Präsentation Dr. Johannes Schädler

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Sozialraum als Chance zur
Teilhabe behinderter
Menschen
Dr. Johannes Schädler
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE),
Universität Siegen
Menschen als soziale Wesen in Zeit und Raum
Als gesellschaftliche Wesen leben wir in einer
bestimmten Zeit, an bestimmten Orten und
sozialen Räumen, und wir entwickeln unsere
Biographie in Auseinandersetzung mit einem
‚normierten‘ Lebenslauf.
Vergangenheit
Gegenwart
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste | Universität Siegen
Zukunft …….
z.B. Anne (5 J.) aus D.
Vergangenheit
Gegenwart
Zukunft ……….
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste | Universität Siegen
Halid, (7 J.) aus G.
Vergangenheit …………Gegenwart ………… Zukunft……....
Thomas (8 J.) aus S.
Der soziale Raum als Feld
sozialer Verteilungskämpfe:
Ungleiche Verteilung von
• Ökonomischem Kapital
• Kulturellem Kapital
• Sozialem Kapital
-
Vergangenheit………………Gegenwart ………………Zukunft……….…….
Kann man Annes, Halid, Thomas
Zukunft voraussagen?
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste | Universität Siegen
Wie wird ihr Leben sein…?
Morgen…?
Nächsten Monat…?
Nächstes Jahr…?
In 10 Jahren…?
In 20 Jahren…?
…
Bedingungen für ein ‚gutes‘ Leben
• Der Grad an Anerkennung ihrer bürgerlichen Rechte
• Die herrschenden Vorstellungen über Normalität und die
Sensibilität für Diskriminierungsrisiken ;
• Grad an Barrierefreiheit der ‚Institutionen‘, der bebauten
Umwelt und des öffentlichen Lebens
• Grad der Ausprägung einer solidarischen Kultur des
Zusammenlebens
• die Art der Unterstützung durch professionelle Dienste;
• …wie sie selbst es lernen (können), mit ihren
Einschränkungen ihr Leben aktiv zu gestalten
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste | Universität Siegen
Verständnis von Behinderung
im Wandel
• Behinderung : aus Wechselwirkung zwischen
Menschen mit Beeinträchtigungen und
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren,
die Teilhabe erschweren.
• Behinderung entsteht in konkreten Situationen:
Relativierung von Gewissheiten über
‚Behinderung‘
• Beschaffenheit des sozialen Nahraums wird von
zentraler Bedeutung für die individuelle
Lebensführung
Wer ist eigentlich behindert?
Perspektiven auf den sozialen Raum
1. Sozialraumorientierung als „Fachkonzept der
Sozialen Arbeit“ (SRO)
2. Sozialraum /Quartier als administrative
Steuerungseinheit
3. Sozialraum als Teil eines politisch definierten
Gemeinwesens (Kommunale Gebietskörperschaft mit Haushaltsrecht /Parlament)
Zu 1. SRO als „Fachkonzept“
Wolfgang Hinte: Prinzipien der Sozialraumorientierung
1. Ausgangspunkt jeglicher Arbeit ist der „Wille“, in
Abgrenzung zum „Wunsch“
2. Vorrang der aktivierender vor betreuender Hilfe
3. Orientierung an personalen und sozialräumlichen
Ressourcen
4. Aktivitäten immer zielgruppen- und
bereichsübergreifend anlegen
5. Vernetzung und Integration verschiedener soziale
Dienste in Bezug auf Einzelfall
Wolfang Hinte: vom Fall zum Feld
• Kritisiert „Fallsucht“ und
fordert für die Soziale Arbeit
• weniger ‚fallorientierte Arbeit‘, und
• mehr fallübergreifende bzw.
• mehr fallunspezifische professionelle Aktivitäten
Zu 1. SRO als Fachkonzept:
SONI-Schema
Struktur
Organisation
Netzwerk
Individuum
Vgl. Budde/Cyprian/Früchtel 2007)
Zu 2. Sozialraum als administrative
Steuerungseinheiten
• Sozial(raum)planung: Aufteilung des
kommunalen Territoriums in
sozialgeographische Einheiten
• Ressourcensteuerung nach Sozialräumen
• Koordinierung von Leistungen und
Interventionen verschiedener Hilfebereiche
• Sozialraum als Planungsgröße
Zu 3. Sozialraum als Teil des politischen
Gemeinwesens / der Kommune
• die Kommune ist die politisch-staatliche Ebene, die
dem sozialen Nahraum der Bürger/innen am
nächsten ist;
• Gemeindeordnungen regeln allgemeine Nutzungsrechte örtlicher Infrastruktur
• Durch (EU-)Gleichstellungsgesetzgebung und UNKonvention zum Abbau bzw. zur Vermeidung von
Diskriminierung und Barrieren verpflichtet“;
• Behindertenpolitik hat in der Kommunalpolitik keine
Tradition: Stärkung der politischen ReKommunalisierung durch UN BRK
Zu 3. Sozialraum als Teil des politischen
Gemeinwesens / der Kommune
Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen
November 2012: 103
Staaten haben ratifiziert,
darunter auch die EU
sowie viele
Entwicklungsländer
UN-Behindertenrechtskonvention
Artikel 19 der UN-BRK:
Inklusion und Partizipation
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen
das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit
gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der
Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete
Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen
Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die
Gemeinschaft und Teilhabe ( „inclusion“ – „participation“) an
der Gemeinschaft zu erleichtern, …
Aktionspläne zur UN-BRK in den
deutschen Bundesländern
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
Aktionsplan UN BRK
Liegt vor
Aktionsplan UN BRK
in der Erarbeitung
In der Erarbeitung
In der Erarbeitung
Aktionsplan UN BRK
Derzeit nicht geplant
Liegt vor
Liegt vor
In der Erarbeitung
in der Erarbeitung
Liegt vor
Derzeit nicht geplant
In der Erarbeitung
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Liegt vor
Liegt vor
Liegt vor
In der Erarbeitung
Derzeit nicht geplant
Derzeit nicht geplant
Liegt vor
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Kommunale Beschlüsse zur UN BRK in NRW
Kommunale Beschlüsse: Hauptinhalt
Handlungsdimensionen von
kommunaler Behindertenpolitik:
1. Zugänglich machen von öffentlicher Infrastruktur,
um Diskriminierung zu vermeiden.
2. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Rechte und
Diskriminierungsrisiken
3. Ausbau von Beteiligungsformen behinderter
Menschen und Ermöglichen von EmpowermentErfahrungen
4. Entwicklung eines örtlichen Hilfesystems, das
inklusionsorientiert ausgerichtet ist
Konsequenzen der Orientierung an Inklusion und
Sozialen Räumen für kommunale Politik
• Behindertenpolitik entwickeln, die fachliche
Konzepte, administrative Steuerungs-aspekte
und Partizipationsforderungen integriert.
• Mittel hierfür sind Instrumente der
Sozialplanung.
Inklusives Gemeinwesen
• Ein programmatischer und strategiefähiger Begriff
dafür, Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen zu
schaffen, die es Anne, Halid und Thomas ermöglichen, ohne Diskriminierung am gesellschaftlichen
Leben in Dornbirn, Graz oder Salzburg… teilhaben
zu können.
• Inklusion: Zugänglichkeit von normalen
‚Institutionen‘ und öffentlicher Infrastruktur,
• vom ‚Kindergarten‘ … bis zum ‚Ruhestand‘
Örtliche Teilhabeplanung für und mit
Menschen mit Behinderungen
„ein partizipativer und lernorientierter Prozess
unter politischer Federführung der Kommunen,
in dem sich die örtlich relevanten Akteure auf
den Weg machen, die Zielsetzungen eines
‚inklusiven Gemeinwesens‘ unter den
spezifischen örtlichen Bedingungen zu
verwirklichen“.
z.B. Planungsprojekt „Dornbirn auf dem Weg zu einem
inklusiven Gemeinwesen“
Beharrungsvermögen und Sperrigkeiten des
etabilierten Hilfesystems müssen
überwunden werden
Die Anstalt als Modell des 19. Jh.:
zentralisierte Unterbringung an abgelegenen Orten
Das teilstationäre Modell des 20. Jh.
Sonderkiga, Sonderschule, ‚24er Wohnheim‘, WfbM…
Personenzentrierte Unterstützung in inklusiven
Gemeinwesen als Modell des 21. Jahrhunderts
z.B. Ermöglichung von
privatem Wohnen in
der eigenen Häuslichkeit durch flexible,
verlässliche und
bedarfsgerechte
Unterstützung in
individuellen
Arrangements.
Partizipation als Grundsatz
Fazit
1. Fachlicher Paradigmenwechsel und gestiegene
kommunale Verantwortlichkeit erfordern
konzeptionelle Anpassung
2. Hinwendung zu örtlicher Planung und zum
sozialen Raum stellt das ‚marktförmige
Geschäftsmodell“ sozialer Unternehmen in
Frage („strategisches Dilemma“ (Wasel 2012)
3. Aber Nichtübernahme der Innovationsanforderungen kann negative Folgen für die
Organisation haben, daher
Gefragt ist Mut zur Veränderung bei
begrenztem Risiko
• Vor allem für etablierte Anbieterorganisationen
gilt vielleicht auch in Österreich:
• „Too holy to fail!“
Vielen Dank für Ihr
Aufmerksamkeit !
Zentrum für Planung und Evaluation
Sozialer Dienste der Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Tel. 0271/740-2228
www.zpe.uni-siegen.de
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