Bürgerbegehren und Bürgerentscheide - Überblick über Regelungen und Praxis Gliederung 1. 2. 3. Grundlagen des Verfahrens und Überblick Daten zur kommunalen Praxis Die besondere Beteiligungsqualität von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Frank Rehmet, Mehr Demokratie e.V., www.mehr-demokratie.de DGB-Seminar „Beteiligungsmöglichkeiten lokal“, HH-Sasel, 24./25.11.2006 1. Grundlagen des Verfahrens • Bürgerbegehren seit Beginn der 90er Jahre in allen Bundesländern und Stadtstaaten eingeführt • Drei Typen: Initiativbegehren, Korrekturbegehren (gegen einen Ratsbeschluss) und „Ratsplebiszit“ • Hohe Akzeptanz der Ergebnisse und hohe Legitimation Verfahren ist charakterisiert durch: • Sachabstimmung an der Urne • Entscheidungscharakter (Verbindlichkeit) des Verfahrens • Jederzeit „von unten“ durch Unterschriftensammlung initiierbar Das Verfahren im Überblick (Landesebene, Beispiel Stadt Hamburg) Antrag auf Volksbegehren (20.000 Unterschriften, freie Sammlung) Volksbegehren (5 % = 61.000, 3 Wochen, Amtseintragung) Beschluss Bürgerschaft Zulässigkeit, Termin, Stellungnahme Kein Volksentscheid Volksentscheid 20 % Zustimmungsquorum (Gesetze) 50 % Zustimmungsquorum (Verf.) Das Verfahren im Überblick - Problematik Zustimmungsquorum Hamburg/Schleswig-Holstein: Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen: 20 % (Hamburg), 25 % (Schleswig-Holstein) HH: 1,2 Mio. Stimmberechtigte Erforderliche Zahl an Ja-Stimmen: 240.000 Zustimmungsquorum bei Verfassungsänderungen: 50 % plus 2/3-Mehrheit der Abstimmenden HH: 2/3-Mehrheit der Abstimmenden erforderlich, zusätzlich erforderliche Zahl an Ja-Stimmen: 600.000 in der Praxis nahezu unüberwindbar, lädt zu Boykott ein! In anderen Staaten mit vielen Abstimmungen (Schweiz, Bundesstaaten der USA: Zustimmungsquoren unbekannt! Das Verfahren (II) - Ablauf Kommunalebene ThemenBürgerbegehren ausschluss (2-3 % HH, 10 % S.-H., ggf. Frist) Beschluss GV Ratsplebiszit oft 2/3 GV nicht in HH Zulässigkeit, Termin Stellungnahme Bürgerentscheid Kein Bürgerentscheid Zustimmungsquorum 20 % (S-H) Kein Quorum (Hamburg) Das Verfahren im Überblick - Restriktionen Verfahrensrestriktionen, die eine rege Praxis verhindern Themenausschluss Hamburg: nahezu kein Themenausschluss Schleswig-Holstein: Bauleitplanung verboten! Andere Bundesländer: Z.T. noch mehr verboten! Hürde Begehren Hamburg: 2-3 % Schleswig-Holstein: 10 % (sehr hoch) Andere Bundesländer: nur wenige noch höher Hürde Entscheid Hamburg: kein Zustimmungsquorum Schleswig-Holstein: 20 % (zu hoch) Andere Bundesländer: einige noch höher 2. • • • • • Daten zur kommunalen Praxis (Übersicht) a) Gesamtzahl b) Häufigkeit von Bürgerbegehren c) Themen d) Beispiele von Bürgerbegehren e) Erfolge und Abstimmungsbeteiligung 2. Daten zur Praxis - a) Gesamtzahl (Stand: Ende 2005) Deutschland • Gemeinden: 3.500 Bürgerbegehren, 1.700 Bürgerentscheide • Bundesländer: 172 Anträge, 52 Volksbegehren 13 Volksentscheide Hamburg • Bezirke: 53 Bürgerbegehren, 6 Bürgerentscheide • Stadt: 19 Anträge auf Volksbegehren, davon 7 Volksbegehren und 4 Volksentscheide (2 x Direkte Demokratie, Krankenhaus, Wahlrecht) Schleswig-Holstein • 240 Bürgerbegehren, 125 Bürgerentscheide (Schätzung) • Land: 11 Anträge auf Volksbegehren, davon 3 Volksbegehren und 2 Volksentscheide (Buß- und Bettag, Rechtschreibung) 2. Praxis - b) Häufigkeit • Die Häufigkeit von Bürgerbegehren hängt von der Regelung und Gemeindestruktur eines Bundeslandes ab: • In Bayern, Hamburg, Bremen, Hessen und NRW rege Praxis (Bayern: ca. 1.800 Begehren in 10 Jahren) (In Bayern und Hamburg entschied das Volk selbst über die Regelung per landesweitem Volksentscheid!) • In anderen Ländern kaum Praxis (z. B. Thüringen) aufgrund von Themenausschluss und Quoren • Schleswig-Holstein liegt im Mittelfeld, von einer regen Praxis kann aber keine Rede sein (16 Begehren pro Jahr im ganzen Land) 2. Praxis - c) Themenstruktur Themenstruktur von Bürgerbegehren (am Beispiel Schleswig-Holsteins) • Öffentliche Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (Schulen, Rathäuser, Stadtwerke,...): 48 % • Verkehrsprojekte (Straßen,...): 22 % • Wirtschaftsprojekte (Einkaufszentren,...) 9% • Entsorgung (Abfall,...) 6 % Themen• Wohngebietsprojekte (Neubaugebiete,...) 3 % ausschluss • Sonstige (Baumschutzsatzung,...) 12 % 2. Praxis - d) Beispiele Hamburg • HH-Harburg: gegen die Bebauung der Elfenwiese (Marmstorfer Neubaugebiet) • HH-Wandsbek: Für Erhalt der Bücherhalle Sasel / gegen Zusammenlegung mit Bücherhalle Poppenbüttel (Begehren erfolgreich ohne Bürgerentscheid = Bezirksvertretung lenkte ein, 9.000 Unterschriften wurden gesammelt) • HH-Altona: gegen die Schließung des Bismarckbades • HH- Bergedorf: Statt einer Rathauserweiterung eine zentrale Außenstelle der Behörden am Bergedorfer ZOB (Ergebnis unbekannt) Schleswig-Holstein • Bad Segeberg: Erhalt des Stadtbusses (Ergebnis: Kompromiss) • Ratzeburg: Gegen Umbau des Marktplatzes (Ergebnis: Gescheitert, da zu wenig Unterschriften, nur 9 statt 10 %) • Travenbrück: Wasserversorgung (zentral/dezentral, Bürgerentscheid im Sinne des Begehrens - für dezentrale Wasserversorgung) Datenbank von Mehr Demokratie und Uni Marburg: www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de 2. Praxis - e) Erfolge Indirekte Erfolge • Direkte Erfolgsquote (HH & S.-H.): nicht unterschätzen! ca. 33 % (andere Länder 40 %) • Erfolgsquote im Bürgerentscheid: ca. 50 % • Erfolge in HH durch spezielle Bedingungen (Senat kann Entscheidungen an sich ziehen) deutlich erschwert! • Abstimmungsbeteiligung beträgt durchschnittlich ca. 40-50 %, sinkt mit zunehmender Gemeindegröße • Neue Akteure (Bürgerinitiativen) betreten die Bühne, dabei fungieren Bürgerinitiativen oft als Initiatoren, Verbände und Parteien als Unterstützer 3. Die besondere Beteiligungsqualität von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (I) • Bürgerbegehren erhöhen die Partizipation erheblich • Bürgerentscheid haben eine sehr hohe Akzeptanz • Durch Bürgerbegehren werden neue Themen und Alternativen zu bestehenden Planungen ernsthaft diskutiert. Die Bürger können mehr als bei anderen Verfahren die politische Tagesordnung gestalten. • Bürgerbegehren bewirken intensivere Diskussionen als andere Verfahren - zwischen Personen - in den Medien (Berichterstattung, Leserbriefe,...) - zwischen und innerhalb der Parteien/Verbände 3. Die besondere Beteiligungsqualität (II) • Kurzfristig kommt es zu Konfrontationen, mittel- und langfristig werden oft Kooperationen beobachtet (z.B. Foren, Runde Tische nach einem Bürgerentscheid) • Direkte Demokratie setzt die gewählten Volksvertreter auch zwischen den Wahlen verstärkt unter Begründungs- und Rechtfertigungsdruck und verbessert damit die Machtkontrolle durch die Bürger. • Ferner kommt es auf vielen Seiten zu Lerneffekten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Wichtige Links: • www.mehr.demokratie.de (mit Bürgerentscheidsberatung) • www.forschungsstelle-direkte-demokratie.de • www.buergerbegehren.de