Einrichtung von Kooperationsklassen - Landratsamt Rems-Murr

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Kreistag
Sitzung am 07. November 2005
TOP 2:
Neubauplanung:
1) Betriebskonzeption – grundsätzliche Entscheidung
2) Raum- und Funktionsprogramm – grundsätzliche Entscheidung
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2005
(Drucksachen 86/2004, 1/2005, 32/2005 und 78/2005)
verantwortlich:
Drucksache 114/2005
Eigenbetrieb Rems-Murr-Kliniken
1 Anlage
Beratung und
Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag für
den Kreistag
07.11.2005
Kreistag
1. Der Kreistag beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion
vom 13.10.2005, in Abweichung von dem Beschluss des
Krankenhausbetriebsauschusses vom 06.06.2005 wird
als Grundlage für den Architektenwettbewerb die vom
Sozialministerium derzeit als förderfähig anerkannte
Bettenzahl (550) um 2 Allgemeinpflegestationen mit je
35 Betten auf 620 Betten aufgestockt. Diese sind so zu
planen, dass eine Reduzierung auf die letztlich vom Sozialministerium als förderfähig anerkannten Betten
problemlos möglich ist.
Alternativer Beschlussantrag
(Vor der Kreistagssitzung wird in den Fraktionen geklärt, ob und
in welcher Reihenfolge eine Entscheidung zum
Antrag 1a) erfolgt):
1a) Beschluss des Krankenhausbetriebsausschusses vom
06.06.2005 auf Antrag der SPD-Fraktion:
Für den Neubau einer Klinik in Winnenden werden 628
Betten vorgesehen.
2. Der Kreistag unterstützt den Standpunkt der Verwaltung, für den Neubau des Krankenhauses eine eigenständige Apotheke aus Qualitätsgründen zu planen und
im Raumprogramm auszuweisen.
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3. Der Kreistag stimmt zu, das Raum- und Funktionsprogramm (Stand 11.08.2005) für sozialpädiatrische Leistungen um weitere 80 m² zu erhöhen.
4.
a) Der Kreistag beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion
vom 13.10.2005, als weitere Vorgabe für den Architektenwettbewerb gilt, dass die Räume für die
Limited-Care-Dialyse so zu planen sind, dass bei
Bedarf ein eigenes real geteiltes Grundstück gebildet werden kann, das einem Dritten zum Bau eines
entsprechenden Gebäudes überlassen werden kann
(Verkauf oder Erbpacht).
4.
b) Der Kreistag beschließt, dass neben der LimitedCare-Dialyse alle im Neubau geplanten, extern betriebenen und nicht über das KHG finanzierten Praxen und Einrichtungen (Pathologie, Nuklearmedizin,
KV-Notfallpraxis und der Rettungsdienst) im Architektenwettbewerb so geplant werden, dass bei Bedarf ein eigenes, real geteiltes Grundstück gebildet
werden kann, das einem Dritten zum Bau eines entsprechenden Gebäudes in Erbpacht überlassen
werden kann. Dieses Gebäude ist im Architektenwettbewerb lediglich als „black-box“ in Anbindung
an das Krankenhaus zu berücksichtigen. Detaillierte
Planungen werden bei Errichtung des Gebäudes ggf.
durch einen Dritten durchgeführt.
5. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Krankenhausbetriebsausschusses vom 06.06.2005 für den
Raum Backnang einen eigenständigen Notarztstandort
vorzusehen.
6. Der Kreistag stimmt der Betriebskonzeption für den geplanten Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden
(Stand vom 03.08.2004) unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Beschlüsse zu.
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7. Der Kreistag stimmt dem Raum- und Funktionsprogramm für den geplanten Neubau der Rems-MurrKliniken in Winnenden (Stand 11.08.2005) in Höhe von
33.547 m² gemäß der Anlage 2 der Drucksache 78/2005
unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Beschlüsse zu.
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Krankenhausbetriebsauschusses am 20.09.2004 wurde die Betriebskonzeption für den geplanten Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden (Stand 03.08.2004)
eingebracht. Auf dieser Basis wurde ein Raum- und Funktionsprogramm (Stand 15.12.2004)
erstellt, das am 10.01.2005 im Krankenhausbetriebsausschuss vorgestellt wurde. Änderungen des inzwischen mit dem Sozialministerium abgestimmten Raum- und Funktionsprogramms, das durch die Firma Obermeyer im Rahmen ihres Auftrages für die Betreuung des
Architektenwettbewerbs auf Plausibilität geprüft bzw. zusammen mit den Rems-Murr-Kliniken
optimiert worden ist, wurden dem Krankenhausbetriebsausschuss in seiner Sitzung am
26.09.2005 dargestellt. Der Krankenhausbetriebsausschuss hat am 26.09.2005 folgendes
beschlossen:
1. Der Krankenhausbetriebsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Betriebskonzeption für den geplanten Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden (Stand
vom 03.08.2004) zu beschließen.
2. Der Krankenhausbetriebsausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Raum- und
Funktionsprogramm für den geplanten Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden (Stand 11.08.2005) in Höhe von 33.547 m² gemäß der Anlage 2 der
Drucksache 78/2005 zu beschließen.
3. Der Krankenhausbetriebsausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Raum- und
Funktionsprogramm für sozialpädiatrische Leistungen um weitere 80 m² zu erhöhen.
Diese Beschlussempfehlungen wurden so als Ziffern 3, 6 und7 in den Beschlussvorschlag
übernommen.
2. Zielsetzung
Damit der bereits öffentlich angekündigte Architektenwettbewerb zügig weiterverfolgt werden
kann, bedarf es nun einer abschließenden Beschlussfassung des Kreistages zur Betriebskonzeption des geplanten Neubaus sowie des darauf aufbauenden Raum- und Funktionsprogramms, da diese gemeinsam Bestandteil der Auslobungsunterlagen für den Architektenwettbewerb sind.
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Die sich aus den Kooperationsverhandlungen mit dem Zentrum für Psychiatrie möglicherweise ergebenden Änderungen der Betriebskonzeption und des Raum- und Funktionsprogramms können nachträglich ergänzt werden. Diese Veränderungen werden im Verhältnis
zur Gesamtfläche gering sein und betreffen im Wesentlichen patientenferne und weniger
kostenintensive Bereiche bzw. Flächen.
3. Anträge der Fraktionen zur Betriebskonzeption und zum Raum- und Funktionsprogramm:
3.1. Anträge der SPD-Fraktion vom 26.10.2004 (Drucksache 32/2005)
Betriebskonzeption für den Neubau der Rems-Murr-Kliniken
Aus dem Antrag der SPD-Fraktion sind noch folgende Punkte offen:
1.
Eigenständiger Notarztstandort für Backnang
Der Ausschuss beschließt auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die Beschlussempfehlung an den Kreistag: Für den Raum Backnang ist ein eigenständiger Notarztstandort vorzusehen.
Diese Beschlussempfehlung wurde unter Ziffer 5 in den Beschlussvorschlag übernommen.
Die Verwaltung unterstützt diesen Antrag. Entsprechende Aussagen hierzu muss ein
Gutachten enthalten, in dem die zukünftige Organisation des Rettungsdienstes unter
Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Einsatzfristen dargelegt wird.
2.
Für den Neubau in Winnenden sind 628 Betten vorzusehen
Der Krankenhausbetriebsausschuss beschloss am 06.06.2005 auf Antrag der
SPD-Fraktion die Beschlussempfehlung an den Kreistag: Für den Neubau einer
Klinik in Winnenden werden 628 Betten vorgesehen.
Hierzu wird auf die Ausführungen des modifizierten Antrags der CDU-Fraktion vom
13.10.2005 verweisen. Die Verwaltung empfiehlt, dem modifizierten Antrag der CDUFraktion zu folgen.
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3.
Der Kinderklinik solle eine psychosomatische Abteilung mit 10 Betten angegliedert
werden
Das Sozialministerium hat bereits im August 2004 entschieden, dass die Psychosomatik für Kinder in der Pädiatrie enthalten sei und es dafür keine separaten Betten
geben würde. Der Anteil der Pädiatrie für Psychosomatik müsse definiert werden,
damit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden könne. Räumlich werden daher diese Patienten in den geplanten Betten der Pädiatrie abgebildet. Die Konsile des Psychologen können z.B. in Mitnutzung des Besprechungszimmers für Angehörigengespräche (Raum 805) durchgeführt werden. Zu
gegebener Zeit werden die entsprechenden Verhandlungen geführt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher diesem Antragspunkt Rechnung getragen.
3.2. Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2005
3.2.1 Aufstockung um 2 Pflegestationen mit je 35 Betten
Bereits auf das Schreiben der CDU-Fraktion vom 26.10.2004 hin wurde in der Drucksache
32/2005 erläutert, dass die geplante Bettenzahl von 550 Betten im Neubau bei weiterhin
rückläufigen Verweildauern, aus heutiger Sicht als ausreichend erachtet werden muss.
Dessen ungeachtet unterstützt die Betriebsleitung dennoch im Architektenwettbewerb, optional Erweiterungsmöglichkeiten sowohl für den Bettenbereich als auch für den Untersuchungs- und Behandlungsbereich – hier insbesondere im Bereich der OP-Säle – auszuweisen. Auch vom Sozialministerium wurde bereits im Gespräch am 16.03.2003 akzeptiert, dass
über die 500 Betten (inzwischen einschl. Neurologie 550 Betten) hinaus, eine bauliche Erweiterungsoption vorgesehen wird. Das Sozialministerium hat dem inzwischen insofern
Rechnung getragen als es die unausgebaute Raumfläche für die Vorbereitung eines zusätzlichen Operationssaales im Raumprogramm als förderfähig erachtet.
Eine endgültige Entscheidung über die tatsächliche Ausführung würde getroffen werden,
wenn unter Auswertung aktueller Belegungszahlen nach Vorliegen exakter Kalkulationsdaten
abschließend über die Bettenkapazität mit dem Sozialministerium verhandelt wird.
Die Verwaltung schließt sich der Ziffer 1 des Antrags der CDU-Fraktion an (Ziffer 1 des Beschlussvorschlags).
3.2.2 Option eines eigenen, real geteilten Grundstücks für die Limited-Care-Dialyse
An den Krankenhausstandorten Backnang und Schorndorf hat die Patientenheimversorgung
(PHV) auf vom Krankenhaus in Erbpacht gestellten Grundstücken jeweils eigene Gebäude
für die Limited-Care-Dialyse errichtet, wobei die PHV in Schorndorf bereits den Wunsch geäußert hat, in das im Bau befindliche Gesundheitszentrum umzuziehen. Es würde aus Sicht
der Verwaltung Sinn machen, alle im Neubau geplanten externen und damit nicht über das
KHG finanzierten, d.h. nicht förderfähigen Praxen sowie die Notfallpraxis und den Rettungsdienst in einem separaten Gebäude zu realisieren, das getrennt vom Krankenhaus gebaut
und finanziert wird. Dieses Gebäude könnte ein Dritter bauen und bewirtschaften.
Da der städtebauliche Wettbewerb der Stadt Winnenden ein Gesundheitszentrum mit Arztund Therapiepraxen sowie ein Patientenhotel vorsieht, könnten diese Einrichtungen sinnvoller Weise in Verbindung mit den oben genannten Flächen in einem separaten Gebäude mit
Anbindung an das Krankenhaus zusammengefasst werden. Abhängig vom Ergebnis des
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städtebaulichen Wettbewerbs könnten daher die genannten Nutzungen aus dem Architektenwettbewerb ausgegrenzt werden und zusammen mit dem Gesundheitszentrum und dem
Patientenhotel lediglich als „black-box“ in Anbindung an das Krankenhaus im Architektenwettbewerb berücksichtigt werden. Detaillierte Planungen werden dann bei der Errichtung
des Gebäudes durch einen Dritten durchgeführt. (Beschlussvorschläge Ziffern 4a) und 4b))
4. Abschließende Äußerungen des Sozialministeriums zu den im Krankenhausbetriebsausschuss am 26.09.2005 noch offenen Punkten des Raumprogramms
Das Sozialministerium hat am 06.10.2005 mitgeteilt, dass die förderfähigen Flächen
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der Werkstätten (5.08) gegenüber dem 19.07.2005 von 250 m² auf 400 m² erhöht und
die des Labors (1.05) statt der gewünschten 403 m² auf 370m² festlegt werden, da nur
die Flächen der für die Rems-Murr-Kliniken selbst erbrachten Leistungen förderfähig
sind.
Wegen der Notwendigkeit einer eigenen Apotheke aus medizinischen Gründen werden vom
Sozialministerium derzeit noch Argumente vom Betriebsträger gewünscht. Das Sozialministerium wäre bereit, 600 m² für die Apotheke als förderfähige Fläche im Neubau auszuweisen,
wenn kein anderes Haus den Rems-Murr-Kreis mitversorgen könne. Die auf Empfehlung des
Sozialministeriums durchgeführten Anfragen beim Robert-Bosch-Krankenhaus und dem Klinikum Schwäbisch Gmünd haben ergeben, dass das Robert-Bosch-Krankenhaus nicht ohne
höheren Investitionsaufwand in die bestehende Apotheke die Arzneimittelversorgung für den
Rems-Murr-Kreis übernehmen könne. Das Klinikum Schwäbisch Gmünd hat signalisiert, die
Arzneimittelversorgung des gesamten Rems-Murr-Kreises mit entsprechenden Erweiterungen seiner Lagerflächen zu übernehmen.
Die Verwaltung verhandelt mit dem Sozialministerium über die Förderfähigkeit einer eigenen
Apotheke der Rems-Murr-Kliniken im Neubau, da eine eigene Apotheke im eigenen Haus als
ein Fundament der medizinischen Grundvorsorgung erachtet wird:

Laufend notwendiger Dialog zwischen Arzt und Apotheker wegen patientengerechter
Medikamentenversorgung (individuelle Medikamentenkontrolle und Arzneimittelverträglichkeit) im Sinne eines für den Neubau beabsichtigten Ansatzes der Interdisziplinarität
und Versorgungsqualität,
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besonderer Bedürfnisse der Kinderklinik und Neonatologie (Arzneimittelaufbereitung in
niedriger Dosierung, individuelle und kurzfristige Zubereitung von Speziallösungen),
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kurzfristiges und individuelles Reagieren auf Tageszustände im onkologischen Bereich,
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Einflussnahme auf die Verfügbarkeit und Qualifikation des Apothekers.
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Im Falle einer Fremdversorgung der Rems-Murr-Kliniken würde der Rems-Murr-Kreis mit
insgesamt zukünftig immerhin noch ca. 1.260 Betten (Neubau 550, ZfP ohne Neurologie
ca. 410 Betten, Schorndorf 304), zuzügl. Krankenhaus Bethel, im gesamten Kreisgebiet
über keine Krankenhausapotheke mehr verfügen.
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Selbstbestimmung der Rems-Murr-Kliniken der benötigten und verfügbaren Arzneimittel
sowie auch in Zeiten einer Verknappung von Medikamenten, wie bei einer Influenza, direkter Zugriff auf die Arzneimittelreserven.
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Bei einer Vergabe der Apotheke würden den Rems-Murr-Kliniken zusätzliche Kosten
entstehen (u.a. MWSt auf die ca. 0,5 Mio. € Personalkosten), bestehende Kosten (u.a.
Fahrdienst) könnten trotzdem nicht abgebaut werden und Einnahmemöglichkeiten (u.a.
durch Versorgung Dritter, Zytostatikaverabreichung und Umsatzboni) würden entfallen.
Die Verwaltung bittet daher den Kreistag, mit einem Beschluss den klaren Willen zu dokumentieren, dass eine eigene Apotheke als ein wesentliches Bestandteil einer qualitativen
medizinischen Regelversorgung betrachtet wird und deshalb im Neubau zu realisieren und
damit im Raumprogramm darzustellen ist (Ziffer 2 des Beschlussvorschlags).
Anlage
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.10.2005
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