BRK-Quiz - Lösungen 1. Frage Die richtige Antwort ist c) Die Behindertenrechtskonvention wurde von der Staatengemeinschaft vereinbart, um Menschen mit Behinderungen weltweit vor Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen zu schützen, ihnen gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit zu gewähren. Es ging nicht darum, behinderte Menschen besser zu stellen als andere Menschen. 2. Frage Die richtige Anwort ist a) Während der Verhandlungen zur BRK und auch danach war immer die Rede von 650 Millionen behinderten Menschen. Im Juni 2011 ist der „World Report on Disability 2011“ der „World Health Organization – WHO“ (Weltgesundheitsorganisation) erschienen. Danach geht man jetzt davon aus, dass weltweit über einer Milliarde Menschen mit Behinderungen leben. 3. Frage Die richtige Antwort ist b) Mit der Ratifikation eines Menschenrechtsübereinkommens haben die Vertragsstaaten die sogenannte Pflichtentrias anerkannt. Die Trias umfasst die Begriffe respect – protect – fulfill, was übersetzt wird mit Achtung – Schutz – Gewährleistung. Das heißt, dass die Staaten die Menschenrechte achten, Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch Dritte gewähren und Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechte auf allen Ebenen sicherzustellen. 4. Frage Die richtige Antwort ist d) Die sechs UN-Sprachen sind Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch. Wenn bei Übersetzungen in andere Sprachen Übersetzungsfehler begangen wurden, kann vor Gericht eine rechtsverbindliche Fassung in einer UNSprache herangezogen werden. 5. Frage Die richtige Antwort ist b) In der Behindertenrechtskonvention geht es um Nicht-Diskriminierung und Gleichstellung, aber nicht um eine Besserstellung behinderter Menschen gegenüber Menschen ohne Behinderungen. Immer wieder ist deshalb im Konventionstext die Rede von Gleichberechtigung und Chancengleichheit. 6. Frage Die richtige Antwort ist c) Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die BRK verabschiedet. Seit dem 30. März 2007 konnte sie unterzeichnet werden (Artikel 42 BRK). Deutschland gehörte seinerzeit zu den Erstunterzeichnern und bekundete damit die Absicht, die Konvention auch zu ratifizieren, damit sie für Deutschland rechtskräftig wird. Am 3. Mai 2008 war ein Monat vergangen, seit der 20. Staat die BRK ratifiziert und seine Ratifiktionsurkunde in New York hinterlegt hatte. Laut Vertragstext (Artikel 45 Abs. 1 BRK) trat sie zu diesem Zeitpunkt in Kraft und gilt seitdem für die Staaten, die sie unterzeichnet und ratifiziert haben. Für Deutschland gilt die BRK seit dem 26. März 2009. An diesem Tag war ein Monat vergangen, seit die deutsche Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt wurde (Artikel 45 Abs. 2 BRK). 7. Frage Die richtige Antwort ist d) Die BRK hat den Rang eines Bundesgesetzes und gilt für alle staatlichen Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. 8. Frage Die richtige Antwort ist d) Die Behindertenrechtskonvention gilt behinderungsübergreifend für alle Menschen mit Behinderungen. Bis kurz vor der Annahme durch die Generalversammlung im Dezember 2006 gab es eine Sonderklausel für die Staaten der russischen Föderation, China und die arabischen Staaten. Sozusagen in letzter Minute konnte diese Sonderregelung, die sich auf Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) bezog, verhindert werden. 9. Frage Die richtige Antwort ist a) Nach Artikel 27 BRK haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen ein Recht auf Arbeit. Die Rede ist auch von einem inklusiven Arbeitsmarkt. Ein Recht auf einen inklusiven Arbeitsplatz wird nicht ausdrücklich genannt. Im Gegensatz dazu sind die anderen Rechte in der BRK verankert: Das Recht der freien Wahl von Wohnort und Wohnform in Artikel 19, das Recht auf inklusive Bildung in Artikel 24 und das Recht auf freie Entscheidungen hinsichtlich Partner- und Elternschaft in Artikel 23. 10. Frage Die richtige Antwort ist d) In Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen) erkennen die Vertragsstaaten die mehrfache Diskriminierung behinderter Frauen an und verpflichten sich zu geeigneten Gegenmaßnahmen. Außerdem verpflichten sie sich zur Beachtung der Frauenperspektive bei allen Schritten zur Umsetzung der BRK. Weitere Frauen- und Genderreferenzen finden sich in der Präambel p (Mehrfachdiskriminierung), q (Gewalt), s (Gender Mainstreaming), Artikel 3 (Allgemeine Grundsätze), Artikel 8 (Bewusstseinsbildung), Artikel 16 (Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch), Artikel 25 (Gesundheit), Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz) und Artikel 34 (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen). 11. Frage Die richtige Antwort ist c) Nationalparks werden in der BRK nicht ausdrücklich, genannt, während die anderen erwähnten Maßnahmen in Artikel 9 vorkommen. Indirekt lassen sich Maßnahmen bezüglich Nationalparks begründen, da sich die Vertragsstaaten in Artikel 30 dazu verpflichten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen auch an Erholungsaktivitäten gleichberechtigt teilhaben können. 12. Frage Die richtige Antwort ist a) Das von Katarina Tomasevski 2002 entwickelte Bildungsmodell umfasst vier Phasen: Exklusion: Ausschluss von Kindern mit bestimmten Merkmalen aus dem Bildungssystem; Separation: Unterrichtung von Kindern mit bestimmten Merkmalen in getrennten Gruppen; Integration: Kinder mit bestimmten Merkmalen werden aufgenommen und passend gemacht für den Mainstream; Inklusion: das Bildungssystem passt sich den Bedürfnissen von unterschiedlichen Kindern an, so dass alle gemeinsam unterrichtet werden. Sedimentation kommt in diesem Modell nicht vor. 13. Frage Die richtige Antwort ist b) Da die BRK geltendes Recht in Deutschland ist, kann man bei Verstößen vor Gericht klagen. Wenn der deutsche Rechtsweg erfolglos ausgeschöpft ist, kann eine Beschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerichtet werden. Parallel können Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden, um den Verstoß des Staates gegen internationales Völkerrecht anzuprangern. Dieses ISL-Projekt wird gefördert durch die