Erste Juristische Prüfung

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Informationen zur
Schwerpunktbereichsprüfung
Folien zur Informationsveranstaltung am 28. Juni 2007
Erste Juristische Prüfung
PFP +
70 %
6 Klausuren +
mündliche Prüfung
SPP
30 %
oder
•Klausur
•Klausur
•mündliche
Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
•Klausur
•Studienarbeit
•mündliche
Prüfung
Verhältnis von staatlichem Teil und
Schwerpunktprüfung

Zwei selbständige Prüfungsteile



Examensnoten




Das Prüfungsverfahren läuft unabhängig voneinander ab
(allerdings zeitlich koordiniert durch Absprachen LPA-PrüfA)
Jede der beiden Teilprüfungen muss für sich genommen
bestanden werden  keine Kompensation
Note für staatlichen Teil (Note 1)
Note für Schwerpunkt (Note 2)
Gesamtnote (Note 1 x 70 + Note 2 x 30 : 100)
Zeugnis


Gesamtzeugnis weist alle drei Noten aus (zuständig: LPA)
Eigenes Zeugnis über Schwerpunktprüfung
(zuständig: PrüfA FB V)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung - Modelle

Klausurmodell
2 Klausuren
 Mündliche Prüfung


Seminarmodell
1 Studienarbeit (Prüfungsseminar)
 1 Klausur
 Mündliche Prüfung

Prof. Dr. Thomas Raab
Voraussetzungen des Bestehens
der Schwerpunktprüfung

Schriftlicher Teil


Insgesamt mind. 8 Punkte (§ 17 Abs. 1 TStudPO)
Beispiel (Klausurlösung)


1. Klausur 2 P.
2. Klausur 6 P.

Mündliche Prüfung (keine eigenständigen
Bestehensvoraussetzungen)
 Gesamtprüfung: Durchschnittsnote 4,00 P.
(§ 18 Abs. 2 TStudPO)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung - Modelle

Klausurlösung



SPB 4: Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologie und
Europäisches Strafrecht
SPB 7: Deutsches und Internationales Steuerrecht
Seminarlösung





SPB 1: Grundlagen der europ. Rechtsentwicklung
SPB 2: Unternehmensrecht
SPB 3: Arbeits- und Sozialrecht
SPB 5: Umwelt- und Technikrecht
SPB 6: Europäisches und internationales Recht
Prof. Dr. Thomas Raab
Ablauf des SP-Studiums

Ab 5. Sem.: Anmeldung für einen
Schwerpunktbereich (§ 13 Abs. 3 TStudPO;
PrüfA FB V)
 Ab 6. Sem.: Prüfungsseminar (Seminarlösung,
Anmeldung beim PrüfA FB V; § 16 Abs. 2
TStudPO)
 Anmeldung zu den (der) SP-Klausur(en) (§ 14
Abs. 4 TStudPO)
 Nach Bestehen des schriftlichen Teils 
Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum Schwerpunktstudium

Wo und wann muss man sich anmelden?



Termin




Anmeldung beim Prüfungsamt
Anmeldung erfolgt im Regelfalle im 5. Fachsemester
Anmeldung ist innerhalb einer vom Dekan bestimmten Frist
möglich.
Zeitpunkt: Etwa in der Mitte des Semesters
Konkreter Termin wird besonders bekannt gegeben
(Aushänge beachten!)
Verfahren


Anmeldung per Formular (auf den Seiten des Dekanats
abrufbar)
Ab WS 07/08: voraussichtlich online-Anmeldung möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum Schwerpunktstudium
Bedeutung
Erforderlich für die Teilnahme an
Prüfungsleistungen im Schwerpunkt
 Vorlesungen können auch ohne
Anmeldung besucht werden
 Angezeigt werden müssen:

Die erstmalige Wahl des SPB
 Ein Wechsel des SPB
 Bei unverändertem SPB erfolgt
Fortschreibung (keine Rückmeldung in
jedem Semester erforderlich)

Prof. Dr. Thomas Raab
Wechsel des Schwerpunktes

Wechsel ist möglich
 Keine Begrenzung der Zahl der Wechsel
 Zeitliche Begrenzung



Nach Ablauf der Anmeldefrist kein Wechsel mehr
für das laufende Semester
Wechsel des SPB im nächsten Semester möglich
Beachte: Nach Anmeldung zu einem Teil der
SP-Prüfung (Prüfungsseminar oder Klausur)
ist kein Wechsel mehr möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel 1

Student S ist im WS 2007/2008 für keinen
Schwerpunkt angemeldet
 S meldet sich zum Ende des WS für ein
Prüfungsseminar im SS 2008 an.
 Folge:



Keine Zulassung zur Studienarbeit
S muss sich zunächst im SS 08 für den SPB
registrieren lassen (Anmeldefristen beachten!)
Teilnahme an Prüfungsseminar erst im WS 08/09
möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel 2

Student S hat sich im WS 2007/2008 für SPB
2 angemeldet
 Im SS 2008 entscheidet sich S für einen
Wechsel in SPB 7 und meldet sich für diesen
Schwerpunkt sowie für die Prüfungsklausuren
im SPB 7 nach dem SS 2008 an.
 Folge:


Keine Zulassung zu den Klausuren
Teilnahme an den Klausuren erst im WS 08/09
möglich
Prof. Dr. Thomas Raab
Anmeldung zum Prüfungsseminar





Anmeldung erfolgt in der zweiten Hälfte der
Vorlesungszeit für die im folgenden Semester
angebotenen Prüfungsseminare
Prüfungsseminare werden mit Angabe des
Oberthemas und des Dozenten/Prüfers vom
Prüfungsamt besonders bekannt gemacht (Aushang)
Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich
Anmeldetermine werden durch das Prüfungsamt
bekannt gegeben
Achtung: Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium
gilt nicht gleichzeitig als Anmeldung zum
Prüfungsseminar!!
Prof. Dr. Thomas Raab
Zulassungsvoraussetzungen
Prüfungsseminar
§ 16 Abs. 2 TStudPO
 Mind. 6. Fachsemester
 Bestandene Zwischenprüfung
 Mind. zwei bestandene Übungen für
Fortgeschrittene
 Anmeldung zum jeweiligen Schwerpunkt in
dem auf die Studienarbeit vorangehenden
Semester (d. h. in dem Semester, in dem die
Anmeldung zum Prüfungsseminar erfolgt)
Prof. Dr. Thomas Raab
Studienarbeit

Die Studienarbeit besteht aus (§ 16 Abs.
1 TStudPO)
einem Referat und
 einem mündlichen Vortrag mit Diskussion


Die Einzelheiten bestimmt der für das
Seminar verantwortliche Dozent
Prof. Dr. Thomas Raab
Prüfungsseminar – zeitlicher Ablauf


Ausgabe der Themen durch das Prüfungsamt
Zeitpunkt


Seminare im WS: Anfang/Mitte September
Seminare im SS: Mitte März

Bearbeitungszeit: 4 Wochen ab Ausgabe der
Themen
 Mündlicher Vortrag: Während der
Vorlesungszeit in den Seminarsitzungen
 Nach Abschluss der Vorträge: Bekanntgabe
der Ergebnisse durch das Prüfungsamt
(Aushang)
Prof. Dr. Thomas Raab
Schwerpunktprüfung (Klausur[en] +
mündliche Prüfung)

Anmeldung ist gemeinsam mit der Anmeldung
zur Pflichtfachprüfung möglich (gemeinsamer
Anmeldetermin von LPA und Prüfungsamt)
 Schwerpunktklausuren finden im zeitlichen
Zusammenhang mit den Klausuren des
staatlichen Teils statt  es besteht die
Möglichkeit, beides „in einem Zug“ zu
schreiben
 Beachte: Es besteht nur die Möglichkeit,
nicht die Pflicht, staatlichen Teil und
Schwerpunktprüfung zu verbinden!!!
Prof. Dr. Thomas Raab
Zulassungsvoraussetzungen
Schwerpunktprüfung
§ 14 Abs. 4 TStudPO, insbes.





Mind. sechssemestriges Jurastudium (davon vier
Semester in Deutschland)
Bestehen der Zwischenprüfung
Bestehen aller drei großen Übungen (Bürgerliches
Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht)
Einschreibung an der Uni Trier in dem
Prüfungssemester und in den beiden
vorausgehenden Semestern (§ 2 Abs. 1,
§ 14 Abs. 4 6. Spiegelstrich TStudPO)
Anmeldung für den Schwerpunktbereich in dem auf
die Prüfung vorausgehenden Semester
Prof. Dr. Thomas Raab
Folgen der Zulassung zur Prüfung
Mit der Anmeldung besteht die Pflicht zur
Teilnahme an der(n) Klausur(en) des
folgenden Prüfungstermins
 Bei Bestehen der schriftlichen Prüfung
erfolgt die Ladung zum nächsten Termin
der mündlichen Prüfung
(„Kampagnensystem“)

Prof. Dr. Thomas Raab
Bsp: SPB mit Klausurenlösung
(SPB 4 und 7)

Student S meldet sich im Dezember 2006 für
die Prüfung Frühjahr 2007 an
 Folge:


S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten
Verhinderung) verpflichtet, an den Klausuren im
Frühjahr 2007 teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme gilt
die Klausur als nicht bestanden (0 P.; § 13 Abs. 1
TStudPO).
Ist die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt
die Summe der Punkte aus beiden Klausuren mind.
8 Pkte), wird S zur nächsten mdl. Prüfung (hier:
Juni 2007 geladen)
Prof. Dr. Thomas Raab
Bsp: SPB mit Studienarbeit
(SPB 1, 2, 3, 5, 6)


Student S meldet sich im Dezember 2006 für die
Prüfung Frühjahr 2007 an
Folge:


S ist (vorbehaltlich einer unverschuldeten Verhinderung)
verpflichtet, an der Klausur im Frühjahr 2007 teilzunehmen.
Bei Nichtteilnahme gilt die Klausur als nicht bestanden (0 P.; §
13 Abs. 1 TStudPO).
Hat S die Studienarbeit bereits vorher angefertigt oder wird
sie im auf die Klausur folgenden SS 2007 angefertigt und ist
die schriftliche Prüfung bestanden (d.h. beträgt die Summe
der Punkte aus Studienarbeit und Klausur mind. 8 Pkte), wird
S zur nächsten mdl. Prüfung (hier: Juni 2007 geladen)
Prof. Dr. Thomas Raab
Abfolge von Prüfungsseminar und
Klausur

Reihenfolge ist beliebig wählbar
 Modell 1:




Erst Prüfungsseminar (studienbegleitend)
Am Ende des Studiums Klausur (mit oder ohne
staatliche Klausuren)
Mündliche Prüfung
Modell 2:



Erst Klausur (mit oder ohne staatliche Klausuren)
Während der Korrekturzeit Prüfungsseminar
Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Achtung: Anmeldung zum
Prüfungsseminar nicht vergessen!


Bei nachgelagerter Studienarbeit ist eine gesonderte
Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderlich
Gründe:



Keine Pflicht zur Anfertigung der Studienarbeit in dem auf die
Klausur folgenden Semester
Für einen SPB können mehrere Prüfungsseminare angeboten
werden.
Folge:


Aus der Anmeldung zur SPB-Prüfung lässt sich nicht ableiten,
wann das Prüfungsseminar belegt werden soll.
Die Entscheidung über das konkret zu belegende
Prüfungsseminar muss erst erfolgen, wenn die angebotenen
Prüfungsseminare und deren Themenstellungen feststehen.
Prof. Dr. Thomas Raab
Mündliche Prüfung

Ladung nach bestandener schriftlicher Prüfung
(also mind. 8 P.)
 Prüfung in Gruppen mit regelmäßig bis zu
4 Prüflingen
 Prüfungsdauer je Prüfling 10 Min.
 Gesamtdauer i. d. R. 40 Min.
 Bei mind. 12 P. (= Durchschnitt 4,00 P.) nach
der mündlichen Prüfung ist die
Schwerpunktprüfung insgesamt bestanden
Prof. Dr. Thomas Raab
Freiversuch

Staatliche Pflichtfachprüfung



Schwerpunktprüfung



Vollständige Erbringung der schriftlichen
Prüfungsleistungen nach dem 8. Semester
Anrechnung von bis zu zwei Semestern bei FFA
oder Auslandsstudium
Ablegung der gesamten Prüfung bis zum Schluss
des 9. Semesters
Anrechnung FFA/Auslandsstudium wie staatliche
Pflichtfachprüfung
Beachte: Trotz unterschiedlicher Formulierung
ergeben sich dieselben zeitlichen Vorgaben
Prof. Dr. Thomas Raab
Beispiel

Student S hat sein Studium im WS 2005/2006
begonnen und eine FFA abgeschlossen



WS 09/10 = 8. Semester
SS 10 = 9. Semester
Folge für Freiversuch

Staatlicher Teil



S muss an den nach dem WS 09/10 (etwa März 2010)
stattfindenden staatlichen Klausuren teilnehmen
Mündliche Prüfung: Juli/August 2010
Schwerpunktprüfung


S muss die Prüfung im SS 2010 abschließen, also einschließlich
der mündlichen Prüfung
Da die mdl. Prüfungen etwa im Juni 2010 angeboten werden,
muss S an den nach dem WS 09/10 angebotenen Klausuren und
(bei Seminarlösung) spätestens im SS 2010 am
Prüfungsseminar teilnehmen, um die Voraussetzungen zu
erfüllen
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung bei Nichtbestehen

Fälle des Nichtbestehens



Anzahl der Wiederholungen



Nach schriftlicher Prüfung
Gesamtpunktzahl < 8 P.
Nach mündlicher Prüfung
Durchschnittspunktzahl < 4,00 P. (Gesamtpunktzahl < 12 P.)
Freiversuch: zwei  Freiversuch gilt als nicht unternommen
(§ 19 Abs. 2 TStudPO), der Folgetermin zählt als erster
Versuch
Außerhalb des Freiversuchs: einmal
Zeitpunkt der Wiederholung


Freiversuch  keine zeitlichen Vorgaben
Außerhalb des Freiversuchs  zum nächst zulässigen
Prüfungstermin (§ 19 Abs. 1 TStudPO)
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung zur
Notenverbesserung

Staatliche Pflichtfachprüfung



Vorauss.: erster Versuch in Rheinland-Pfalz (sonst
keine Voraussetzungen; § 5 Abs. 6 JAG)
Frist: Innerhalb eines Jahres nach Bestehen der
Pflichtfachprüfung (maßgeblich ist die Anfertigung
der Aufsichtsarbeiten)
Schwerpunktprüfung (§ 19 Abs. 3 TStudPO)


Notenverbesserung nur bei Bestehen im
Freiversuch
Frist: Zum jeweils nächsten Prüfungstermin
Prof. Dr. Thomas Raab
Was muss wiederholt werden?

1. Fall: Nichtbestehen in der schriftlichen
Prüfung



2. Fall: Nichtbestehen in der mündlichen
Prüfung


Alle schriftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 1 S. 1
TStudPO)
Mündliche Prüfung (erstmals)
Nur die mündliche Prüfung (§ 19 Abs. 1 S. 2
TStudPO)
3. Fall: Notenverbesserung


Alle schriftlichen Prüfungsleistungen
Mündliche Prüfung
Prof. Dr. Thomas Raab
Wiederholung bei unverschuldeter
Verhinderung

Grundsatz: die versäumte Prüfungsleistung ist
in einem neuen Prüfungstermin nachzuholen
(§ 3 Abs. 1 S. 4 und 5 TStudPO)
 Verhinderung in der schriftlichen Prüfung
 der jeweilige schriftliche Prüfungsteil ist
nachzuholen
 Verhinderung in der mündlichen Prüfung
 die mündliche Prüfung ist nachzuholen
Prof. Dr. Thomas Raab
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