Schulung Grundwissen für die Abgabe von - kurt

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Schulungsunterlagen zum
Erwerb von Grundwissen als
Basis für die notwendige
Sachkenntnis zur Abgabe von
besonders gefährlichen
Chemikalien
Version 11.5.06
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Federal Department of Home Affairs DHA
Federal Office of Public Health FOPH
1
Inhaltsverzeichnis
Ziel der Schulung
Was ist Sachkenntnis?
Was ist Grundwissen?
Was ist produktespezifisches Wissen?
Wer muss Sachkenntnis haben?
Woher nehme ich die Information, um den Kunden zu beraten?
Was sind Chemikalien?
Wo kommen Chemikalien vor?
Was sind Pflanzenschutzmittel und Biozide?
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
R-Sätze
Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
S-Sätze
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich
Brandfördernd
Hochentzündlich
Leichtentzündlich
Entzündlich
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Begriffe: Toxizität, MAK-Wert
Aufnahmewege
Sehr giftig
Giftig
Ätzend
Gesundheitsschädlich
5
6
8
10
11
12
15
17
18
19
21
22
22
24
25
26
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28
29
30
31
34
38
39
40
41
2
Inhaltsverzeichnis
Reizend
Sensibilisierend
Krebserzeugend
Erbgutverändernd
Fortpflanzungsgefährdend
Umweltgefährliche Eigenschaften
Einstufung
Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten?
Kennzeichnung
Beispiel-Etikette
Kontrollfragen 1-11
Sicherheitsdatenblatt (SDB): Warum SDB‘s, Woher kriegt man sie, Was steht drin? Die 16 Kapitel
Kontrollfragen 12-14
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Kontrollfragen 15-20
Chemikalien-Ansprechperson
Welche Gesetze sind wichtig?
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Kontrollfragen 21-25
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt werden?
Produkt
Anwendung – Verpackung
Anwendung – Lagerung
Anwendung – Umgang
Entsorgung
42
43
44
45
46
47
49
52
55
56
57
62
73
112
115
130
136
137
138
145
147
152
153
154
155
158
161
3
Inhaltsverzeichnis
Kontrollfragen 26-30
Was muss ein Verkäufer beachten?
Welche Chemikalien dürfen im Detailhandel verkauft werden?
Allgemeine Informationspflicht
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht
Besondere Pflichten beim Verkauf – Hinweise auf Schutzmassnahmen
Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten
Besondere Pflichten beim Verkauf – Mündigkeit und SDB - Abgabe
Übersicht über Pflichten eines Verkäufers beim Verkauf besonders
gefährlicher Chemikalien an Privatpersonen
Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
Kontrollfragen 31-37
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Welches sind die wichtigsten Informationsquellen für produktespezifisches Wissen?
Biozide
Pflanzenschutzmittel
Weitere Produktegruppen
Produktespezifisches Wissen: Beispiel
Wespenspray:
Beratungsthemen, Informationsauswertung (Etikette, SDB, Gebrauchsanweisung),
Verkaufs/Beratungsgespräch
ANHANG
Liste der R-Sätze
Liste der S-Sätze
Glossar
Lösungen zu den Kontrollfragen
162
167
167
168
169
172
173
175
177
178
180
187
187
190
195
196
197
211
215
216
225
231
240
4
Ziel der Schulung
Chemische Produkte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Geschirrspülmittel, Entkalker, Farben, Lacke, Mückenspray,
Unkrautvertilger, Imprägniermittel, WC-Reiniger – alle diese
Haushaltsprodukte enthalten mehr oder minder gefährliche Chemikalien.
Ziel der Schulung ist, Unfälle mit solchen Chemikalien zu vermeiden.
Ein Verkäufer von gefährlichen Chemikalien muss in der Lage sein,
insbesondere Privatkunden kompetent über den sicheren Umgang mit
diesen gefährlichen Stoffen und Produkten zu informieren. Er muss
über die sichere Verwendung und Handhabung, die richtige Lagerung und
korrekte Entsorgung, sowie über die Erste-Hilfe-Massnahmen und
Notrufnummern Auskunft geben können. Dafür ist ein Grundwissen über
Chemikalien notwendig. Die Vermittlung dieses Grundwissens ist
Gegenstand dieser Schulung.
5
Was ist Sachkenntnis?
Damit ein Verkäufer den Kunden beim Kauf von chemischen Produkten
kompetent beraten kann, muss er über besondere Sachkenntnis verfügen.
Die Notwendigkeit von besonderer Sachkenntnis ist in der
Chemikalienverordnung aus dem Jahre 2005 verankert. Dort steht in Artikel 81:
„Wer einen besonders gefährlichen Stoff oder eine besonders gefährliche
Zubereitung gewerblich abgibt … muss über besondere Sachkenntnis
verfügen“.
Dies bedeutet: Wer besonders gefährliche
Chemikalien (Definition: siehe ab S. 50) an
Privatpersonen verkauft, muss die Gefahren dieser
Produkte kennen und seine Kunden entsprechend
informieren können.
Mindestens eine Person in einem Verkaufsbetrieb
muss über besondere Sachkenntnis verfügen.
6
Was ist Sachkenntnis?
Die Sachkenntnis ist in der „Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern
(EDI) über die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und
Zubereitungen“ vom Juni 2005 definiert.
Über Sachkenntnis verfügt, wer Grundwissen nachweisen kann und über das notwendige
produktespezifische Wissen verfügt.
Sachkenntnis
Produktespezifisches Wissen
Als Nachweis von Grundwissen
gilt unter bestimmten
Voraussetzungen auch eine
unter dem alten Giftgesetz
erteilte Giftbewilligung.
Berufserfahrung kann ebenfalls
geltend gemacht werden.
Weitere Informationen siehe:
www.bagchem.ch
Abgabe von gefährlichen
Chemikalien
Grundwissen
Grundwissen kann durch das Bestehen
einer Prüfung nachgewiesen werden. Auf
diese Prüfung soll diese Schulung
vorbereiten.
7
Was ist Grundwissen?
In der Schweiz gibt es ca. 15‘000 gefährliche chemische Produkte
(Definition S. 17). Darunter fallen fast 1000 besonders gefährliche
chemische Produkte (Definition ab S. 50), über die Verkäufer
produktespezifisches Wissen haben müssen. Diese Anzahl ist zu
gross, um sie in einer Schulung für Verkäufer besprechen zu können.
Deshalb ist das so genannte Grundwissen wichtig.
Grundwissen ist dasjenige Wissen, welches dem Verkäufer
ermöglicht, sich das produktespezifische Wissen selbständig zu
erarbeiten.
Das Grundwissen ist unabhängig von der Produktepalette und bildet
die Basis der Sachkenntnis.
Das Grundwissen wird durch diese Schulung vermittelt.
8
Was ist Grundwissen?
Das Grundwissen beinhaltet die Kenntnis der Pflichten eines
Verkäufers von Chemikalien nach dem Gesetz. Ausserdem muss ein
Verkäufer die Elemente der Kennzeichnung (Etikette, siehe ab S. 56)
von Chemikalien kennen und verstehen. Er muss fähig sein, die
Information auf der Etikette dem Kunden zu erklären.
Des weiteren muss er die Informationen in Sicherheitsdatenblätten,
(siehe ab S.73) verstehen und dem Kunden, der die Chemikalie
verwenden will kundengerecht weitergeben können. Auch muss er über
Grundlagen des produktespezifischen Wissens verfügen. Das heisst
er muss einschlägige Informationsquellen über Chemikalien kennen
und benutzen können, damit er sich das produktespezifische Wissen,
welches für das Warensortiment in seinem Geschäft erforderlich ist,
selbst erarbeiten kann.
9
Was ist produktespezifisches Wissen?
Produktespezifisches Wissen hat, wer beim Verkauf von Chemikalien den Kunden
ausreichend über den sachgemässen Umgang mit dem Produkt informieren kann.
Der Verkäufer muss informieren können über:
•
•
•
•
•
•
•
•
den Verwendungszweck der Chemikalie
die sachgemässe Verwendung der Chemikalie (Dosierung, Schutzmassnahmen)
die besonderen Gefahren, die von den Eigenschaften der Chemikalie ausgehen können
die besonderen Gefahren, die bei der Verwendung von der Chemikalie ausgehen können
die richtige Lagerung der Chemikalie
die richtige Entsorgung der Chemikalie
Erste-Hilfe-Massnahmen
Notrufnummern im Falle eines Unfalles.
Das produktespezifische Wissen ist abhängig von der Produktepalette, die im betreffenden
Geschäft im Angebot ist. Das produktespezifische Wissen wird kurz anhand von Beispielen im
letzten Kapitel behandelt. Weitergehende Kenntnisse über Sortimentschemikalien müssen
selbst erarbeitet werden.
10
Wer muss Sachkenntnis haben?
Wenn in einem Geschäft mehrere Verkäufer besonders gefährliche
Chemikalien verkaufen, muss mindestens eine Person im Geschäft
Sachkenntnis haben („Sachkenntnisträger“).
Die anderen Verkäufer müssen aber genug produktespezifisches Wissen
haben, um die Kunden beim Verkauf auf die besonderen Gefahren, die von
den Chemikalien ausgehen, hinzuweisen. Der Sachkenntnisträger ist dafür
verantwortlich, dass die Qualität der Weitergabe der Informationen an den
Kunden gewährleistet ist, auch wenn er nicht persönlich den Kunden berät.
Der Sachkenntnisträger ist verantwortlich für die Ausbildung der anderen
Verkäufer, z. B. durch betriebsinterne Schulungen oder Unterlagen zum
Selbststudium.
Der Sachkenntnisträger sollte beim Verkauf anwesend sein.
11
Woher nehme ich die Informationen für die Kundenberatung?
Die wichtigsten Informationsquellen sind:
Etikette
Gebrauchsanweisung
Sicherheitsdatenblatt
Auf der Etikette finden
sich die wichtigsten
Informationen über das
Produkt in Kurzform.
In der Gebrauchsanweisung
wird der Kunde über die
sachgerechte und
gefahrlose Anwendung des
Produktes aufgeklärt.
Im Sicherheitsdatenblatt
finden sich detaillierte
Informationen über
Gefahren, Verwendung und
Schutzmassnahmen.
c
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
ätzend corrosif
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement
et abondamment avec de l'eau et consulter un
spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
12
Woher nehme ich die Informationen für die Kundenberatung?
Sicherheitsdatenblätter müssen kritisch gelesen und mit der eigenen
Erfahrung und eventuell anderen Datenquellen verglichen werden. Finden
sich gegensätzliche Angaben über ein Produkt, kann der Hersteller
(Lieferant) des Produktes Auskunft geben.
Alternative Informationsquellen werden im Abschnitt „Grundlagen des
produktespezifischen Wissens“ (S. 187) genauer beschrieben. Diese
können beispielsweise sein:
• Internet
• Bücher
• Hersteller des Produktes (Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers
sind jeweils auf der Etikette sowie im Sicherheitsdatenblatt angegeben).
Alle Informationsquellen werden im Laufe dieser Schulung genauer
beschrieben. Es wird erklärt, wo die zur Weitergabe an den Kunden
wichtige Information zu finden ist.
13
Grundlagen
Bevor die Details von Etikette und Sicherheitsdatenblatt behandelt
werden können, muss einiges an grundlegendem Wissen erarbeitet
werden. Dabei werden Fragen beantwortet wie:
• Was sind Chemikalien?
• Wo kommen Chemikalien vor?
• Welche Gefahren gehen von Chemikalien / chemischen Produkten
aus?
• Welche Gefahren ergeben sich z.B aus den physikalischchemischen Eigenschaften von Chemikalien?
• Welche Gesundheitsgefahren gibt es?
• Wie können Chemikalien die Umwelt gefährden?
• Wie sind Chemikalien gekennzeichnet?
14
Was sind Chemikalien?
Die Bezeichnung „Chemikalie“ wird in diesen Schulungsunterlagen synonym
zur Bezeichnung „chemische Produkte“ verwendet. Im Schweizer Gesetz
werden Chemikalien als Stoffe und Zubereitungen bezeichnet.
Stoffe sind natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte
chemische Verbindungen (als chemische Verbindung bezeichnet man eine Substanz, die aus
zwei oder mehr verschiedenen chemischen Elementen (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff) besteht).
Zubereitungen sind Mischungen von zwei oder mehr Stoffen.
Zum Beispiel ist Natronlauge (Natriumhydroxid) ein Stoff, wenn sie aber in
einem WC-Reiniger zusammen mit anderen Stoffen enthalten ist, ist der WCReiniger eine Zubereitung.
15
Was sind Chemikalien?
Im Schweizer Gesetz gibt es auch so genannte Gegenstände. Gegenstände bestehen
aus einem oder mehreren Stoffen oder Gemischen von Stoffen. Bei Gegenständen ist
die Form für die Funktion des Gegenstandes wichtiger als die chemische Beschaffenheit.
Gegenstände, die Chemikalien enthalten, sind z. B. Batterien oder auch ein Tisch, aus
dem Chemikalien abdampfen, die für die Behandlung des Holzes eingesetzt wurden. Alle
Dinge, deren Zweck es ist, Chemikalien an die Umgebung abzugeben, werden nicht als
Gegenstände bezeichnet, sondern sind chemische Produkte.
Z. B: Es ist nicht der Zweck des Tisches Chemikalien
zu verdampfen, sondern ein Tisch zu sein. Daher ist
der Tisch ein Gegenstand. Der Zweck einer
Mottenkugel hingegen ist es, Mottengift freizusetzen.
Die Mottenkugel ist daher nach dem Gesetz kein
Gegenstand, sondern ein chemisches Produkt. Oder:
Der Zweck eines Lufterfrischers ist es, Duftstoffe
freizusetzen, daher ist der Lufterfrischer ein
chemisches Produkt.
16
Wo kommen Chemikalien vor?
Chemikalien sind in vielen Produkten des täglichen Lebens enthalten. Dazu
gehören: Geschirrspülmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke, Batterien, WC-Reiniger,
Reinigungsmittel, Waschmittel, Raumspray, Rasierschaum und so weiter.
Eine spezielle Gruppe von Chemikalien sind die Pflanzenschutzmittel. Sie
werden z. B. vom Landwirt auf dem Feld einsetzt, um die Ernte vor Schädlingen
zu schützen. Sie werden auch zum Schutz von Zimmerpflanzen oder im Garten
z.B gegen Blattläuse eingesetzt. Eine weitere Gruppe von Chemikalien sind die
Biozide wie z. B. Mottenkugeln, Mücken- oder Ameisenspray.
17
Was sind Pflanzenschutzmittel und Biozide?
Pflanzenschutzmittel sind spezielle chemische Produkte. Der Zweck von
Pflanzenschutzmitteln ist es, wie der Name sagt, Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnisse (z. B. Früchte, abgeerntetes Getreide etc.) z. B. vor Frass
durch Raupen, vor Blattläusen oder vor Pilzkrankheiten zu schützen.
Pflanzenschutzmittel dienen auch dazu, andere Pflanzen („Unkraut“), die
z. B. Getreide beim Wachsen hindern können, zu vernichten. Ein
Unkrautvernichtungsmittel, welches auf dem Acker angewendet wird, ist daher
z. B. ein Pflanzenschutzmittel.
Biozide sind chemische Produkte, die nicht unter die Definition der
Pflanzenschutzmittel fallen. Sie sind dazu bestimmt, schädliche Organismen
abschrecken, unschädlich zu machen oder zu zerstören. Rattengift, welches zum
Schutz der Speisekammer gestreut werden muss, ist beispielsweise ein Biozid.
Ameisenköderdosen, die ins Haus gestellt werden, um Ameisen zu vernichten,
sind ebenfalls Biozide.
18
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Eigenschaften
Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften
Gefährliche
physikalischchemische
Eigenschaften
Umweltgefährliche
Eigenschaften
Es gibt drei Kategorien von
gefährlichen Eigenschaften:
-gefährliche physikalisch-chemische
Eigenschaften (z. B.
hochentzündlich),
-gesundheitsgefährdende
Eigenschaften (z. B. giftig) und
- umweltgefährliche Eigenschaften.
Chemikalien, die einer
gefährlichen Eigenschaft
zugeordnet werden können
heißen „gefährliche Chemikalien“.
19
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien müssen als solche gekennzeichnet werden.
Zur Kennzeichnung gehören u.a. folgende Elemente:
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichnung.
in diesem Fall:
E
Explosionsgefährlich.
Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien werden nicht durch
ein Symbol dargestellt, z. B.: Entzündlich.
20
Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien werden neben den Gefahrensymbolen mit Hinweisen
auf die besonderen Gefahren, den R-Sätzen gekennzeichnet :
R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die besonderen Gefahren, die von
Chemikalien ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze, nummeriert von R1
bis R 68 (Es gibt kein R13 und R47)
Beispielsweise bedeutet R1: „In trockenem Zustand explosionsgefährlich“.
Form: Zwischen den Ziffern steht:
– ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der besonderen Gefahren
z.B. R12-36, das heißt R12 und R36 gilt. (nicht R12 bis R36)
oder
– ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe der besonderen
Gefahren z.B. R36/37, das heißt aus R36 „Reizt die Augen“ und R37
„Reizt die Atmungsorgane“ wird R36/37 „Reizt die Augen und die
Atmungsorgane“.
Eine Liste aller R-Sätze befindet sich im Anhang (ab S.216)
21
Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Chemikalien werden mit „Ratschlägen für die sichere Verwendung“ den
S-Sätzen gekennzeichnet.
S-Sätze (S für Sicherheit) sind Ratschläge für die sichere Verwendung von
Chemikalien. Sie liefern dem Kunden wichtige Hinweise für die richtige
Verwendung und helfen somit Unfälle mit Chemikalien zu vermeiden.
Es gibt insgesamt 54 S-Sätze, nummeriert von S1 bis S 64, z. B. S1: „Unter
Verschluss aufbewahren“.
Wie bei den R-Sätzen gibt es auch für die S-Sätze die getrennte Angabe mit
dem Bindestrich (z. B. S1-13) und kombinierte S-Sätze zur kombinierten
Angabe von Sicherheitsratschlägen mit dem Schrägstrich (z. B. S29/56).
Eine Liste aller S-Sätze befindet sich im Anhang (ab S.225) .
22
Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden werden?
Der Kunde ist darauf hinzuweisen, dass bei der Verwendung aller
gefährlichen Produkte grundsätzlich folgendes zu beachten ist:
• Kontakt (Einatmen, Berühren, Verschlucken) mit dem Produkt ist in
jedem Fall zu vermeiden.
• Während der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
• Nach jeder Verwendung Hände gründlich waschen.
23
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich
Brandfördernd
E
Hochentzündlich
O
Leichtentzündlich
F
F+
Entzündlich
(kein Symbol)
24
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich (E)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R2: Durch Schlag,
Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie bei Erhitzen,
Erschütterung, Reibung, Feuer oder anderen Zündquellen
explodieren.
Beispiel: Feuerwerkskörper
Information für den Verwender: Bedingungen vermeiden, bei denen
Explosionsgefahr besteht (z. B. nicht in die Nähe von Feuer bringen etc.)
25
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Brandfördernd (O)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 8: Feuergefahr bei
Berührung mit brennbaren Stoffen.
Brandfördernd sind Chemikalien, die in der Regel selbst nicht brennbar
sind. In Kontakt mit anderen brennbaren Chemikalien entwickeln sie aber
Hitze. Daher erhöhen sie die Brandgefahr und die Heftigkeit eines
Brandes beträchtlich.
Beispiel: Unkrautvertilgungsmittel, welches Natrium- oder Kaliumchlorat enthält
(„Unkraut-Ex“), Feuerwerkskörper
Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen.
26
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Hochentzündlich (F+)
Zugehöriger R-Satz: R 12 Hoch entzündlich.
Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie flüssig sind und schon bei einer
niedrigen Temperatur (z. B. Raumtemperatur) sieden. Außerdem brennen sie,
wenn der Dampf mit einer Zündquelle in Kontakt kommt. Hochentzündlich sind
Chemikalien auch, wenn sie gasförmig sind und bei gewöhnlicher Temperatur
und Normaldruck mit Luft gemischt explodieren können.
Beispiel: Spraydosen mit hochentzündlichen Treibgasen (Propan / Butan), z. B.
Haarspray und Haarschaum.
Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in
Flammen sprühen.
27
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Leichtentzündlich (F)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 15: Reagiert mit
Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie
• sich bei Raumtemperatur an der Luft von selbst erhitzen
und schließlich entzünden können,
• in festem Zustand sich an Zündquellen entzünden und nach deren Entfernen
weiterbrennen oder weiterglimmen,
• sich in flüssigem Zustand an einer Zündquelle bei niedriger Temperatur (<21°C)
entzünden können,
• bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in
gefährlicher Menge bilden,
• als Gas bei normalem Druck nach dem Anzünden an der Luft brennen.
Beispiel: Brennspiritus, Frostschutzmittel, Benzin
Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen
sprühen.
28
Gefahren durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Entzündlich
Zugehöriger R-Satz: R 10: Entzündlich.
 Kein Gefahrensymbol)
Entzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich in flüssigem Zustand bei
niedriger Temperatur an einer Zündquelle entzünden können.
Dieser gefährlichen Eigenschaft ist kein Symbol zugeordnet. Sie wird nur
durch R10 „Entzündlich“ gekennzeichnet.
Beispiel: manche Anstrichfarben
Information für den Verwender: Nicht in die Nähe von Feuer
bringen, nicht in Flammen sprühen.
29
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Exposition = Ausgesetztsein des Körpers gegenüber Chemikalien. Ein
Bergarbeiter ist z.B gegenüber Steinstaub exponiert, ein Passivraucher
gegenüber Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber Lösungsmitteldämpfen. Eine
Exposition muss nicht unbedingt sofort krank machen. Sie ist aber eine
mögliche Ursache für eine spätere Krankheit.
30
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Toxizität = Giftigkeit = Fähigkeit
einer Chemikalie, eine
Schädigung der Gesundheit von
Mensch und Tier zu bewirken.
Dies äußert sich z. B. in
Kopfschmerzen, Atemnot,
Benommenheit, Erbrechen…
31
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
MAK-Werte: Maximale
Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist
die Konzentration einer Chemikalie
in der Luft am Arbeitsplatz, bei der
im Allgemeinen die Gesundheit der
Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt
wird.
Bestimmung: in der Regel durch
Messungen am Arbeitsplatz.
Angabe: in der Regel in mg / m3 Luft
32
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: Begriffe
Wirkungen von Chemikalien beinhalten:
akute Wirkungen
=
sofort auftretende Wirkungen
chronische Wirkungen
=
verzögert auftretende Wirkungen
33
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Aufnahmewege
Chemikalien können in den Körper gelangen durch
• Einatmen über die Lunge • Eindringen in die Haut • Verschlucken in den Mund,
dann in Speiseröhre,
Magen und Darm.
Ebenfalls können Chemikalien über die Placenta der Mutter in das
ungeborene Kind aufgenommen werden.
Chemikalien können Gesundheitsschädigungen z. B. von Haut, Lunge,
Darm, Nieren, Magen, Leber, Nervensystem hervorrufen.
34
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Im Folgenden sind alle gesundheitsgefährdenden
Eigenschaften mit ihren Gefahrensymbolen aufgeführt, mit
denen eine Chemikalie gekennzeichnet sein muss, die eine
solche Eigenschaft besitzt.
35
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig
Giftig
T+
T
Reizend
Gesundheitsschädlich
Xn
Xi
Ätzend
C
36
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sensibilisierend
oder
Xi
Xn
Krebserzeugend
Erbgutverändernd
oder
T
Fortpflanzungs
gefährdend
Xn
Das gleiche
Gefahrensymbol kann
hier mehrere
gesundheitsgefährdende
Eigenschaften
bezeichnen. Zur
Unterscheidung der
Eigenschaften dienen
die
R-Sätze
(siehe ab S. 41)
37
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig (T+)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 26:
Sehr giftig beim Einatmen.
Sehr giftig sind Chemikalien, wenn sie in sehr geringer Menge beim
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen
oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.
Sehr giftige Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.
Beispiel: manche Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, Brom, weisser Phosphor,
Cyankali
Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper
vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.
38
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Giftig (T)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 24
Giftig bei Berührung mit der Haut.
Giftig sind Chemikalien, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder
akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.
Beispiel: einige Biozide, Phenol, Methanol
Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen
Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.
39
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Ätzend (C)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 35
Verursacht schwere Verätzungen.
Ätzend sind Chemikalien, wenn sie lebendes Gewebe bei Berührung
zerstören, d.h. Haut und Augen verätzen.
Beispiel: Abflussreiniger, viele Entkalker
Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit
Haut, Augen und Kleidung vermeiden (z. B. Handschuhe anlegen, Brille tragen,
Schutzkleidung tragen. Bei Kontakt sofort mit viel Wasser abwaschen).
40
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Gesundheitsschädlich (Xn)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Gesundheitsschädlich sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute
oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können.
Beispiel: Abbeizmittel, Entfettungsmittel
Information für den Verwender: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch
einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein den Arzt aufsuchen.
41
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Reizend (Xi)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 36
Reizt die Augen.
Reizend sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu sein bei
kurzzeitigem, länger andauerndem oder wiederholtem Kontakt
mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen können.
Beispiel: Maschinen-Geschirrspülmittel
Information für den Verwender: Dämpfe nicht einatmen und
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
42
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sensibilisierend (Xn oder Xi)
Bei Einatmen:
Über die Haut:
R42:
Sensibilisierung durch
Einatmen möglich
R43:
Sensibilisierung durch
Hautkontakt möglich
Xi
Xn
Sensibilisierend sind Chemikalien, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme
über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können (z. B.
Asthma, Hautausschläge), so dass bei späterem Kontakt mit der
Chemikalie charakteristische Störungen („Allergien“) auftreten.
Beispiel: Gewisse isocyanathaltige Leime, Isothiazolinonsalze (z.B Farbkonservierungsmittel)
Information für den Verwender: Wenn sensibilisierend durch Einatmen: Jeglichen Kontakt
durch Einatmen von Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden. Wenn sensibilisierend über die
Haut: Jeglichen Kontakt durch Berührung mit der Haut vermeiden.
43
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Krebserzeugend (kanzerogen)
Kategorie (kat) 1 und 2
Kategorie (kat) 3
(Chemikalie ist erwiesenermassen
krebserzeugend: R45: Kann Krebs
erzeugen; R49: Kann Krebs
erzeugen beim Einatmen)
(Chemikalie steht im
Verdacht, Krebs zu
erzeugen: R40: Verdacht auf
krebserzeugende Wirkung)
T
Xn
Krebserzeugend sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit
erhöhen.
Krebserzeugende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an
Privatpersonen verkauft werden.
Beispiele: Kat 1: Manche Erdölprodukte (Benzol), Asbest, Kat 2: Acrylnitril, Bromethan
Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden.
44
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Erbgutverändernd (teratogen)
Kategorie 1 und 2
Kategorie 3
(Chemikalie ist erwiesenermassen
erbgutverändernd: R46: Kann
vererbbare Schäden verursachen)
(Chemikalie steht im Verdacht,
das Erbgut zu verändern: R68:
Irreversibler Schaden möglich)
T
Xn
Erbgutverändernd sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische
Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen.
Erbgutverändernde Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an
Privatpersonen verkauft werden.
Beispiel: Diethylsulfat, 2-Nitrotoluol
Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden
und bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen.
45
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
Kategorie 3
Kategorie 1 und 2
(Chemikalie ist erwiesenermassen
fortpflanzungsgefährdend:
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit
beeinträchtigen; R61: Kann das Kind im
Mutterleib schädigen)
T
(Chemikalie steht im Verdacht, die
Fortpflanzung zu gefährden:
R62: Kann möglicherweise die
Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen;
R63: Kann das Kind im Mutterleib
möglicherweise schädigen)
Xn
Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft
hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine Beeinträchtigung der
männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten zur Folge haben.
Fortpflanzungsgefährdende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an
Privatpersonen verkauft werden.
Beispiel: Blei und Bleiverbindungen (z.B „Bleimeninge“)
Information für den Verwender: Jeglichen Kontakt mit dem Körper vermeiden.
46
Umweltgefährliche Eigenschaften
Umweltgefährlich (N)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz: R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkung haben.
N
Umweltgefährlich sind Chemikalien, wenn sie die Gesundheit von
Lebewesen, d. h. Tieren oder Pflanzen, gefährden.
Beispiel: viele Insektizide, Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide
Information für den Verwender: Je nach Gefährdungspotential nicht in
Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere
Entsorgungsvorschriften beachten!
47
Übersicht über alle gefährlichen Eigenschaften
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig
T+
Giftig (einschliesslich
krebserzeugend, fruchtschädigend und
erbgutschädigend Kategorien 1 und 2)
Ätzend
T
C
Gesundheitsschädlich
(einschliesslich krebserzeugend,
fruchtschädigend und erbgutschädigend
Kategorie 3, und sensibilisierend beim
Einatmen)
Reizend (einschliesslich
sensibilisierend über die Haut)
Xn
Xi
Gefährliche physikalischchemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich
E
Brandfördernd
O
Hochentzündlich
F+
Leichtentzündlich
F
Entzündlich
(Kein Symbol)
Umweltgefährliche Eigenschaften
Umweltgefährlich
N
48
Einstufung
Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung von
• Gefahrensymbolen
• und Hinweisen auf die besonderen Gefahren (R-Sätze)
zu Chemikalien.
Die Einstufung wird vom Hersteller oder Importeur
vorgenommen.
49
Einstufung
Die Einstufung von Chemikalien beruht auf:
chemisch-physikalischen
Daten (physikalischchemische Eigenschaften)
Daten aus Tierversuchen
(z. B. Ratten)
(gesundheitsgefährdende
Eigenschaften)
Versuchen mit
Wasserorganismen
(z. B. Fische,
Wasserflöhe, Algen)
(umweltgefährliche
Eigenschaften)
50
Einstufung
Die Einstufung von chemischen Produkten, wenn sie Gemische verschiedener
Stoffe sind (Definition Stoff siehe S. 13), wird nach genau definierten Regeln
vorgenommen. Die Einstufung des Produktes ergibt sich dabei rechnerisch aus
der Einstufung der Stoffe.
Beispiel:
Stoff 1
Physikalisch
-chemische
Eigenschaften 1
Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften 1
Stoff 3
Stoff 2
Umweltgefährliche
Eigenschaften 1
Physikalisch
-chemische
Eigenschaften 2
Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften 2
Umweltgefährliche
Eigenschaften 2
Physikalisch
-chemische
Eigenschaften Produkt
Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften Produkt
Umweltgefährliche
Eigenschaften Produkt
Physikalisch
-chemische
Eigenschaften 3
Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften 3
Umweltgefährliche
Eigenschaften 3
Produkt
51
Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Die Beratungspflicht besteht nach Artikel 81 der Chemikalienverordnung für
besonders gefährliche Produkte.
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit:
T+
• Sehr giftig (Produkte, die mit „Sehr giftig“ gekennzeichnet
sind, dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.)
T
• Giftig (Biozide, die mit „giftig gekennzeichnet sind, dürfen
nicht an Privatpersonen verkauft werden.
C
• Ätzend
E
• Explosionsgefährlich
52
Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung):
F
• Leicht entzündlich mit den R-Sätzen
• R15
Reagiert mit Wasser unter Bildung
hochentzündlicher Gase, oder
• R17
Selbstentzündlich an der Luft
N • Umweltgefährlich mit dem R-Satz
• R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben
• Chemikalien, die der Selbstverteidigung dienen (z.B Pfeffersprays)
53
Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind gekennzeichnet mit (Fortsetzung):
• Mit einem der folgenden R-Sätze, die auf weitere physikalischchemische Gefahren hinweisen:
• R1
In trockenem Zustand explosionsgefährlich
• R4
Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche
Metallverbindungen
• R5
Beim Erwärmen explosionsfähig
• R6
Mit und ohne Luft explosionsfähig
• R16
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden
Stoffen
• R19
Kann explosionsfähige Peroxide bilden, oder
• R44
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
54
Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen Produkten zu beachten?
Besonders gefährliche Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung
verkauft werden (Artikel 78 Chemikalienverordnung). Sie müssen im
Geschäft für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. z.B. in
einem speziellen, abgeschlossenen Schrank.
55
Kennzeichnung
Als Kennzeichnung bezeichnet man die Angaben auf der Verpackung von
Chemikalien (Etikette), welche die Gefahren näher beschreiben, die von den
Chemikalien ausgehen.
Etikette
Auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über das Produkt
in Kurzform.
Eine Reihe von Fragen lassen sich daher bereits anhand der Etikette klären:
- Wo finde ich Angaben über die Inhaltsstoffe des Produktes?
- Wo finde ich Angaben über die möglichen Gefahren, die von dem Produkt
ausgehen?
- Wo finde ich Hinweise darauf, wie der Kunde das Produkt in sicherer Weise
verwenden kann?
- Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?
56
Beispiel-Etikette
Inhaltsstoffe:
Auf der Etikette sind die gefährlichen Chemikalien, die im Produkt oberhalb einer
festgelegten Konzentration enthalten sind, angegeben. Diese Information ist z. B. wichtig
für den Arzt bei einem Unfall.
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
Wo finde ich
Angaben
über die
Inhaltsstoffe
des
Produktes?
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
?
ätzend corrosif (C)
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement
et abondamment avec de l'eau et consulter un
spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
57
Beispiel-Etikette
Mögliche
Gefahren:
Auf der Etikette sind
die möglichen
Gefahren durch das
Gefahrensymbol
die Gefahrenbezeichnung sowie
durch die R-Sätze
angegeben. In
diesem Beispiel ist
der Kunde darauf
hinzuweisen, dass
es sich um ein
ätzendes Produkt
handelt, d.h. es
kann Haut und
Augen verätzen.
?
Wo finde ich Angaben über die
möglichen Gefahren, die vom
Produkt ausgehen?
c
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
R-Sätze
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement
et abondamment avec de l'eau et consulter un
spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Gefahrensymbol
ätzend corrosif
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Gefahrenbezeichnung
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
58
Beispiel-Etikette
Wo finde ich Hinweise
darauf, wie der Kunde das
Produkt in sicherer Weise
verwenden kann?
?
Sicherer Umgang:
Auf der Etikette sind
Hinweise für den
sicheren Umgang mit
dem Produkt durch
S-Sätze angegeben.
In diesem Beispiel ist
der Kunde darauf
hinzuweisen, dass das
Produkt von Kindern
fernzuhalten ist, was
bei Kontakt mit den
Augen zu tun ist und
dass man kein Wasser
zum Produkt dazu
giessen(*) darf.
c
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
S-Sätze
ätzend corrosif
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement
et abondamment avec de l'eau et consulter un
spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
(*) Anmerkung: In diesem Fall erscheinen S26 und S30 widersprüchlich zu sein: einmal soll Wasser verwendet werden (S26) und einmal soll
kein Wasser dazugegossen werden (S30). Dabei kommt es auf das Verhältnis von Wasser zu Produkt an. Wird wenig Wasser zum Produkt
gegeben, kann es zur Erhitzung des Produktes und evtl. zum Verspritzen kommen (Säure). Bei Berührungen mit den Augen handelt es sich aber
wahrscheinlich nur um sehr geringe Mengen des Produktes, so dass keine Gefahr besteht, wenn Wasser hinzugegeben wird.
59
Beispiel-Etikette
Adresse und Telefonnummer:
Auf der Etikette sind Adresse und Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese Information
ist wichtig, wenn der Hersteller z. B. wegen fehlender Information kontaktiert werden muss.
c
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
ätzend corrosif
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement
et abondamment avec de l'eau et consulter un
spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Wo finde ich
Adresse und
Telefonnummer
des Herstellers?
?
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
60
Beispiel-Etikette: Zusammenfassung
Wo finde ich
Angaben über
die möglichen
Gefahren, die
vom Produkt
ausgehen?
c
WC-Reiniger - Nettoyant WC, 500 ml
?
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R35
Verursacht schwere Verätzungen.
Provoque des graves brûlures.
ätzend corrosif
Wo finde ich
Angaben
über die
Inhaltsstoffe
des
Produktes?
?
enthält:
Schwefelsäure
acide sulfurique
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Conserver hors de portée des enfants.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich
mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
En cas de contact avec les yeux, laver
immédiatement
et abondamment avec de l'eau et
consulter un spécialiste.
S30
Niemals Wasser dazugiessen.
Ne jamais verser de l'eau dans ce produit.
Wo finde
ich
Hinweise
darauf, wie
der Kunde
das Produkt
in sicherer
Weise
verwenden
kann?
?
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
?
Wo finde ich Adresse und Telefonnummer des Herstellers?
61
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
1. Wie werden leichtentzündliche Chemikalien gekennzeichnet?
• a mit folgendem Symbol:
• b mit folgendem Symbol:
• c mit der Bezeichnung "leichtentzündlich„
• d mit dem Kennbuchstaben "F+"
62
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
2. Das Gefahrensymbol
kann bedeuten:
• a gesundheitsschädlich
• b giftig
• c explosionsgefährlich
• d reizend
63
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
3. Wie lautet die Gefahrenbezeichnung einer Chemikalie mit
folgendem Gefahrensymbol?
T
• a giftig
• b reizend
• c umweltgefährlich
• d gesundheitsschädlich
64
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
4. Was sind R-Sätze?
a Hinweise auf besondere Gefahren
b Sicherheitsratschläge für den Umgang mit einem Produkt
c vom Hersteller freiwillig anzugebende Standardsätze
d Sätze für Erste-Hilfe-Massnahmen in Punkt 4 des Sicherheitsdatenblatts
65
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
5. Welche Wirkungen sind laut Definition gesundheitsgefährdend?
a entzündlich
b reizend
c erbgutverändernd
d ätzend
66
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
6. Welche Angaben finden sich auf einer Etikette?
a S-Sätze
b Adresse des Herstellers
c Erste-Hilfe-Massnahmen
d MAK-Werte
67
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
7. Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften sind laut
Definition gefährlich?
a gasförmig
b entzündlich
c staubförmig
d brandfördernd
68
Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
8. Wo finde ich die Gefahreninformationen über ein Produkt?
a in Fachbüchern
b in der Gebrauchsanweisung
c auf der Etikette
d im Sicherheitsdatenblatt
69
Kontrollfragen
Beratungspflicht
9. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten?
a giftig
b Leicht entzündlich mit dem R-Satz R17: Selbstentzündlich an der Luft
c sensibilisierend mit R42 oder 43
d reizend
70
Kontrollfragen
Beratungspflicht
10. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den Kunden beraten?
a gesundheitsschädlich
b umweltgefährlich mit R 50/53
c brandfördernd mit R7
d gekennzeichnet mit R16: Explosionsgefährlich in Mischung mit
brandfördernden Stoffen
71
Kontrollfragen
Beratungspflicht
11. Muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt ausschliesslich
mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist?
F
a Das Produkt ist leicht entzündlich. Wenn es auch noch mit R15
„Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase“, oder
R17 „Selbstentzündlich an der Luft“ gekennzeichnet ist, muss ich
den Kunden beraten.
b Das Produkt ist hochentzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht.
c Das Produkt ist entzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht.
d Das Produkt ist brandfördernd. Es besteht keine Beratungspflicht.
72
Sicherheitsdatenblatt (SDB)
 Warum braucht es Sicherheitsdatenblätter?
o Um den Schutz der Gesundheit, die Sicherheit am Arbeitsplatz,
sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.
 Woher bekomme ich Sicherheitsdatenblätter?
o Für alle gefährlichen Chemikalien muss der Lieferant (Hersteller)
SDB‘s bereitstellen. Er ist verpflichtet, diese bei der ersten Lieferung
z.B an das Detailhandelsgeschäft abzugeben.
o Jedes Geschäft muss dafür sorgen, dass SDB‘s an einem zentralen
Ort aufbewahrt werden.
 Wie lange müssen Sicherheitsdatenblätter aufbewahrt werden?
o Ein Geschäft muss SDB‘s solange aufbewahren, wie die betreffende
Chemikalie sich im Sortiment befindet.
73
Inhalte eines Sicherheitsdatenblattes
16 Punkte (Kapitel):
1. Bezeichnung der Chemikalie / des Produktes (Stoff / Zubereitung) und
Firmenbezeichnung
2. Zusammensetzung / Angaben zu Inhaltsstoffen
3. Mögliche Gefahren
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
5. Massnahmen zur Brandbekämpfung
6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
9. Physikalisch-chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
Viele Fragen über die gefahrlose
11. Angaben zur Toxikologie
Benutzung der Chemikalie und die
12. Angaben zur Ökologie
Vermeidung von Unfällen lassen sich
13. Hinweise zur Entsorgung
anhand des Sicherheitsdatenblattes
14. Angaben zum Transport
klären. Anhand eines Beispiels werden
15. Vorschriften
im Folgenden die einzelnen Punkte des
16. Sonstige Angaben
Sicherheitsdatenblattes erläutert.
74
Sicherheitsdatenblatt
?
Wo finde ich Angaben über
den Verwendungszweck des
Produktes?
Im Punkt 1 des
Sicherheitsdatenblattes ist der
Verwendungszweck angegeben.
SICHERHEITSDATENBLATT
Raumspray Zitronenduft
1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Chemische Charakterisierung
Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und
Parfümen (Aerosolpackung).
Hersteller/Lieferant
Firma Mustermann
Musterstrasse 2
CH-0000 Musterdorf
Schweiz
Tel. +41-11-111-1111
Notrufnummer +41-00-000-0000
75
Sicherheitsdatenblatt
Adresse und Telefonnummer:
?
Wo finde ich die Adresse und
Telefonnummer der
Herstellerfirma?
In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts sind
Adresse und Telefonnummer des Herstellers
angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn
der Hersteller z. B. wegen fehlender oder
zusätzlicher Information kontaktiert werden muss.
SICHERHEITSDATENBLATT
Raumspray Zitronenduft
1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Chemische Charakterisierung
Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und
Parfümen (Aerosolpackung).
Hersteller/Lieferant
Firma Mustermann
Musterstrasse 2
CH-0000 Musterdorf
Schweiz
Tel. +41-11-111-1111
Notrufnummer +41-00-000-0000
76
Sicherheitsdatenblatt
Notrufnummer:
?
Welche Nummer gibt Auskunft
ist im Notfall / bei einem Unfall
mit dem Produkt?
In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblatts ist die
Notrufnummer des Herstellers angegeben, die im
Falle eines Unfalls mit dem Produkt kontaktiert
werden kann. In jedem Fall sollte bei einem Unfall
aber ein Arzt kontaktiert werden.
SICHERHEITSDATENBLATT
Raumspray Zitronenduft
1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Chemische Charakterisierung
Raumspray mit Butan/Propan, Ethanol und
Parfümen (Aerosolpackung).
Hersteller/Lieferant
Firma Mustermann
Musterstrasse 2
CH-0000 Musterdorf
Schweiz
Tel. +41-11-111-1111
Notrufnummer +41-00-000-0000
77
Sicherheitsdatenblatt
Aus welchen Inhaltsstoffen
besteht das Produkt und wie
hoch ist der prozentuale Anteil
der Inhaltsstoffe im Produkt?
?
Inhaltsstoffe:
In Punkt 2 des Sicherheitsdatenblatts sind die Inhaltsstoffe,
die oberhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen im Produkt
enthalten sind, und der prozentuale Anteil
(Konzentrationsbereich) aufgelistet. Diese Information ist z.
B. wichtig für den Arzt bei einem Unfall.
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN
Gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält:
ca. 45-55% Propan/Butan. CAS-Nr. 74-98-6 / 106-97-8;
EINECS-Nr. 200-827-9 / 203-448-7 Symbole: F+; R-Sätze: R12
ca. 15-20% Ethanol. CAS-Nr. 64-17-5 ; EINECS-Nr. 200-578-6
Symbole: F; R-Sätze: R11
ca. 10-20% Parfümöle.
Symbole: Xn, N; R-Sätze: R10-38-50/53-65
ca. 3-4% Aldehyde.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53
ca. 1-5% ätherisches Öl.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43
78
Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren
?
Wie gefährlich sind die
Inhaltsstoffe?
In Punkt 2. Sie werden durch das Gefahrensymbol
(Buchstaben- und/oder Bild-Kennzeichnung) sowie
durch die R-Sätze angegeben. Die R-Sätze für die
Inhaltsstoffe sind im Kapitel 16 des
Sicherheitsdatenblatts im Wortlaut aufgeführt.
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN
Gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält:
ca. 45-55% Propan/Butan. CAS-Nr. 74-98-6 / 106-97-8;
EINECS-Nr. 200-827-9 / 203-448-7 Symbole: F+; R-Sätze: R12
Gefahrensymbol
ca. 15-20% Ethanol. CAS-Nr. 64-17-5 ; EINECS-Nr. 200-578-6
Symbole: F; R-Sätze: R11
ca. 10-20% Parfümöle.
Symbole: Xn, N; R-Sätze: R10-38-50/53-65
ca. 3-4% Aldehyde.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53
ca. 1-5% ätherisches Öl.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43
R-Sätze
79
Sicherheitsdatenblatt
Identifikationsnummern:
Auf den meisten Sicherheitsdatenblättern sind in Punkt 2 Nummern für die eindeutige
Identifizierung der Inhaltsstoffe angegeben. Die wichtigsten Identifikationsnummern sind die
CAS-Nummer (Chemical Abstract Service, internationale Identifikationsnummer) und die
EINECS-Nummer (European Inventory of Existing Commercial Substances).
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU INHALTSSTOFFEN
Gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält:
ca. 45-55% Propan/Butan. CAS-Nr. 74-98-6 / 106-97-8;
EINECS-Nr. 200-827-9 / 203-448-7 Symbole: F+; R-Sätze: R12
ca. 15-20% Ethanol. CAS-Nr. 64-17-5 ; EINECS-Nr. 200-578-6
Symbole: F; R-Sätze: R11
ca. 10-20% Parfümöle.
Symbole: Xn, N; R-Sätze: R10-38-50/53-65
ca. 3-4% Aldehyde.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-52/53
ca. 1-5% ätherisches Öl.
Symbole: Xi; R-Sätze: R38-43
80
Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren
?
Wie gefährlich ist das
Produkt?
In Punkt 3: Sie werden durch das Gefahrensymbol und RSätze angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde darauf
hinzuweisen, dass es sich um ein hochentzündliches, reizendes
und umweltgefährliches Produkt handelt. D.h es darf nicht in
Flammen gesprüht werden (F+), es kann Entzündungen
hervorrufen (Xi) und es darf nicht in die Kanalisation oder in
offene Gewässer gelangen (N).
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrensymbole
Gefahrenbezeichnung
F+ - Hochentzündlich
Xi - Reizend
N - Umweltgefährlich
Besondere Gefahrenhinweise
R12
Hochentzündlich.
R38
Reizt die Haut.
R-Sätze
R 36
Kann Augenreizungen hervorrufen.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben
81
Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren
?
Was muss der Kunde bei
der Verwendung
allgemein beachten?
In Punkt 3. Sie werden durch R-Sätze weiter beschrieben.
Aus den hier aufgeführten R-Sätzen ist beispielsweise zu
entnehmen, dass das Produkt auf keinen Fall mit der Haut
und den Augen in Kontakt gebracht werden darf, und es
nicht in Gewässer gelangen darf.
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenbezeichnung
F+ - Hochentzündlich
Xi – Reizend (Sensibilisierend)
N - Umweltgefährlich
Besondere Gefahrenhinweise
R12
Hochentzündlich.
R38
Reizt die Haut.
R-Sätze
R 36
Kann Augenreizungen hervorrufen.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben
82
Sicherheitsdatenblatt
Massnahmen bei einem Unfall:
?
Welche Massnahmen müssen
bei einem Unfall mit dem
Produkt ergriffen werden?
In Punkt 4. Hier sind die Massnahmen zur Ersten Hilfe für
verschiedene Expositionswege aufgelistet. Bei diesem
Produkt ist der Kunde z. B. zu informieren, dass bei Kontakt
mit dem Produkt sofort mit Wasser gespült werden muss
und unter gewissen Umständen ein Arzt aufzusuchen ist.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Einatmen
Sofort an die frische Luft.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei
allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
83
Sicherheitsdatenblatt
In welchen Fällen
muss ein Arzt
aufgesucht
werden?
?
In Punkt 4 ist beschrieben, in welchen Fällen ein Arzt
aufzusuchen ist. Bei diesem Produkt ist der Kunde z.B.
zu informieren, dass bei allergischer Reaktion,
Augenkontakt oder bei Verschlucken ein Arzt aufzusuchen
ist und diesem die Verpackung oder das Etikett des
Produktes gezeigt werden soll.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Einatmen
Sofort an die frische Luft.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei
allergischer Reaktion einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen.
84
Sicherheitsdatenblatt
Besonderes Mittel (Antidot):
?
Ist ein besonderes Mittel
erforderlich, das bei einem Unfall
verabreicht werden muss?
In Punkt 4 mancher Sicherheitsdatenblätter ist ein
Gegenmittel (Antidot, hier: Calciumgluconat) genannt,
welches im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Der
Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass Dieses
bei Verwendung des Produktes verfügbar sein muss.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen, dann
Calciumgluconatgel auftragen und vom Arzt CalciumgluconatLösung spritzen lassen. Siehe gesondertes Hinweisblatt!
Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei
geöffnetem Lidspalt mit Wasser spülen. Augenarzt!
Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen.
85
Sicherheitsdatenblatt
Löschmittel:
?
Im Falle eines Brandes: Welche
Löschmittel dürfen / dürfen nicht
verwendet werden?
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts wird
darauf verwiesen, was im Falle eines Brandes
des Produktes zu tun ist. In diesem Beispiel
sind geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2),
Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Wichtig: Auch ungeeignete Löschmittel sind
aufgeführt
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im
Vollstrahl.
Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen.
Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf
nicht in die Kanalisation gelangen. Gefährdete Behälter mit
Wassersprühstrahl kühlen.
86
Sicherheitsdatenblatt
Im Brandfall:
?
Was ist sonst im
Brandfall zu
beachten?
In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatts finden sich weitere
Hinweise. z. B. Schutzausrüstung und Entsorgung des
Löschwassers. Oft gelten sie wie hier jedoch für grössere
Mengen des Produktes, beispielsweise in einer Lagerhalle,
und sind für den Kunden nicht mehr relevant.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im
Vollstrahl.
Nach Kleidungskontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen.
Weitere Angaben: Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf
nicht in die Kanalisation gelangen. Gefährdete Behälter mit
Wassersprühstrahl kühlen.
87
Sicherheitsdatenblatt
Was ist zum Schutz von
Personen zu tun, wenn das
Produkt unbeabsichtigt verschüttet
/ verstreut wird oder in die Luft
gelangt?
?
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist
festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung
des Produktes, sei es als Gas, als Staub, oder als
Pulver, zum Schutz von Personen zu tun ist. In
diesem Fall muss der Raum gut gelüftet werden, da
es sich um einen Spray handelt.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte
Personen fernhalten. Für ausreichende
Lüftung sorgen.
Schutz der Umwelt
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Aufräumarbeiten
Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser
abspülen.
88
Sicherheitsdatenblatt
Was ist zum Schutz der Umwelt
zu tun, wenn das Produkt
unbeabsichtigt verschüttet /
verstreut wird oder in die Luft
gelangt?
?
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist
festgehalten, was bei unbeabsichtigter Freisetzung
des Produktes zum Schutz der Umwelt zu tun ist. In
diesem Fall müssen Vorkehrungen getroffen
werden, dass das Produkt nicht in die Kanalisation
oder in Gewässer kommt, d.h. flüssige Abfälle dürfen
nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken oder in
das WC gespült werden.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte
Personen fernhalten. Für ausreichende
Lüftung sorgen.
Schutz der Umwelt
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Aufräumarbeiten
Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser
abspülen.
89
Sicherheitsdatenblatt
Gefahrlose Beseitigung:
?
Wie kann der Verwender das
Produkt bei unbeabsichtigter
Freisetzung gefahrlos beseitigen?
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist
beschrieben, wie bei Verschütten des
Produktes vorzugehen ist. In diesem Fall soll
das Produkt mit einem geeigneten Tuch
aufgenommen und entsorgt werden
(Hausmüll).
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte
Personen fernhalten. Für ausreichende
Lüftung sorgen.
Schutz der Umwelt
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Aufräumarbeiten
Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser
abspülen.
90
Sicherheitsdatenblatt
Gefahrloser Umgang:
?
Was muss der Kunde beachten,
um gefahrlos mit dem Produkt
umzugehen?
In Punkt 7.1 des Sicherheitsdatenblatts ist
beschrieben, wie sich der Verwender vor Gefahren,
die von dem Produkt ausgehen, schützen kann. In
diesem Beispiel ist bei der Verwendung für
ausreichende Lüftung zu sorgen. Das Produkt ist
vorsichtig zu handhaben (wie alle Sprays).
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Handhabung
Behälter steht unter Druck.
Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit Vorsicht öffnen und Handhaben.
Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen.
Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten.
Nicht rauchen.
Schutz vor elektrostatischen Aufladungen.
91
Sicherheitsdatenblatt
Brände oder Explosionen:
?
Wie kann sich der Kunde vor
Bränden oder Explosionen
schützen?
Wenn Spraydosen wie in diesem Beispiel zu heiss
werden oder in Flammen gesprüht werden, kann die
Dose explodieren. Daher sind insbesondere
Flammen oder hohe Temperaturen zu meiden.
Elektrostatische Aufladungen können zu
Funkenbildung führen und sind daher ebenfalls zu
vermeiden.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Handhabung
Behälter steht unter Druck.
Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C schützen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit Vorsicht öffnen und Handhaben.
Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen.
Von Zündquellen und Elektrogeräten fernhalten.
Nicht rauchen.
Schutz vor elektrostatischen Aufladungen
92
Sicherheitsdatenblatt
Aufbewahrung
Was muss bei der
Aufbewahrung beachtet
werden? Wo darf das
Produkt gelagert werden,
wo nicht?
?
In Punkt 7.2. Es muss selbstverständlich sein, dass alle
chemischen Produkte ausserhalb der Reichweite von
Kindern aufbewahrt werden. Auch wird in diesem Punkt
die Frage beantwortet, ob es Chemikalien gibt, neben
denen das Produkt nicht gelagert werden darf, weil bei
gegenseitigem Kontakt gefährliche Reaktionen auftreten
könnten. (Zusammenlagerverbote)
Selbstverständlich und daher nicht erwähnt ist, dass
chemische Produkte nicht neben Lebensmitteln
gelagert werden dürfen, da möglicherweise
entweichende Chemikaliendämpfe Lebensmittel
vergiften können.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.2. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
93
Sicherheitsdatenblatt
?
Wenn der Kunde das Produkt
umfüllen will, woraus muss
die Verpackung bestehen?
Verpackung:
Im Punkt 7.2 des Sicherheitsdatenblatts
werden oft spezielle Angaben zu geeignetem
Verpackungsmaterial gemacht.
94
Sicherheitsdatenblatt
MAK-Werte:
Gibt es
arbeitsplatzbezogene
Grenzwerte (MAKWerte)? Was bedeutet
das für den
Privatkunden?
?
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration einer
Chemikalie in der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die
Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Überwachung
dieser Grenzwerte kann nur in Betrieben geschehen, wo die Chemikalien in
grösserem Massstab verwendet werden. Ein Privatbenutzer kann diese
Werte nicht überwachen. Sind MAK-Werte angegeben so muss der
Privatkunde nochmals ausdrücklich auf gute Belüftung bei der Verwendung
des Produktes hingewiesen werden.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
106-97-8 Butan: MAK 2400 mg/m3; 1000 ml/m3
7498-6 Propan: MAK 1800 mg/m3, 1000 ml/m3
64-17-5 Ethanol: MAK 960 mg/m3, 500 ml/m3
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen
Listen
95
Sicherheitsdatenblatt
Gibt es eine spezielle
Ausrüstung, die der Kunde
bei der Verwendung tragen
sollte, um sich vor
schädlichen Einwirkungen zu
schützen?
?
Ausrüstung:
In Punkt 8 des Sicherheitsdatenblatts wird
ebenfalls beschrieben, ob bei der Verwendung
des Produktes eine Schutzausrüstung, wie
Schutzbrille, Handschuhe oder Atemschutz zu
tragen sind.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen (bei
vorgesehener Verwendung keine
Schutzausrüstung erforderlich)
Atemschutz
bei vorgesehener Verwendung kein Atemschutz
erforderlich.
96
Sicherheitsdatenblatt
Wie sieht das Produkt aus,
wie riecht es? Was ist zu
beachten bezüglich dieser
Eigenschaften?
?
Form, Farbe, Geruch:
In Punkt 9. Der Geruch ist wichtig als
Frühwarnung. z. B. wenn das Produkt schädlich
für die Atemwege oder giftig ist. Dieses Produkt
ist zwar ein Lufterfrischer, aber als reizend
eingestuft. Es sollte daher vermieden werden
den Spray direkt einzuatmen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Form
Aerosol.
Farbe
Farblos.
Geruch
Parfümöle.
Physikalische und chemische Eigenschaften
pH (25°C): --Flammpunkt: -97°C
Zündtemperatur: 365°C
Dampfdruck: ca. 8000 hPa
Dichte: 0.8 g/cm3
Löslichkeit: nicht mischbar
97
Sicherheitsdatenblatt
Physikalische und chemische Eigenschaften:
?
Wofür sind physikalischchemische Eigenschaften
wichtig?
In Punkt 9. Aus einem Teil dieser Eigenschaften werden die
Gefahrensymbole für physikalisch-chemische Eigenschaften und
sonstigen Gefahrenhinweise ermittelt. Für den Verwender sind die
physikalisch-chemischen Eigenschaften daher eher von
zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind die gefährlichen
Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Form
Aerosol.
Farbe
Farblos.
Geruch
Parfümöle.
Physikalische und chemische Eigenschaften
pH (25°C): --Flammpunkt: - 97°C
Zündtemperatur: 365°C
Dampfdruck: ca. 8000 hPa
Dichte: 0.8 g/cm3
Löslichkeit: nicht mischbar
98
Sicherheitsdatenblatt
Welche Gefahren können
auftreten, wenn das Produkt
in Kontakt mit bestimmten
anderen Chemikalien
kommt? Welche Regeln
müssen eingehalten werden,
damit es nicht zur Explosion
oder anderen gefährlichen
Reaktionen kommt?
?
Kontakt mit anderen Chemikalien:
In Punkt 10. Es finden sich Angaben, ob es
andere Chemikalien gibt, mit denen das
Produkt nicht in Kontakt kommen darf, da es
zu gefährlichen chemischen Reaktionen
kommen könnte.
Das Produkt in diesem Beispiel ist stabil,
sofern es nach Vorschrift gelagert und
gehandhabt wird (Punkt 7 SDB)
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Stabilität
Stabil unter Einhaltung der
Lagerbedingungen aus Pkt. 7.
99
Sicherheitsdatenblatt
Toxizität:
In Punkt 11 des Sicherheitsdatenblatts finden sich Angaben über die Giftigkeit (Toxizität) des Produktes oder, wie
hier, Angaben zu einzelnen Inhaltsstoffe des Produktes (Ethanol). Oft sind Ergebnisse aus Tierversuchen, wie hier
z. B. mit Ratten oder Kaninchen angegeben.
Ein LD50-Wert ist die Menge eines Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der bei einmaligem Verzehr die
Hälfte (50%) aller Versuchstiere sterben. LD steht für letale, d.h. tödliche, Dosis, LC für letale Konzentration (z. B.
Konzentration in der Luft). Diese Werte lassen sich nur bedingt auf die Giftigkeit des Produktes für Menschen
übertragen, geben jedoch ein relatives Mass für die Giftigkeit.
Auf diesen und ähnlichen Werten basieren die Gefahrensymbole und sonstige Gefahrenhinweise bezüglich
Gesundheitsgefährdung. Daher sind die hier angegebenen Toxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender nicht
von Bedeutung. Wichtig sind die gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich daraus ergeben.
Oral = Aufnahmeweg durch den Mund
Dermal = Aufnahmeweg durch die Haut
Inhalativ = Aufnahmeweg durch Einatmen
?
Wie giftig
(toxisch) ist
das Produkt?
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Ethanol
LD50 Oral Ratte : 7060 mg/kg
LD50 Dermal Ratte : N.B. mg/kg
LD50 Dermal Kaninchen : > 16000 mg/kg
LC50 Inhalation Ratte : > 20 mg/l/4 Stdn
LC50 Inhalation Ratte : N.B. ppm/4 Stdn
100
Sicherheitsdatenblatt
Hautkontakt etc.:
Was passiert bei Hautkontakt,
bei Augenkontakt, beim
Einatmen, oder beim
Verschlucken?
?
In Punkt 11. Es finden sich Angaben über die Wirkungen
des Produktes, wenn es in Kontakt mit der Haut, oder
den Augen kommt. Aufgeführt werden auch Wirkungen,
wenn das Produkt eingeatmet oder verschluckt wird, oder
ob es zu sensibilisierenden Wirkungen (z. B. allergischen
Reaktionen, Hautausschlägen) führen kann. Wenn das
Produkt reizend für die Atemwege ist, ist bei
empfindlichen Personen, z. B. mit Asthma, ganz
besondere Vorsicht geboten.
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Akute Toxizität
Keine akute Toxizität bekannt.
Lokale Effekte
Haut:
Reizend.
Augen: Kann Augenreizungen hervorrufen.
Sensibilisierung
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
101
Sicherheitsdatenblatt
Biologische Abbaubarkeit und Toxizität
Was passiert, wenn das
Produkt in die Umwelt
gelangt? Ist das Produkt
biologisch abbaubar?
Wie giftig ist es für Tiere
und Pflanzen?
?
In Punkt 12 des Sicherheitsdatenblattes finden sich Angaben über die
Abbaubarkeit des Produktes bzw. seiner Inhaltsstoffe.
Falls das Produkt schwer biologisch abbaubar ist, kann es in der
Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden und Reste des
Produktes können in die Umwelt (Fluss, Bach) gelangen, wo sie
Wasserorganismen schädigen können.
Für den Kunden ist wichtig, dass, falls die Inhaltsstoffe wie hier nicht leicht
biologisch abbaubar sind, das Produkt nicht in die Kanalisation oder in
Gewässer kommt, d.h. es darf nicht in grösseren Mengen ins Waschbecken
oder in das WC gespült werden.
Falls ein Produkt schädlich ist für Tiere und Pflanzen, ist die Freisetzung
in die Umwelt unbedingt zu vermeiden, d.h. das Produkt darf nicht ins
Waschbecken oder in das WC gespült werden. Reste des Produktes sind bei
einer Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle abzugeben.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Persistenz / Abbaubarkeit
Aufgrund der Inhaltsstoffe nicht
leicht biologisch abbaubar.
Ökotoxische Wirkungen
Giftig für Wasserorganismen.
102
Sicherheitsdatenblatt
Anreicherung in der Nahrungskette
In Punkt 12. Es finden sich manchmal Angaben über das
Bioakkumulations-potential eines Produktes. Diese Angabe
gibt Auskunft, ob sich eine Chemikalie aus der Umwelt sich
über die Nahrungskette in Lebewesen anreichert.
Beispielsweise frisst ein Kleinkrebs Algen, ein Fisch frisst den
Kleinkrebs, und eine Möwe frisst den Fisch.
Der Prozess der Bioakkumulation ist dann darauf zurückzuführen, dass
die Biomasse jeweils einer Stufe der Nahrungskette (z. B. die Möwe)
aus sehr viel mehr Biomasse der nächst unteren Stufe (z.B Fisch)
aufgebaut ist. Wenn nun eine Möwe doppelt so viel Fischmasse
gefressen hat, wie ihr Körpergewicht beträgt, dann ist auch die
Konzentration des Giftes pro Kilogramm Körpergewicht grob geschätzt
doppelt so hoch wie im Fisch. Wenn nun eine Chemikalie über sehr viel
mehr Stufen der Nahrungskette transportiert wird, dann ist sein
Anreicherungsfaktor sehr groß.
Reichert sich das Produkt
oder einer der Inhaltsstoffe
in der Nahrungskette an?
?
Falls sich eine Chemikalie in der Nahrungskette anreichert, ist
die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu vermeiden. Die
Chemikalie darf nicht ins Waschbecken oder ins WC gespült
werden. Reste des Produktes sind bei einer Sammelstelle
oder in der Verkaufsstelle abzugeben.
103
Sicherheitsdatenblatt
Ökotoxizität
In Punkt 12 finden sich Angaben über die Ökotoxizität. D.h. wie giftig das Produkt und / oder
seine Inhaltsstoffe für Tiere und Pflanzen sind.
Analog zu Punkt 11 (Toxizität) werden LC50-Werte für Fische aufgeführt (z. B. hier: Regenbogenforelle und
anderer Fisch), sowie so genannte EC50-Werte für Algen und Wasserflöhe (Daphnia magna). EC50
bedeutet die Konzentration im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum zu 50% reduziert ist, oder bei
der Wasserflöhe zu 50% schwimmunfähig werden (EC = effektive Konzentration, d.h. die Konzentration, bei
der ein Effekt gesehen wird).
Auf diesen Werten basiert die Zuteilung des Gefahrensymbols „N“ und sonstiger
Gefahrenhinweise bezüglich Umweltgefährdung. Daher sind die hier angegebenen
Ökotoxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender von zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind
die umweltgefährlichen Eigenschaften des Produktes, die sich hieraus ergeben.
Wie giftig ist das
Produkt und /
oder seine
Inhaltsstoffe für
Tiere und
Pflanzen?
?
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Ethanol
Daphnia magna (EC50) 48 Stunden: 2 mg/l
Pimephales promelas (Fisch) (LC50) 96 Stunden: >100 mg/l
Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) (LC50) 96
Stunden: 13000 mg/l
104
Sicherheitsdatenblatt
Entsorgung
Was ist bei der
Entsorgung von
Produktresten zu
beachten?
?
In Punkt 13 finden sich Angaben über die Entsorgung des
Produktes bzw. von Produktresten. Diese Anweisungen
ergeben sich aus den physikalisch-chemischen Daten, aus
den gesundheitsgefährlichen und vor allem aus den
umweltgefährdenden Eigenschaften.
Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende
Eigenschaften aufweist, darf es nicht ins Abwasser
gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage
in den Fluss). Reste müssen der Verkaufsstelle oder einer
Sammelstelle zurückgegeben werden.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen
Vorschriften.
105
Sicherheitsdatenblatt
?
Wie ist die leere
Verpackung zu
entsorgen?
Entsorgung
In Punkt 13 finden sich Angaben über die
Entsorgung der Verpackung des Produktes.
„Gemäss den behördlichen Vorschriften“
bedeutet, dass die Verpackung der
Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle
zurückgegeben werden muss.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Ungereinigte Verpackungen Entsorgung gemäss den behördlichen
Vorschriften.
106
Sicherheitsdatenblatt
Transport
In Punkt 14 finden sich Angaben über den
Transport des Produktes. Diese Angaben sind
normalerweise für den Privatkunden nicht
wichtig. Sie sind für den kommerziellen Transport
von grösseren Mengen des Produktes wichtig.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
ADR/RID Klasse
2
Ziffer
5F
UN Nummer
1950
Bezeichnung
Aerosole
107
Sicherheitsdatenblatt
Wo finde ich Angaben
über die möglichen
Gefahren, die von dem
Produkt ausgehen?
?
Mögliche Gefahren
In Punkt 15 sind wie in Punkt 3 (ausführliche Erläuterung: siehe
dort) alle Gefahrensymbole mit ihren Bezeichnungen sowie die RSätze im Wortlaut für das Produkt angegeben. Zusätzlich sind die
S-Sätze für das Produkt im Wortlaut angegeben.
15. VORSCHRIFTEN
Symbole
F+ - Hochentzündlich.
Xi - Reizend
Gefahrensymbole
N - Umweltgefährlich
R-Sätze
R12:
Hochentzündlich.
R38:
Reizt die Haut.
R-Sätze
R43:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53:
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze
S2:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23:
Aerosol nicht einatmen.
S24:
Berührung mit der Haut vermeiden.
S26:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S29:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S47:
Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren.
S51:
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Nationale Vorschriften
WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.
108
Sicherheitsdatenblatt
Wo finde ich Hinweise
darauf, wie der Kunde das
Produkt in sicherer Weise
verwenden kann?
?
Sicherer Umgang:
In Punkt 15 des Sicherheitsdatenblatts sind Hinweise für den
sicheren Umgang mit dem Produkt in den S-Sätzen angegeben.
Diese Hinweise finden sich auch auf der Etikette des Produktes.
Die S-Sätze fassen zusammen, welche Vorsichtsmassnahmen
der Verwender bei der Verwendung und Lagerung des Produktes
treffen muss.
15. VORSCHRIFTEN
Symbole
F+ - Hochentzündlich.
Xi - Reizend
N - Umweltgefährlich
R-Sätze
R12:
Hochentzündlich.
R38:
Reizt die Haut.
R43:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53:
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze
S2:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23:
Aerosol nicht einatmen.
S-Sätze
S24:
Berührung mit der Haut vermeiden.
S26:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S29:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S47:
Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren.
S51:
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Nationale Vorschriften
WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.
109
Sicherheitsdatenblatt
Gibt es weitere, nationale
(Schweiz-bezogene)
Vorschriften (Verbote und
sonstige Klassifizierungen)?
?
Nationale Vorschriften:
In Punkt 15 sind zusätzlich Informationen über nationale,
d.h. für Sicherheitsdatenblätter aus der Schweiz,
Schweiz-bezogene Vorschriften angegeben.
15. VORSCHRIFTEN
Symbole
F+ - Hochentzündlich.
Xi - Reizend
N - Umweltgefährlich
R-Sätze
R12:
Hochentzündlich.
R38:
Reizt die Haut.
R43:
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53:
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
S-Sätze
S2:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S16:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S23:
Aerosol nicht einatmen.
S24:
Berührung mit der Haut vermeiden.
S26:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S29:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S47:
Nicht bei Temperaturen über 50°C aufbewahren.
S51:
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Nationale Vorschriften
WGK 3 (Selbsteinstufung), stark wassergefährdend gemäss § 19g Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.
110
Sicherheitsdatenblatt
Wo finde ich weitere
Informationen? Wen
kann ich bei Fragen zum
Sicherheitsdatenblatt
kontaktieren?
?
Sonstige Angaben
In Punkt 16 des Sicherheitsdatenblatts finden sich
weitere Informationen zum Produkt sowie die
Telefonnummer einer Ansprechperson in der
Herstellerfirma, die bei Fragen zum
Sicherheitsdatenblatt kontaktiert werden kann.
16. SONSTIGE ANGABEN
Überarbeitet am 6. November 2005
Datenblatt ausstellender Bereich: Sicherheitsmanagement
Ansprechpartner: M. Mustermann, Tel. ++41 22 222 2222
111
Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
12. Woher kann man Sicherheitsdatenblätter beziehen, falls nicht vorhanden?
a beim Bundesamt für Gesundheit
b beim Hersteller des Produktes
c bei der Anmeldestelle für Chemikalien
d bei der EU
112
Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
13. Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt?
a Hinweise zur Entsorgung
b Gebrauchsanweisung
c Angaben zu den Inhaltsstoffen des Produktes
d Mögliche Gefahren des Produktes
113
Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
14. Welche Angaben finden sich im Sicherheitsdatenblatt?
a Massnahmen zur Ersten Hilfe
b Angaben über das Umweltverhalten des Produktes und seiner
Inhaltsstoffe
c Eine Zusammenfassung zur Beratung von Kunden
d Massnahmen zur Brandbekämpfung
114
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Anhand eines weiteren Beispiels wird ein Kurzleitfaden vorgestellt, nach dem
vorgegangen werden kann, um aus der Etikette und dem Sicherheitsdatenblatt
die für den Kunden wichtige Information zu erarbeiten.
Als Beispiel dienen Etikette und Sicherheitsdatenblatt eines Klarwaschmittels XY,
welches unter die Beratungspflicht fällt, da es sich um ein ätzendes Produkt
handelt.
SICHERHEITSDATENBLATT
Klarwaschmittel XY
1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
c
Klarwaschmittel, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R34
Verursacht Verätzungen.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
ätzend corrosif
enthält:
Silikate
Chemische Charakterisierung
Klarwaschmittel
Hersteller/Lieferant
Firma ABC
ABC-Weg 1
CH-0000 ABC-Stadt
Schweiz
Notrufnummer
+41-11-111-1111
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält:
ca. 10-20% Carbonate
Symbole: Xi; R-Sätze: R36
ca. 20-80% Silikate
Symbole: C; R-Sätze: R34-37
ca. 2-6% Wasserenthärter (NTA)
Symbole: Xn; R-Sätze: R22-36
ca. 1-5% sulfatierte Fettsäure
Symbole: Xi; R-Sätze: R36/38
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenbezeichnung
C - Ätzend
Besondere Gefahrenhinweise
R34
R37
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Atmungsorgane.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
Nach Einatmen
Sofort an die frische Luft, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Sofort mit viel Wasser abspülen und bei Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und ärztlichen Rat
einholen. (Verpackung oder Etikett vorzeigen).
115
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Bei der Beratung kann nach folgender Gliederung vorgegangen werden (die
Reihenfolge ist nicht zwingend). Alle Punkte müssen angesprochen werden:
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung)
4. Erste Hilfe
5. Sachgerechte Entsorgung
116
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Diese Tabelle gibt einen Überblick,
wo die genannten Informationen zu finden sind.
Gliederungspunkt
Etikette
Punkt des
Sicherheitsdatenblatts
Gebrauchsanweisung
Gefahren für Mensch
und Umwelt
Gefahrensymbole, RSätze
Gefahrensymbole, R-Sätze:
3, 15;
Weitere Hinweise: 11 und 12
-
Schutzmassnahmen
und Verhaltensregeln
S-Sätze
S-Sätze: 15;
Weitere Hinweise: 7 und 8
Die genaue Verwendung
mit Schutzhinweisen ist
beschrieben.
Verhalten im
Gefahrfall (Brand,
unbeabsichtigte
Freisetzung)
-
5, 6 und 8
-
Erste Hilfe
-
4
-
Sachgerechte
Entsorgung
Zum Teil sind
Entsorgungshinweise
angegeben
13
Zum Teil sind
Entsorgungshinweise
angegeben
117
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Gefahrensymbolen sowie
den R-Sätzen ableiten. Diese sind in Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes
sowie auf der Etikette angegeben.
Etikette:
Sicherheitsdatenblatt
Punkt 3:
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenbezeichnung
C - Ätzend
Besondere Gefahrenhinweise
R34 Verursacht Verätzungen.
R37Reizt die Atmungsorgane.
Klarwaschmittel XY, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R34
Verursacht Verätzungen.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
ätzend corrosif
enthält:
Silikate
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
118
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus den Punkten 11 und
12 des Sicherheitsdatenblattes ableiten:
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Akute Toxizität
Nicht akut toxisch.
Lokale Effekte
Haut:
ätzend
Augen:
ätzend
Atemwege:
reizend
Sensibilisierung
Keine Sensibilisierung bekannt.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Ökotoxische Wirkungen
Keine aquatische Toxizität bekannt.
Persistenz / Abbaubarkeit
Aufgrund der eingesetzten Rohstoffe
biologisch gut abbaubar.
119
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden:
„Bei diesem Produkt muss ich Sie darauf hinweisen, dass
es sich um ein ätzendes Waschmittel handelt. Es verätzt
Haut und Augen. Es kann beim Einatmen der Dämpfe die
Lunge reizen. Für die Umwelt besteht keine Gefahr, es ist
biologisch gut abbaubar.“
120
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Schutzmassnahmen und
Verhaltensregeln lassen
sich aus den S-Sätzen
ableiten. Diese sind in
Punkt 15 des
Sicherheitsdatenblattes
sowie auf der Etikette
angegeben.
15. VORSCHRIFTEN
Symbole
C - Ätzend.
R-Sätze
R34
R37
S-Sätze
S2:
S24/25:
S26:
S39:
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Atmungsorgane.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich
mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Klarwaschmittel XY, 500 ml
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
R34
Verursacht Verätzungen.
R37
Reizt die Atmungsorgane.
ätzend corrosif
enthält:
Silikate
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24/25
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S26
Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
121
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Weitere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich aus den Punkten 7
und 8 des Sicherheitsdatenblattes ableiten:
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Handhabung
Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden.
Vermeiden von Staubentwicklung.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen halten. Nicht an der Sonne
lagern.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Expositionsgrenzwert(e)
Keine arbeitshygienischen Grenzwerte.
Persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen.
Atemschutz
Beim Auftreten von Stäuben: Aktivkohlemaske oder
Atemschutzgerät tragen.
122
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden:
„Bei der Verwendung des Produktes müssen Sie diese Sicherheitsratschläge auf
der Etikette beachten. Es muss kindersicher aufbewahrt werden und es darf nicht
auf die Haut oder in die Augen kommen. Zu Ihrem Schutz sollten Sie
Handschuhe und eine Brille tragen, wenn Sie das Produkt verwenden. Auch
sollten Sie darauf achten, dass kein Staub aufgewirbelt wird, weil das Produkt
sonst eingeatmet werden kann. Der Behälter sollte immer dicht verschlossen
gelagert werden und nie in der Sonne stehen.“
123
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung)
Das Verhalten im Gefahrfall, also bei Brand und unbeabsichtigter Freisetzung,
lässt sich zum Teil aus Punkt 8 (siehe oben) sowie aus den Punkten 5 und 6
des Sicherheitsdatenblattes ableiten.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasser im Vollstrahl.
Besondere Gefährdungen
Keine.
Besondere Schutzausrüstung
Übliche Massnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Besondere Löschhinweise
Keine besonderen Massnahmen erforderlich.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Schutz von Personen Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Schutz der Umwelt
Nicht unverdünnt in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Aufräumarbeiten
Mechanisch aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
124
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung)
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden:
„Wenn dennoch Staub auftritt, sollten Sie diesen nicht einatmen, d.h.
gut lüften, den Raum verlassen und an die frische Luft gehen. Sollten
Sie etwas von dem Produkt verschütten, können Sie es normal
aufwischen und in den Abfall geben. Reste können Sie mit Wasser
nachspülen. Wenn das Pulver ins Waschbecken oder WC gelangt, mit
viel Wasser nachspülen. Im Falle eines Brandes kann mit dem
Hausfeuerlöscher oder mit Wasser (feuchte Decke) gelöscht werden.“
125
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe
Erste Hilfe-Massnahmen lassen sich aus Punkt 4 des Sicherheitsdatenblattes
ableiten.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Einatmen
Sofort an die frische Luft, bei Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser abspülen und bei
Beschwerden Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und
ärztlichen Rat einholen. (Verpackung oder Etikett
vorzeigen).
126
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden:
„Falls Sie das Pulver trotz aller Vorsichtsmassnahmen einatmen, müssen Sie sofort an
die frische Luft gehen. Wenn Sie Beschwerden haben, den Arzt aufsuchen. Wenn das
Produkt an die Haut oder in die Augen kommt, sofort mit viel Wasser abwaschen und
bei Beschwerden ebenfalls sofort den Arzt aufsuchen. Falls jemand das Produkt
verschluckt, den Mund sofort mit viel Wasser ausspülen und auf jeden Fall zum
Arzt gehen. Wenn Sie wegen einem Unfall mit dem Produkt zum Arzt müssen, sollten
Sie immer entweder das Etikett oder gleich die ganze Verpackung mitnehmen und
dem Arzt zeigen.“
127
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung
Hinweise auf die sachgerechte Entsorgung lassen sich aus
Punkt 13 des Sicherheitsdatenblattes ableiten.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt
Müllverbrennung mit Genehmigung der örtlichen Behörde.
Ungereinigte Verpackungen Müllverbrennung mit Genehmigung der
örtlichen Behörde.
128
Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt folgendermassen abgehandelt werden:
„Falls Sie Reste vom Produkt nicht mehr brauchen,
müssen Sie diese uns zurückbringen oder in der
Sammelstelle Ihrer Gemeinde abgeben. Die
Verpackung bringen Sie am besten auch zu uns zur
Entsorgung zurück.“
Vielen Dank.
129
Kontrollfragen
Beratung
15. Was sollte der Kunde bei der Verwendung von umweltgefährlichen
Produkten beachten?
a nicht ins WC schütten
b nicht im Freien verwenden
c nicht in die Kanalisation gelangen lassen
d das Produkt darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.
130
Kontrollfragen
Beratung
16. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt
ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist?
C
a Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die
Kanalisation gelangen.
b Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille
/ Schutzbrille tragen.
c Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine
Atemschutzmaske tragen.
d Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung
Handschuhe tragen.
131
Kontrollfragen
Beratung
17. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt
ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist?
N
a Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in die
Kanalisation gelangen.
b Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine Brille
/ Schutzbrille tragen.
c Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Sie sollten bei der
Verwendung einen Schutzanzug tragen.
d Das Produkt ist umweltgefährlich. Die leere Verpackung müssen
Sie hier oder bei einer Sammelstelle abgeben.
132
Kontrollfragen
Beratung
18. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt
ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist?
T
a Das Produkt ist giftig. Es darf in die Hände von Kindern gelangen.
b Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Für die Verwendung gibt es
keine speziellen Anweisungen.
c Das Produkt ist sehr giftig. Sie sollten bei der Verwendung einen
Schutzanzug tragen.
d Das Produkt ist giftig. Sie sollten jeglichen Kontakt mit dem
menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt
aufsuchen.
133
Kontrollfragen
Beratung
19. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt
ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol gekennzeichnet ist?
a Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Jeglicher Kontakt mit dem
menschlichen Körper sollte vermieden und bei Unwohlsein sofort der
Arzt aufgesucht werden.
Xn
b Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es besteht keine
Beratungspflicht.
c Das Produkt ist gesundheitsschädlich. Es sollte nicht in die
Kanalisation gelangen.
d Das Produkt ist reizend. Es besteht keine Beratungspflicht.
134
Kontrollfragen
Beratung
20. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt mit
folgendem R-Satz gekennzeichnet ist: R6: „Mit und ohne Luft
explosionsfähig“?
a Das Produkt kann explodieren. Es sollte nicht in die Nähe von
Zündquellen kommen.
b Das Produkt ist nicht mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet. Es
besteht keine Beratungspflicht.
c Das Produkt kann explodieren. Bei der Verwendung nicht rauchen.
d Nur wenn das Produkt auch noch mit dem Symbol
gekennzeichnet ist, besteht eine Beratungspflicht.
E
135
Chemikalien-Ansprechperson
Jeder Betrieb und jedes Geschäft, das gefährliche Chemikalien benutzt
oder verkauft, muss eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen.
Sie dient den kantonalen Vollzugsbehörden als Kontaktperson und
muss in bestimmten Fällen unaufgefordert mitgeteilt werden (siehe Art.
3 der Verordnung über die Chemikalien- Ansprechperson SR
813.113.11). Z.B muss jeder Betrieb der eine Person mit Sachkenntnis
beschäftigt den kantonalen Vollzugsbehörden unaufgefordert eine
Chemikalien- Ansprechperson mitteilen. Die ChemikalienAnsprechperson muss in erster Linie diejenigen Personen bezeichnen
können, die die Pflichten gegenüber den Behörden, die sich aus dem
Umgang des Betriebs mit gefährlichen Chemikalien ergeben,
wahrnehmen.
Weitere Auskünfte bei den
kantonalen Vollzugsbehörden:
www.gsg-ssit.ch
136
Welche Gesetze sind wichtig?
Am 1.8.2005 wurde ein neues Chemikalienrecht in der Schweiz in Kraft
gesetzt. Die wichtigste Neuerung besteht in der weitgehenden Anpassung an
das Chemikaliengesetz der Europäischen Union. Vielfach bezieht sich das
Schweizer Chemikalienrecht auf die Gesetze der Europäischen Union (EU).
Grundkenntnisse der EU-Chemikaliengesetzgebung sind deshalb wichtig.
Ziel dieser Gesetze ist, das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie
die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien zu schützen.
§
§
§
§§
§
137
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikaliengesetz (ChemG)
= Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und
Zubereitungen (bereits im Jahr 2000 in Kraft getreten)
Das Schweizer Chemikaliengesetz ist
das übergreifende Gesetz für den
Bereich Chemikalien und regelt den
Umgang mit allen Chemikalien, d.h. das
Herstellen, Im- oder Exportieren,
Verkaufen, Lagern, Verwenden oder
Entsorgen.
138
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalienverordnung (ChemV)
= Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und
Zubereitungen (am 1.8.2005 in Kraft getreten)
Die Chemikalienverordnung regelt
• die Beurteilung der Gefahren und Risiken für das Leben und die Gesundheit des
Menschen und der Umwelt, die von Chemikalien ausgehen können,
• die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (d.h. Verkauf, Abgabe, Import) von
Chemikalien,
• die Pflichten des Herstellers und der Betriebe, die Chemikalien verkaufen, nach dem
Inverkehrbringen,
• die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien,
• den Umgang mit Chemikalien, die den Menschen oder die Umwelt gefährden
können,
• die Bearbeitung von Daten über Chemikalien durch die Vollzugsbehörden, d.h.
Bundesbehörden oder kantonale Behörden.
139
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV)
= Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten
besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (in
Kraft getreten am 1.8.2005)
Die ChemRRV verbietet oder schränkt den Umgang mit bestimmten besonders
gefährlichen Stoffen (Definition von Stoff siehe S. 13), Gemischen von Stoffen
(Zubereitungen) und Gegenständen, die Chemikalien enthalten, ein.
Die ChemRRV regelt, wer mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen,
Zubereitungen und Gegenständen umgehen darf und was er dabei wissen und
beachten muss. In den Anhängen dieser Verordnung befindet sich eine Liste
von Chemikalien, die in der Schweiz verboten sind bzw. deren Verwendung
eingeschränkt ist.
140
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Biozidprodukteverordnung (VBP)
= Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit
Biozidprodukten (am 1.8.2005 in Kraft getreten)
Die VBP regelt das Inverkehrbringen (d.h. Verkauf, Abgabe, Import) von
Biozidprodukten und ihren Wirkstoffen (Ein Wirkstoff ist ein chemischer Stoff,
der als Biozid (Def: S. 231) oder Pflanzenschutzmittel (Def: S. 237) wirkt. Ein
Biozidprodukt ist ein Gemisch aus einem oder mehreren Wirkstoffen und
Hilfsstoffen.). Ausserdem regelt sie den Umgang mit Biozidprodukten.
Beispielsweise wird die Zulassung von Biozidprodukten und ihre
Kennzeichnung in der VBP geregelt.
141
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV)
(am 1.8.2005 in Kraft getreten)
Die PSMV soll sicherstellen, dass
Pflanzenschutzmittel (Def: S. 237) für den
Zweck, für den sie hergestellt sind, auch
funktionieren und dass Nebenwirkungen auf
Mensch, Tier und Umwelt so klein wie
möglich sind.
Ausserdem regelt die PSMV das
Inverkehrbringen von und den Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln, z. B. die Zulassung
solcher Produkte und ihre Kennzeichnung.
142
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über
die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders
gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
(am 1.8.2005 in Kraft getreten)
Diese Verordnung definiert die Sachkenntnis und legt fest, wer über
Sachkenntnis verfügen muss.
Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über
die Chemikalien-Ansprechperson (VAP), in Kraft getreten am
1.8.2005
Diese Verordnung legt fest, dass Betriebe, die mit Chemikalien umgehen,
eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen müssen und welches die
Aufgaben und Anforderungen an diese Person sind. (Siehe S. 136)
143
Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Umweltschutzgesetz (USG)
= Bundesgesetz über den Schutz der Umwelt von 1983
Das Ziel dieses Gesetzes ist, Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre
Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder
lästige Einwirkungen zu schützen sowie die natürlichen
Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die
Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten. Auch Ziel ist die Vorsorge
gegen schädliche Einwirkungen.
144
Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Für chemische Stoffe:
Richtlinie 67/548/EWG (1967)
Diese Richtlinie trat 1967 in der EU in Kraft, um die
nationalen Bestimmungen der Mitgliedsländer zu
vereinheitlichen. Bisher ist sie siebenmal geändert
worden, das letzte Mal 1992. Sie regelt die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher
Chemikalien. Diese Richtlinie enthält eine Vielzahl
technischer Anhänge, z. B. in Anhang I die Liste
gefährlicher Stoffe (ca. 7000 Stoffe; Definition Stoff siehe
S. 13) mit ihren Einstufungen und in Anhang II die
Gefahrensymbole und –bezeichnungen für gefährliche
Stoffe und Zubereitungen (Gemischen von Stoffen).
145
Welche EU-Gesetze sind wichtig?
Für Zubereitungen:
Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Diese Richtlinie regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
gefährlicher Gemische von Stoffen (Zubereitungen). Sie ist 2002
definitiv in Kraft getreten.
Sicherheitsdatenblätter:
Richtlinie 91/155/EWG (1991)
Diese Richtlinie legt die einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblatts für
gefährliche Chemikalien fest.
Verbotsrichtlinie:
Richtlinie 76/769/EWG (1976)
Diese Richtlinie legt Beschränkungen und Verbote für gewisse gefährliche
Chemikalien fest.
146
Kontrollfragen
Gesetze
21. Der Zweck des Schweizer Chemikaliengesetzes ist es, den Menschen und
die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Chemikalien zu schützen.
Zu diesem Zweck beinhaltet das Chemikaliengesetz
a Gebrauchsanweisungen für Pflanzenschutzmittel.
b konkrete Anweisungen für Verkaufsgespräche von Verkäufer zu Kunde
(basierend auf Sicherheitsdatenblatt, Etikette und Gebrauchsanweisung).
c Bestimmungen über den Umgang mit allen Chemikalien.
d Bestimmungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von
Chemikalien.
147
Kontrollfragen
Gesetze
22. Das übergreifende Schweizer Gesetz für Chemikalien heisst:
a Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung.
b Chemikaliengesetz.
c Chemikalienverordnung.
d Richtlinie 1999/45/CH.
148
Kontrollfragen
Gesetze
23. In welchem Gesetz finde ich eine Liste von in der Schweiz verbotenen
Chemikalien?
a Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung.
b Chemikaliengesetz.
c Chemikalienverordnung.
d Richtlinie 1999/45/CH.
149
Kontrollfragen
Gesetze
24. In welchem Gesetz kann ich die offizielle Einstufung und Kennzeichnung
von ca. 7000 Stoffen nachlesen?
a Anhänge der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung.
b Chemikaliengesetz.
c Chemikalienverordnung.
d Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG.
150
Kontrollfragen
Gesetze
25. Die Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die
erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe besonders gefährlicher Stoffe und
Zubereitungen legt fest:
a was Sachkenntnis ist.
b wie ein Verkaufsgespräch für bestimmte besonders gefährliche Chemikalien
konkret auszusehen hat.
c wer über Sachkenntnis verfügen muss.
d das Aufgabenfeld der Chemikalien-Ansprechperson.
151
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Auf der Seite des Produktes:
Gefährliche Produkte können durch ungefährliche
Chemikalien ersetzt werden, die den gleichen Zweck
erfüllen. Gefährliche Inhaltsstoffe in Produkten können
durch weniger gefährliche Inhaltsstoffe ersetzt werden.
Auf der Seite der Anwendung:
Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf die
sachgemässe Verpackung, Lagerung und den
sachgemässen Umgang zu achten.
Auf der Entsorgungsseite:
Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine
sachgerechte Entsorgung gefährlicher Produkte und ihrer
Behälter zu achten.
152
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Produkteseite:
Gefährliche Chemikalien sollen wenn möglich durch
ungefährliche Chemikalien ersetzt werden, die den gleichen
Zweck erfüllen.
Beispiel: Statt des gefährlichen Naphthalins, welches früher in
Mottenkugeln verwendet wurde, sind heute Mottenfallen erhältlich,
die die Motten mit sogenannten Pheromonen anlocken. Dies sind
von Motten selbst produzierte, ungefährliche Lockstoffe.
Überlegen Sie, ob Sie im Sortiment in Ihrem Geschäft gefährliche
Chemikalien nicht durch harmlosere ersetzen und verkaufen
können.
153
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung – Verpackung:
Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen so beschaffen sein, dass
vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann. D.h. sie müssen
genügend dicht sein.
Gefährliche Produkte dürfen nicht in solche Behälter verpackt oder bei der
Abgabe abgefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit
Lebensmitteln verwechselt werden kann. Das heißt zum Beispiel, das ein
ätzender, flüssiger WC-Reiniger niemals in eine Cola-Flasche umgefüllt
werden darf, da es zu Verwechslungen kommen kann.
154
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung
Räume, in denen gefährliche Produkte gelagert werden, sollen kühl und gut belüftet sein.
Gefährliche Produkte sind so aufzubewahren, dass Missbrauch und Fehlgebrauch nach
Möglichkeit verhindert werden. Alle besonders gefährlichen Chemikalien müssen
unzugänglich für unbefugte Personen aufbewahrt werden (z. B. geschlossener „(Gift)schrank“
im Geschäft, keine Selbstbedienung).
Auch ist das Verfallsdatum der Produkte zu beachten. Wenn Verpackungen, z. B. Spraydosen,
nach zu langer Lagerung durchrosten, können gefährliche Inhaltsstoffe austreten und
Menschen in Gefahr bringen.
Chemische Produkte sollten grundsätzlich nicht in der Nähe von Lebensmitteln (auch
verpackten) gelagert werden, da Dämpfe auch aus verschlossenen Verpackungen austreten
und die Lebensmittel vergiften können.
155
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung
Bei der Lagerung muss ebenfalls darauf geachtet werden,
ob es Chemikalien gibt, neben denen das Produkt nicht
gelagert werden darf (Sicherheitsdatenblatt Punkt 7), weil es
zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen könnte.
(Zusammenlagerverbote)
Beispielsweise sollten Säuren (z. B. Essigreiniger) nicht
neben Laugen (z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger) gelagert
werden, da sie miteinander heftig, d.h. unter Verspritzen und
Wärmeentwicklung, reagieren können.
Eine (unvollständige) Übersicht gibt die folgende Tabelle. Es
sind aber zusätzlich die spezifischen Anweisungen im
Sicherheitsdatenblatt zu beachten.
156
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Lagerung
Chemisches Produkt
Nicht lagern neben…
Säuren, z. B. Essigreiniger
Laugen, z. B. Abflussreiniger, WC-Reiniger
Starke Oxidationsmittel
(brandfördernde Produkte),
z. B. gewisse Unkrautvertilgungsmittel
(“Unkraut-Ex”), Feuerwerkskörper
Organischen Säuren, z. B. Essig, Essigreiniger
Laugen (s.o.)
Säuren (s.o.)
Hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche
Flüssigkeiten
Oxidationsmitteln, z. B. brandfördernden
Produkten
Oxidationsmittel, z. B.
brandfördernde Produkte
hochentzündlichen, leichtentzündlichen und
entzündlichen Produkten, Zündquellen
Hochreaktive Produkte
(Sicherheitsdatenblatt beachten)
anderen Chemikalien und nebeneinander
157
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang
Unter dem Ausdruck „Umgang“ mit
Chemikalien“ versteht man nicht nur
das Arbeiten in Laboratorien, wie
vielleicht nahe liegt, sondern jede
Tätigkeit im Zusammenhang mit
Chemikalien. Insbesondere ist das
Herstellen, Einführen, Ausführen,
Verkaufen, Lagern, Aufbewahren,
Transportieren, Verwenden, Entsorgen
damit gemeint.
158
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang
Für jeden, der mit Chemikalien umgeht, besteht die so genannte
Sorgfaltspflicht: Er muss die gefährlichen Eigenschaften beachten und die
zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt erforderlichen Maßnahmen
treffen. Insbesondere sind die Informationen des Herstellers zu beachten,
also Etikette, Gebrauchsanweisung und Sicherheitsdatenblatt.
Der „Umgang“ mit Bioziden und Pflanzenschutzmitteln (in der Schweiz in
der Biozidprodukteverordnung und in der Pflanzenschutzmittelverordnung
geregelt) ist an besondere Anforderungen geknüpft. So dürfen giftige
(mit T:
gekennzeichnete) Biozide nicht an Privatpersonen verkauft
werden.
159
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Anwendung - Umgang
Insbesondere der direkte Kontakt mit Chemikalien, wie z. B. beim Umfüllen
oder Verwenden, kann eine persönliche Schutzausrüstung erfordern.
Hinweise darauf sind den S-Sätzen (Etikette, Sicherheitsdatenblatt) sowie
aus Punkt 8 des Sicherheitsdatenblattes zu entnehmen.
Eine persönliche Schutzausrüstung besteht beispielsweise aus:
Atemschutz: Gasfilter, Partikelfilter, Isoliergeräte
Augenschutz: Schutzbrille, Gesichtsschirm
Handschutz: Handcreme, Handschuhe
Körperschutz: Schürze, Schutzkleidung
160
Wie können Mensch und Umwelt vor dem Einfluss gefährlicher
Chemikalien geschützt werden?
Entsorgung
Zum Schutz von Mensch und Umwelt ist auf eine sachgerechte Entsorgung von
chemischen Produkten bzw. Produktresten und leeren Behältern zu achten.
Angaben über die Entsorgung finden sich auf der Etikette (z. B. S-Sätze) sowie in Punkt 13
des Sicherheitsdatenblatts.
Insbesondere wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften aufweist, darf es
nicht in die Kanalisation gelangen (d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in den
Fluss). Grundsätzlich sollten überhaupt keine chemischen Produkte über das Abwasser
entsorgt werden. Chemikalien können biologische Reingungsstufen in Kläranlagen
zerstören ( Kosten!) und gelangen danach unverändert in die Umwelt.
Reste von chemischen Produkten müssen der Verkaufsstelle oder einer
Sammelstelle zurückgegeben werden. Verkaufsstellen sind zur
Rücknahme aller gefährlichen Chemikalien von Privatkunden verpflichtet.
Weitere Informationen zum Thema Entsorgung und Rücknahme finden sich
im Kapitel „Was muss ein Verkäufer beachten?“
161
Kontrollfragen
Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen
Chemikalien
26. Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor
gefährlichen Chemikalien geschützt werden?
a Anstatt gefährlicher Produkte weniger gefährliche, die den gleichen Zweck
erfüllen, verkaufen.
b Für eine sachgerechte Entsorgung zurückgegebener gefährlicher Produkte
sorgen.
c Bei der Lagerung darauf achten, dass chemische Produkte nicht neben
Lebensmitteln gelagert werden.
d Beim Verkauf immer die persönliche Schutzausrüstung tragen.
162
Kontrollfragen
Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen
Chemikalien
27. Wie kann ein Geschäft dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt vor
gefährlichen Chemikalien geschützt werden?
a die Kunden beim Kauf von gefährlichen Produkten umfassend beraten.
b besonders gefährliche Chemikalien in Selbstbedienung verkaufen.
c besonders gefährliche Chemikalien unzugänglich für unbefugte Personen
aufbewahren.
d die Informationen des Herstellers (Etikette, Sicherheitsdatenblatt,
Gebrauchsanweisung) in jedem Fall beachten.
163
Kontrollfragen
Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen
Chemikalien
28. Bei der Lagerung von chemischen Produkten ist darauf zu achten, dass
a nur giftige Produkte nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen, weil
Chemikaliendämpfe die Lebensmittel vergiften könnten.
b hochentzündliche nicht neben brandfördernden Produkten gelagert werden
dürfen.
c gefährliche Produkte zugänglich für unbefugte Personen gelagert werden.
d sie grundsätzlich nicht neben Lebensmitteln gelagert werden dürfen.
164
Kontrollfragen
Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen
Chemikalien
29. Die Verpackungen gefährlicher Produkte müssen folgendermaßen
beschaffen sein:
a vom Inhalt darf nichts ungewollt nach außen gelangen.
b sie müssen genug dicht sein.
c sie dürfen nicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können.
d ätzende Produkte dürfen nicht in Flaschen verkauft werden.
165
Kontrollfragen
Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen
Chemikalien
30. Bei der Entsorgung gefährlicher Produkte muss ein Kunde wissen, dass
a sie in die Kanalisation entsorgt werden dürfen, weil sie in der
Abwasserreinigungsanlage abgebaut werden.
b Produktreste bei der Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle abgegeben
werden müssen.
c die Verkaufsstelle nicht zur Rücknahme des Produktes verpflichtet ist.
d insbesondere umweltgefährdende Chemikalien nicht in die Kanalisation
gelangen dürfen.
166
Was muss ein Verkäufer beachten?
Welche Chemikalien dürfen im Detailhandel an Privatpersonen
verkauft resp. nicht verkauft werden?
• Nur zugelassene, registrierte oder anerkannte (und dementsprechend
gekennzeichnete) Produkte dürfen im Detailhandel verkauft werden.
• Sehr giftige Produkte
(T+) dürfen nicht an Privatpersonen verkauft
werden (Ausnahme: Motorentreibstoffe wie Benzin, Diesel)
• Biozide, die giftig
werden.
(T) sind, dürfen nicht an Privatpersonen verkauft
• Besonders gefährliche Chemikalien (Definition S. 52) dürfen nicht in
Selbstbedienung abgegeben werden (Ausnahmen: Motorentreibstoffe wie
Benzin, Diesel)
• Für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln muss bei der Zulassungsstelle
(Bundesamt für Landwirtschaft, www.blw.admin.ch) eine Verkaufserlaubnis
eingeholt werden.
167
Was muss ein Verkäufer beachten?
Allgemeine Informationspflicht
Laut Chemikaliengesetz (Artikel 7) besteht eine allgemeine
Informationspflicht gegenüber dem Kunden. Der Verkäufer von
Chemikalien muss den Kunden sowohl über die gesundheits- und
umweltrelevanten Eigenschaften und Gefahren, sowie über die erforderlichen
Vorsichts- und Schutzmassnahmen informieren. Im Einzelhandel braucht es
dafür besondere Sachkenntnis.
Die Informationen müssen verständlich und richtig an den Kunden
weitergegeben werden. Dies bedingt, dass Sicherheitsdatenblätter,
Gebrauchsanweisungen und Etiketten richtig interpretiert und verstanden
werden.
168
Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht
Rückgabepflicht: Der Kunde muss Reste gefährlicher
Chemikalien der Verkaufsstelle oder zu einer Sammelstelle
zurückbringen.
Rücknahmepflicht: Der Verkäufer ist zur Rücknahme aller
gefährlicher Chemikalien (betrifft auch Biozide) von
Privatkunden verpflichtet (Artikel 22, Chemikaliengesetz).
Kleinere Mengen müssen kostenlos entgegengenommen
werden.
Entsorgungspflicht: zurückgenommene gefährliche
Chemikalien müssen vom Betrieb fachgerecht entsorgt
werden. Im Allgemeinen nehmen die Hersteller
Chemikalienreste zur Entsorgung zurück.
169
Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht
Batterien und Akkumulatoren
Für Batterien und Akkumulatoren gelten besondere Bestimmungen beim Verkauf
und bei der Rücknahme (Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung, Anhang 2.15).
Verkaufsstellen müssen an gut sichtbarer Stelle deutlich
darauf hinweisen, dass
• gebrauchte Batterien und Akkumulatoren einer Verkaufsoder Sammelstelle übergeben werden müssen,
• gebrauchte Batterien und Akkumulatoren in der
Verkaufsstelle zurückgenommen werden
• Batterien und Akkumulatoren zur Finanzierung der
Entsorgung mit einer Gebühr belastet sind.
170
Was muss ein Verkäufer beachten?
Rückgabe- und Rücknahmepflicht, Entsorgungspflicht
Batterien und Akkumulatoren
Kunden müssen gebrauchte Batterien und
Akkumulatoren einer Verkaufs- oder Sammelstelle
zurückbringen. Batterien und Akkumulatoren bis zu
einem Gewicht von 5 kg müssen unentgeltlich
zurückgenommen werden. Batterien und
Akkumulatoren mit einem Gewicht von über 5 kg,
die im Sortiment geführt werden, müssen ebenfalls
zurückgenommen werden.
171
Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf
Wenn im Detailhandel besonders gefährliche Chemikalien verkauft werden,
muss der Verkäufer den Kunden über erforderliche Schutzmassnahmen und die
vorschriftsmäßige Entsorgung angemessen informieren.
Ausdrücklich auf Schutzmassnahmen und Entsorgung
hinzuweisen ist bei Chemikalien, die
• sehr giftig (T+)
• giftig (T)
•
•
•
•
•
mit den R-Sätzen
R45: Kann Krebs erzeugen,
R46: Kann vererbbare Schäden verursachen,
R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen,
R60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen,
oder R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen,
• oder explosionsgefährlich (E)
Verkauf an
Privatpersonen nicht
erlaubt.
Abgabe
nur an
Berufsleute
sind.
172
Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten
Bei der Abgabe im Detailhandel von Chemikalien, die
giftig (T),
explosionsgefährlich (E),
oder ätzend (C) (mit R35:
Verursacht schwere Verätzungen)
sind und Produkten zur Selbstverteidigung (Pfeffersprays) muss der Verkäufer folgende
Daten aufzeichnen:
•
•
•
•
•
Identität des Käufers (Identitätskarte, Name, Adresse),
Name und Menge der Chemikalie,
Verwendungszweck,
Verkaufsdatum.
Ausserdem ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers einzuholen, dass er das Produkt
unter der Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Hinweise des Herstellers
sachgerecht verwendet.
Diese Aufzeichnungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Eine Vorlage für die
Datenaufzeichnung (Abgabebuch) kann bestellt (siehe nächste Seite) oder auf
den Websites der kantonalen Vollzugsbehörden heruntergeladen werden.
173
Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf – Aufnahme von Kundendaten
Vorlage für die Datenaufzeichnung (Abgabebuch)
Zu Beziehen unter www.bbl.admin.ch/internet/produkte_und_dienstleistungen/online_shop/alle/index.html?lang=de unter der Nummer 311.589
174
Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf
Alle besonders gefährlichen Chemikalien dürfen nur an mündige,
urteilsfähige Personen (d.h. z. B. nicht an Kinder) abgegeben werden.
Dies bedeutet, dass der Kunde imstande sein muss, die gefährlichen
Eigenschaften zu beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit
und Umwelt erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (Ausnahme: unmündige
Personen, die beruflich oder gewerblich mit diesen Stoffen umzugehen
haben. Z.B Lehrlinge)
175
Was muss ein Verkäufer beachten?
Besondere Pflichten beim Verkauf
Abgabepflicht für Sicherheitsdatenblätter:
Ein Sicherheitsdatenblatt muss im Detailhandel kostenlos in der vom Kunden
gewünschten Amtssprache abgegeben werden, wenn ein beruflicher oder
gewerblicher Verwender dieses verlangt.
Wenn z. B. ein Maler für berufliche Zwecke einen besonders gefährlichen Lack
kauft und ein Sicherheitsdatenblatt verlangt, muss der Verkäufer ihm eines
abgeben.
176
Übersicht über die Pflichten eines Verkäufers von
besonders gefährlicher Chemikalien an Privatpersonen
Gefahrenmerkmal
Sehr giftig
Giftig
Ätzend
VerkaufsVorschriften
T+
Verkauf an Private
Verboten
T
C
Explo- Umweltgesionsge- fährlich mit
fährlich
R 50/53
E
N
Produkte mit SelbstR1, R4, R5, verteidiR6, R16,
gungsR19, R44
sprays
F
Erlaubt (ausser
Biozidprodukte mit
T sowie Produkte
mit R45, R46,
R49, R60, R61)
Mindestalter Käufer
(ausser Lehrlinge)
Leichtentzündlich mit R
15 oder R17
Erlaubt
Nicht
anwendbar
Verkauf in
Selbstbedienung
18 Jahre
Verboten
Aufzeichnung des
Kaufes durch den
Verkäufer
(Personalien des
Käufers)
Nicht
Erforderlich
anwendbar
Information des
Käufers durch den
Verkäufer
Nicht
anwendbar
Sachkenntnis des
Verkäufers
Nicht
anwendbar
Erforder- Erforderlich wenn lich
R 35
(„stark
ätzend“)
Erforderlich
Nicht erforderlich
Erforderlich
Erforderlich
177
Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
(Ein Vorschlag: je nach Betrieb können Anpassungen erforderlich sein.)
1. Von allen Produkten, für die eine Kunden-Beratungspflicht besteht (alle besonders
gefährlichen Chemikalien) eine Liste machen.
2. Dafür sorgen, dass diese Produkte für die Kunden unzugänglich aufbewahrt werden
(„Giftschrank“).
3. Anhand der verfügbaren Daten (Sicherheitsdatenblatt, Etikette, Gebrauchsanweisung
etc.) für jedes Produkt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten
schreiben, über die der Kunde beraten werden muss.
4. Eine Liste aller Produkte erstellen, die giftig (T), explosionsgefährlich (E) oder ätzend
(C) (mit R35) sind. Beim Verkauf dieser Produkte muss der Verkäufer die Identität des
Käufers etc. aufschreiben (S. 173). Ein Formular erstellen/bestellen, in welches diese
Daten beim Verkauf eingetragen werden können.
5. Eine Liste aller Produkte erstellen, die als giftig mit R45, R46, R49, R60 oder R61
oder als explosionsgefährlich gekennzeichnet sind. Für diese Produkte besteht eine
besonders ausdrückliche Beratungspflicht resp ein Verkaufsverbot an Privatkunden.
178
Wie gehe ich konkret vor (Abläufe im Geschäft)?
6. Schulung aller Verkäufer im Geschäft, die besonders gefährliche Produkte
verkaufen: Inhalte der Zusammenfassungen aus Punkt 3
(produktespezifisches Wissen) und die Pflicht, beim Verkauf der Produkte aus
Punkt 4 gewisse Daten über den Kunden aufzunehmen.
7. Die Listen der besonders gefährlichen Produkte an einem zentralen Ort
aufbewahren und alle Verkäufer über diesen Ort informieren: Listen aus Punkt
1, 4 und 5 sowie das Formular aus Punkt 4.
8. Die Zusammenfassungen aus Punkt 3 ebenfalls zentral aufbewahren und alle
anderen Verkäufer entsprechend informieren.
9. Kunden-Beratungsgespräche üben (siehe Kurzleitfaden).
179
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
31. Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein
folgendermaßen gekennzeichnetes Produkt kauft:
a Selbstverteidigungsspray.
b Umweltgefährlich „N“ mit R50/53.
c Gesundheitsschädlich „Xn“.
d. Ätzend mit R35
180
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
32. Ich muss Name und Adresse des Kunden aufschreiben, wenn er ein
folgendermaßen gekennzeichnetes Produkt kauft:
a Brandfördernd „O“.
b Explosionsgefährlich „E“.
c Giftig „T“.
d Hochentzündlich „F+“ mit R12.
181
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
33. Ich muss dem Kunden beim Verkauf ein Sicherheitsdatenblatt abgeben,
wenn:
a
er dies verlangt.
b
er das Produkt für berufliche Zwecke verwenden will.
c
das Produkt mit sehr giftig (T+)
d
er ein besonders gefährliches Produkt kauft.
gekennzeichnet ist.
182
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
34. Beim Verkauf von besonders gefährlichen Chemikalien ist zu beachten:
a
sie dürfen nur an mündige, urteilsfähige Privatpersonen und an berufliche
Verwender abgegeben werden.
b
sie dürfen an Minderjährige verkauft werden, wenn sie diese für ihre Eltern
kaufen.
c
sehr giftige (T+)
werden.
d
in jedem Fall ist Name und Adresse des Kunden aufzuschreiben.
Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft
183
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
35. Folgende Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden:
a sehr giftige Produkte.
b giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61.
c giftige Biozide.
d besonders gefährliche Produkte.
184
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
36. Folgende Produkte dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden:
a Pflanzenschutzmittel.
b umweltgefährliche Produkte.
c nicht zugelassene, registrierte, oder anerkannte Produkte.
d brandfördernde Produkte mit R8.
185
Kontrollfragen
Was muss ein Verkäufer beachten?
37. Folgende Produkte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden:
a Motorentreibstoffe, z. B. Benzin, Diesel.
b giftige Produkte mit R45, R46, R49, R60, oder R61.
c Biozide.
d besonders gefährliche Produkte.
186
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Die vorliegende Schulung vermittelt nur die Grundlagen von
produktespezifischem Wissen. Sachkenntnis hat erst, wer die gefährlichen
Eigenschaften von allen gefährlichen Produkten in seinem Sortiment kennt.
Welches sind die wichtigsten Informationsquellen zur selbständigen
Aneignung von produktespezifischem Wissen?
-Hauptinformationsquellen:
Etikette, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung.
Sicherheitsdatenblätter sind kritisch zu lesen und mit der eigenen Erfahrung und eventuell
anderen Datenquellen zu vergleichen. Finden sich in verschiedenen Datenquellen
gegensätzliche Angaben, ist am besten vom schlimmsten Fall auszugehen.
Weitere Informationsquellen sind:
Informationen und Angaben des Herstellers
Die Telefonnummer und Adresse des Herstellers ist jeweils auf der Etikette sowie dem
Sicherheitsdatenblatt angegeben.
Anhänge der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung
(ChemRRV) für besonders gefährliche Klassen von Chemikalien, z. B. Auftaumittel,
Anstrichfarben- und Lacke, Batterien und Akkumulatoren, etc.
187
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Informationsquellen zur Erarbeitung von produktespezifischem Wissen
(Fortsetzung):
Vorsicht: Alle Informationen müssen kritisch hinterfragt werden!!
•
•
•
•
•
•
•
http://ecb.jrc.it/classification-labelling/  search classlab  Anhang I der Richtlinie
67/548/EWG: Liste von ca 7000 offiziell eingestufter gefährlicher Stoffe. Offizielle und
verlässliche Informationsquelle.
http://ecb.jrc.it/esis Weitere Stofflisten der EU (Esis: European chemical substance
information system) Es kann nach Substanznamen, CAS-Nummern, R-Sätzen etc. gesucht
werden. Oft keine Gefahrstoffinfo.
http://www.hvbg.de/d/bia/fac/stoffdb/index.html Gestis-Stoffdatenbank des
berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz: Gefahrstoffinfo, Handhabung,
Lagerung, Entsorgung, MAK-Werte etc.
Sicherheitsdatenblätter bei Merck:
http://chemdat.merck.de/mda/ch/de/msds/index.html
Sicherheitsdatenblätter bei Sigma-Aldrich:
http://www.sigmaaldrich.com/catalog/search/AdvancedSearchPage
Betrieblicher Umweltschutz Baden-Württemberg (nach Branchen):
http://www.umweltschutz-bw.de/index.php?lvl=252
Informationen über gefährliche Chemikalien nach Branchen:
http://www.gefahrstoffe-im-griff.de/
188
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Chemische Produkte, für deren Verkauf ein Verkäufer Sachkenntnis
besitzen muss, lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen:
• Biozide (Definition S. 232)
• Pflanzenschutzmittel (Definition S. 237)
• Reinigungsmittel
• Klebstoffe
• Farben und Lacke, Lasuren….
Diese Liste ist nicht vollständig, es gibt eine Reihe von weiteren Produkten, die nicht
unter diese Kategorien fallen. Über die genannten Gruppen von Produkten und ihre
Untergruppen soll im Folgenden ein Überblick gegeben werden.
189
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide:
Biozide lassen sich laut der Verordnung für Biozidprodukte in der Schweiz in
folgende vier Hauptgruppen unterteilen:
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozidprodukte
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
Diese Hauptgruppen wiederum enthalten 23
Untergruppen (Produktarten).
190
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide:
Produktarten Biozide:
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozidprodukte
Produktart 1: Biozidprodukte für die menschliche Hygiene
Produktart 2: Desinfektionsmittel für den Privatbereich und den Bereich des
öffentlichen Gesundheitswesens sowie andere Biozidprodukte im Bereich des
öffentlichen Gesundheitswesens
Produktart 3: Biozidprodukte für die Hygiene im Veterinärbereich (Tierarzt)
Produktart 4: Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich
Produktart 5: Trinkwasserdesinfektionsmittel
191
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide:
Produktarten von Bioziden:
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
Produktart 6: Topf-Konservierungsmittel
(Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (ausser Lebens- und Futtermitteln) in Behältern
gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.)
Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel
Produktart 8: Holzschutzmittel
Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte
Materialien
Produktart 10: Schutzmittel für Mauerwerk
Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und
Verfahrenssystemen
Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel
Produktart 13: Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten
192
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide:
Produktarten von Bioziden:
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Produktart 14: Rodentizide (Bekämpfungsmittel gegen Mäuse, Ratten und andere Nagetiere.)
Produktart 15: Avizide (Bekämpfungsmittel gegen Vögel.)
Produktart 16: Molluskizide (Bekämpfungsmittel gegen Mollusken, z. B. Schnecken)
Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel
Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
(Bekämpfungsmittel gegen Arthropoden (z.B. Insekten, Spinnentiere und Schalentiere)).
Produktart 19: Repellentien und Lockmittel
(Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose Tiere wie z.B. Flöhe, Wirbeltiere
wie z.B. Vögel): hierzu gehören Produkte, die entweder unmittelbar oder mittelbar für die menschliche
Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich verwendet werden.)
193
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Biozide:
Produktarten von Bioziden:
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
Produktart 20: Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel
(Produkte zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln gegen Schadorganismen.)
Produktart 21: Antifouling-Produkte
(Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen
(Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, an Ausrüstung für die Aquakultur
und an anderen im Wasser eingesetzten Bauten.)
Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
(Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern oder Teilen davon.)
Produktart 23: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
(Bekämpfungsmittel gegen Schädlinge.)
194
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Pflanzenschutzmittel:
Klassen von Pflanzenschutzmitteln:
• Akarizide (Bekämpfung von Milben und Zecken)
• Bakterizide (Bekämpfung von Mikroorganismen, Bakterien)
• Fungizide (Bekämpfung von Pilzen)
• Herbizide (Bekämpfung von Pflanzen)
• Insektizide (Bekämpfung von Insekten)
• Molluskizide (Bekämpfung von Schnecken)
• Nematizide (Bekämpfung von Fadenwürmern)
• Biochemikalien (z. B. Pheromone = Lockstoffe)
• Phytoregulatoren (z. B. Wachstumsförderer)
• Repellentien ((Insekten)abwehrstoffe)
• Rodentizide (Bekämpfung von Nagetieren, z. B. Ratten)
• Talpizide (Bekämpfung von Maulwürfen)
• Virizide (Bekämpfung von Viren)
• Sonstige
195
Grundlagen des produktespezifischen Wissens
Weitere Produktgruppen, die oft gefährliche Eigenschaften haben :
Reinigungsmittel/ Lösungsmittel
Klebstoffe
Farben und Lacke, Lasuren
Entkalker
Treibstoffe
u.s.w
196
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Im Folgenden wird ein Beispiel aus der Produktkategorie Biozide
besprochen. Allenfalls werden später weitere Beispiele aus anderen
Produktkategorien (z. B. Pflanzenschutzmittel, WC-Reiniger, Entkalker
Klebstoffe etc.) und Gefahrenklassen (z. B. umweltgefährlich,
explosionsgefährlich, ätzend, giftig) folgen.
Aus Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung und Etikette sind die
wichtigsten Punkte zusammengestellt und für eine Kundenberatung
aufgearbeitet. In etwa dieser Art muss der Kunde beraten werden.
197
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel 1: Wespenspray. Er ist umweltgefährlich, gesundheitsschädlich und
hochentzündlich. Eine Kundenberatung muss erfolgen, weil das Produkt als
umweltgefährlich mit R50/53 eingestuft ist. Über die anderen gefährlichen
Eigenschaften „gesundheitsschädlich“ (Xn) oder „hochentzündlich“ (F+) muss
nicht zwingend informiert werden.
Als Wespenspray ist dieses Produkt ein Biozid (Produktart 18: Insektizide).
Wie bereits im Kurzleitfaden besprochen, muss über folgende Punkte
informiert werden:
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte
Freisetzung)
4. Erste Hilfe
5. Sachgerechte Entsorgung
198
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Folgende Tabelle gibt einen Überblick, wo die vorgenannten
Informationen zu finden sind.
Gliederungspunkt
Etikette
Punkt des
Sicherheitsdatenblatts
Gebrauchsanweisung
Gefahren für Mensch
und Umwelt
Gefahrensymbole, RSätze
Gefahrensymbole, R-Sätze:
3, 15;
Weitere Hinweise: 11 und 12
-
Schutzmassnahmen
und Verhaltensregeln
S-Sätze
S-Sätze: 15;
Weitere Hinweise: 7 und 8
Die genaue Verwendung
mit Schutzhinweisen ist
beschrieben.
Verhalten im
Gefahrfall (Brand,
unbeabsichtigte
Freisetzung)
-
5, 6 und 8
-
Erste Hilfe
-
4
-
Sachgerechte
Entsorgung
Zum Teil sind
Entsorgungshinweise
angegeben
13
Zum Teil sind
Entsorgungshinweise
angegeben
199
Produktespezifisches Wissen – Beispieletikette Wespenspray
Wespenspray 500 ml, Insektizid
Gesundheitsschädlich (Xn)
Umweltgefährlich (N)
Hochentzündlich (F+)
Wirkstoffe:
- 50g/kg Permethrin
- 50g/kg Tetramethrin
- 150g/kg Piperonylbutoxid (2-(2-Butoxyethoxy)ethyl-6propylpiperonylether)
(enthält ausserdem:
Organische Lösungsmittel >30%
Treibmittel: Propan / Butan 40-50%)
Aerosol. Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und
Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht
gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht in Augen, gegen Flamme
oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten
– Nicht rauchen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen (S46). Vor Gebrauch beiliegendes
Merkblatt (Gebrauchsanweisung) lesen.
Chargennr: Muster 1500, Zulassungsnummer : CHZB XXXX,
Zu verbrauchen bis: siehe Dosenboden
Weitere Angaben: siehe Verpackung.
Hinweis: Zu Übungszwecken einsprachige Kennzeichnung
Gefahrenhinweise (R-Sätze)
(R12
Hochentzündlich)
R20/21/22
Gesundheitsschädlich beim
Einatmen, Verschlucken und
Berührung mit der Haut.
R36
Reizend für die Augen.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt
möglich.
R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen,
kann in
Gewässern längerfristig schädliche
Wirkungen haben
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim
Verschlucken Lungenschäden
verursachen.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu
spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
S2:
S13:
S16:
S23:
S24:
S29/35:
S36/37
Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken
und Futtermitteln fernhalten.
Von Zündquellen fernhalten.
Dämpfe nicht einatmen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Nicht in die Kanalisation gelangen
lassen; Abfälle und Behälter müssen
in gesicherter Weise beseitigt
werden.
Bei der Arbeit geeignete
Schutzkleidung tragen
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. +41 31-000 00 00
200
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt Punkte 1 - 5
SICHERHEITSDATENBLATT
3. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefahrenbezeichnung
F+ - hochentzündlich
Xn – gesundheitsschädlich
N - umweltgefährlich
Besondere Gefahrenhinweise
R12
WESPENSPRAY XY
1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG
Chemische Charakterisierung
Wespenspray mit Pyrethroiden und Lösemittel; Treibgas:
Propan / Butan.
Hersteller/Lieferant
Firma Mustermann
Musterstrasse 1
CH-0000 Musterdorf
Schweiz
Tel.: 000 0000000
Fax: 111 111 1111
Notrufnummer
Toxikologisches Institut Zürich /
044 251 51 51 (Giftzentrale)
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält:
Hochentzündlich
R20/21/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen,
Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R36
Reizend für die Augen.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
Lungenschäden verursachen.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger
Haut führen.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Nach Einatmen
Sofort an die frische Luft.
ca. 40-50% Propan / Butan
Symbole: F+; R-Sätze: 12
Nach Hautkontakt
Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei allergischer Reaktion
einen Arzt konsultieren.
ca. 2-5% Piperonylbutoxid.
Symbole: N; R-Sätze: R50/53
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren.
ca. 20-30% Ethanol.
Symbole: F; R-Sätze: R11
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
ca. 30-40% Aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Symbole: Xn; R-Sätze: R65-66-53
ca. 1-2% Aceton
Symbole: F, Xi; R-Sätze: 11-36-66-67
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl, Löschpulver, CO2, Schaum.
Besondere Schutzausrüstung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und
Schutzanzug tragen. Vorsicht vor berstenden Behältnissen.
Ansonsten übliche Massnahmen bei Bränden mit
Chemikalien.
Besondere Löschhinweise
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen. Gefährdete Behältnisse mit
Wassersprühstrahl kühlen.
ca. 1-2% Tetramethrin
Symbole: N; R-Sätze: 50/53
ca. 1-2% Permethrin
Symbole: Xn, N; R-Sätze: 20/22-43-50/53
201
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt Punkt 6 - 13
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten,
Funkenbildung vermeiden.
Form
Aerosol.
Farbe
farblos.
Schutz der Umwelt
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Geruch
nach Petroleum.
Aufräumarbeiten
Kleine Mengen ausgasen lassen. Grössere Mengen mit Sand
oder geeignetem Absorptionsmittel (Sand, Universalbinder,
Sägemehl) aufnehmen und nach Punkt 13 entsorgen.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Zündtemperatur:
Explosionsgrenze:
Doseninnendruck:
Schutz von Personen
> 250°C
0.6 Vol.-%
3.5 bar (20°C)
6.5 bar (50°C)
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Handhabung
Lagerung
Zusammenlagerungshinweise
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidern vermeiden. Für gute
Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter dicht verschlossen halten.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern.
An einem kühlen, trockenen, gut gelüfteten Ort lagern. Vor
Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Von Zündquellen
fernhalten, Rauchverbot anordnen. Empfohlene
Lagertemperatur: ca. 20°C. Über 50°C: Berstgefahr. Nicht im
PKW-Innenraum mitführen.
Von brandfördernden und explosionsfähigen Stoffen und
Gegenständen fernhalten.
8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Expositionsgrenzwert(e)
Ethanol:
MAK-Wert (Schweiz):
Stabilität
Stabil unter Einhaltung der Lagerbedingungen aus Pkt. 7
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und
Berührung mit der Haut. Kann beim Verschlucken
Lungenschäden verursachen
Lokale Effekte
Haut:
Sensibilisierung
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Kann Hautreizungen hervorrufen. Wiederholter
Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Augen: Kann Augenreizungen hervorrufen.
Einatmen: Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
3
500 ml / m
3
bzw. 960 mg / m
3
Kurzzeitgrenzwert (Schweiz): 1920 mg / m
Propan / Butan:
3
MAK-Wert (Schweiz):
1000 ml / m
3
bzw. 1800 mg / m
3
Kurzzeitgrenzwert (Schweiz): 7200 mg / m
3
Aceton:
MAK-Wert (Schweiz):
500 ml / m
3
bzw. 1200 mg / m
3
Kurzzeitgrenzwert (Schweiz): 2400 mg / m
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der
Erstellung gültigen Listen.
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzanzug tragen.
Atemschutz
Beim Auftreten von Dämpfen oder Aerosolen (z. B. in
unzureichend belüfteten Räumen): Atemschutzgerät tragen.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Ökotoxische Wirkungen
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Persistenz / Abbaubarkeit
Aufgrund der Inhaltsstoffe nicht leicht biologisch abbaubar.
Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Darf nicht in die Kanalisation gelangen. Entsorgung gemäss
den behördlichen Vorschriften.
Ungereinigte Verpackungen
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften.
202
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Sicherheitsdatenblatt
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
ADR/RID-Klasse:
2
Ziffer
5F
UN-Nummer
UN 1950
Bezeichnung
Druckgaspackungen, Propan / Butan-Mischung
15. VORSCHRIFTEN
Symbole
F+ - hochentzündlich
Xn – gesundheitsschädlich
N - umweltgefährlich
R-Sätze
R12
Hochentzündlich
R20/21/22
Gesundheitsschädlich beim Einatmen,
Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R36
Reizend für die Augen.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben
R65
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken
Lungenschäden verursachen.
R66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger
Haut führen.
S2:
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S13:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln
fernhalten.
S16:
Von Zündquellen fernhalten.
S23:
Dämpfe nicht einatmen.
S24:
Berührung mit der Haut vermeiden.
S29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle
und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden.
S36/37: Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und
Schutzkleidung tragen.
S46:
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Nach Richtlinie 94/1/EEC zur Anpassung der Aerosolrichtlinie
75/324/EEC: „Behälter steht unter Druck. Vor
Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder
verbrennen. Nicht in Augen, gegen Flamme oder auf
glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten
– Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern
gelangen.“
S-Sätze
Besondere Kennzeichnungen
Nationale Vorschriften
WGK 2 (Selbsteinstufung), wassergefährdend gemäss § 19g
Abs. 5 (WHG), VwVwS vom 17. Mai 1999.
Zulassung BLW: CHZB XXXX
16. SONSTIGE ANGABEN
Überarbeitet am
19. Januar 2006
203
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Produktbeispiel Wespenspray, Gebrauchsanweisung:
(Die Gebrauchsanweisung ist meistens auf der Verpackung zu finden.)
Anwendungsgebiet: Im Freien oder in Nebenräumen wie Speicher oder Garage.
Nicht in Wohnräumen anwenden.
Gebrauchsanweisung: Die Insekten besprühen, wo sie in grosser Zahl
vorkommen, wie z. B. in der Nähe von Wespennestern. Aus sicherer Entfernung
von ca. 1-2 m direkt während ein paar Sekunden besprühen. Nicht gegen den
Wind sprühen. Bester Erfolg frühmorgens und spätabends, wenn die meisten
Wespen im Nest sind. Brille und Schutzkleidung tragen.
Vor Gebrauch beachten: Nie direkt auf Menschen oder Tiere sprühen. Offene
Lebensmittel oder Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie
Aquarien und Tierkäfige abdecken oder entfernen. Kann Flecken hinterlassen.
Nicht einnehmen, Aerosol nicht einatmen. Vorsicht bei Asthma!
204
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Wespenspray: Zusammenfassung der
Information und Kundenberatung
Im Folgenden ist aufgezeichnet, wie eine Zusammenfassung der
wichtigsten Punkte, über die der Kunde beraten werden muss, für das
Beispiel „Wespenspray“ aussehen kann (Punkt 3 der Liste: „Wie gehe ich
konkret vor (Abläufe im Geschäft; S. 178)?“)
Im Anschluss daran wird aufgezeigt, wie ein Beratungsgespräch für
dieses Produkt konkret ablaufen könnte.
205
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel: Zusammenfassung der gefährlichen Eigenschaften des
Wespensprays für Verkaufsgespräche:
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
 Aus Gefahrensymbolen / R-Sätzen (Etikette) / Sicherheitsdatenblatt:
Umweltgefährlich => Beratungspflicht
•
Sehr giftig für Wassertiere, z. B. Fische. Wird schlecht biologisch abgebaut und
kann daher längerfristig zu Schäden im Gewässer führen (N, R50/53,
Sicherheitsdatenblatt Punkt 12).
• Die gesundheitsschädlichen und physikalisch-chemischen Eigenschaften müssen
im Beratungsgespräch nicht erwähnt werden. Die Beratungspflicht für dieses
Produkt besteht aufgrund der umweltgefährlichen Eigenschaften.
206
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Aus S-Sätzen, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung:
Lagerung:
•
Von Kindern fernhalten und nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln lagern oder verwenden (S2, S13)
•
Kühl, trocken und gut gelüftet lagern, nicht in die Sonne stellen oder zu heiss werden lassen;
nicht im PKW-Innenraum mitnehmen (Sicherheitsdatenblatt)
Verwendung:
•
Produkt darf nicht in die Kanalisation, d.h. ins Abwasser gelangen (S29/35)
•
Nicht in Wohnräumen verwenden. Unter Umständen Aquarien und Tierkäfige abdecken oder
entfernen ( Gebrauchsanweisung). Gut Lüften
•
Gebrauchsanweisung beachten
207
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung)
Aus Sicherheitsdatenblatt:
Brandfall:
•
Löschen mit Hausfeuerlöscher möglich
•
Spraydose kann explodieren! Spraydosen aus der Gefahrenzone bringen oder mit
Wassersprühstrahl kühlen
Unbeabsichtigte Freisetzung:
•
Falls das Produkt unbeabsichtigt aus der Spraydose austritt: Für ausreichende Lüftung
sorgen, Dämpfe nicht einatmen, Zündquellen und Feuer fernhalten. Kleine Mengen ausgasen
lassen.
•
Flüssiges Produkt darf nicht in die Kanalisation oder Gewässer kommen
208
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
4. Erste Hilfe
Aus Sicherheitsdatenblatt:
• Punkt 4 muss für dieses Produkt nicht zwingend behandelt werden, da
die Beratungspflicht in diesem Fall nur aufgrund der umweltgefährlichen
Eigenschaften besteht.
209
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
5. Sachgerechte Entsorgung
Aus Sicherheitsdatenblatt:
• Reste vom Produkt: zur Verkaufsstelle zurückbringen oder in der
Gemeindesammelstelle abgeben
• Verpackung zur Entsorgung zurück zur Verkaufsstelle
• Leere Verpackung oder Reste des Produktes nicht in den Hausmüll
geben
• Produkt oder Verpackung nicht in die Kanalisation gelangen lassen
210
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Beispiel für ein Verkaufsgespräch
1. Gefahren für Mensch und Umwelt
Dieses Wespenspray ist umweltgefährlich. Daher muss ich Sie über
den Umgang damit genauer informieren. Das Produkt ist sehr giftig für
Wassertiere, z. B. Fische. Es wird schlecht biologisch abgebaut und
kann daher längerfristig zu Schäden in Flüssen oder Seen führen. Es
darf nicht in die Kanalisation gelangen. Sie dürfen es z.B nicht ins WC
oder ins Lavabo sprühen.
211
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Der Spray muss von Kindern ferngehalten werden und darf nicht in der Nähe
von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln gelagert oder verwendet
werden. Das Produkt muss kühl, trocken und gut gelüftet gelagert werden. Es
sollte nicht in der Sonne stehen oder zu heiss werden. Die Spraydose kann
sonst explodieren. Sie sollten das Produkt z.B nicht im PKW-Innenraum
mitnehmen.
Weil es umweltgefährlich ist, darf das Produkt nicht in die Kanalisation, d.h.
ins Abwasser, oder in Gewässer kommen. Bei der Verwendung sollten Sie
Aquarien und Tierkäfige abdecken oder entfernen.
Des Weiteren beachten Sie bitte die Gebrauchsanweisung hier auf der
Verpackung. Schliesslich beachten Sie bitte das Verfallsdatum am
Dosenboden des Produktes. Nach Ablauf dieses Datums sollte es nicht mehr
weiter gelagert bzw. verwendet werden. Bringen Sie es uns zurück
212
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung)
Im Brandfall können Sie mit dem Hausfeuerlöscher löschen. Bei Hitze,
wie sie im Brandfall auftritt, kann die Spraydose explodieren, also
Vorsicht! Spraydosen müssen aus der Gefahrenzone gebracht werden.
Falls dies nicht möglich ist: Vorsichtige Kühlung mit einem
Wassersprühstrahl.
Falls das Produkt unbeabsichtigt aus der Spraydose austritt, sollten Sie
für ausreichende Lüftung sorgen und die Dämpfe nicht einatmen. Auch
Zündquellen und Feuer sollten ferngehalten werden. Kleinere Mengen
können Sie ausgasen lassen. Das Produkt darf nicht in die Kanalisation
oder Gewässer kommen.
213
Produktespezifisches Wissen - Beispiel
Verkaufsgespräch
5. Sachgerechte Entsorgung
Da das Produkt schädlich für die Umwelt ist, ist die Entsorgung ein
wichtiger Punkt. Falls Sie Reste des Produktes entsorgen müssen,
bringen Sie diese zu uns zurück. Sie können Reste auch in der
Gemeindesammelstelle abgeben. Die Verpackung muss auch bei uns
wieder abgegeben werden. Wir kümmern uns dann um eine fachgerechte
Entsorgung. Die leere Verpackung oder Reste des Produktes dürfen Sie
nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Wie gesagt: das Produkt oder seine
Verpackung dürfen auch nicht in die Kanalisation gelangen.
214
ANHANG
- Liste der R- und S-Sätze
- Glossar
- Lösungen der Kontrollfragen
215
Liste der R-Sätze
R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich.
R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich.
R 4 Bildet hoch empfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen.
R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig.
R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
R 7 Kann Brand verursachen.
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen.
R 10 Entzündlich.
R 11 Leicht entzündlich.
R 12 Hoch entzündlich.
R 14 Reagiert heftig mit Wasser.
R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen.
216
Liste der R-Sätze
R 17 Selbstentzündlich an der Luft.
R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.
R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R 23 Giftig beim Einatmen.
R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut.
R 25 Giftig beim Verschlucken.
R 26 Sehr giftig beim Einatmen.
R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.
R 28 Sehr giftig beim Verschlucken.
R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
217
Liste der R-Sätze
R 33 Gefahr kumulativer Wirkung.
R 34 Verursacht Verätzungen.
R 35 Verursacht schwere Verätzungen.
R 36 Reizt die Augen.
R 37 Reizt die Atmungsorgane.
R 38 Reizt die Haut.
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R 41 Gefahr ernster Augenschäden.
R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.
R 45 Kann Krebs erzeugen.
R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition.
R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
218
Liste der R-Sätze
R 51 Giftig für Wasserorganismen.
R 52 Schädlich für Wasserorganismen.
R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
R 54 Giftig für Pflanzen.
R 55 Giftig für Tiere.
R 56 Giftig für Bodenorganismen.
R 57 Giftig für Bienen.
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.
R 59 Gefährlich für die Ozonschicht.
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R 68 Irreversibler Schaden möglich.
219
Liste der R-Sätze
Kombinierte R-Sätze
R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase.
R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase.
R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.
R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.
220
Liste der R-Sätze
R 36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der
Haut.
R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch
Verschlucken.
R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der
Haut und durch Verschlucken.
R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
221
Liste der R-Sätze
R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung
mit der Haut.
R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch
Verschlucken.
R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und
durch Verschlucken.
R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit
der Haut und durch Verschlucken.
R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Einatmen.
R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Berührung mit der Haut.
R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Verschlucken.
R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut.
222
Liste der R-Sätze
R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen und durch Verschlucken.
R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit
der Haut.
R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.
R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
und durch Berührung mit der Haut.
R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
und durch Verschlucken.
R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung
mit der Haut und durch Verschlucken.
223
Liste der R-Sätze
R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung
haben.
R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.
R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.
R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.
R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei
Berührung mit der Haut.
R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch
Verschlucken.
R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der
Haut und durch Verschlucken.
R 68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen,
Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
224
Liste der S-Sätze
S 1 Unter Verschluss aufbewahren.
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 3 Kühl aufbewahren.
S 4 Von Wohnplätzen fernhalten.
S 5 Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben).
S 6 Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben).
S 7 Behälter dicht geschlossen halten.
S 8 Behälter trocken halten.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 12 Behälter nicht gasdicht verschliessen.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
S 14 Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben).
S 15 Vor Hitze schützen.
S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.
S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.
S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
225
Liste der S-Sätze
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller
anzugeben).
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben).
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 30 Niemals Wasser hinzugiessen.
S 33 Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
226
Liste der S-Sätze
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 40 Fussboden und verunreinigte Gegenstände mit … reinigen (Material vom Hersteller
anzugeben).
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete
Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben).
S 43 Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht,
anfügen: «Kein Wasser verwenden»).
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S 47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben).
S 48 Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben).
S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
S 50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben).
S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
S 52 Nicht grossflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden.
227
Liste der S-Sätze
S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter auf entsprechend genehmigter Sondermülldeponie
entsorgen.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
S 59 Informationen zu Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller / Lieferanten
erfragen.
S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhig stellen.
S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist).
228
Kombinierte S-Sätze
S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren.
S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen
Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von …
aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller
anzugeben).
S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 3/14 An einem kühlen, von … entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt
vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben).
S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.
S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom
Hersteller anzugeben).
229
Liste der S-Sätze
S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und sofort
auswaschen mit … (vom Hersteller anzugeben).
S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter
Weise beseitigt werden.
S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der
Problemabfallentsorgung zuführen.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen.
S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller
anzugeben) aufbewahren.
230
Glossar
akute Wirkungen = sofort auftretende Wirkungen
Antidot: Ein Antidot ist ein Gegenmittel, welches im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Dieses muss bei
Verwendung des Produktes bereitstehen.
Ätzend (Symbol: C) sind Chemikalien, wenn sie Haut und Augen bei Berührung zerstören können
Aufnahmewege: Chemikalien können in den Körper gelangen durch Einatmen über die Lunge,
Eindringen in die Haut, Verschlucken in den Mund, dann in Speiseröhre, Magen und Darm, sowie über
die Placenta der Mutter in das ungeborene Kind.
Bioakkumulationspotential bezeichnet den Grad der Anreicherung einer Chemikalie in Lebewesen
beziehungsweise Ökosystemen über die Nahrung oder Aufnahme über die Haut (z. B. bei Fischen).
Biologische Abbaubarkeit: Wenn ein Produkt schwer biologisch abbaubar ist, kann es in der
Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden und Reste des Produktes können in die Umwelt
(Fluss, Bach) gelangen, wo sie Schäden anrichten können.
Biozide sind Chemikalien, die nicht unter die Definition von Pflanzenschutzmittel fallen und die
schädliche Organismen abschrecken, unschädlich machen oder zerstören sollen. (Vollständige Def:
Siehe Biozidprodukteverordnung Art. 2)
Brandfördernd sind Chemikalien, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung
mit brennbaren Chemikalien Hitze entwickeln und somit die Brandgefahr und die Heftigkeit eines
Brandes beträchtlich erhöhen.
231
Glossar
CAS-Nummer: internationale Identifikationsnummer, um die Identifizierung von Chemikalien zu
erleichtern (Chemical Abstract Service)
Chemikalien (Synonym: Chemische Produkte) sind Stoffe und Zubereitungen.
Chemikalien-Ansprechperson ist verantwortlich für die Pflichten eines Betriebes gegenüber den
Behörden, die sich aus dem Umgang des Betriebs mit gefährlichen Chemikalien ergeben. Jeder Betrieb
und jedes Geschäft, das gefährliche Chemikalien benutzt oder verkauft, muss eine ChemikalienAnsprechperson melden
Chemikaliengesetz (ChemG) in der Schweiz ist das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen
Stoffen und Zubereitungen und ist im Jahr 2000 in Kraft getreten.
Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) ist in der Schweiz die Verordnung zur
Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen
und Gegenständen (in Kraft getreten am 1.8.2005).
Chemikalienverordnung (ChemV) in der Schweiz ist die Verordnung über den Schutz vor gefährlichen
Stoffen und Zubereitungen (am 1.8.2005 in Kraft getreten).
Chemische Produkte (Synonym: Chemikalien) sind Stoffe und Zubereitungen.
Chemische Verbindungen sind Substanzen (z. B. Wasser), die aus zwei oder mehr verschiedenen
chemischen Elementen (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff) bestehen.
chronische Wirkungen = verzögert auftretende Wirkungen
232
Glossar
Daphnie: Wasserfloh, in Süsswasser lebende Kleinkrebse, mit denen Standardexperimente für die
Beurteilung der Umweltgefährlichkeit von Chemikalien durchgeführt werden.
Dermal = Aufnahmeweg durch die Haut
EC50 bedeutet die Konzentration einer Chemikalie im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum
zu 50% reduziert ist, oder bei der Wasserflöhe zu 50% schwimmunfähig werden (EC = effektive
Konzentration, d.h. die Konzentration, bei der ein Effekt gesehen wird).
EINECS-Nummer: europäische Identifikationsnummer, um die Identifizierung von Chemikalien zu
erleichtern (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances).
Einstufung: Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung von Gefahrensymbolen und Hinweisen auf
die besonderen Gefahren (R-Sätze) zu Chemikalien.
Entzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich in flüssigem Zustand bei niedriger Temperatur
entzünden können.
Erbgutverändernd (Symbol: T oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit
erhöhen. Erbgutverändernde Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft
werden.
Etikette: auf der Etikette finden sich die wichtigsten Informationen über ein chemisches Produkt in
Kurzform, u. a. das Gefahrensymbol, Gefahrenbezeichnung, R- und S-Sätze.
Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie bei Erhitzen, Erschütterung, Reibung, Feuer oder
anderen Zündquellen explodieren.
233
Glossar
Exposition = Ausgesetzt sein des Körpers gegenüber Chemikalien. Ein Bergarbeiter z.B. ist
gegenüber Steinstaub exponiert, ein Passivraucher gegenüber Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber
Lösungsmitteldämpfen. Eine Exposition muss nicht unbedingt sofort krank machen, es ist aber eine
mögliche Ursache für eine spätere Krankheit.
Fortpflanzungsgefährdend (Symbol: T oder Xn) (reproduktionstoxisch) sind Chemikalien, wenn sie
beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der
Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine
Beeinträchtigung der männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeiten zur Folge
haben. Fortpflanzungsgefährdende Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen
verkauft werden.
Gebrauchsanweisung: In der Gebrauchsanweisung wird der Kunde über die sachgerechte und
gefahrlose Anwendung des Produktes aufgeklärt. Die Gebrauchsanweisung ist normalerweise auf der
Verpackung zu finden oder liegt dem Produkt bei.
Gefahrensymbol: Gefahrensymbole dienen zur Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien. Es gibt
Gefahrensymbole für gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. explosionsgefährlich),
für gesundheitsgefährdende Eigenschaften (z. B. giftig) und für umweltgefährliche Eigenschaften
(umweltgefährlich).
Gefährliche Eigenschaften von Chemikalien beinhalten gefährliche physikalisch-chemische
Eigenschaften, gesundheitsgefährdende Eigenschaften und umweltgefährliche Eigenschaften.
234
Glossar
Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften: gefährliche physikalisch-chemische
Eigenschaften von Chemikalien sind die Eigenschaften, die aufgrund der chemischen
Zusammensetzung und der physikalischen Eigenschaften die Chemikalie oder das Produkt
gefährlich machen. Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften sind zum Beispiel
brandfördernd, leichtentzündlich, explosionsgefährlich.
Gegenstände bestehen aus einer oder mehreren Stoffen oder Gemischen von Stoffen. Bei
Gegenständen ist die Form für die Funktion des Gegenstandes wichtiger als die chemische
Beschaffenheit.
Gesundheitsgefährdende Eigenschaften: gesundheitsgefährliche Eigenschaften von
Chemikalien sind die Eigenschaften, die aufgrund der Toxizität die Chemikalie oder das Produkt
für die menschliche Gesundheit gefährlich machen. Gesundheitsgefährliche Eigenschaften sind
zum Beispiel giftig, sensibilisierend und krebserzeugend.
Gesundheitsschädlich (Symbol: Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können.
Giftig (Symbol: T) sind Chemikalien, wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können.
235
Glossar
Grundwissen: Grundwissen ist dasjenige Wissen, welches dem Verkäufer ermöglicht, sich das
produktespezifische Wissen selbständig zu erarbeiten.
Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie als Flüssigkeit schon bei einer niedrigen Temperatur (z. B.
Körpertemperatur) sieden, und brennen, wenn der Dampf mit einer Zündquelle in Kontakt kommt.
Hochentzündlich sind Chemikalien auch, wenn sie als Gase bei gewöhnlicher Temperatur und
Normaldruck in Mischung mit Luft explodieren können.
Inhalativ = Aufnahmeweg durch Einatmen
Inverkehrbringen: die Bereitstellung für Dritte und die Abgabe an Dritte sowie die Einfuhr zu beruflichen
oder gewerblichen Zwecken.
Krebserzeugend (Symbol: T oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder
Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Krebserzeugende
Produkte der Kategorien 1 und 2 dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.
LC50-Wert ist die Konzentration eines Produktes (z. B. Konzentration in der Luft), bei der bei einmaligem
Verzehr die Hälfte (50%) aller Versuchstiere (z. B. Ratten) sterben. LC steht für letale, d.h. tödliche,
Konzentration.
LD50-Wert ist die Menge eines Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der bei einmaligem Verzehr
die Hälfte (50%) aller Versuchstiere (z. B. Ratten) sterben. LD steht für letale, d.h. tödliche, Dosis
Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie sich bei sehr niedriger Temperatur entzünden können.
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Glossar
Letal: Tödlich. Zum Beispiel in LC50: Letale Konzentration einer Chemikalie (z. B. in der Luft), bei der
50% aller Versuchstiere sterben.
MAK-Werte: Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in der
Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.
Bestimmung: in der Regel durch Messungen am Arbeitsplatz.
Ökotoxizität bezeichnet, wie giftig ein Produkt für Tiere und Pflanzen ist.
Oral = Aufnahmeweg durch den Mund
Persönliche Schutzausrüstung: Die vollständige persönliche Schutzausrüstung besteht aus
Schutzbrille, Handschuhen, Atemschutz und Körperschutz.
Pflanzenschutzmittel sind spezielle chemische Produkte, die zum Schutz von Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnissen vor Schaden zu schützen. Pflanzenschutzmittel dienen aber auch dazu, andere
Pflanzen („Unkraut“) zu vernichten. (Vollständige Def: Pflanzenschutzmittelverordnung Art. 3)
Produktespezifisches Wissen hat, wer beim Verkauf von Chemikalien den Kunden ausreichend über
den sachgemässen Umgang mit dem Produkt informieren kann.
Reizend (Symbol: Xi) sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu sein bei kurzzeitigem, länger
andauerndem oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen
können.
R-Sätze: Die sogenannten R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die besonderen Gefahren, die von
Chemikalien ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze, nummeriert von R1 bis R 68.
237
Glossar
Rückgabepflicht: Der Kunde muss Reste gefährlicher Chemikalien an die Verkaufsstelle oder an eine
Sammelstelle bringen.
Rücknahmepflicht: Der Verkäufer ist zur Rücknahme aller gefährlicher Chemikalien (betrifft auch
Biozide) von Privatkunden verpflichtet (Artikel 22, Chemikaliengesetz). Kleinere Mengen müssen
kostenlos entgegengenommen werden.
Sachkenntnis: Wer besonders gefährliche chemische Produkte an Privatpersonen verkauft, muss ein
besonderes Wissen (Sachkenntnis) über diese Produkte haben. Die Sachkenntnis besteht aus dem
Grundwissen und dem produktespezifischen Wissen.
Sehr giftig (Symbol: T+) sind Chemikalien, wenn sie in sehr geringer Menge beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische
Gesundheitsschäden verursachen können.
Sensibilisierend (Symbol: Xi oder Xn) sind Chemikalien, wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme
über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können (z. B. Asthma, Hautausschläge), so
dass bei späterem Kontakt mit der Chemikalie charakteristische Störungen auftreten.
Sicherheitsdatenblatt: Im Sicherheitsdatenblatt finden sich detaillierte Informationen über Gefahren,
Verwendung und Schutzmassnahmen. Grundlage des Sicherheitsdatenblatts ist die Einstufung des
Produktes.
238
Glossar
Sorgfaltspflicht: Für jeden, der mit Chemikalien umgeht, besteht die sogenannte Sorgfaltspflicht: Er
muss die gefährlichen Eigenschaften beachten und die zum Schutz von Leben, Gesundheit und
Umwelt erforderlichen Massnahmen treffen.
S-Sätze: Die sogenannten S-Sätze (S für Sicherheit) sind Hinweise für die sichere Verwendung von
Chemikalien. Es gibt insgesamt 54 S-Sätze, nummeriert von S1 bis S 64.
Stoffe sind natürliche oder durch ein Produktionsverfahren hergestellte chemische Verbindungen.
Toxizität = Giftigkeit = Fähigkeit einer Chemikalie, in die normalen Funktionen eines bestimmten
biologischen Systems störend einzugreifen. Dies äußert sich z. B. in Kopfschmerzen, Atemnot,
Benommenheit, Erbrechen oder sonstiger Krankheit.
Umgang mit Chemikalien: jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Stoffen und Zubereitungen,
insbesondere das Herstellen, Einführen, Ausführen, Inverkehrbringen, Lagern, Aufbewahren,
Transportieren, Verwenden oder Entsorgen
Umweltgefährlich (Symbol: N) sind Chemikalien, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte
die Beschaffenheit des Naturhaushalts von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder
Mikroorganismen derart verändern können, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt
herbeigeführt werden können.
Wirkstoffe sind Chemikalien, die als Biozide oder als Pflanzenschutzmittel wirken.
Zubereitungen sind Mischungen von zwei oder mehr Stoffen.
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Lösungen zu den Kontrollfragen
1. a, c
2. a, d
3. a
4. a
5. b, c, d
6. a, b
7. b, d
8. c, d
9. a, b
10. b, d
11. a
12. b
13. a, c, d
14. a, b, d
15. a, c, d
16. b, d
17. a, d
18. d
19. a, b
20. a, c
21. c, d
22. b
23. a
24. d
25. a, c
26. a, b, c
27. a, c, d
28. b, d
29. a, b, c
30. b, d
31. a, d
32. b, c
33. b
34. a, c
35. a, b, c
36. c
37. b, d
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