Variante einer solchen
Aufforderung geboten sein, die sogenannte „Abmahnung“. Eine Abmahnung ist so etwas wie eine letzte
Warnung an den Cyberbully, dass er ein bestimmtes Verhalten unterlassen soll. Sie ist letztlich ein formeller
Brief an den Cyberbully, in dem klipp und klar geschrieben steht, um welches Verhalten es genau geht und
dass es aufzuhören hat. Die Abmahnung sollte immer Fristen enthalten, innerhalb derer die Forderung zu
erfüllen ist. Auch ist eine Abmahnung immer mit der Aufforderung verbunden, eine rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, das Verhalten zu unterlassen (die sogenannte „Unterlassungserklärung“). Kommt man
auch mit der Abmahnung nicht weiter, sieht das Zivilrecht zwei Möglichkeiten vor, die Hilfe eines Richters in
Anspruch zu nehmen.
Die Unterlassungsklage
Möglich ist einerseits eine zivilrechtliche Klage, die beim zuständigen Gericht erhoben werden kann. Die
Unterlassungsklage dient dazu, den Bully vom Gericht verurteilen zu lassen, die in der Abmahnung
aufgestellten Forderungen (sofern er der Abmahnung nicht nachgekommen ist) zu erfüllen. Gibt das Gericht
der Klage statt und wird das Urteil rechtskräftig, drohen dem Rechtsverletzer empfindliche Folgen, wenn er
sein Verhalten nicht ändert.
Die einstweilige Verfügung
Die eben genannten Umstände gelten im Wesentlichen genauso für das vierte zivilrechtliche Mittel, die
sogenannte „einstweilige Verfügung“. Hierbei handelt es sich um eine Art Schnellverfahren, das für eilige
Notfälle gedacht ist. Einstweilige Verfügungen können deshalb nur innerhalb einer bestimmten Zeit (bei
manchen Gerichten vier Wochen, bei anderen bis zu drei Monaten) bei Gericht beantragt werden, nachdem
man von der Rechtsverletzung erfahren hat. Die einstweilige Verfügung hat im Vergleich zur zivilrechtlichen
Klage erhebliche Vorteile: Sie kann innerhalb von wenigen Wochen durchgesetzt werden und die Sache
beenden. Klageverfahren dauern dagegen mitunter ein Jahr oder sogar länger. In Fällen, in denen eine BullyAttacke über das Netz für das Opfer so drastische Folgen hat, dass schnell Abhilfe geschaffen werden soll, ist
die einstweilige Verfügung das richtige Mittel. Auch ihr sollte in der Regel eine Abmahnung vorausgehen.
Ansonsten kann es passieren, dass das Opfer einen Teil der Gerichtskosten tragen muss, auch wenn es den
Rechtsstreit am Ende gewinnt. Hintergrund dieser Regel ist, dass dem Rechtsverletzer Gelegenheit gegeben
werden soll, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Auch und vor allem, um eine
kostenintensive Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Diese Präsentation ist mit Hilfe der Internetseite
klicksafe.de
erstellt worden. Dort finden Sie diese und weiterführende
Informationen zu den Medienthemen.
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