Die kommunale Selbstverwaltung

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Die kommunale
Selbstverwaltung
Seminar für Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am
11. September 2011 -
SPD
Unterbezirk Wesermarsch
Referent: Manfred Brunßen – Städt. Direktor i. R.
Begriff der kommunalen
Selbstverwaltung

Art. 28 GG – Art. 57 NV – Gemeinden
und Landkreise
1.
Aufgabenhoheit (örtliche Gemeinschaft)
Gebietshoheit
„Gemeinden und Landkreise
Organisationshoheit
... verwalten ihre
Personalhoheit
Angelegenheiten im Rahmen
der Gesetze in
Finanzhoheit
eigener Verantwortung“.
Planungshoheit
Satzungshoheit
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Aufgaben der Gemeinden und
Landkreise
Eigener Wirkungskreis


Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft
Pflichtaufgaben
Übertragener Wirkungskreis


unmittelbare Bundesauftragsverwaltung
Vom Land übertragene Bundes- und Landesaufgaben
/Kreistages
Die Staatsaufsicht
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
1.
Kontrolle der Rechtmäßigkeit (Kommunalaufsicht)
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
1.
2.
Kontrolle der Rechtmäßigkeit
Kontrolle der Zweckmäßigkeit (Fachaufsicht)
Mittel der Kommunalaufsicht
1.
Unterrichtung
2.
Beanstandung
3.
Anordnung und die Ersatzvornahme
4.
Bestellung eines Beauftragten
Entwicklung des niedersächsischen
Kommunalverfassungsrechts

Bis Ende des 2. Weltkrieges


Entscheidungen allein durch Bürgermeister
Nach 1945
Revidierte DGO – britische Militärverordnung
 Gesamte Verwaltung in die Hand des vom Volk gewählten
Rates

Am 1.4.1955 löste in den Gemeinden die NGO die
revidierte DGO ab

3 Organe (Rat – Verwaltungsausschuss –
Gemeindedirektor)

In den Landkreisen galt am 1.5.1958 die NLO


Ab 1996 wurde die Eingleisigkeit eingeführt


3 Organe (Kreistag – Kreisausschuss – Oberkreisdirektor)
3 Organe
Gemeinderat/Kreistag
Verwaltungsausschuss/Kreisausschuss
hauptamtlicher Bürgermeister/Landrat
Zum 01.11.2011 neues Kommunalverfassungsrecht

Einheitliches Gesetz für die Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise,
Region Hannover
Neues Recht ab November
1996
Kommunen

Landkreise
 Kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden
 Städte und Gemeinden (Brake, Elsfleth, Stadland, Butjadingen, Jade,
Ovelgönne, Berne, Lemwerder)

Selbständige Gemeinde (Stadt Nordenham)



Zusätzlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises des
Landkreises
Große selbständige Städte (z. B. Cuxhaven, Celle, Goslar)
Kreisfreie Städte (z. B. Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven)
Die Organe der Gemeinde/des
Landkreises

Der Gemeinderat/Der Kreistag

Der Verwaltungsausschuss/Der Kreisausschuss

Der Bürgermeister/Der Landrat

Gleichstellungsbeauftragte
- in Landkreisen, kreisfreien Städte und großen selbständigen
Städten ist sie hauptamtlich tätig
- in allen anderen Gemeinden und Städten entscheidet die
Vertretung über die Art des Anstellungsverhältnisses
Organe haben eigenständige Entscheidungskompetenzen
Der Rat/der Kreistag

Zusammensetzung

Ratsfrauen und Ratsherren/Kreistagsabgeordnete


Anzahl bestimmt sich nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft
Kraft Amtes der Hauptverwaltungsbeamte

BürgermeisterIn / Landrätin - Landrat
Der Rat/der Kreistag

Zusammensetzung und Bildung








Brake
Berne
Butjadingen
Elsfleth
Jade
Lemwerder
Nordenham
32
18
18
24
16
20
36
Ovelgönne
Stadland
16
20
Landkreis
42
Der HVB (Bürgermeister/Landrat) ist Kraft Amtes zusätzlich Mitglied des
Rates/Kreistages
Er lädt ein und stellt im Benehmen mit dem Rats-/Kreistagsvorsitzenden die
Tagesordnung auf.
Der Rat/der Kreistag

Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren/der
Kreistagsabgeordneten
 Wahlgebiet/Wahlbereiche
 Wählbarkeit

Unvereinbarkeit
 Wahlberechtigung
 Wahlperiode
Beispiel Nordenham 2006: 36 Sitze sind zu vergeben
Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer
SPD
36 :28.792 x 11.811 =
A
B
C
14,77
14
1
D
15 A = Verhältniszahl
CDU
B = Sitze nach ganzen Zahlen
36 : 28.792 x 9.634 =
12,05
12
12
C = Sitze nach höchstem
Bruchteil
F.D.P.
36 : 28.792 x 3.266 =
4,08
4
4
D = Gesamtsitze
GRÜNE
36 = 28.792 x 946
1,18
1
3,92
3
1
WIN
36 : 28.792 x 3,135 =
34
1
4
36
Abgegebene gültige Stimmen: 28.792
SPD = 11.811 CDU = 9.634 F.D.P. = 3.266 GRÜNE = 946 WIN = 3.135
Beispiel Nordenham 2006: 15 Sitze sind zu vergeben
Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer
Abgegebene gültige Stimmen: SPD = 11.811 - 15 Sitze
Wahlbereich 1 (Nord)
Wahlbereich 2 (Süd)
Alle Stimmen
5.492
15 : 11.811 x 5.492 =
6,974
7 Sitze
Alle Stimmen
6.319
15 : 11.811 x 6.319 =
Listenstimmen (Nord)
1.135 Stimmen:
Bewerberstimmen:
4.357 Stimmen
Listenstimmen (Süd)
1.338
Bewerberstimmen:
4.981
7 : 5.492 x 1.135 =
7 : 5.492 x 4.357 =
8 : 6.319 x 1.338 =
8 : 6.319 x 4.981 =
1,446
1 Sitz (Liste)
5,553
6 Sitze (Bewerber)
1,693
2 Sitze (Liste)
6,306
6 Sitze (Bewerber)
7 Sitze
8,025
8 Sitze
8 Sitze
15 Sitze
SPD-Wahlvorschlag für den Wahlbereich 1 (Nord)
Zu vergebende Sitze:
6 nach Bewerberstimmen – 1 nach Listenreihenfolge
Kandidat 1
951
Personenwahl
1
Kandidat 2
540
Personenwahl
3
Kandidat 3
354
Personenwahl
5
Kandidat 4
302
Listenwahl
7
Kandidat 5
585
Personenwahl
2
Kandidat 6
385
Personenwahl
4
Kandidat 7
333
Personenwahl
6
Kandidat 8
68
Ersatzperson
Kandidat 9
245
Ersatzperson
Kandidat 10
181
Ersatzperson
Kandidat 11
42
Ersatzperson
Kandidat 12
70
Ersatzperson
Kandidat 13
243
Ersatzperson
Kandidat 14
58
Ersatzperson
Der Rat/der Kreistag

Rechtsstellung der Ratsfrauen und
Ratsherren/der Kreistagsabgeordneten





Freies Mandat
Ehrenamtliche Tätigkeit
Entschädigung
Mitwirkungsverbot
Treuepflicht
Der Rat/der Kreistag

Vorsitz im Rat/Kreistag

Mehrheitswahl durch den Rat/Kreistag aus den Reihen der
Mitglieder der Vertretung

Aufgaben:




Mitwirkung bei der Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung)
Leitung der Sitzung
Zieht das Los bei Losentscheid
Stellvertretung

Entscheidung durch den Rat/Kreistag
Der Rat/der Kreistag (§ 58
Nds.KommVerfGes)

Zuständigkeit des Rates/Kreistages
 Entscheidung
über Ziele der Entwicklung
 Erlass von Satzungen und Verordnungen
 Beschluss über die Haushaltssatzung
 Beschluss über öffentliche Abgaben und Umlagen
 Beschluss über Beteiligungen
 Beschluss über Benennung von Straßen
 Beschluss über Bauleitpläne
 Heranziehungsbeschluss im Einzelfall

Für bestimmte Gruppen v. Angelegenheiten Regelung in
der Hauptsatzung
und vieles mehr…
Der Rat/der Kreistag

Die Fraktionen und Gruppen
 Mindestens
2 Mitglieder
 Rechte
Vorschlagsrecht zur Besetzung des
Verwaltungsausschusses/Kreisausschusses und
der Fachausschüsse
 Antragsrecht
 Akteneinsichtsrecht

Der Rat/der Kreistag

Bildung von Fachausschüssen
 Freiwillige Ausschüsse
z. B. Finanz-, Bau-,
Wirtschafts-, Sozialausschuss (§71 NKomVG)
Anzahl und Stärke durch Beschluss der Vertretung
 Beschlussvorbereitung für Rat/VA und Kreistag/KA


Neu: Hauptsatzung kann regeln, dass Ausschüsse
Beschlüsse für den VA/KA fassen können
Der Rat/der Kreistag

Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften
(§ 73 NKomVG)
 Schulausschuss


bereitet Beschlüsse vor
Besetzungsverfahren nach NKomVG und SchulG
Hinzugewählte Mitglieder haben Stimmrecht
 Jugendhilfeausschuss,
Werksausschuss,
Umlegungsausschuss


Besetzungsverfahren nach Spezialgesetz
Ausschuss fasst Beschlüsse (Organstellung)
Höchstzahlen ohne Gruppenbildung
konst. Sitzung Rat am 01.11.2001 - Beispiel Nordenham
Teiler
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
* zu losen
SPD
20
CDU
HZ
20,00
1
10,00
3
6,67
4
5,00
6
4,00 7*
3,33 10
2,86 12
2,50 13
2,22
2,00
1,82
12
F.D.P.
HZ
12,00
2
6,00
5
4,00 7*
3,00 11
2,40
2,00
1,71
1,50
1,33
1,20
1,09
4
4,00 7*
2,00
1,33
1,00
0,80
0,67
0,57
0,50
0,44
0,40
0,36
GRÜNE
HZ
1 HZ
1,00
0,50
0,33
0,25
0,20
0,17
0,14
0,13
0,11
0,10
0,09
TOP 12
Verteilung der Ausschussvorsitze
§ 51 Abs. 8 NGO
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in
der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt.
•SPD:
•CDU:
•FDP:
•GRÜNE:
•*zu losen
Höchstzahlen ohne Gruppenbildung
konst. Sitzung Rat am 01.11.2001
1 3 4 6 7* 10
2 5 7* 11
7*
Teiler
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
* zu losen
SPD
20
CDU
HZ
20,00
1
10,00
3
6,67
4
5,00
6
4,00 7*
3,33 10
2,86 12
2,50 13
2,22
2,00
1,82
12
F.D.P.
HZ
12,00
2
6,00
5
4,00 7*
3,00 11
2,40
2,00
1,71
1,50
1,33
1,20
1,09
4
4,00 7*
2,00
1,33
1,00
0,80
0,67
0,57
0,50
0,44
0,40
0,36
GRÜNE
HZ
1 HZ
1,00
0,50
0,33
0,25
0,20
0,17
0,14
0,13
0,11
0,10
0,09
Der Rat/der Kreistag

Verfahren im Rat, im Kreistag und seinen Ausschüssen








Einberufung durch HVB (§ 59 NKomVG)
Tagesordnung durch HVB im Benehmen mit dem Rats/Kreistagsvorsitzenden
Ladungsfrist Regelung durch GO
Ordnung in den Sitzungen
Öffentlichkeit der Sitzungen
Abstimmung
Wahlen
Protokoll
Der Verwaltungs-/der
Kreisausschuss

Zusammensetzung und Bildung







Brake
Berne
Butjadingen
Elsfleth
Jade
Lemwerder
Nordenham



6*
4*
4*
4*
4*
4*
6*
Ovelgönne
Stadland
4*
4*
Landkreis
6**
* kann durch Beschluss der Vertretung um 2 erhöht werden
**kann durch Beschluss der Vertretung um 2 oder 4 erhöht werden
Der HVB (Bürgermeister/Landrat) ist Kraft Amtes zusätzlich Mitglied des
Verwaltungs- bzw. Kreisausschusses.
Er führt den Vorsitz und lädt ein.
Der Verwaltungs/Kreisausschuss

Rechts- und Aufgabenstellung






Entscheidung im Rahmen der Lückenzuständigkeit
Entscheidung über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Entscheidung über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis
Vorbereitungszuständigkeit für die Vertretung
Heranziehung von Entscheidungen aus dem Geschäft der
laufenden Aufgaben im Einzelfall
Entscheidung über Angelegenheiten, die vom HVB vorgelegt
werden.
Der Verwaltungs/Kreisausschuss

Verfahren
 Einberufung
 Nicht
öffentlich
 Zuhörer – ohne Rederecht
Der Bürgermeister/der Landrat

Direkte Wahl
 Wahlberechtigung
 Wählbarkeit
 Amtszeit

Wahlverfahren
 Gesetzliche
Grundlagen
 Wahlvorschlagsberechtigung
 Mehrheitswahl
Der Bürgermeister/der Landrat

Beamtenrechtliche Stellung
 Wahlbeamter
 Beginn
des Beamtenverhältnisses
 Amtsbezeichnung

Bürgermeister/Landrat – Oberbürgermeister
 Besoldung
Der Bürgermeister/der Landrat

Aufgaben des Bürgermeisters/des Landrates








Entscheidet in Bundesauftragsangelegenheiten
Entscheidet über gewerbe- und immissionschutzrechtliche
Genehmigungen
Entscheidet über Geschäfte der laufenden Verwaltung
Entscheidet über Verwaltungsorganisation
Bereitet Beschlüsse vor
Führt Beschlüsse aus
Überprüft die Rechtmäßigkeit (Einspruch)
und vieles mehr
Repräsentant der Gemeinde/des Landkreises
Der Bürgermeister/der Landrat


Vertretung des Bürgermeisters/des Landrates
Stellvertretender Bürgermeister/Landrat
 Repräsentative
Vertretung
 Wahl in der 1. Sitzung
 Einberufung und Aufstellung der TO für VA/KA

Allgemeiner Vertreter
 Außenvertretung,
Verwaltung
 Wahl durch die Vertretung
Die Samtgemeinde
Ortschaften

Regelung durch Hauptsatzung
 Änderungen
 Ortschaften
nur zum Ende einer Wahlperiode
mit Ortsräten auf Grund von
Gebietsänderungsverträgen können nur mit
2/3-Mehrheit des Rates aufgehoben werden
Ortschaften

Ortsrat

Zusammensetzung
 Ortsratsmitglieder
 Anzahl bestimmt sich nach der vom Rat
beschlossenen Hauptsatzung
 Wahlberechtigung
 Wählbarkeit
 Vorsitz und repräsentative Vertretung
Ortschaften

Aufgaben
 Entscheidungsbefugnis
(Unterhaltung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen, Vereinsund Brauchtumsförderung, Pflege des Ortsbildes u. a.)
 Anhörungsrecht
 Vorschlagsrecht

Aufgabenzuweisung durch die Hauptsatzung
Gemeinde-/Kreiswirtschaft
Bürger- und
Einwohnerbeteiligung






Einwohnerantrag (§ 31 NKomVG)
Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (§§ 32, 33 NKomVG)
Anregungen und Beschwerden (§ 34 NKomVG)
Einwohnerfragen (§ 62 NKomVG)
Bürgerbefragung (§ 35 NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 36 NKomVG)
Bürger- und
Einwohnerbeteiligung

Rechtzeitige Information über wichtige
Planungen und Angelegenheiten durch
den Bürgermeister
(§ 85 Abs. 5 NKomVG)


Einwohnerversammlungen in der betroffenen Gemeinde oder in
den betroffenen Ortsteilen
Förmliches Beteiligungsverfahren

Z. B. Bauleitplanung (Öffentliche Bürgerbeteiligung - Auslegung
– Bewertung von Anregungen und Bedenken – Abwägung)
Fragen
Ende
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