Zum Vortrag - Geton - Deutsche Rheuma-Liga

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Alle inklusive
UN –
Behindertenrechtskonvention
(BRK)
Helga Jäniche
Vorstand
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
UN – Behindertenrechtskonvention
• Entstehung und Bedeutung
• Inhalt
• Deutscher Behindertenrat und
Aktivitäten der DRL
• Umsetzung und Aktionsplan
Entstehung
• 1980 Erster Vorstoß von Italien und Schweden
• 1993 UN-Sonderberichterstatter
• 2000 Studie „Human Rights of Disability“
• 2001 Ad Hoc Ausschuss – Konvention
Entstehung
• 2003 Arbeitsgruppen:
- Regierungsvertretern
- Nichtregierungsorganisationen und
- nationale
Menschenrechtsorganisationen
• 2006 nach 8 Sitzungen von UN verabschiedet
• 2007 unterzeichnet Deutschland
• 2008 vom Bundestag ratifiziert
• 26. März 2009 tritt sie in Kraft
Bedeutung
„Nichts über uns ohne uns“
Zivilgesellschaft erstmalig intensiv beteiligt
Nicht mehr Fürsorge sondern gleichberechtigte,
selbstbestimmte Teilhabe
Nicht Patient sondern Bürger
Bedeutung
BRK ist geltendes Recht:
• Menschenrechte sicher zu stellen
• Benachteiligungen zu verhindern
• geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungsund sonstige Maßnahmen sind zu treffen,
damit Vorgaben der BRK realisiert werden
Bedeutung
• rechtlich
verbindlich in 6 Sprachen
• Abgestimmte Übersetzung mit 4 Ländern
(keine Einigung bei „Inklusion“)
• Präambel – 50 Artikel – Fakultativprotokoll
Inhalt
„Inklusion“
Menschen mit Behinderung sind von Anfang
dabei, sind mitten drin und gehören dazu
Inhalt
Artikel 24 - Bildung
• Inklusives Bildungssystem (Übersetzung
heißt es „integratives Bildungssystem“)
• Angemessene Vorkehrungen
• Notwendige Unterstützungsleistungen
• Personal-Qualifizierung
Deutscher Behindertenrat
• Aktionsbündnis von Organisationen
behinderter und chronisch kranker Menschen,
ihrer Angehörigen und Lebenspartner zur
Bewahrung einer sozialen und menschlichen
Gesellschaft
• 3 Säulen: Traditionelle Sozialverbände
BAGS
Unabhängige Behinderten Verbände
• Dez 1999 Gründung
• Sprecherrat (4 P.) und Arbeitsausschuss (12 P.)
Deutscher Behindertenrat
• Beteiligung an den Verhandlungen über die
BRK ab der 3. Sitzung in New York
• Gründung eines eigenen Ausschusses
• April 2010 Erstellung eines
Forderungskatalogs zur Umsetzung der
BRK
Aktivitäten der Rheuma-Liga
• Teilnahme an der Gründungsveranstaltung
des DBR und Mitglied im
Arbeitsausschuss
• Kampagne „alle inklusive! Die neue UNKonvention“
• Kongress „Teilhabe braucht Visionen“
• Mitarbeit an der Erstellung des
Forderungskataloges
Umsetzung
• Art.35 Bericht der Vertragstaaten
2 Jahre nach in Kraft treten muss Maßnahmeund Fortschrittsbericht erstellt und dem
Ausschuss vorgelegt werden
• Art.34 Ausschuss
Besteht aus 12 Sachverständigen – Erhöhung auf
18, wenn mindestens 60 Länder ratifiziert haben
- Arbeitsweise ist im Fakultativprotokoll geregelt
Umsetzung
• Art.33 Innerstaatliche Durchführung und
Überwachung
Abs.(3)Zivigesellschaft, insbesondere Menschen
mit Behinderung sind mit vollem Umfang zu
beteiligen
• Prozesssteuerung und Überwachung erfolgt
auf drei Ebenen:
- Staatliche Anlaufstelle (Focal Point)
- Koordinierung Bundesbehindertenbeauftragten
- Monitoringstelle
Umsetzung
• staatliche Anlaufstelle beim BMAS:
- Steuerung des Gesamtprozesses,
Koordinierung zum Bundesministerium und
Außenvertretung
- kleinen Arbeitsausschuss mit monatlichen
Treffen
Umsetzung
• Koordinierung durch den
Bundesbehindertenbeauftragten:
- Einberufung eines Teilhabebeirats
- Treffen 3-4 mal im Jahr
- DBR mit den 3 Säulen und verschiedenen
Behindertengruppen vertreten
Umsetzung
• Monitoringstelle:
unabhängige Überwachungsstelle ist beim Institut
für Menschenrechte angebunden
• Berät Politiker, leistet angewandte Forschung
und organisiert Veranstaltungen
• Schreibt Stellungnahmen
Umsetzung
• EU plant Umsetzung der BRK auf europäischer
Ebene, sie zu ratifizieren und einen Aktionsplan
zu erstellen
• Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland das
einen eigene Aktionsplan auf Länder Ebene
veröffentlich hat
Umsetzung
• Tagung beim BMAS am 04.11.201
„Teilhabe braucht Maßnahmen – konkrete
Projekte und Aktionen für die Umsetzung
der UN-Konvention“
• Jahrestagung Monitoringstelle am 11.11.2010
„Empowerment und Mitbestimmung“
Partizipation von behinderten Menschen in
politischen Prozessen
Aktionsplan
• Art.4 Allgemeinen Verpflichtungen
Staat (Bund und Länder) müssen erkennbare und
planmäßige Politik verfolgen, die Rechte achten
und verwirklichen
• Im Koalitionsvertrag 2009 ist zur Umsetzung der
BRK die Entwicklung eines Aktionsplans
festgeschrieben worden
• März 2011 muss Bericht erfolgen
Aktionsplan
• Koordinierung ist beim
Bundesbehindertenbeauftragten:
13 Handlungsfelder sind bisher identifiziert:
u. a. Bildung, Arbeit, Wohnen,
Gesundheit, Pflege, Prävention, Freiheit
Schutzrechte, Mobilität
Frauen, Familie, Kindheit und Alter
Internationale Zusammenarbeit
Aktionsplan
• Erster Teil: Einleitung
Behindertenpolitische Visionen (z.B.
Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft)
• Zweiter Teil: Herzstück - Handlungsfelder
- Idealzustand
- Status quo
- Maßnahmen, um den Visionen ein „Stück
näher zu kommen“
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
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