LERHGANG FÜR UP – BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE LEISTUNGSBEURTEILUNG Dr. Manfred WIMMER Hollabrunn 11.11.2010 Struktur 1. Allgemeines: Funktionen der LB Anforderungen an korrekte LB Psychologie der LB Rahmenbedingungen 2. Rechtliche Grundlagen: Formen und Duchführungsbestimmungen der Leistungsfeststellung (Mitarbeit, Prüfungen etc.) Definition von LEISTUNG (Klafki 1975, S528): „Leistung ist das Ergebnis und der Vollzug einer Tätigkeit, die mit Anstrengung und gegebenenfalls Selbstüberwindung verbunden ist und für die Gütemaßstäbe anerkannt werden.“ Allgemeine Funktionen der LB -) Berechtigungsfunktion: Aufstieg in nächsthöhere Klasse; Universität etc.; -) Berichtsfunktion: Note als (sehr knappe) Rückmeldung hinsichtlich des Leistungsstandes; -) Pädagogische Funktion: Überprüfung des Lernfortschrittes (Feedback); -) Mittel zur Motivierung (im negativen Fall zur Demotivierung); Kein Disziplinierungsmittel! Anforderungen an korrekte LB .) Objektivität: Unabhängigkeit der Messergebnisse von Einflüssen durch den Untersuchenden = Intersubjektive Übereinstimmung Persönliche Präferenzen bzw. Aversionen dürfen in das Ergebnis nicht einfließen. .) Reliabilität (Messgenauigkeit, Zuverlässigkeit): Dabei sollen wiederholte Messungen unter den gleichen Bedingungen zum selben Ergebnis führen. (Z.B.: Paralleltest Reliabilität: 5+2=….; 3+4=……) .) Validität (Gültigkeit; Gütekriterium für Messinstrumente): Dabei soll jener Bereich durch den Test erfasst werden, den dieser zu erfassen vorgibt. Z.B. Fachkenntnis und nicht Eloquenz bzw. Auftreten oder Stressresistenz. Diese Anforderungen sind naturgemäß im Rahmen schulischer LB nicht immer gegeben. Formen von Vergleichsdimensionen: NORMORIENTIERTER Vergleich: Klassendurchschnitt dient als Norm; Vergleichbarkeit? KRITERIUMORIENTIERTER Vergleich: rel. festes und klares Kriterium in Bezug auf Lernzielerreichung. Bsp.: 8 von 10 Vokabeln müssen erreicht werden; 8 von 10 Pflanzenarten müssen anhand von Bildern erkannt werden etc.; Bildungs- und Unterrichtsstandards Bildungsstandards – Formen: Inhaltliche Standards (content standards oder curriculum standards) Inhaltliche Standards beschreiben, was Lehrpersonen unterrichten und Schülerinnen und Schüler lernen müssen. Sie beschreiben klar und eindeutig die aufzubauenden Kompetenzen und das zu erreichende Wissen. Leistungs- oder Ergebnisstandards (performance standards oder output standards) Mindest- oder Minimalstandards beziehen sich dabei auf ein definiertes Minimum an Kompetenzen, das alle Schülerinnen und Schüler zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt in ihrer Schullaufbahn erreicht haben müssen. Regelstandards beschreiben Kompetenzen, die im „Durchschnitt“, „in der Regel“ von den Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe erreicht werden sollen. Exzellenz- oder Maximalstandards beziehen sich darauf, was die besten Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufen können sollten. Psychologie der LB (1) .) Bewerter der Leistungen eines Kindes – besondere Sensibilitäten seitens der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. .) LB ist eine Form der Quantifizierung von Leistungen. Reduktion komplexer Phänomene auf extrem vereinfachte Ausdrucksformen. .) Feedbacks seitens der Unterrichtenden können motivierend bzw. auch demotivierend wirken. .) Attribution: Meinung über Kausalzusammenhänge Internale (personenbezogene) A.; internal stabil= Fähigkeit; internal variabel= Anstrengung Externale (situationsbezogene) A.; external stabil= Schwierigkeitsgrad; external variabel: Zufall, Glück .) Multifaktorielle Bedingtheit von Leistung: Begabung Motivation – vor allem Leistungsmotivation Umstände – soziale Rahmenbedingungen (Eltern, peer group etc.) Konzentrationsfähigkeit Lerntechnik Klassensituation Angst – Versagensangst Gesundheit Psychologie der LB (2) Leistungsbeurteilung im Rahmen der Arbeits- und Organisationspsychologie Zur Einschätzung des beruflichen Erfolges/Misserfolges der Mitarbeiter 3 wesentliche Beurteilungsformen: .) ergebnisorientierte Beurteilungen: z.B. Verkaufszahlen, Reklamationen, Umsätze etc. .) verhaltensbezogene Beurteilungen: Voraussetzung ist bekannter Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg. Beobachtung erfolgsrelevanten Verhaltens .) eigenschaftsbezogene Beurteilungen: Bezug auf allgemeine Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale. Z.B.: Flexibilität; Kooperationsfähigkeit …. . Psychologie der LB 3 Soziale Wahrnehmung, Urteilsbildung, Bewertung und deren „Tiefenschichten“ Bewertung und Urteil als basaler biologischer Verrechnungsmechanismus Implizite, und nicht bis nur teilweise bewusste Mechanismen der Urteilsbildung Kognition – Emotion Gehirn und Bewertung Mögliche Beurteilungsfehler: .) Implizite Persönlichkeitstheorie: - Bezug auf den sog. Halo Effekt (Thorndike) =Tendenz zur konsistenten Bewertung – ein Urteil beeinflusst weitere Urteile 2 Bewertungsdimensionen: soziale B. (verlässlich, tolerant, ehrlich, ….) intellektuelle B. (intelligent, fähig, beharrlich….) Konstruktion konsistenter Bilder .) „self fulfilling prophecy“: „Vorausurteile“ (Erwartungen, Rollenbilder etc.) biologische biases; .) Rolleneffekt: soziale Rolle bestimmt Urteil .) Fehler der Milde/Strenge: Grad des persönlichen Verhältnisses bestimmt Urteil .) Logischer Fehler: Konstruktion scheinbarer logischer Zusammenhänge (Einzelgänger – Unsicherheit – Leistungsschwäche..) .) Reihungsfehler – mehrere schlechte Noten – Tendenz zur besseren Bewertung Rahmenbedingungen der LB Klarheit: Es kann nur präzise beurteilt werden, was präzise definiert wurde! Transparenz: Unabdingbar und für Konfliktminderung wesentlich. Anforderungen – es muss klar sein, was verlangt wird! Die Schüler müssen jederzeit erfragen können wo sie stehen und warum sie dort stehen wo sie sich befinden. 2. Rechtliche Grundlagen: Formen und Duchführungsbestimmungen der Leistungsfeststellung (Mitarbeit, Prüfungen etc.) 1. 2. 3. 4. 5. Mitarbeit im Unterricht Mündliche Prüfungen Mündliche Übungen (Referat etc.) Schriftliche Überprüfungen (Test) Schularbeiten Beispiel für Elterninformation bezüglich LB: Beurteilungskriterien BIOLOGIE/UMWELTKUNDE für die Klasse ….. im Schuljahr …….. : Die Jahresnote setzt sich aus der Beurteilung folgender Kriterien zusammen: ÜBERPRÜFUNGEN: .) Stundenwiederholungen .) Test (1-2/Semester) .) Mündliche Prüfungen (werden bei Bedarf seitens der (des) Unterrichtenden festgesetzt; auf Wunsch des Kindes) .) Mündliche Zusammenfassungen des besprochenen Stoffes gegen Ende der Stunde MITARBEIT: .) Permanente und konstruktive Mitarbeit (Beteiligung an Diskussionen; selbstständige Wortmeldungen; fachbezogene Fragestellungen; Teilnahme an der Erarbeitung von Stoffgebieten….) .) Persönlicher Einsatz bei Gruppen-, Partner-, Projektarbeiten etc. .) Selbstständiges Erarbeiten von Stoffgebieten (z.B. Arbeitsaufträge im Unterricht, Recherche …..) .) Heftführung .) Eigenständiges und zeitgerechtes Nachholen von versäumten Stunden hinsichtlich Inhalt und Heftführung Unterschrift d. Erziehungsberechtigten: 1. Mitarbeit im Unterricht (LBVO §4; SchUG §18): Durchführung – Dauer: keine fixe Zahl von Leistungsfeststellungen – so viele wie Aufgabenstellung – Umfang: für eine sichere LB erforderlich sind. -) in den Unterricht eingebaute mündliche, schriftliche, praktische und grafische Leistungen; -) allgemeine Fragen; -) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (auch HÜ); -) Erledigung von Sammlungs- und Ordnungsaufträgen (z.B. Anlegen eines Herbars) -) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe (Recherchen etc.) -) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten; -) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden; -) Stoffwiederholungen (Sicherung des Unterrichtsertrages) -) Berücksichtigung auch von Leistungen in der Gruppen- und Partnerarbeit:Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit (Fairness, Akzeptanz anderer Meinungen, konstruktive Mitarbeit, Einbringung von Wissen) 1.1. Beispiele für Arbeits-, Sammlungs- und Ordnungsaufträge: Abschnitte aus einem Buch exzerpieren und als Kurzreferat präsentieren Recherchen zu kleinen (erweiternden) Themengebieten durchführen, für die Benützung der Schulbibliothek erforderlich ist und die im Unterricht eingebaut werden können Sammlung von Zeitungsartikeln zu best. Thema Arbeitsblätter Plakate konzipieren Interviews „Expertenberichte“ von Kindern mit besonderen Interessen Beobachtungsaufgaben (Konsumgewohnheiten etc.) 2. Mündliche Prüfungen (LBVO §5) Termine: -) 2 Unterrichtstage vorher – bei Ankündigung durch den Lehrer -) Anmeldung auf Wunsch des Schülers (1 mal/Semester) – zeitgerecht, damit Durchführung möglich ist. Durchführung: US: 10 Minuten; OS 15 Minuten Durchführung nur während der Unterrichtszeit – nach Möglichkeit nicht überwiegender Teil der Unterrichtsstunde. Aufgabenstellung – Stoffumfang: -) mindestens 2 voneinander unabhängige Fragen -) eingehendere Prüfung der zuletzt behandelten Gebiete, weiter zurückliegende nur überblicksweise – außer sie sind Voraussetzung für die gestellten Fragen -) auf Fehler ist sofort zu verweisen Verbot der Durchführung: -) AHS US: SA an diesem Tag bzw. 2 mündliche Prüfungen -) nach mindestens drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen; nach mehrtägigen schul- bzw. schulbezogenen Veranstaltungen. Ausnahme: freiwillige Meldung. 3. Mündliche Übungen (LBVO §6) Termine: eine Woche vorher festzulegen (mit Themenangaben) Durchführung: US: 10 Minuten; OS 15 Minuten Aufgabenstellung: Mündliche Übungen bestehen aus einer systematischen und zusammenhängenden Behandlung eines im Lehrplan vorgesehenen Stoffgebietes oder eines Themas aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich des Schülers durch den Schüler. (Referate, Redeübungen) 4. Schriftliche Überprüfungen (TEST) (LBVO §8) Termine: Festlegung 2 Tage vorher Durchführung – Dauer: .) AHS-Unterstufe: max. 15 Minuten; AHS-Oberstufe: max. 20 Minuten .) Gesamtarbeitszeit aller schriftlichen Überprüfungen pro Semester: AHS-Unterstufe: max. 30 Min. AHS-Oberstufe: max. 50 Min. Stoffumfang – Aufgabenstellung: .) in sich abgeschlossenes, kleines Stoffgebiet Verbot der Durchführung: .) wenn eine SA oder Test am gleichen Tag stattfindet .) mehr als 3 schriftliche Leistungsfeststellungen innerhalb einer Woche .) nach 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen Sonstiges: .) Rückgabe innerhalb einer Woche .) Wh. bei mehr als 50% Nicht genügend. Wenn keine Wiederholung möglich gilt der Test als Informationsfeststellung und nicht als Grundlage zur Leistungsbeurteilung. .) Sammeln und Aufbewahren der Tests!!!! 4.1. Test (Forts.1) Allgemeines: .) Test sind Leistungsfeststellungen punktueller Natur!! .) nur dann vorzunehmen wenn aus der mündl. MA und mündl. Prüfungen keinen sichere Leistungsbeurteilung möglich ist. .) subsidiärer Charakter der Tests, dürfen nicht als primäre Quellen der LB herangezogen werden. .) zur jeweiligen Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) darf der Test keinesfalls mehr als 50% beitragen!! .) Test nicht am Semesterende zur Notenbeschaffung! .) Test in die Jahresplanung einbeziehen 4.2. Test (Forts.2.) Aufgabenformen und Formulierung der Testfragen: .) Neben Lückentexten, dem Auswählen von Antworten aus mehreren Vorgaben, neben tabellarischen Vergleichen, Beschriftungsaufgaben u.ä. sind auch Fragestellungen, die eine kurze, eigenständig formulierte Antwort verlangen, möglich und sinnvoll. .) Aufforderungen zur freien Äußerung erschweren allerdings eine objektive Auswertung und Beurteilung. Daher ist besonders in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass der Aufgabentext eindeutig und unmissverständlich formuliert wird. (siehe Folgefolie) .) Auch der Beurteilungsmaßstab muss vorher genau festgelegt sein. (Alle Antworten, die als richtige Lösung zu werten sind, sollten vom Lehrer vorher taxativ festgehalten werden.) NEGATIVBEISPIELE: Erkläre den Begriff „autotrophe Ernährung“! Schreibe die Grundgleichung dieser Ernährungsart an und stelle beide Arten dieser Ernährungsart gegenüber! Erkläre am Beispiel einer höheren Pflanze drei verschiedene Reizbereiche 4.3. Test (Forts.3) Richtig eingesetzt, besteht gegen Tests kein Einwand, da sie .) als Ergänzung zu den anderen Formen der Leistungsfeststellung in Form einer Lernzielkontrolle auf die Lernmotivation und auf das Anspruchsniveau regulierend wirken können. Lernzielkontrolle erfolgt nicht primär um der Beurteilung willen, sondern um festzuhalten, inwieweit das durch den Lernprozess beabsichtigte Endverhalten des Lernenden mit dem gesteckten Lernziel übereinstimmt. .) eine gleichzeitige Leistungsfeststellung bei allen Schülern eines Klassenverbandes (Zeitersparnis) über ein zusammenhängendes Stoffgebiet (Unterstufe: 8 – 12, Oberstufe:10 – 14 Unterrichtsstunden) ermöglichen. .) durch die Auseinandersetzung mit umfangreicheren Inhalten Schülern die Möglichkeit bieten, sich zumindest in Ansätzen auf die Anforderungen der Reifeprüfung vorzubereiten. .) es mündlich zurückhaltende Schülern durch diese Form der Leistungsfeststellung ermöglichen, ihre Stärken einsetzen. Bsp. BIUK Test 4. Klasse Max.: 31 Punkte; 0-15:5; 16-19:4; 20-23:3; 24-27:2; 28-31:1 1. Chemische Bausteine von Eiweiß (Protein). Für welche Art von Stoffwechsel werden Eiweiße benötigt? Ein Beispiel für ein eiweißreiches Nahrungsmittel.(3P) 2. Chemische Bestandteile der Kohlenhydrate. Welche Form von KH ist Stärke und wo ist diese enthalten (2 Beispiele)? (2P) 3. Welcher Nährstoff hat den höchsten energetischen Gehalt? (1P) 4. Welche Funktionen hat das Vitamin D und welche Krankheit tritt bei Vitamin D Mangel auf? (2P) 5. Was sind Enzyme? (2P) 6. Welche Geschmacksqualitäten werden über die Zunge wahrgenommen? (2P) 7. Welche Hormone produziert die Bauchspeicheldrüse und welche Funktionen haben diese? (4P) 8. Wie heißt der erste Teil des Dünndarmes und welche Verdauungsdrüsen münden in diesen? (3P) 9. Funktionen der Leber (4 Beispiele). (4P) 10. Was versteht man unter Resorption? (2P) 11. Aufgabe und Bildungsort der roten Blutkörperchen. (2P) 12. Welche Formen der Impfung werden unterschieden und worin liegen deren Kennzeichen? (4P) Disposition Test 4. Klasse 1. Chemische Bausteine von Eiweiß (Protein) und für welche Art von Stoffwechsel werden Eiweiße benötigt? Ein Beispiel für ein eiweißreiches Nahrungsmittel.(3P) Aminosäuren; Baustoffwechsel; Fleisch 2. Chemische Bestandteile der Kohlenhydrate. Was ist Stärke und wo ist diese enthalten (2 Beispiele)? (2P) Zuckermoleküle; Polysaccharid; Mehl; Kartoffel 3. Welcher Nährstoff hat den höchsten energetischen Gehalt? (1P) Fett 4. Welche Funktionen hat das Vitamin D und welche Krankheit tritt bei Vitamin D Mangel auf? (2P) Calcium und Phosphatstoffw.; Rachitis 5. Was sind Enzyme? (2P) Stoffe die chemische Reaktionen beeinflussen bzw. hervorrufen ohne sich dabei selbst zu verändern. 6. Welche Geschmacksqualitäten werden über die Zunge wahrgenommen? (2P) 7. Welche Hormone produziert die Bauchspeicheldrüse und welche Funktionen haben diese? (4P) Insulin – Senkg. D. BZ Spiegels; Glukagon – Hebg. D. Bz. Spielgels. 8. Wie heißt der erste Teil des Dünndarmes und welche Verdauungsdrüsen münden in diesen? (3P) Zwölffingerdarm; Gallengang; Bauchspeicheldrüse 9. Funktionen der Leber (4 Beispiele). (4P) Glukagonspeicher, Entgiftung,….. 10. Was versteht man unter Resorption? (2P) Übertritt der verdauten Nahrungsbestandteile ins Blut- u. Lympfgefäßsystem) 11. Aufgabe und Bildungsort der roten Blutkörperchen. (2P) O2Transport; rotes Knochenmark 12. Welche Formen der Impfung werden unterschieden und worin liegen deren Kennzeichen? (4P) Schutzimpfg – Körper aktiv, langfristig; Heilimpfung – Verabreichg. Fertiger Antikörper; kurzfristig Max.: 31 Punkte; 0-15:5; 16-19:4; 20-23:3; 24-27:2; 28-31:1 5. Schularbeiten (LBVO §7) Termine: 1. Sem.: Mind. 4 Wochen nach Beginn; 2. Sem.: spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn; Stoffgebiete: Bekanntgabe 1 Woche vorher; nicht der Stoff der beiden letzten Stunden. Zeitrahmen der SA: flexibel; Biologie: 7. Klasse: möglich sind 2 – 3 SA. Mindestens eine pro Semester; keine SA länger als 2 Unterrichtsstunden, keine kürzer als eine Stunde. Gesamtausmaß von 3-4 Unterrichtseinheiten. Möglichkeiten: 3x1Stunde; 2xjeweils 2Stunden; 1x2Stunden, 1x1 Stunde. 8. Klasse: möglich sind 2-3 SA; (mindestens eine pro Semester, zumindest eine 3stündige SA). Gesamtausmaß von 5-7 Unterrichtsstunden Aufgabenstellung – Stoffumfang: mindestens 2 Aufgaben mit voneinander unabhängigen Verbot der Durchführung: Lösungen. Vorlage der Aufgabenstellungen in vervielfältigter Form. .) nach mindestens 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen, nach mehrtägigen Schul-oder schulbezogenen Veranstaltungen .) AHS: mehr als 2 SA innerhalb einer Woche (Nicht Kalenderwoche sondern 8 Tage gleitend!!!!) .) BHS: mehr als 3 SA innerhalb einer Woche (s.o.!!!) .) mehr als 1 SA pro Tag .) AHS: SA ab der 5. Stunde 5.1. Schularbeiten (Forts. 1) Sonstiges: .) Rückgabe nach 1 Woche (Verlängerung durch Direktor möglich) .) Wiederholung bei mehr als 50% Nicht genügend, innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe; nur eine Wiederholung möglich – bessere Note zählt. .) Versäumnis von mehr als der Hälfte der SA´s pro Semester – Nachholen! .) Schummeln (vorgetäuschte Leistungen) – nicht beurteilen! .) Sa- Hefte 1 Jahr aufbewahren 5.2. Schularbeiten (Fortsetzung 2) Allgemeine Hinweise: Formulierung eines genauen Erwartungshorizontes und dahingehend Vergabe der Punkte. Die Fähigkeit zur sachrichtigen, schlüssigen und verständlichen Darstellung biologischer Sachverhalte ist das zentrale Beurteilungskriterium. Fachsprachliche Genauigkeit (z.B. die deutliche Differenzierung zwischen Ursache und Wirkung eines bestimmten Sachverhaltes) ist dabei unbedingt einzufordern; auf unterrichtssprachliche Richtigkeit ist zu achten. Ebenso soll auf das Herstellen von Zusammenhängen zwischen Teilgebieten der Biologie und das Verknüpfen biologischer Inhalte mit anderen Fachbereichen Wert gelegt werden, wo immer dies möglich ist. Dem ist durch entsprechende Themenstellung und ausdrückliche Berücksichtigung in der Beurteilung Rechnung zu tragen. 5.3. Schularbeiten (Fortsetzung3) Dem Lehrer wird dringend empfohlen, für jede gestellte Aufgabe einen genauen Erwartungshorizont zu formulieren, der alle geforderten Begriffe, Begriffserklärungen, Beschreibungen und Begründungen sowie sonstigen Anforderungen enthält, und diesen als Grundlage für seine Punktevergabe einzusetzen. Um Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu verbessern, soll einheitlich von 40 bzw. (für mehrstündige Schularbeiten) 80 erreichbaren Punkten ausgegangen werden. Die Beurteilung soll mit Genügend ab 50 %, Befriedigend ab 65 %, Gut ab 80 % und Sehr gut ab 92 % der maximal zu erwartenden Leistungen erfolgen. Daraus ergibt sich folgender Notenschlüssel: 40 – 37 Punkte Sehr gut 36 – 32 Punkte Gut 31 – 26 Punkte Befriedigend 25 – 20 Punkte Genügend weniger als 20 P. Nicht genügend 80 – 74 Punkte 73 – 64 Punkte 63 – 52 Punkte 51 – 40 Punkte weniger als 40 P. Notendefinitionen: (§14 LBVO) Sehr gut (1): Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige aufgaben zeigt. Gut (2): Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. Befriedigend (3): Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. Genügend (4): Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Nicht genügend (5): Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beuteilung „Genügend“ erfüllt.